Show SeiteninhaltMütterrente- Was ist die Mütterrente?- Rente mit 63- hier erhalten Sie Antworten!! Alle Fragen zur Mütterrente? - Fragen und Antworten Was ist die Mütterrente? - Fragen und Antworten Mit dem Begriff Mütterrente ist eine bessere Anerkennung von Erziehungszeiten für Kinder gemeint, die vor 1992 geboren wurden. Für sie wird bislang ein Jahr Kindererziehungszeit berücksichtigt. Es ist vorgesehen, ab dem 1. Juli 2014 für alle Mütter oder Väter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, ein zusätzliches Jahr mit Kindererziehungszeiten anzurechnen. Wie wirkt sich die Mütterrente auf die Rentenhöhe aus? Wird die Mütterrente brutto oder netto ausgezahlt? Gibt es eine Nachzahlung für vergangene Jahre? Wie erhält man die Mütterrente, wenn man schon Rentner ist? Wie erhält man die Mütterrente, wenn man noch keine
Rente bezieht? Wird die Mütterrente auf die Grundsicherung im Alter angerechnet? Wird die Mütterrente Auswirkungen auf eine gezahlte Hinterbliebenenrente haben? Hat die Mütterrente Auswirkungen auf die Pfändung einer Rente? Welche Auswirkungen hat die Mütterrente auf einen bereits abgeschlossenen Versorgungsausgleich nach einer Ehescheidung? Erhöht sich eine Rente durch die Mütterrente, können die Voraussetzungen für eine Neuberechnung des Versorgungsausgleichs gegeben sein. Die Neuberechnung kann auf Antrag eines der beteiligten Geschiedenen beim Familiengericht eingeleitet werden. Der Antrag kann gestellt werden, wenn mindestens einer von beiden Geschiedenen bereits eine Rente bezieht oder innerhalb der nächsten sechs Monate in Rente gehen wird. Dabei kann es für die Beteiligten zu einer Änderung der bisherigen Berechnung des Versorgungsausgleichs kommen. Bevor ein Antrag auf Abänderung gestellt wird, sollten die sich hieraus ergebenden Auswirkungen geprüft werden. Wirken sich eigene Beitragszeiten aufgrund einer beruflichen Tätigkeit während der Kindererziehung auf die Höhe der Mütterrente aus? Bei wie vielen vor 1992 geborenen Kindern hat ein Versicherter allein aus der Kindererziehung einen Rentenanspruch? Ein Anspruch auf eine Regelaltersrente setzt voraus, dass fünf Jahre mit Beitragszeiten vorhanden sind. Infolge der Mütterrente werden ab 1. Juli 2014 bei vor 1992 geborenen Kindern zwei Jahre mit Beitragszeiten angerechnet. Das bedeutet, dass zukünftig drei vor 1992 geborene Kinder erzogen worden sein müssen, um allein aus Kindererziehungszeiten einen Rentenanspruch zu erwerben. Können
Personen, die am 01.07.2014 bereits im Regelalter sind, durch die Mütterrente erstmals einen Rentenanspruch erwerben? Ja, zum 1. Juli 2014 kann erstmals ein Anspruch auf Regelaltersrente entstehen. nach oben Die Mütterrente ist in aller Munde?? Prüfen Sie bitte ihre Rentenunterlagen! Ab 01.07.2014 gibt es für Kinder, die vor dem 01.01.1992 geboren sind mehr Geld. Versäumen Sie daher bitte nicht ihre Rentenunterlagen zu prüfen. Besonders Frauen, die sich damals die Rentenbeiträge haben erstatten lassen, dann bis heute nichts mehr einbezahlt haben, aber 2 oder 3 Kinder haben. Genau für diese Frauen wird es ab dem 01.07.2014 wieder Interessant. Oder für die Frauen, die 2 oder 3 Kinder vor dem Jahre 1992 geboren haben und immer als Hausfrau tätig waren. Wichtig: Aufgrund dieser Neuregelung kann es sein, dass Frauen/Männer die bisher nie in die Rentenkasse einbezahlt haben, aber vll. 3 Kinder vor dem Jahre 1992 erzogen haben, plötzlich einen
Rentenanspruch erwerben können!!! Wichtig: Ein Antrag auf Mütterrente ist in der Regel nicht erforderlich. So wird jeder Berechtigte, der bereits eine Rente bezieht, die Mütterrente automatisch erhalten. Gleiches gilt für alle, die noch keine Rente erhalten, jedoch bereits Kindererziehungszeiten für ihre vor 1992 geborenen Kinder bei der Rentenversicherung beantragt haben. Nur wer bislang noch keine solchen Kindererziehungszeiten geltend gemacht hat, sollte dies nun tun. Wichtig - bitte Informieren Sie sich!!!! nach oben Die Rente mit 63 ab dem 01.Juli 2014 Nur die Jahrgänge 1949 bis 1952 können mit 63 ohne Abschläge gehen. Mit dem Rentenpaket kann der Rentenanspruch auch erstmals mit freiwilligen Beiträgen begründet werden. Da auch freiwillig Versicherte, insbesondere selbständige Handwerker, die nach 18 Jahren Pflichtbeitragszahlung in die freiwillige Versicherung wechseln können, häufig jahrelang wie Arbeitnehmer ihren Beitrag zur Stabilisierung der Rentenversicherung erbracht haben, werden sie jetzt auch bei der abschlagsfreien Altersrente für besonders langjährig Versicherte ab 63 berücksichtigt. Im Ergebnis müssen 45 Jahre vorliegen. Schrittweise Anhebung der Rente ab 63 Aus der Rente ab 63 wird schrittweise die Rente ab 65. Die Rente ab 63 gilt nur für Versicherte, die vor dem 1. Januar 1953 geboren sind und deren Rente nach dem 1. Juli 2014 beginnt und die die sonstigen Voraussetzungen
erfüllen. Für Versicherte, die nach dem 1. Januar 1953 geboren sind, steigt die Altersgrenze mit jedem Jahrgang um zwei Monate. Wer also nach dem 1. Januar 1964 geboren wurde, kann nach 45 Beitragsjahren abschlagsfrei in Rente gehen, wenn er das 65. Lebensjahr vollendet hat. Schrittweise Anhebung der Rente ab 63 _ Versicherte Wichtig - bitte Informieren Sie sich!!!! zurück nach Wie viel Rentenjahre bekommt man pro Kind?Für Geburten bis 1991 werden als Zeiten der Erziehung 2,5 Jahre und für Geburten ab 1992 drei Jahre für die Rente angerechnet.
Was bedeutet 10 Jahre Kinderberücksichtigungszeiten?Was sind Kinderberücksichtigungszeiten? Berücksichtigungszeiten wegen der Erziehung eines Kindes werden bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahres des Kindes angerechnet. Sie beginnen mit dem Tag der Geburt. Die Kinderberücksichtigungszeit verhindert, dass Lücken im Versicherungsverlauf des Berechtigten entstehen.
Wie wirken sich 2 Kinder auf die Rente aus?Denn: Die Rentenversicherung berücksichtigt auch die Zeiten der Kindererziehung. Wer zum Beispiel zwei vor 1992 geborene Kinder erzogen hat, kann bereits auf fünf (2 x 2,5 Jahre) Erziehungsjahre kommen. Damit wäre die Mindestversicherungszeit bereits erfüllt.
Wie hoch ist die Mütterrente für 2 Kinder?Seitdem gilt: Für jedes Kind, das vor 1992 geboren wurde (also bis 31.12.1991), bekommt man zwei Rentenpunkte gutgeschrieben. Ab 2019 wird die Mütterrente ausgeweitet. Dann gibt es 2,5 Rentenpunkte pro Kind, das vor 1992 geboren wurde, also einen halben Rentenpunkt mehr.
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