Wie viel Geld bekommt man wenn man schwanger ist?

Finanzielle Sorgen und Zukunftsängste

Umstandskleid und Massageöl, Fahrten zum Arzt und Vitamine für zwei: Wie Staat, Stiftungen und Beratungsstellen dabei helfen, dass werdende Mamas auch ohne eigenes Einkommen gut über die Runden kommen.

Wie viel Geld bekommt man wenn man schwanger ist?

Arbeitslosigkeit in der Schwangerschaft ist für viele Frauen eine große (finanzielle) Belastung.

Baby im Anmarsch! Über den positiven Schwangerschaftstest war meine Freundin Ines vor Freude aus dem Häuschen. Nun noch einen Job finden, und ihre ganze Zukunft wäre babyrosarot. Doch drei Tage später lag wieder eine Absage im Briefkasten, mit der Bitte um Verständnis, bei der Vielzahl von Bewerbern und so weiter. Und Ines fing an, sich Sorgen zu machen. Wie soll das werden mit dem Geld? Muss ich dem Arbeitsamt sagen, dass ich bald unvermittelbar bin? Und wovon soll ich dann leben? Sie tat zum Glück das Richtige – und erzählte ihrer Beraterin beim Amt von der Schwangerschaft.

Arbeitslosengeld wird in der Schwangerschaft weitergezahlt

Schwangere sollten die Arbeitsagentur oder das Jobcenter früh über die Schwangerschaft informieren, am besten auch gleich den Mutterpass mit dem voraussichtlichen Geburtstermin vorlegen. Es hat keine Nachteile! Das Arbeitslosengeld wird weiter gezahlt. Und die werdende Mutter ist weiter verpflichtet, sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stellen, bis zum Beginn der gesetzlichen Mutterschutzfrist sechs Wochen vor dem Stichtag. Nur ein ärztliches Beschäftigungsverbot befreit von der Verpflichtung zur Jobsuche. Um Kürzungen zu vermeiden, muss man also weiterhin alle Termine wahrnehmen. Aber auch deshalb ist die Meldung so wichtig: Schwangere dürfen nicht in Jobs vermittelt werden, die zum Beispiel mit Nachtschichten, Sonntagsarbeit, viel Stehen oder schwerem Tragen verbunden sind.

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Mach mit!

Für Bezieherinnen von ALG II oder Hartz 4 ist es besonders wichtig, die Schwangerschaft zeitig zu melden: Ab der 13. Schwangerschaftswoche wird ein Zuschlag von 17 Prozent auf den Hartz 4-Regelsatz gezahlt – der sogenannte "Mehrbedarf". Bei alleinstehenden Frauen sind das zurzeit monatlich etwa 71 Euro. Wer in einer Bedarfsgemeinschaft etwa mit dem Partner oder den Eltern lebt, bekommt – abgeleitet vom niedrigeren Regelsatz – etwas weniger. Gut zu wissen: Das Geld für den Mehrbedarf wird ohne besonderen Antrag gezahlt. Nach der Geburt entfällt der Mehrbedarf, da das Baby dann seinen eigenen Regelsatz erhält. Außerdem gibt es die Möglichkeit, einen Pauschalbetrag für wichtige Anschaffungen zu beantragen: zum Beispiel für Umstandsmode, eine Wickelkommode oder den Kinderwagen. Auch wer beispielsweise keinen Kühlschrank im Haus hat, könnte jetzt dafür Unterstützung beantragen. Die Höhe der Pauschale wird individuell bestimmt, die Abwicklung unterscheidet sich von Jobcenter zu Jobcenter. Wichtig ist, möglichst detailliert aufzuschreiben, was wirklich gebraucht wird.

Werdende Mütter können für notwendige Anschaffungen finanzielle Unterstützung beantragen.

Die Beratungsstelle für Schwangere

Wenn die Zahlungen vom Staat hinten und vorne nicht reichen, lassen sich auch anderweitig Zuschüsse beantragen – bei Stiftungen oder auch bei der Kirche. Die Bundesstiftung Mutter und Kind beispielsweise unterstützt jährlich 150.000 schwangere Frauen in Notsituationen. Die Höhe und die Dauer dieser zusätzlichen Zahlung hängen vom jeweiligen Einzelfall ab. Wichtig: Der Antrag muss persönlich bei einer Schwangerschaftsberatungsstelle gestellt werden. Auch Länderstiftungen greifen Schwangeren in Notsituationen finanziell unter die Arme. Die Bedingungen und Leistungen unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Dasselbe gilt für Unterstützungsgelder aus Fonds von Gemeinden, Kreisen oder auch den Kirchen. Der beste Weg zu finanzieller Unterstützung führt auch hier über eine regionale Schwangerschaftsberatungsstelle. In Deutschland gibt es mehr als 1.600 dieser Stellen, von der awo bis zu pro familia. Adressen findet man zum Beispiel auf der Webseite der BZgA, Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, unter: familienplanung.de

Das zahlt die Krankenkasse

Auch Krankenkassen unterstützen Schwangere. Hierauf hat jede Versicherte Anspruch:

  • Vorsorgeuntersuchungen und ärztliche Betreuung
  • Geburtsvorbereitungskurs und Nachsorge durch eine Hebamme
  • die Kosten der Entbindung
  • in Ausnahmefällen die Kosten für eine Haushaltshilfe: Wenn der Arzt Bettruhe verschrieben hat und sich aus dem privaten Umfeld keiner um den Haushalt kümmern kann.

Unter bestimmten Umständen zahlt die Krankenkasse außerdem Mutterschaftsgeld:

  • Berufstätige Frauen bekommen es sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt. Es ersetzt die Zahlungen durch den Arbeitgeber. Bei Bezieherinnen von ALG  1 ersetzt es während der Mutterschutzfrist die zuvor gezahlten ALG 1-Bezüge.
  • Wer ALG II bezieht, bekommt kein Mutterschaftsgeld. Denn anders als beim ALG I laufen die Zahlungen von ALG II in der Mutterschutzfrist weiter.

Übrigens: Es gibt keine Verpflichtung, der Krankenkasse die Schwangerschaft mitzuteilen. Weil viele Kassen gutes Infomaterial verschicken und Tipps geben, kann es jedoch sehr nützlich sein.

Elterngeld fürs erste Jahr

Elterngeld bekommen Eltern, die sich nach der Geburt ums Baby kümmern und deshalb wenig oder gar nicht arbeiten – in dieser Zeit also kein oder kaum eigenes Geld verdienen. Es läuft über zwölf Monate (bei Partnermonaten 14) und errechnet sich bei Berufstätigen aus der Höhe des vorherigen Nettoeinkommens. Arbeitslose erhalten das Mindestelterngeld in Höhe von 300 Euro. Allerdings: Elterngeld gilt als Einkommen und wird deshalb voll auf die ALG II oder Hartz 4-Leistungen angerechnet, es erhöht den Gesamtbetrag nicht. Bei ALG I hängt die Anrechnung davon ab, wie hoch die letzten Gehälter waren und wann die Arbeitslosigkeit begann. Je nachdem ist dann ein Elterngeldfreibetrag von bis zu 300 Euro monatlich möglich.

Ab der Geburt gibt's Kindergeld

Ob mit Job oder ohne: Eltern haben für jedes Kind Anspruch auf Kindergeld. Für das erste und zweite Kind sind es monatlich je 219 Euro, beim dritten 225 Euro und bei weiteren Kindern 250 Euro. Bezieherinnen von ALG I können ebenso wie Berufstätige mit geringem Verdienst außerdem einen Kinderzuschlag von bis zu 209 Euro monatlich beantragen. Unter kinderzuschlag.de kann man prüfen, ob man die Voraussetzungen erfüllt und auch gleich online den Antrag stellen. Wer den Kinderzuschlag erhält oder ALG II bezieht, hat außerdem oft Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Das sind Geldzahlungen oder Gutscheine für kostenpflichtige Angebote, die das Kind in seiner Entwicklung fördern. Beim Baby können das beispielsweise PEKIP, Babymassage, Babyschwimmen sein. Diese zweckgebundenen Leistungen sollte man unbedingt nutzen: Das Baby profitiert davon und man selbst lernt in den Gruppen andere nette Mütter kennen. (Dieser letzte Rat stammt von meiner Freundin Ines, die seit drei Monaten glückliche Mama ist).

Hilfen für alleinerziehende Schwangere

Schwanger sein ist manchmal anstrengend – erst recht, wenn ein liebevoller Partner fehlt. Gerade dann sind Schwangerschaftsberatungsstellen wichtige Anlaufstellen, auch um finanzielle Fragen zu klären, etwa zu den Fonds- oder Stiftungsgeldern. Oder: Welche spezielle Unterstützung gibt der Staat? Zum Beispiel:

  1. Nach der Geburt hat das Kind Unterhaltsansprüche gegenüber dem Vater. Manche Väter versuchen sich dem zu entziehen. Die Beistandschaft des Jugendamtes hilft dabei, die Ansprüche zu klären und durchzusetzen. Solange vom Vater kein Geld kommt, zahlt der Staat einen Unterhaltsvorschuss. Er kann ohne eine gerichtliche Entscheidung beim Jugendamt beantragt werden. Hat der Vater Geld, muss er dem Jugendamt den Vorschuss später zurückzahlen.
  2. Alleinerziehende, die das volle Sorgerecht haben, erhalten 14 anstatt zwölf Monate lang Elterngeld.
  3. Bezieherinnen von ALG II bekommen einen Alleinerziehendenzuschlag.
  4. Die Kosten der Kinderbetreuung und Haushaltsführung können Alleinerziehende von der Steuer absetzen.
  5. Alleinerziehende, die das Kind nach der Geburt zu Hause betreuen müssen und daher nicht arbeiten gehen können, haben für drei Jahre Anspruch auf ein Betreuungsgeld vom anderen Elternteil. Die Höhe richtet sich nach dessen Einkommen.
  6. Anspruch auf Wohngeld, Grundsicherung, Sozialhilfe? Wer merkt, dass es finanziell eng wird, sollte sich unbedingt rechtzeitig beraten lassen! Denn dafür sind dieser Gelder da. Sie machen den Alltag mit dem kleinen Schatz um einiges leichter.

Um Unterstützung fragen kostet nichts

Finanzielle Sorgen stressen. Und zu viel Stress tut weder der Schwangeren noch dem Baby gut. Wichtig ist deshalb, keine Scheu davor zu haben, nach Unterstützung zu fragen – und auch deutlich zu sagen, wenn man sich in einer Notlage befindet. Es gibt viele Möglichkeiten, Hilfe zu bekommen. Und letztlich geht es nie nur um ein paar Euro mehr im Portemonnaie. Sondern darum, dass eine entspannte Mama auch für das Baby ein Geschenk ist.

Autorin: Almut Wenge

Wie viel Gehalt bekommt man wenn man schwanger ist?

Ihr Mutterschutzlohn ist so hoch wie Ihr durchschnittlicher Brutto-Lohn vor dem Beginn Ihrer Schwangerschaft: Wenn Sie Ihren Lohn monatlich erhalten, kommt es auf den Durchschnitt der letzten 3 Monate an. Wenn Sie Ihren Lohn wöchentlich erhalten, kommt es auf den Durchschnitt der letzten 13 Wochen an.

Wo bekommt man Geld wenn man schwanger ist?

Bundesstiftung Mutter und Kind Jede Schwangere mit geringem Einkommen kann diese Gelder beantragen. Der Antrag muss vor der Geburt bei einer anerkannten Schwangerschaftsberatungsstelle, in einigen Bundesländern z.B. bei pro familia-Beratungsstellen gestellt werden.

Wie hoch ist das Mutterschaftsgeld 2022?

Mutterschaftsgeld erhalten Schwangere, die bei Beginn der Schutzfrist mit Anspruch auf Krankengeld versichert sind oder wegen der Schutzfristen kein Arbeitsentgelt erhalten. Die Krankenkasse zahlt der schwangeren Arbeitnehmerin ein Mutterschaftsgeld in Höhe von bis zu 13 Euro pro Tag.

Was für Geld bekommt man in der Elternzeit?

Eltern mit höheren Einkommen erhalten 65 Prozent, Eltern mit niedrigeren Einkommen bis zu 100 Prozent des Voreinkommens. Je nach Einkommen beträgt das Basiselterngeld zwischen 300 Euro und 1800 Euro im Monat und das ElterngeldPlus zwischen 150 Euro und 900 Euro im Monat.