Wobei spielt die mallorca-deckung eine wichtige rolle

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Ein Wechsel der Kfz-Versicherung lohnt sich in vielen Fällen

Auch wenn Sie mit dem Preis-Leistungs-Verhältnis Ihrer Versicherung zufrieden sind, ist ein Vergleich mit anderen Anbietern sinnvoll. Die Tarife der Kfz-Versicherungen unterliegen starken Schwankungen und so kann jedes Jahr ein Wechsel Vorteile haben.

Sie sollten Ihre Autoversicherung daher einmal im Jahr einem Tarifcheck unterziehen und prüfen, ob andere Versicherer bessere Leistungen oder vielleicht günstigere Tarife anbieten. Wenn Sie Ihre Kfz-Versicherung erfolgreich wechseln, sparen Sie im Idealfall nicht nur hunderte Euro jährlich, sondern profitieren sogar von verbesserten Leistungen.

Diese Gründe sprechen für einen Wechsel der Kfz-Versicherung

Neben besseren Konditionen, die Verbraucher dazu bewegen, ihre bestehende Versicherung zu kündigen und zu einer anderen Versicherung zu wechseln, sind die Gründe für einen Kfz-Versicherungswechsel vielfältig: Unzufriedenheit mit dem Service sowie dem Ansprechpartner Ihrer bisherigen Kfz-Versicherung oder ein Vertrag, der nicht zu Ihrer Lebenssituation oder Ihren Fahrgewohnheiten passt. Sind Sie beispielsweise häufig auf Landstraßen unterwegs, wäre es sinnvoll, Ihr Fahrzeug gegen Wild- oder Tierschäden abzusichern. 

Darüber hinaus sprechen folgende Gründe dafür, Ihre Autoversicherung zu wechseln:

Grund 1: Sie haben ein neues Auto gekauft

Da die Verträge von Kfz-Versicherungen immer an den jeweiligen Fahrzeugtyp gebunden sind, benötigen Sie mit dem Kauf eines neuen Fahrzeuges ebenfalls eine neue Autoversicherung.

Grund 2: Ihr Fahrerkreis erweitert sich

Beim Abschluss einer Versicherung wird angegeben, wie viele Fahrer das Auto nutzen werden. Ändert sich der Fahrerkreis, beispielsweise wenn Kinder regelmäßig das Auto nutzen, müssen diese unbedingt als zusätzliche Berechtigte in die Kfz-Police aufgenommen werden.

Versicherer reagieren bei einer Nachmeldung oftmals mit stark gesteigerten Beiträgen. Ein guter Zeitpunkt also für einen Preisvergleich, denn wenn Ihr Kfz-Versicherer die Beiträge erhöht, haben Sie einen Monat Zeit, Ihr Sonderkündigungsrecht zu nutzen, zu kündigen und zu einer anderen Versicherung zu wechseln.

Grund 3: Sie sind umgezogen

Auch ein Umzug kann Einfluss auf Ihre Autoversicherung haben. Nämlich dann, wenn sich durch den Umzug die „Regionalklasse“ ändert. Diese spiegelt die Schadens- und Unfallbilanz einer Region wider und wird als Risikomerkmal zur Berechnung der Versicherungsprämie herangezogen.

Ihre Konditionen können sich auch ändern, wenn mit Ihrem Umzug ein neuer Abstellort einhergeht, etwa wenn Ihr Fahrzeug dann in der Garage untergebracht wird. Prüfen Sie daher am besten, wer für Ihre neue Wohnsituation die günstigsten Konditionen bietet.

In 4 Schritten: So geht der Kfz-Versicherungswechsel ganz einfach

Wer wechseln möchte, muss sich an Kündigungsfristen, vorgeschriebene Zeiträume und Termine halten, um eine wirksame Kündigung durchzuführen. Besonders wichtig ist darüber hinaus eine rechtzeitige sowie sorgfältige Auswahl der neuen Kfz-Versicherung. Nur so können Sie möglichst viele Vorteile für sich gewinnen und einen lückenlos durchgängigen Versicherungsschutz Ihres Fahrzeugs gewährleisten.

Wir verraten, wie Sie Ihre Versicherung in vier Schritten schnell und unkompliziert wechseln.

Schritt 1: Überprüfen Sie die Kündigungsfrist Ihrer Kfz-Versicherung

Ob und wann Sie Ihre Autoversicherung kündigen können, verrät ein Blick in die Unterlagen: Die meisten Verträge der Versicherer laufen bis zum Jahresende und haben eine einmonatige Kündigungsfrist zum Ende der Vertragslaufzeit. Das bedeutet: Für diese Versicherungen ist der 30. November der Stichtag für die Kündigung. An diesem Tag sollte bei dem alten Versicherer die schriftliche Kündigung eingegangen und der neue Tarif bereits abgeschlossen sein.

Aber Achtung: Nicht bei allen Versicherungen gilt der Vertrag bis zum Jahresende. Einige schließen Kfz-Versicherungen auch mit unterjähriger Laufzeit ab. Läuft ein Vertrag beispielsweise bis Ende April, müsste die Kündigung in diesem Fall bis Ende März bei der Versicherung eingegangen sein.

Übrigens: Das Sonderkündigungsrecht erlaubt in bestimmten Fällen eine außerordentliche Kündigung. Neben der ordentlichen Kündigung, die fristgerecht zum Ende des Versicherungsjahres erfolgt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen auch von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und im laufenden Vertragsjahr außerordentlich kündigen.

Schritt 2: Bedarf klären und Kfz-Versicherungsvergleich starten

Bevor Sie Ihren alten Vertrag kündigen und sich auf die Suche nach einer neuen Autoversicherung begeben, ist es wichtig, die eigenen Ansprüche zu kennen und einzuschätzen. Welche Absicherung möchten Sie bei Unfällen und Autoschäden haben? Wie sieht Ihr optimales Versicherungspaket aus und wo lassen sich Kosten einsparen?

Haben Sie Klarheit über Ihren individuellen Bedarf gewonnen, können Sie die Tarife und Leistungen verschiedener Kfz-Versicherer vergleichen und diese Ihrer aktuellen Versicherung gegenüberstellen. Wichtig dabei: Beim Vergleich darf nicht nur der Preis zählen. Wer sich für die günstigste Autoversicherung entscheidet, muss oftmals mit Leistungseinbußen rechnen.

Achten Sie also beim Wechsel Ihres Versicherers auf ein optimales Preis-Leistungsverhältnis. Eine Übersicht über wichtige Leistungsbausteine Ihrer Kfz-Versicherung haben wir am Ende des Artikels für Sie aufbereitet.

Schritt 3: Schließen Sie zuerst die neue Versicherung ab

Da Ihr Fahrzeug nahtlos versichert sein muss, sollten Sie zunächst einen neuen Versicherer gefunden haben, bevor Sie Ihre Kfz-Versicherung wechseln. Haben Sie sich für einen neuen Anbieter entschieden und dort einen Vertrag abgeschlossen, sollten Sie eine Versicherungsbestätigung erhalten. Anschließend können Sie Ihren bestehenden Vertrag entspannt bei Ihrem bisherigen Versicherer kündigen und profitieren von einem lückenlosen Versicherungsschutz.

Den Wechsel Ihrer Kfz-Versicherung müssen Sie übrigens nicht der Zulassungsstelle melden. Der neue Versicherer informiert Ihre Zulassungsstelle über den Versicherungswechsel und sendet eine elektronische Versicherungsbestätigung.

Schritt 4: Bisherige Autoversicherung kündigen

Als letzten Schritt sollten Sie Ihre aktuelle Versicherung unter Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, wozu ein formloses Kündigungsschreiben genügt.

Übrigens: Der Schadensfreiheitsrabatt kann in den meisten Fällen auf die neue Versicherung übertragen werden.

Kfz-Versicherung clever wechseln: Diese Leistungen sind wichtig

Für den Versicherungsvergleich ist es wichtig, dass Sie zunächst klären, ob Sie nur die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflicht für Ihren Wagen abschließen oder Ihr Auto zusätzlich mit einer Teil- oder Vollkaskoversicherung gegen Schäden absichern möchten.

Folgende Kriterien und Leistungsbausteine sollten Sie dabei genauer unter die Lupe nehmen:

Wie hoch ist die Deckungssumme?

Als eine der wichtigsten Leistungsmerkmale gilt die möglichst hohe Deckungssumme in der Haftpflicht. Das ist der Betrag, den eine Kfz-Haftpflichtversicherung bei einem Schaden maximal bezahlt. Die Kosten, die darüber hinaus im Rahmen der Haftpflicht entstehen, trägt der Versicherungsnehmer selbst. Besonders sinnvoll ist es deshalb, wenn die Deckungssumme die gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckungssumme übersteigt. Mit der Höchstdeckung von 100 Millionen Euro sind Sie für alle Fälle abgesichert.

Haftet die KFZ-Versicherung auch bei grober Fahrlässigkeit?

Diese besondere Klausel ist in der Kfz-Teilkasko­versicherung sowie in der Kfz-Voll­kasko­versicherung von entscheidender Bedeutung. Wenn der Fahrer grob fahr­lässig zum Schaden beigetragen hat, muss der Autoversicherer nicht, oder nur teilweise für den Schaden und seine Regulierung aufkommen. Viele Tarife bieten den „Verzicht auf den Einwand der groben Fahr­lässig­keit“ an. Dann zahlen sie auch, wenn es gekracht hat, weil der Fahrer zum Beispiel am Steuer ohne Freisprecheinrichtung telefoniert hat. Wer sich Rechtsicherheit wünscht, sollte also auf diese Verzichtsklausel achten, das spart im Ernstfall jede Menge Ärger und Geld.

Wie sind Sie persönlich bei selbstverschuldeten Unfällen abgesichert?

Der Fahrerschutz ist ein Zusatzbaustein der Kfz-Versicherung. Werden Mitfahrer bei einem Unfall verletzt, zahlt die Kfz-Haft­pflicht­versicherung des Verursachers. Sie leistet zum Beispiel Schmerzens­geld und Verdienst­ausfall. Doch während die Kfz-Haft­pflicht die Kosten für die Unfall­opfer trägt, geht der Unfallverursacher leer aus. Der Fahrerschutz schließt diese Versicherungslücke und sichert den Fahrer eines Fahrzeuges bei Unfällen vor den persönlichen finanziellen Folgen ab.

Können Sie im Ausland sicher und entspannt unterwegs sein?

Ein weiterer Zusatz der Kfz-Teilkasko­versicherung und für Vielreisende besonders wichtig: Der Auslandsschadensschutz. Sollten Sie im Ausland unverschuldet in einen Unfall verwickelt werden, kann Ihnen der Auslandsschadensschutz kostbare Zeit sparen und Ihre Nerven schonen. Ihre Kfz-Haft­pflicht­versicherung übernimmt dann die oft langwierige Schadensregulierung mit dem ausländischen Versicherer.

Sind Sie auch mit dem Mietwagen im europäischen Ausland umfassend geschützt?

Wenn Sie viel reisen, ist dieser Zusatz in der Kfz-Haft­pflicht­versicherung für Sie relevant. Bei Mietwagen im Ausland sind die gesetzlichen Deckungs­summen in einigen Urlaubs­ländern nied­rig. Mit der sogenannten Mallorca-Police erhöht die eigene Kfz-Haft­pflicht­versicherung die Deckung für den geliehenen Wagen.

Behalten Sie Ihre Schadenfreiheitsklasse und können Sie sich Ihren Schadenfreiheitsrabatt sichern?

Für Autofahrer mit vielen unfallfreien Jahren spielt der Schadenfreiheitsrabatt eine besondere Rolle. Idealerweise sollte dieser von Ihrer neuen Versicherung in gleichem Maße gewährt werden.

Sind auch Folgeschäden abgedeckt?

Einfache Teilkaskotarife versichern oft nur den direkten Schaden, beispiels­weise den Ersatz eines von Mardern durch­gebissenen Schlauchs. Leistungsstarke Teilkaskotarife umfassen auch die viel teureren Folgeschäden, wenn beispielweise der zerbissene Kühlschlauch zum Motorschaden wegen Überhitzung führt.

Sind Sie umfassend gegen Unfallschäden mit Tieren abgesichert?

Viele Versicherungen zahlen bei Unfällen mit Tieren nur, wenn es Haarwild war – zum Beispiel Hirsche, Rehe, Wild­schweine. Andere Tierarten sind in den meisten Versicherungen nicht inbegriffen. So kann es sein, dass der Versicherte selbst die Schäden bezahlen muss, die etwa bei einem Unfall mit einem Fasan oder einem Pferd entstanden sind. Besser ist es daher, wenn im Vertrag „alle Tiere“ steht.

Bevor Sie wechseln: Warum sich ein Gespräch mit Ihrem Bankberater besonders lohnt

Profitieren Sie jetzt im Rahmen einer persönlichen Beratung von dem Expertenwissen unserer Versicherungsspezialisten der Frankfurter Volksbank vor Ort.

Vorbereitend hierfür bietet Ihnen unser Webauftritt die Möglichkeit, eine elektronische Versicherungsbestätigung bequem online zu beantragen. Diese senden wir Ihnen anschließend zu.

In einem gemeinsamen Gespräch verschaffen wir uns einen Überblick über Ihre aktuelle Versicherungssituation und analysieren mögliche Lücken. Anschließend optimieren wir Ihren Versicherungsschutz und passen ihn an Ihre aktuellen Wünsche individuell an.

Mit der R+V passgenau und zuverlässig im Straßenverkehr abgesichert

Mit den günstigen Tarifen der R+V und den individuellen Zusatzbausteinen sind Sie umfassend geschützt und profitieren von zahlreichen weiteren Vorteilen:

  • Autoversicherung individuell anpassbar
  • Leistungsextras für Elektro- und Hybridfahrzeuge
  • Inklusive Leistungsverbesserungsgarantie
  • Chance auf bis zu 10% Cashback für Mitglieder 

R+V Mitglieder-Plus: Geld zurück bei günstigem Schadenverlauf in der Gemeinschaft

Für Mitglieder der Volks- und Raiffeisenbanken geht das Angebot der R+V sogar noch einen Schritt weiter: Mit Mitglieder-Plus erhält jedes Mitglied der teilnehmenden Banken die Chance, jährlich bis zu 10 % Beiträge zurückzubekommen.

Ein in günstiger Schadenverlauf in der Mitglieder-Plus-Gemeinschaft, die die Mitglieder einer einzelnen Genossenschaftsbank bilden, ist dafür die Voraussetzung. „Wir haben bei Mitglieder-Plus den genossenschaftlichen Gedanken im Fokus: Der Einzelne profitiert vom Cashback, wenn es in der Gemeinschaft insgesamt zum Beispiel weniger Unfälle und damit einen geringeren Schadenaufwand gibt“, erklärt Jan Dirk Dallmer, Direktor Kraftfahrtversicherungen bei der R+V.

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Die genannten Informationen haben wir nach bestem Wissen sorgfältig zusammengetragen. Eine Haftung jeglicher Art schließen wir dennoch aus.

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Was versteht man unter Mallorca Deckung?

Die Mallorca-Police (auch Mallorca-Klausel oder Mallorca-Deckung genannt) ist ein Zusatzschutz für Mietwagen im europäischen Ausland. Sie deckt Kosten ab, die Ihre Mietwagen-Haftpflichtversicherung im Reiseland im Schadenfall nicht übernimmt.

In welchen Ländern gilt die Mallorca

Die meisten Mallorca-Policen gelten in den Ländern der Europäischen Union (EU). Dazu zählt der geografische Raum ebenso wie zur EU gehörige außereuropäische Gebiete (etwa ehemalige Kolonien). Je nach Tarif/Vertrag gilt die Mallorca-Police in weiteren Staaten, etwa die USA, Tunesien, Algerien, Israel oder Marokko.

Was kostet die Mallorca

Die Kosten für die Mallorca-Police als Zusatz variieren je nach Anbieter und liegen zwischen 8 und 15 Euro pro Jahr. Erkundigen Sie sich nach den Deckungssummen im Schadensfall – sowohl an Ihrem Reiseziel im Ausland als auch bei Ihrem heimischen Versicherer.

Was ist der Auslandsschadenschutz?

Der Auslandsschadenschutz gleicht Schäden bis zur vereinbarten Deckungsgrenze aus. Oder er übernimmt die Differenz im Falle einer zu geringen Deckung durch die gegnerische Kfz-Versicherung. Kosten: Einige Versicherer bieten den Auslandsschadenschutz ohne zusätzlichen Beitrag im Rahmen der Kfz-Haftpflichtpolice an.