Du kannst einige Posten der Nebenkostenabrechnung von der Steuer absetzen. Dies betrifft sämtliche Ausgaben, die im Zusammenhang mit dem Objekt stehen. Betriebskosten, welche Du dabei mittels der Betriebskostenabrechnung in der Steuererklärung aufführen kannst, sind auch jene Posten, die Du von Deinen Mietern zurückgezahlt bekommst. Diese umlagefähigen Betriebskosten zählen zum einen als Einkünfte. Zum anderen können diese ebenso als Werbungskosten steuerlich abgesetzt werden. Eine detaillierte Auflistung der steuerlich absetzbaren Kosten findest Du weiter unten im letzten Abschnitt dieses Artikels. Show
Diese Betriebskosten sind umlagefähigViele Vermieter fragen sich, welche Betriebskosten sie überhaupt auf ihre Mieter umlegen dürfen. Daher haben wir sie für Dich übersichtlich in der folgenden Grafik zusammengefasst: Der Vollständigkeit halber führen wir diese umlagefähigen Posten hier abermals auf:
Erledige Deine Betriebskostenabrechnung im Handumdrehen mit Vermietet.deDieses Video kann in Ihrem Browser nicht wiedergegeben werden. Dieses Video kann in Ihrem Browser nicht wiedergegeben werden. Betriebskostenabrechnung in der Steuererklärung – TippsDamit Du weißt, wie Du Geld vom Staat zurückverlangen kannst, indem Du Deine Betriebskostenabrechnung in der Steuererklärung aufführst, geben wir Dir hier einige hilfreiche Tipps. Hierfür verraten wir Dir zunächst, wie das Finanzamt rechnet und anschließend, wie Du am besten vorgehst. So rechnet das FinanzamtSo gehst Du als Vermieter vorNeben der Betriebskostenabrechnung in der Steuererklärung können auch andere Kosten steuerlich abgeschrieben werden. Wie Du dabei am besten vorgehst und welche Ausgaben dazu gehören, verraten wir Dir im Folgenden. Erstelle mit wenig Aufwand nachvollziehbare Zunächst trägst Du sowohl Deine Einnahmen, welche durch die Vermietung entstanden sind, wie auch die Ausgaben in Bezug auf Deine Immobilien ein. Hierfür füllst Du in der Steuererklärung die Anlage V für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung aus. Sämtliche Anschaffungskosten in Bezug auf das vermietete Objekt lassen sich zum Beispiel bis zu einem Betrag in Höhe von 800 Euro (vor dem Jahr 2018 betrug diese Summe 410 Euro) komplett steuerlich absetzen. Diese Ausgaben sind unter anderem Kosten für den Kauf neuer Armaturen, Lichtschalter oder Steckdosen. Wenn jene Kosten allerdings höher als 800 Euro sind, muss das gekaufte Objekt über mehrere Jahre hinweg steuerlich abgeschrieben werden. Dies betrifft meist Dinge wie Waschmaschinen, Rasenmäher oder Einbauküchen. Dieses Prinzip wird innerhalb des Steuerrechts als Absetzung für Abnutzung (kurz: AfA) bezeichnet, wobei im Gesetz geregelt ist, was wie lange abgeschrieben werden darf. Wenn jene Nutzungsdauer für einen bestimmten Gegenstand nicht genau geregelt ist, musst Du selbst die Dauer schätzen. Du musst zudem sämtliche Belege für die Gegenstände zwei Jahre lang aufbewahren (Aufbewahrungspflicht). Kann ich die Miete von der Steuer absetzen?Als Mieter*in kannst du 20 % deiner anteiligen Kosten, aber maximal 1.200 Euro pro Jahr absetzen.
Wo trage ich die Mietkosten in der Steuererklärung ein?Werbungskosten, als zum Beispiel Transportkosten oder doppelte Mietzahlung, werden in der Anlage N, Zeile 45 bis 48, eingetragen. Haushaltsnahe Dienstleistungen, etwa die Kosten für die Umzugshelfer, werden in der Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen“ eingetragen.
Kann man Miete und Nebenkosten von der Steuer absetzen?Mieter dürfen Ihre Nebenkosten teilweise von der Steuer absetzen. Nicht nur Hausbesitzer können die Ausgaben für beispielsweise die Treppenhausreinigung, die Gartenpflege, Wartungsarbeiten, den Hauswart oder Schornsteinfegerdienste steuerlich geltend machen.
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