Wie weit muss ein gartenhaus von der grundstücksgrenze entfernt sein

Wie weit muss ein gartenhaus von der grundstücksgrenze entfernt sein

Nutzung und Größe des Schuppens sind entscheidend für den Abstand zur Grundstücksgrenze

Beim Schuppen steht der Nutzungs- und Verwendungszweck im Mittelpunkt der Frage, wie weit er von der Grundstücksgrenze entfernt sein muss. Solange der Schuppen eine reine Aufgabe als Lagerraum beispielsweise für Gartengeräte erfüllt, darf er bis an die Grenze gebaut werden. Es gibt aber Höchstmaße, die nicht überschritten werden dürfen.

Erster Indikator ist die Baugenehmigung

Ein Schuppen in seinem eigentlichen Nutzungssinne wird als Gebäude ohne Aufenthaltsräume definiert. Erfüllt er diese Bedingung, kann er bis zu vorgegebenen Größen in den meisten Bundesländern genehmigungs- und verfahrensfrei auch an die Grundstücksgrenze anstoßen.

Die Regelungen der einzelnen Bundesländer enthalten Flächen- oder Raummaß, Höhe udn Länge. Diese Freiheit bezieht sich auf Bebauungsplanbereiche. Außerhalb dieser Gebiete ist eine Genehmigung meist erforderlich. Wie unterschiedlich diese „Freibriefe“ für das genehmigungsfreie Bauen an der Grundstücksgrenze in den Bundesländern ausfallen, zeigt folgende Tabelle:

BundeslandRauminhalt im Bebauungsgebiet in KubikmeterRauminhalt im Außenbereich in Kubikmeter
Baden-Württemberg 40 20
Bayern 75 nicht erlaubt
Berlin 10 nicht erlaubt
Brandenburg 75 nicht erlaubt
Bremen 30 6
Hamburg 30 nicht erlaubt
Hessen 30 nicht erlaubt
Mecklenburg-Vorpommern 10 nicht erlaubt
Niedersachsen 40 20
Nordrhein-Westfalen 30 Laube erlaubt
Rheinland-Pfalz 50 10
Saarland 10 nicht erlaubt
Sachsen & Sachen-Anhalt 10 nicht erlaubt
Schleswig-Holstein 30 10
Thüringen 10 nicht erlaubt

Wenn ein Schuppen auf der Grundstücksgrenze gebaut wird, gelten länderübergreifend die Maximalhöhe von drei Metern und die Höchstlänge entlang der Grenze von neun Metern. Wird der Schuppen an einer Garage aufgebaut, muss deren Länge abgezogen werden. Zusammen dürfen nicht mehr als neun Meter zusammenkommen.

Für genehmigungspflichtige Schuppen gelten ähnliche Regeln wie für den Abstand eines Gartenhauses zur Grundstücksgrenze. Beim Antrag auf eine Baugenehmigung holt die zuständige Behörde immer das Einverständnis des Nachbarn ein.

Längeneinschränkung beim verbauten Grenzverlaufs

An einer Grundstücksgrenze darf beidseitig nicht mehr als 15 Meter verbaut werden. Wenn der Nachbar bereits eine Grenzbebauung von beispielsweise sechs Metern verbraucht hat, sinkt die noch bebauungsfähige Grenzlänge auf neun Meter. Sie kann dann zu gleichen Teilen oder in unterschiedlichen Anteilen aufgeteilt werden.

Ist bereits eine Grenzbebauung des Nachbarn von der anderen Seite vorhanden, kann der Schuppen ohne Längenmaßverlust auch daran angrenzend errichtet werden. Es sind dann allerdings gegebenenfalls andere Vorschriften zusätzlich zu beachten wie eine link u=brandschutzmauer-auf-grundstuecksgrenze] Brandschutzmauer auf der Grundstücksgrenze[/link].

Vorgaben zu Nebenanlagen prüfen

Zu beachten ist bei der Prüfung, wo ein Schuppen platziert werden darf, auch der Bebauungsplan. Auch wenn er sich in genehmigungsfreier Größe bewegt, kann es zu Einschränkungen durch Gesamtregelungen für das Grundstück kommen.

Der Schuppen wird als Nebenanlage bezeichnet. Im Bebauungsplan kann die Anzahl oder die Gesamtfläche der Nebenanlagen limitiert sein. Ein zu großes Gartenhaus oder andere Nebenanlagen können so die Legalität eines Schuppens beeinflussen.

Tipps & Tricks

In Bayern wird ein Schuppen auch als Schupfen bezeichnet und im gesamten süddeutschen Raum auch als Schopf.

Autor: Stephan Reporteur

Artikelbild: OksAks/Shutterstock

Kann Nachbar Gartenhaus verbieten?

Ein Gartenhaus ohne Abstand zur Grundstücksgrenze ist nur für Abstellzwecke erlaubt. Die zulässige Höhe, Länge und Fläche variieren je nach Bundesland. Nachbarn müssen dem Bau meist nicht zustimmen. Änderungen bei Aufbauten oder dem Verwendungszweck sind meist unzulässig.

Wie weit muss ein Schuppen von der Grenze entfernt sein?

In der Regel beträgt die Entfernung vom Schuppen zur Grundstücksgrenze 2 Meter. Es gibt allerdings Ausnahmen von dieser Regel, zum Beispiel bei ungleich langen Grundstücken. In solchen Fällen muss die Entfernung vom Schuppen zur Grundstücksgrenze so groß sein, dass das längere Grundstück vollständig bedeckt ist.

Wie weit muss man von der Grundstücksgrenze wegbleiben?

Die wichtigsten Regeln im bundesweiten Überblick.

Wie nah darf ich an die Grenze bauen?

Bezüglich Grenzabständen hält es fest, dass für Bauten höher als 1,20 Meter gegenüber dem Nachbargrundstück in der Regel ein Grenzabstand von mindestens 3 Metern einzuhalten ist.