Wie weit kann eine wärmepumpe vom haus entfernt sein

Wie weit kann eine wärmepumpe vom haus entfernt sein

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Auch beim Aufstellen einer Wärmepumpe muss normalerweise der baugesetzliche Abstand zum Nachbarn eingehalten werden. Doch der gilt nicht überall, wie ein aktuelles Urteil zeigt.

Wie weit kann eine wärmepumpe vom haus entfernt sein

© Stiebel Eltron

Beim Aufstellen einer Luftwärmepumpe müssen Hausbesitzer Rücksicht auf die Nachbarschaft nehmen. So ist bauordnungsrechtlich ein Abstand von mindestens drei Metern einzuhalten. Doch das gilt nicht in allen Bundesländern.

Urteil aus Nürnberg: Die Wärmepumpe muss weg

So entschieden die  Richter am Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg am 30. Januar 2017, dass eine Eigenheimbesitzerin ihre Wärmepumpe wieder entfernen muss. Im vorliegenden Fall hatte der Abstand zum Nachbargrundstück nur zwei Meter betragen. Die Nachbarn störten sich an dem durch das Gerät verursachten Lärm. 

Bauordnungsrechtlich sei eine Abstandsfläche von mindestens drei Meter einzuhalten. Hierbei komme es "nicht auf die Dimension der Anlage selbst, sondern auf die Imissionen an, die sie generell verursache. Unabhängig vom Ausmaß der Geräusche, welche von der Wärmepumpe ausgehen, seien diese jedenfalls geeignet, den Nachbarfrieden zu gefährden. Dieser solle gerade durch die Vorschriften über die Abstandsflächen geschützt werden. Dass es grundsätzlich zu einer Geräuscheinwirkung auf das Nachbargrundstück kommt, stehe aufgrund eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens fest."

Urteil aus München: Die Luft-Wärmepumpe darf bleiben

Das OLG München hat am 11. April 2018 genau gegenteilig zu den Nürnberger Kollegen geurteilt. Die Luft-Wärme-Pumpe, die im Abstand von weniger als drei Metern in einer Hütte aufgestellt hatte, muss nicht entfernt werden. 

Der Nachbar des Wärmepumpenbetreibers hatte geklagt, da die von dem Gerät erzeugten Geräusche eine "gebäudeähnliche Wirkung" hätten. Als nicht privilegiertes Gebäude dürfe sie daher nicht innerhalb der Abstandsfläche von drei Metern erreichtet werden. In der ersten Instanz urteilte das Landgericht Traunstein den Wärmepumpenbesitzer denn auch zur Beseitigung derselben.

Erst die Berufung war erfolgreich. Die Richter des OLG München entschieden, dass es keinen Beseitigungsanspruch gebe. Zwar befinde sich die Luft-Wärme-Pumpe in dem grundsätzlich freizuhaltenden Bereich, da sie weniger als drei Meter von der Grundstücksgrenze entfernt sei. Im konkreten Fall war das Gerät jedoch eingehaust. Diese Holzhütte ist jedoch nach Art. 6 Abs. 9 S. 1 BayBO aufgrund ihrer Größe privilegiert. Daher muss sie keine Abstandsflächen einhalten.

Urteil aus Mainz: 3-Meter-Abstand ist irrelevant

Ebenfalls gegen die Entfernung der Luft-Wärme-Pumpe entschieden die Richter des Verwaltungsgerichts Mainz am 30.09.2020  - allerdings aus einem anderen Grund. Luft-Wärme-Pumpen müssen nach dem Abstandsflächenrecht der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz keinen Abstand zur Grundstücksgrenze einhalten. Das betreffe nur Gebäude oder bauliche Anlagen, "von denen Wirkungen wie von Gebäuden ausgingen". Auf eine Luft-Wärme-Pumpe treffe das aufgrund der geringen Größe nicht zu.

Ein Bauherr hatte geklagt, nachdem die Bauaufsichtsbehörde gefordert hatte, dass dieser seine in einer Entfernung von 1,80 Metern zum Nachbargrundstück befindliche Luft-Wärme-Pumpe versetzen sollte. Der Mindestabstand von drei Metern sei nicht eingehalten. Ein Widerspruch blieb erfolglos. Der Bauherr machte geltend, dass außerhalb von Gebäuden installierte Luft-Wärme-Pumpen nicht den Abstandsflächenregelungen unterlägen.

Das Verwaltungsgericht sah die Sachlage genauso und hob die Bescheide über die Aufforderung zur Versetzung der Anlage auf. Das Ziel, Grundstücksnachbarn vor Lärm zu schützen, werde von den Abstandsregeln nur untergeordnet, nicht aber abschließend gewährleistet. Für Geräuschimmissionen würden in erster Linie entsprechende immissionsschutzrechtliche Vorschriften zuständig sein.

Die Richter verneinten eine "gebäudegleiche Wirkung" der Luft-Wärme-Pumpe. Doch selbst wenn eine solche Wirkung von ihr ausginge, könnten keine drei Meter Abstand verlangt werden. Denn die Landesbauordnung Rheinland-Pfalz lasse gebäudegleiche Anlagen ohne Abstand zu, wenn sowohl Brandschutz als auch die Beleuchtung mit Tageslicht gewährleistet sind. (Az.: 3 K 750/19)

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Wie weit kann eine wärmepumpe vom haus entfernt sein

Wie weit Wärmepumpe vom Haus weg?

Der Abstand der Wärmepumpe zu Wänden, Gehwegen, Terrassen usw. sollte mindestens 3 Meter betragen. Nicht mit der Ausblasseite gegen die Hauptwindrichtung installieren. Zudem sollte der Aufstellort an der ohnehin schon lauteren Straßenseite des Gebäudes liegen.

Wie lang darf die Zuleitung einer Wärmepumpe sein?

es gibt minimal und maximal leitungslängen. 30 Meter laut Vaillant Betriebsanleitung.

Kann eine Wärmepumpe auch im Haus stehen?

Die Wasser/Wasser-Wärmepumpe und die Sole/Wasser-Wärmepumpe sind baubedingt ausschließlich für die Außenaufstellung geeignet. Die Luft/Wasser-Wärmepumpe können Sie jedoch wahlweise im Gebäudeinneren oder außerhalb des Hauses auf Ihrem Grundstück platzieren.

Kann man eine Wärmepumpe in die Garage stellen?

ist eine Aufstellung in einer Garage technisch möglich und sinnvoll? In der Garage ist die Sicherstellung des Luftvolumenstromes erforderlich. Je nach Leistung der Wärmepumpe ist der Luftvolumenstrom durch den Hersteller definiert und dieser muss durch die Fugen und Lüftungsöffnungen in der Garage gewährleistet werden.