Was passiert wenn man 3 Tage unentschuldigt fehlt?

Erziehungsberechtigte, Ausbildende und Arbeitgeber haben die Pflicht zur Überwachung der Einhaltung der Schulpflicht. Wer diese Pflicht vorsätzlich oder fahrlässig verletzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) geahndet werden kann.

Natürlich kann auch gegen den Schulpflichtigen selbst eine Geldbuße verhängt werden. Jedenfalls in den meisten Ländern. Voraussetzung ist in dem Fall aber, dass der Schüler für sein Handeln verantwortlich ist. D. h. er muss mindestens 14 Jahre alt und zur Tatzeit nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung reif genug sein, das Unrecht der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln (vgl. § 12 Abs. 1 OWiG, § 3 JGG).

In Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und im Saarland können Schulpflichtverstöße im Extremfall auch strafrechtlich verfolgt werden, wenn der Verstoß besonders schwerwiegend war. Im Saarland besteht diese Möglichkeit sogar auch gegenüber dem Schulpflichtigen selbst.

Die Strafverfolgung setzt einen Antrag durch die Schulbehörde voraus.

Es droht eine Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu 6 Monaten. Bei Jugendlichen können Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel oder Jugendstrafe verhängt werden.

Wer also glaubt, für seine Sprösslinge sei die Arbeit auf dem elterlichen Bauernhof oder für den Lehrling das Werkstattausfegen wichtiger als Schulunterricht, kann schlimmstenfalls sogar mit einer Freiheitsstrafe bestraft werden.

Schulzwang – oder per Polizeieskorte zum Unterricht

Lassen sich deine Eltern oder du von Gesprächen mit der Schulleitung, Ordnungsmaßnahmen der Schule oder Bußgeldern nicht beeindrucken, werden die Daumenschrauben weiter angezogen. Die Verwaltungs- oder Polizeibehörde wird durch den Schulleiter informiert, um dich zwangsweise der Schule zuzuführen. Die Schule muss dabei den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachten.

So kann es passieren, dass du daheim abgeholt und zwangsweise bis ins Klassenzimmer geführt wirst. In einigen Bundesländern kann es dir passieren, dass dich ein Polizeibeamter in Zivil, der gezielt die Stadt oder das Kaufhaus nach Schwänzern durchstreift, anspricht und sich bei der Schulleitung über dich erkundigt.

Statt des sogenannten Schulzwangs oder wenn das Zwangsmittel erfolglos ist, kommt die Verhängung eines Zwangsgelds gegen die Eltern in Betracht. Können die Eltern das Zwangsgeld nicht zahlen, kann das Verwaltungsgericht Ersatzzwangshaft (Erzwingungshaft) anordnen.

Rechtsmittel gegen ...

... Bußgeldbescheide

Du willst einen Bußgeldbescheid nicht einfach so hinnehmen.

Dann muss schriftlich und fristgemäß Einspruch bei der Behörde eingelegt werden, die den Bußgeldbescheid erlassen hat. Dies muss derjenige tun, gegen den der Bescheid gerichtet war, also deine Eltern oder – bei Volljährigkeit – du selbst.

Die Behörde prüft dann, ob ihr Bescheid rechtmäßig war. Kommt sie zu dem Ergebnis, dass er dies nicht war, hilft sie ihm ab, d. h. sie nimmt ihn zurück. Nicht form- und fristgemäße Einsprüche werden zurückgewiesen.

Wenn die Behörde meint, dass sie alles richtig gemacht hat, wird das Verfahren über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht abgegeben. Dort kommt es unter Umständen zu einer mündlichen Verhandlung.

... Schulzwang

Wenn du von der Polizei zu Hause abgeholt und in die Schule gebracht wirst, hast du im ersten Moment nicht viele Verteidigungsmöglichkeiten. Ein mündlicher Widerspruch nützt dir hier nichts. Auch von einer Flucht mit Papas Auto und einer wilden Verfolgungsjagd ist abzuraten.

Wenn es möglich erscheint, dass die Anordnung der Behörde zu der Polizeiaktion unrechtmäßig war, kann im Nachhinein Klage auf Feststellung der Unrechtmäßigkeit dieses Vorgehens erhoben werden. Bei zu rigorosem Vorgehen der Polizeibeamten kann Dienstaufsichtsbeschwerde bei deren vorgesetzter Dienststelle eingelegt werden.

Ein lediglich eintägiges unentschuldigtes Fehlen eines Arbeitnehmers rechtfertigt in aller Regel keine außerordentlich fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber. Vielmehr ist zunächst eine Arbeitsaufforderung und eine Abmahnung erforderlich. Ob dies auch dann gilt, wenn das Arbeitsverhältnis überhaupt erst wenige Tage bestanden hat, hatte das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein im Sommer 2020 zu entscheiden.

Die Klägerin hatte zum 1. August 2019 ein Arbeitsverhältnis als Rechtsanwalts- und Notariatsfachangestellte begonnen und war – nachdem sie am 5. und 6. August vereinbarungsgemäß frei hatte – am 7. August, also ihrem dritten Arbeitstag, unentschuldigt nicht zur Arbeit erschienen. Vorangegangen war eine arbeitgeberseitig bereits am 5. August erklärte ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses, freilich ohne Freistellung. Wegen des unentschuldigten Fehlens kündigte der Arbeitgeber am 8. August abermals, diesmal fristlos.

Die erhobene Klage hatte in beiden Instanzen Erfolg. Das Kieler Gericht hat festgehalten, dass auch bei sehr kurzem Bestehen des Arbeitsverhältnisses eine fristlose Kündigung ohne „Vorwarnung“ (Abmahnung) nicht zulässig ist und hat festgehalten:

„Das Fernbleiben von der Arbeit kann, wenn es den Grad der beharrlichen Arbeitsverweigerung erreicht, grundsätzlich einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung eines Arbeitsverhältnisses abgeben. Demgegenüber ist das Fehlen eines Arbeitnehmers an bloß einem einzigen Arbeitstag regelmäßig nicht geeignet, eine fristlose Kündigung ohne Ausspruch einer vorhergehenden Abmahnung zu rechtfertigen. (…) Abgemahnt hat der Beklagte die Klägerin vor Ausspruch der Kündigung unstreitig nicht. Wegen des unentschuldigten Fehlens war vorliegend auch nicht ausnahmsweise eine Abmahnung der Klägerin entbehrlich. Eine Abmahnung ist dann entbehrlich, wenn eine Verhaltensänderung in Zukunft trotz Abmahnung nicht erwartet werden kann oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass die Hinnahme durch den Arbeitgeber offensichtlich – für den Arbeitnehmer erkennbar – ausgeschlossen ist. (…). Dass die Klägerin nach einer Arbeitsaufforderung durch den Beklagten ihr Verhalten nicht geändert hätte, ist nicht feststellbar. (…) Es gibt schlicht keine tatsächlichen Anhaltspunkte dafür, was passiert wäre, wenn der Beklagte die Klägerin unter Androhung einer Kündigung zur Wiederaufnahme ihrer Arbeit aufgefordert hätte. Das Fehlen an einem einzigen Arbeitstag stellt sich auch nicht als so schwerwiegende Pflichtverletzung dar, dass die Klägerin davon ausgehen musste, dass die Hinnahme dieses Fehlens für den Beklagten offensichtlich ausgeschlossen war. Der Beklagte hatte durch die Probezeitkündigung mit Wochenfrist gegenüber der Klägerin bereits zum Ausdruck gebracht, an deren weiterer Mitarbeit kein Interesse zu haben. Angesichts dessen liegt es jedenfalls nicht fern, dass er das Fehlen der Klägerin toleriert hätte, da für ihn dann auch keine Vergütungspflicht bestand.“

Überdies hat das Gericht der Klägerin auch insoweit Recht gegeben, dass das Arbeitsverhältnis aufgrund der ordentlichen Kündigung lediglich unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist in der Probezeit von zwei Wochen beendet werden konnte. Der Arbeitgeber hatte eine lediglich einwöchige Kündigungsfrist vorgesehen, was unwirksam ist.

Was passiert wenn man 3 Tage nicht zur Arbeit geht?

3. Bis wann muss die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegen? Wenn Sie länger als drei Tage nicht zur Arbeit gehen können, muss die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung dem Arbeitgeber spätestens an dem Arbeitstag zugehen, der auf den dritten Tag der Arbeitsunfähigkeit folgt.

Wie lange darf man unentschuldigt fehlen?

Bis zu drei Kalendertage dürfen Angestellte ohne ärztlichen Beistand das Bett hüten – spätestens am vierten Krankheitstag jedoch muss dem Arbeitgeber eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegen.

Was passiert bei unentschuldigtem Fehlen?

Unentschuldigtes Fehlen gilt als Verstoß gegen die gesetzliche Verpflichtung der Schulpflicht. Dieser kann mit unterschiedlichen Sanktionen bestraft werden. In Betracht kommen Geldbußen und Strafen, Schulzwang und sogar auch die Einleitung familiengerichtlicher Maßnahmen.

Was passiert wenn man unentschuldigt nicht zur Arbeit geht?

Unentschuldigtes Fernbleiben von der Arbeit: Eine fristlose Kündigung ist möglich, nach vorheriger Abmahnung. Wurde bereits eine fristlose Kündigung bei mehrfach unentschuldigtem Fehlen ausgesprochen, sollte der Gekündigte das Kündigungsschreiben immer gut auf Fehler überprüfen oder von einem Anwalt durchsehen lassen.