In der Grundsicherung sind alle Leistungen enthalten, die auch nach dem Sozialhilferecht gezahlt werden. Allerdings wird, anders als bei der Sozialhilfe, erst dann auf das Einkommen Ihrer Kinder oder Eltern zurückgegriffen, wenn es höher liegt als 100.000 Euro im Jahr. Show
Wir informieren Sie hier darüber, unter welchen Voraussetzungen Sie Anspruch auf Grundsicherung haben. Voraussetzungen für die GrundsicherungWer kann Grundsicherung bekommen?Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung können Sie als bedürftiger Mensch bekommen, wenn Sie entweder die Regelaltersgrenze - das ist der Zeitpunkt, an dem Sie die reguläre Altersrente beziehen können – erreicht haben oder Sie dauerhaft voll erwerbsgemindert und mindestens 18 Jahre alt sind. Sie müssen außerdem in Deutschland wohnen. Hinweis: Grundsicherung bei voller ErwerbsminderungOb Sie dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, prüfen wir im Auftrag des Sozialhilfeträgers. Es ist nicht erforderlich, dass Sie bereits eine Erwerbsminderungsrente bekommen. Wenn Sie bereits eine Rente wegen Erwerbsminderung erhalten, haben Sie nur Anspruch auf Grundsicherung, wenn die bestehende Rente dauerhaft wegen einer vollen Erwerbsminderung gezahlt wird. Im anderen Fall können Sie Anspruch auf andere Sozialleistungen haben, beispielsweise auf Sozialhilfe. Weitere Infos zur Erwerbsminderungsrente Wofür gibt es die Grundsicherung?Was die Grundsicherung abdecken soll:
Wie wird die Grundsicherung berechnet?Wie viel Grundsicherung Sie bekommen, hängt von Ihrem Einkommen und Vermögen ab. Auch das Einkommen Ihres Ehepartners oder Partners in einer ehe- oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft wird berücksichtigt. Was zählt zum Einkommen – und was nicht?Zum Einkommen zählen:
Nicht zum Einkommen zählen:
Was ist Vermögen – und was nicht?Vorhandenes Vermögen müssen Sie zunächst aufbrauchen, bevor Sie Grundsicherung beanspruchen können. Wir erklären Ihnen, was dazugehört und was nicht. Zum Vermögen zählen:
Nicht zum Vermögen zählen:
Weitere Infos mit konkreten Beispielen finden Sie in unserer Broschüre Wir beantworten Ihre Fragen!Muss ich Grundsicherung beantragen?Ja. Die Grundsicherung ist eine eigenständige Sozialleistung. Sie muss beantragt werden. Das Antragsdatum ist wichtig für den Beginn der Grundsicherung. Wo stelle ich den Antrag?Sie stellen den Antrag beim Sozialamt, Bereich Grundsicherung. Sie können ihn aber auch bei uns, der Deutschen Rentenversicherung, einreichen, wir leiten ihn dann weiter. Wann beginnt die Grundsicherung?Die Grundsicherung beginnt immer mit dem ersten Tag des Monats, in dem der Antrag gestellt wird. Wie lange bekomme ich Grundsicherung?Die Zahlung erfolgt grundsätzlich für zwölf Monate. Danach müssen Sie einen neuen Antrag stellen. Rückwirkend kann die Leistung nicht erfolgen. Halten Sie sich länger als vier Wochen ununterbrochen im Ausland auf, wird die Leistung eingestellt. Lassen Sie sich von uns beraten!Beratungstermin vereinbaren Beratungsstellensuche Wie viel Geld darf man haben um Sozialhilfe zu bekommen?Bei der Grundsicherung gibt es ein Schonvermögen, das nicht verbraucht werden muss, z.B. ein selbst genutztes Haus, angemessener Hausrat oder Erbstücke. Wie groß ist das Schonvermögen? Es darf ein Vermögen bis zu 5.000 Euro vorhanden sein – auch beim Ehe- oder Lebenspartner.
Wird Vermögen auf Sozialhilfe angerechnet?Nicht zum Vermögen zählt das sog.
Vermögen, das die hilfesuchende Person aus öffentlichen Mitteln erhalten hat, um eine Lebensgrundlage aufzubauen oder zu sichern oder einen Hausstand zu gründen. Zusätzliche Altersvorsorge, die staatlich gefördert wurde, z.B. Riester-Rente.
Wie viel Erspartes darf man bei Grundsicherung haben?Nicht zum Vermögen zählen: Kleinere Barbeträge (Schonvermögen von 5.000 Euro bei Alleinstehenden; bei Verheirateten oder Partnern 10.000 Euro) Familien- oder Erbstücke, wenn deren ideeller Wert (Andenken) den Verkaufswert weit übersteigt. Angemessener Hausrat.
Wie kann ich mein Geld vor dem Sozialamt verstecken?Der sicherste Ort für Geld und Wertsachen ist laut Polizei ein Tresor bzw. Wertschutzschrank. Oder noch besser: ein Bankschließfach.
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