Die Führerscheinklasse G gibt es seit 1. Oktober 2002 nicht mehr. Eine Lenkberechtigung für die Klasse G, die vor dem 1. Oktober 2002 erteilt wurde, gilt als Lenkberechtigung für die Klasse F. Show Im Zuge der EU-weiten Anerkennung von nationalen Führerscheinen wurden auch die in den Mitgliedstaaten unterschiedlichen Klassen von Führerscheinen vereinheitlicht. Eine Übersicht der in Österreich gültigen Fahrzeugklassen findet sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at. Ausführliche Informationen zum Thema "Zahlencodes im Führerschein" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at. Rechtsgrundlagen§ 2 Führerscheingesetz (FSG) Letzte Aktualisierung: 21. Februar 2022 Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Wieviel Beifahrer darf man in einem PKW-Bus mit der Fahrerlaubnis "B" mitnehmen? Der Bus hat einschließlich Fahrer 9 Sitzplätze. Für Euren Rat bin ich Euch dankbar. ...komplette Frage anzeigen7 AntwortenVom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet machhehniker Community-Experte Auto 01.08.2012, 09:32 Es dürfen insgesammt 9 Personen (Fahrer + 8 Fahrgäste) im Bus sein. Nach der Umschlüsselung der FS-Klassen dürfen auch nur 9 Sitzplätze vorhanden sein. Wenn der FS noch als Kl 3 gemacht wurde dürfen mehr Sitzplätze vorhanden sein wenn nur 9 besetzt sind, wenn der FS als Kl B gemacht wurde dürfen nur 9 Plätze vorhanden sein. Nebenher ist das zulässige Gesammtgewicht zu beachten. Wenn das über 3,5t liegt darf mit Kl B gar nicht gefahren werden. Ausserdem noch wichtig zu beachten wäre dass keinenfalls eine Gegenleistung wie bzw Geld für die Beförderung verlangt werden darf, dafür wäre ab dem 1. Fahrgast ein Personenbeförderungsschein nötig. Es sollten auch nur gute Bekannte dabei sein. LordDeath 01.08.2012, 09:09 Bis er 3,5 Tonnen wiegt 1 Kommentar 1 ShitzOvran 01.08.2012, 09:10 zusätzlich sollte die Personenanzahl von acht Beifahrern nicht überschritten werden Commodore64 01.08.2012, 09:25 8 Personen kannst Du mitnehmen. Die Fahrt darf aber nicht gewerblich sein, sonst brauchst Du einen Personenbeförderungsschein. Bei einer Polizeikontrolle solltest Du alle Mitreisenden persönlich kennen, sonnst mußt Du aufwändig beweisen, dass das keine gewerbliche Fahrt ist. Du darfst privat ohne Personenbeförderungsschein mit Deiner Großfamilie, deinem Kegelklub, etc fahren. Du darfst aber nicht gegen Geld (Mitfahrerzentrale o.ä.) das Auto mit "Fremden" voll machen. 2 Kommentare 2 Commodore64 01.08.2012, 12:33 P.S.: Ich hatte schon mal eine Fart mit "fremden", wurde auch prompt angehalten und die Polizei wollte genau wissen was da Sache ist. Wir waren dann ein "CB-Funkerclub, Kanal 17". Der Polizist wollte es genau wissen und machte ein Namensquiz. 2 der 7 mitreisenden kannte ich tatsächlich per Funk, beim Rest habe ich mir dann einfach irgendwas ausgedacht. Der Polizist hat am Ende dann doch geglaubt dass wir uns alle kennen, es mir aber unmöglich ist Echte Namen zu echten gesichtern zuzuordnen und ich nur "Spitznamen" kennen könnte. 1 machhehniker 01.08.2012, 18:15 @Commodore64 Ja, das ist etwas das Viele nicht wissen. Wenn man zusammen fährt muss dies eine zusammengehörende Gruppe sein. Theoretisch dürfte man noch nicht mal einen Anhalter mitnehmen, auch nicht kostenlos. |