Show 25. Mai 2022 um 15:42 Uhr Hi Luisa, Antworten 23. März 2022 um 21:28 Uhr Hi Luisa, Antworten 21. Februar 2022 um 12:22 Uhr Hallo Luisa, Antworten 08. Februar 2022 um 02:04 Uhr Hallo Luisa, Antworten 26. August 2021 um 20:02 Uhr Hallo Luisa ich habe eine Frage, Antworten 10. Juli 2021 um 23:26 Uhr Hallo Luisa, Antworten 21. August 2017 um 21:29 Uhr Hallo Luisa, Antworten 11. Juli 2017 um 12:19 Uhr Hallo Luisa, Antworten 29. April 2017 um 14:24 Uhr Hey Nick, 17. März 2017 um 10:21 Uhr Hey Yannick, 21. Dezember 2016 um 16:41 Uhr Hey Louisa, 28. November 2014 um 19:33 Uhr Danke für dein Beispiel. Antworten 28. November 2014 um 17:40 Uhr Hallo Steve, Wer wird beim BAföG berücksichtigt?Beim BAföG werden deine Einnahmen sowie das Einkommen deiner Eltern und deines eventuellen Ehe-/ Lebenspartners berücksichtigt.
Was ist beim BAföG Anrechnungsfrei?Für die Auszubildenden selbst bleiben zunächst monatlich 330 Euro anrechnungsfrei. Zusätzlich bleiben anrechnungsfrei für Ehegatten bzw. eingetragene Lebenspartner 805 Euro und für eigene Kinder je 730 Euro.
Welche Einkommensgrenze für BAföG?Beispiel für das Einkommen der Eltern
Sind Deine Eltern verheiratet, musst Du ab einem Bruttoeinkommen von 44.000 Euro im Jahr mit den ersten Einbußen beim Bafög rechnen (Arbeitnehmer, keine weiteren Kinder). Oft kannst Du aber auch noch eine Teilförderung erhalten, wenn Deine Eltern über 50.000 Euro verdienen.
Was wenn man BAföG nicht zurückzahlen kann?Solange der Freibetrag (bzw. alle für dich relevanten Freibeträge zusammen) um weniger als 42 Euro überschritten wird, musst du nichts zurückzahlen. Sobald es aber 42 Euro oder mehr sind, musst du den den Freibetrag überschreitenden Betrag leisten, höchstens – im Normalfall – aber 130 Euro/Monat (bzw.
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