Wie viel Rente bekommt man nach 30 Jahren Arbeit?

Wie viel Rente bekommt man nach 30 Jahren Arbeit?

Rentenrechner - einfache Berechnung Ihrer Rente im Alter

Wie hoch ist meine Rente im Alter? Berechnen Sie mit dem Rentenrechner die Höhe Ihrer voraussichtlichen Altersrente. Anhand Ihres derzeitgen Bruttoeinkommens und Ihres Alters nimmt der Rechner eine Hochrechung für die rentenversicherungspflichtigen Einkünfte der vergangenen und auch zukünftigen Arbeitsjahre bis zum Renteneintritt vor. Anhand der mit dieser Methodik berechneten Entgelt­punkte (Rentenpunkte) wird die monatliche Rente sowohl für die Regelaltersrente als auch für früher mögliche Renteneintrittsalter bestimmt.

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Seit 2021 besteht Anspruch auf Grundrente als Aufstockung zur gesetzlichen Rente für Menschen, die viele Jahre gearbeitet und dabei unterdurchschnittlich verdient haben. Für Versicherte ab 33 Beitragsjahren (durch Beitragszahlungen, Kindererziehung, Pflegetätigkeit oder Zeiten mit Leistungen für Krankheit und Reha), die im Jahresdurchschnitt 30 bis 80 Prozent des allgemeinen Durchschnittslohns verdienten, die also jährlich nur 0,3 bis 0,8 Entgeltpunkte sammeln konnten, besteht ein Anspruch auf Grundrente.

Zur Berechnung der Grundrente dieser Anspruchsberechtigten werden deren Entgeltpunkte bis auf maximal 0,8 Entgeltpunkte je Jahr verdoppelt. Der sich daraus ergebende Gesamtzuschlag an Entgeltpunkten wird mit dem aktuellen Rentenwert (derzeit 35,52 Euro Ost, 36,02 Euro West) multipliziert. Schließlich beträgt die zusätzliche Grundrente 87,5 Prozent dieser Berechnung.

Ein Grundrentenanspruch besteht jedoch nur bis zu bestimmten Einkommensgrenzen der Rentner: Ein Monatseinkommen von 1.250 Euro (Paare: 1.950 Euro) ist anrechnungsfrei. Darüber hinausgehende Einkommen werden auf den Grundrentenanspruch zu 60 Prozent angerechnet. Ab einem Monatseinkommen von 1.600 Euro (2.300 Euro bei Paaren) wird das Einkommen zu 100 Prozent angerechnet.

Beispiel zur Berechnung der Grundrente

Eine Friseurin, die 40 Jahre lang 40 Prozent des Durchschnittslohns erhalten hat, bekommt im Westen eine Rente in Höhe von 576,32 € (40 × 0,4 × 36,02 Euro).

Für die Berechnung der Grundrente werden für 35 ihrer 40 Jahre die Entgeltpunkte verdoppelt, also um jeweils 0,4 Punkte erhöht, so dass 35 × 0,4 = 14 Entgeltpunkte dazu kommen. Der Grundrentenzuschlag beträgt daher 14 × 36,02 Euro, also 504,28 Euro abzüglich 12,5 Prozent und somit 441,25 Euro.

Die Rente der Friseurin steigt also durch die Grundrente von 576,32 Euro auf 1 017,57 Euro.

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Der Rentenrechner enthält im Ergebnisfenster hinter den Info-Buttons zahlreiche Detail­informationen zur Herleitung der Berechnung. Diese Informationen helfen Ihnen, die voraus­sichtliche Höhe der Rente nachzuvollziehen und somit für sich zu überprüfen. Oder nutzen Sie den Rentenlücken-Rechner, um den Unterschied zwischen Ihrem derzeitigen Nettogehalt und Ihrer voraus­sichtlichen künftigen Nettorente zu berechnen.

Geben Sie bitte Ihr Geburtsdatum ein. Anhand des Geburtsdatums kalkulieren wir zusammen mit ihrem derzeitgen Brutto eine Hochrechnung für den Erhalt Ihrer Entgelt­punkte (Rentenpunkte) im Laufe Ihrer beruflichen Laufbahn bis zum Bezug der Rente. Zum anderen wird ermittelt, ab wann Sie die unterschied­lichen geeigneten Altersrenten in welcher Höhe beziehen können. Dazu zählen unter anderem die Regelarbeitsrente, die Altersente für langjährig Versicherte und die Altersrente für besonders langjährig Versicherte.

Geben Sie bitte an, ob eine Schwerbehinderung, also eine Behinderung mit einem amtlich zuerkannten Grad von mindestens 50 Prozent vorliegt. Bei einer Schwerbehinderung und ausreichend langer Wartezeit haben Sie ein Anrecht auf die Altersrente für schwerbehinderte Menschen, deren Beginn bereits vor der Regelaltersrente, also der normalen Rente liegt. Darüber hinaus kann die Altersrente für schwerbehinderte Menschen vorzeitig in Anspruch genommen werden. Der Rentenrechner berücksichtigt bei der Berechnung der Rentenhöhe, dass bis zum früheren Eintritt weniger Entgelt­punkte gesammelt werden und dass bei vorzeitiger Inanspruch­nahme je vorzeitigem Monat 0,3  Prozent zusätzlich dauerhaft in Abzug gebracht werden.

Geben Sie bitte an, ob Sie ständig unter Tage arbeiten. Dann haben Sie bei ausreichend langer Wartezeit ein Anrecht auf die Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute, deren Beginn bereits vor der Regelaltersrente, also der normalen Rente liegt.

Bitte geben Sie Ihr derzeitiges Bruttogehalt an. Bei der Angabe des monatlichen Bruttos geht der Rechner von 12 Gehältern je Jahr aus. Falls Sie mehr als 12 Monatsgehälter erhalten, rechnen Sie dies bitte selbst entsprechend um oder geben Sie einfach nach Auswahl von "Jahresbrutto derzeit" Ihr Jahresgehalt an. Das aktuelle Bruttogehalt bildet hier die Grundlage für die Berechnung der bisherigen und künftigen Entgelt­punkte (Rentenpunkte).

Geben Sie bitte an, ab welchem Alter Sie als rentenversicherungs­pflichtiger Arbeitnehmer tätig wurden. Ab diesem Zeitpunkt wurden Entgelt­punkte (Rentenpunkte) gesammelt und vom Rentenrechner berücksichtigt. Der sogenannte belegungsfähige Zeitraum beginnt dabei frühestens ab dem 17. Lebensjahr. Dazu zählt auch ggf. der Wehr- oder Zivildienst sowie die berufliche Ausbildung, denn diese Zeiten werden auch mit bestimmten Entgelt­punkten versehen. Allerdings zählen nicht die Zeiten der schulischen Ausbildung ab dem 17. Lebensjahr inkl. Hochschul- bzw. Fachhochschulstudium dazu.

Geben Sie bitte an, ob Ihre überwiegende Arbeitsstätte in den alten oder in den neuen Bundesländern liegt. Abhängig davon ist der für die Berechnung der Rentenhöhe maßgebende Rentenwert. Der aktuelle Rentenwert Ost beträgt 35,52 Euro und der Rentenwert West beträgt 36,02 Euro. Der entsprechende aktuelle Rentenwert wird mit den erzielten Entgelt­punkten multipliziert, um die monatliche Rente zu berechnen.

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Grundsätzlich ergibt sich die monatliche Altersente durch Multiplizieren aller bis zum Rentenbeginn gesammelten Entgelt­punkte bzw. Rentenpunkte mit dem aktuellen Rentenwert. Um die Anzahl Ihrer Entgelt­punkte, welche für die Höhe der Rente maßgebend sind, exakt zu bestimmen, ist Ihr kompletter Versicherungsverlauf mit allen Daten und Details notwendig. Damit Ihnen die Eingabe all dieser Daten erspart bleibt, vereinfacht der Rentenrechner die Berechnung der Entgelt­punkte und liefert mit folgender Methodik insbesondere bei einer relativ konstanten Erwerbsbiografie einen sehr guten Näherungswert für die Höhe Ihrer künftigen Altersrente:

  • Zunächst werden anhand Ihres derzeitgen Gehalts und dem aktuellen Durschschnittsentgelt die Entgelt­punkte für das aktuelle Jahr berechnet.
  • Ausgehend davon werden für jedes Lebensjahr darunter 1 Prozent weniger Entgelt­punkte und für jedes Lebensjahr darüber 1 Prozent mehr Entgelt­punkte berechnet, so dass schließlich alle Entgelt­punkte ab Ihrem Berufseinstieg bis zum 67. Lebensjahr bestimmt sind.
  • Dabei werden jährlich die maximal möglichen Entgelt­punkte aufgrund der im jeweilgen Jahr geltenden Beitrags­bemessungs­grenze beachtet.

Die Rentenschätzung berücksichtigt also, dass tendenziell zu Beginn der Karriere weniger und zum Ende der Karriere mehr verdient wird. Denn die Steigerung des Gehalts ist nicht nur von den allgemeinen Lohn- bzw. Tariferhöhungen geprägt, welche die Veränderung des bundesweiten Durchschnittseinkommens bestimmen. Nicht zuletzt entwickelt sich das persönliche Gehalt im Laufe eines Berufslebens nämlich auch mit dem Aufstieg auf der Karriereleiter oder z.B. in Verbindung mit steigenden Altersklassen.

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Die allgemeine Rentenformel lautet:

Rentenformel
Monatliche Altersrente =
Entgelt­punkte × Rentenwert × Zugangsfaktor × Rentenartfaktor

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Jährlich können Entgelt­punkte in Höhe des Verhältnisses vom eigenen beitragspflichtigen Gehalt zum Bundesdurchschnitt erworben werden. Ein Durchschnittsverdiener erhält für seine jährlichen Beitragszahlungen also jeweils genau einen Entgeltpunkt. Die Anzahl seiner Entgelt­punkte stimmt daher theoretisch mit der Anzahl seiner Beitragsjahre überein. Liegen die beitragspflichtigen Einnahmen z.B. 50 Prozent über dem Durchschnitt, so werden 1,5 Entgelt­punkte, liegen sie 50 Prozent darunter, werden 0,5 Entgelt­punkte erworben. Nach oben sind die jährlich möglichen Entgelt­punkte durch das Verhältnis der Beitrags­bemessungs­grenze zum Durchschnittsentgelt gedeckelt.

Die Summe aller während des Berufslebens erworbenen Entgelt­punkte wird zur Berechnung der monatlichen Rente mit dem aktuellen Rentenwert multiplziert. Dieser Rentenwert wird jährlich zum 1. Juli hauptsächlich gemäß der allgemeinen Lohnentwicklung angepasst. (Aktuelle Rentenwerte: 35,52 Euro Ost und 36,02 Euro West)

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Bei der Möglichkeit einer vorzeitigen Inanspruch­nahme der Altersrente, kann diese mit dauerhaften Abschlägen von 0,3 Prozent je vorzeitigem Monat bezogen werden. Der vorzeitige Bezug der Altersrente hat allerdings auch zur Folge, dass die restlichen Beitragsjahre bzw -monate bis zum regulären Beginn der Altersrente fehlen. Damit verringert sich der Rentenanspruch einerseits aufgrund der geringeren Anzahl von Entgelt­punkten. Darüber hinaus werden 0,3 Prozent je Monat von diesem geringeren Anspruch in Abzug gebracht. Technisch betrachtet wird innerhalb der Rentenformel der Zugangsfaktor von 1,0 (Wert bei regulärem Antritt der Rente) um 0,003 je Monat vorzeitiger Inanspruch­nahme gemindert.

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Der Rentenartfaktor ist bei der Altersrente immer 1,0. Demnach errechnet sich die monatliche Alterserente aus Entgelt­punkten mal dem aktuellen Rentenwert, ggf. gekürzt um den durch vorzeitige Inanspruchnamhe verminderten Zugangsfaktor. Bei anderen Rentenarten ist der Rentenartfaktor geringer. Beispielsweise beträgt er bei der Vollwaisenrente 0,2. Demnach gilt die Rentenformel für die Berechnung verschiedenster Renten, wie die Waisenrente, Witwenrente oder Erwerbsminderungsrente mit jeweils einem anderem Rentenartfaktor.

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Herr Jäger ist am 12.10.1982 geboren, im Jahr 2022 also 40 Jahre alt und möchte Ende 2022 wissen, wie hoch seine Altersrente sein wird.

  • Herr Jäger hat mit 18 seine Ausbildung als Schreiner begonnen, danach seinen Wehrdienst absolviert und ist seit seinem 22. Lebensjahr als Schreiner beschäftigt.
  • Ende 2022 im Alter von 40 Jahren verdient er monatlich 3.000 Euro brutto.
  • Er ist nicht schwerbehindert.
  • Seine Arbeitsstätte liegt in Thüringen.

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Herrn Jäger stehen drei mögliche Altersenten zur Auswahl:

  • Dies ist zu einen die Regelaltersrente, also die normale Rente, die er mit 67 Jahren in Anspruch nehmen kann. Sie hatte vor 2023 gegenüber den anderen Renten den Vorteil, dass er bei dieser unbegrenzt hinzuverdienen konnte. Die Hinzuverdienstgrenzen wurden jedoch ab 2023 für vorgezogene Altersrenten aufgehoben, so dasss dieser Vorteil der Regelaltersrente weggefallen ist.
  • Da Herr Jäger voraussichtlich über 45 Beitragsjahre haben wird, hat er bereits früher die Möglichkeit, regulär in Rente zu gehen. Er kann mit 65 Jahren die Altersrente für besonders langjährig Versicherte antreten.
  • Er könnte sogar bereits ab 63 Jahren mit der sogenannten Altersrente für langjährig Versicherte in den Ruhestand, indem er Abschläge von 0,3 Prozent je verfrühtem Monat von der zu diesem Zeitpunkt zu erwartenden Rente in Kauf nimmt. Da diese Form der Altersrente regulär mit 67 beginnt, könnte er diese also bis zu 48 Monate früher wählen.

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Nach obiger Methode (&quoat;Berechnungsverfahren") wird zunächst berechnet, wie hoch die Entgelt­punkte im aktuellen Jahr ausfallen: Da der überwiegende Arbeitsort in den neuen Bundesländern liegt, wird ein jährlich neu festgesetzter Umrechnungs­faktor, der Ende 2022 bei 1,0420 liegt, verwendet, um das "Ostgehalt" mit dem Durch­schnitts­entgelt West vergleichbar zu machen. Das Jahresgehalt von derzeit 36.000 Euro entspricht damit einem Westgehalt von 37.512 Euro. In Relation zum 2022 aktuellen Durch­schnitts­entgelt in Höhe von 38.901 Euro verdient Herr Jäger heute im Alter von 40 Jahren das 0,9643fache davon. Dieser Wert entspricht auch der Anzahl seiner Entgelt­punkte für dieses Jahr, die ggf. aber nach oben durch die 2022 geltende Beitrags­bemessungs­grenze auf 1,9610 Punkte gedeckelt sein könnten.

Herr Jäger erhält 0,9643 Entgelt­punkte für das Jahr 2022.

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Um Herrn Jägers gesamte Entgelt­punkte exakt zu bestimmen, wäre sein kompletter Versicherungsverlauf mit allen Daten und Details notwendig. Der Rentenrechner vereinfacht die Berechnung der Entgelt­punkte und wendet die oben beschriebene Methodik an. Es werden also ausgehend von den Entgelt­punkten für das aktuelle Jahr für jedes Lebensjahr darunter 1 Prozent weniger Entgelt­punkte und für jedes Lebensjahr darüber 1 Prozent mehr Entgelt­punkte berechnet, so dass schließlich alle Entgelt­punkte ab seinem Berufseinstieg bis zum 67. Lebensjahr bestimmt sind. Demnach wurden konkret folgende Entgelt­punkte bezüglich des per Umrechnungs­faktorjährlichen Durchschnittentgelts Ost ermittelt:

AlterEntgelt­punkte
18 0,7522
... ...
39 0,9547
40 0,9643
41 0,9739
... ...
61 1,1668
62 1,1764
63 1,1861
64 1,1957
65 1,2054
66 1,2150
Summe 48,1957

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  • Entschließt sich Herr Jäger, erst mit 67 Jahren die Regelaltersrente zu beziehen, können alle Entgelt­punkte bis zum Beginn der Rente, also gemäß obiger Tabelle 48,1957 Engeltpunkte für die Rentenberechnung herangezogen werden.
  • Der aktuelle Rentenwert Ost beträgt 35,52 Euro.
  • Der Zugangsfaktor bleibt bei 1,0, da er keine vorzeitige Inanspruch­nahme der Rente wählen kann.
  • Der Rentenartfaktor ist bei der Altersrente immer 1,0.

Gemäß der Rentenformel ergibt sich für Herrn Jäger folgendes:

Regelaltersrente für Herrn Jäger
Monatliche Altersrente =
48,1957 Entgelt­punkte × 35,52 Euro (Rentenwert Ost) × 1,0 × 1,0
Monatliche Altersrente = 1 711,91 Euro

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  • Sofern sich Herr Jäger entschließt, bereits vorzeitig ab 63 Jahren mit der sogenannten Altersrente für langjährig Versicherte in den Ruhestand zu gehen, hat er zunächst einmal weniger Entgelt­punkte bis dahin auf seinem vier Jahre kürzerem Konto, nämlich 43,3935 Rentenpunkte.
  • Der aktuelle Rentenwert Ost beträgt wie gehabt 35,52 Euro.
  • Der Zugangsfaktor ist jedoch geringer, denn je vorzeitigem Monat werden dauerhaft 0,3 Prozentpunkte abgezogen. Bei vier Jahren vorzeitiger Inanspruch­nahme sind das 48 * 0,3 = 14,4 Prozent. Der Zugansgsfaktor beträgt demnach 1,0 − 0,144 = 0,856.
  • Der Rentenartfaktor ist bei der Altersrente immer 1,0.

Gemäß der Rentenformel ergibt sich folgende Berechnung der Rente:

Vorzeitige Inanspruch­nahme der Rente für langjährig Versicherte durch Herrn Jäger
Monatliche Altersrente =
43,3935 Entgelt­punkte × 35,52 Euro (Rentenwert Ost) × 0,856 × 1,0
Monatliche Altersrente = 1 319,38 Euro

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22.03.2022: Bekanntmachung der neuen Rentenwerte ab 1. Juli 2022
Erhöhung des Rentenwerts Ost von 33,47 Euro auf 35,52 Euro (6,12 Prozent) und des Rentenwert West von 34,19 Euro auf 36,02 Euro (5,35 Prozent). Diese Rentenwerte sind vom 1. Juli 2022 bis zum 30. Juni 2023 gültig.

01.07.2021: Erhöhung der Rentenwerte nur im Osten
Erhöhung des Rentenwerts Ost von 33,23 Euro auf 33,47 Euro (0,72 Prozent). Der Rentenwert West ändert sich nicht gegenüber dem Vorjahr und beträgt weiterhin 34,19 Euro. Diese Rentenwerte sind bis zum 30. Juni 2022 gültig.

08.11.2018: Geplante Rentenreform 2019 verabschiedet: Ausweitung der Mütterrente ab 2019
Ab 2019 werden Erziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder angerechnet. Mütter oder erziehende Väter erhalten für vor 1992 geborene Kinder auf Ihrem Rentenkonto einen halben Rentenpunkt zusätzlich gutgeschrieben.

08.11.2018: Geplante Rentenreform 2019 verabschiedet: Kalkulierbare Rentenversicherungs­beiträge ab 2019
Der Beitragssatz zur Rentenversicherung, welcher 2019 bei 18,6 Prozent liegt, soll bis 2025 auf maximal 20 Prozent steigen.

08.11.2018: Geplante Rentenreform 2019 verabschiedet: Stabiles Rentenniveau ab 2019
Das Rentenniveau, also das Verhältnis einer Standardrente zum Durchschnitts­einkommen, soll bei den bestehenden 48 Prozent stabilisiert werden. Das heißt, die Renten sollen künftig wieder genauso steigen wie die Löhne. Ohne diese Haltelinie würde das Rentenniveau bis 2025 auf unter 46 Prozent sinken.

Weitere Online-Rechner

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Letzte Aktualisierung am 22.11.2022

Die letzten Änderungen in der Themenwelt "Altersrente" wurden am 22.11.2022 umgesetzt durch Stefan Banse. Hauptsächlich wurde folgendes aktualisiert:

  • 01.07.2022: Hinterlegen der neuen, ab 1. Juli 2022 geltenden Rentenwerte im Rentenrechner: Erhöhung des Rentenwerts Ost von 33,47 Euro auf 35,52 Euro (6,12 Prozent) und des Rentenwert West von 34,19 Euro auf 36,02 Euro (5,35 Prozent).
  • 01.04.2022: Aktualisierung der Durchschnittsentgelte gemäß Anlage 1 SGB VI
  • 15.11.2021: Berücksichtigung der Beitrags­bemessungs­grenzen für 2022 im Rentenrechner und Aktualisierung der Durchschnittsentgelte
  • 01.07.2021: Hinterlegen der ab 1. Juli 2021 geltenden Rentenwerte im Rentenrechner sowie in den Texten der Themenwelt Altersrente
  • 15.11.2020: Integration der ab 2021 geltenden Grundrente in den Rentenrechner sowie die entsprechenden Texte.
  • Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt

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Wie viel Rente bekommt man wenn man 30 Jahre gearbeitet hat?

Der 30-Jährige Ein 30-Jähriger, der während seines gesamtes Arbeitsleben knapp über dem Mindestlohn, also 18.000 Euro brutto im Jahr, verdient, bekommt unter diesen Annahmen 622 Euro Rente im Monat. Verdient er 36.000 Euro im Jahr, bekommt er 1305 Euro. Verdient er 48.000 Euro brutto, steigt die Rente auf 1660 Euro.

Wie hoch ist die Grundrente nach 30 Jahren?

Berechnet wird die Grundrente deshalb aus allen „Grundrentenbewertungszeiten“, in denen der Verdienst mindestens 30 Prozent des Durchschnittsverdienstes in Deutschland betragen hat. Das sind im Jahr 2022 monatlich rund 973 Euro brutto und entspricht 0,025 monatlichen Entgeltpunkten auf dem Rentenkonto.

Wie viel Rente bekommt man wenn man 33 Jahre gearbeitet hat?

Haben Sie mindestens 33 Jahre an Grundrentenzeiten erreicht, wird ein Betrag in Höhe von 100 Euro der monatlichen Bruttorente zuzüglich 30 Prozent der darüber liegenden Rente nicht angerechnet.

Habe keine 35 Jahre Rente eingezahlt?

Für die Altersrente für langjährig Versicherte benötigen Sie 35 Versicherungsjahre, für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte 45 Versicherungsjahre. Mit welchem Alter Sie in Rente gehen können, hängt von Ihrem Geburtsjahr ab. Das Renteneintrittsalter wird seit 2012 stufenweise angepasst.