Woher weiß man dass das SARS

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Corona-Virusvariante: Abklärung bei positivem PCR-Test jetzt möglich - Weitere Neuerungen bei der Testung

08.02.2021 - Für die Corona-Testung gibt es einige neue Regelungen. Bei einem positiven PCR-Test können Ärzte jetzt eine Untersuchung auf eine Virusvariante veranlassen. Zudem empfiehlt das Robert Koch-Institut wieder, alle Patienten mit akuten respiratorischen Beschwerden jeder Schwere auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 zu testen.

Die variantenspezifische PCR-Testung ist seit Inkrafttreten der neu gefassten Testverordnung (TestV) des Bundesministeriums für Gesundheit am 27. Januar möglich. Anspruchs¬berechtigt sind alle Personen mit einem positivem PCR-Testergebnis – auch symptomatische Patienten, die im Rahmen der Krankenbehandlung getestet wurden. Ziel ist es, die sich ausbreitenden SARS-CoV-2-Varianten B.1.1.7., B.1.351 und B1.1.28 schnell zu erkennen.

Eine Untersuchung auf eine Virusvariante kann mit dem „normalen“ PCR-Test beim Labor beauftragt werden oder im Nachgang, wenn ein positives Ergebnis vorliegt. Informationen über die Form der Beauftragung sind über das beauftragte Labor zu erhalten.

Indikatoren für eine besorgniserregende Virusvariante können besondere Reaktionsmuster in der Laboranalyse sein oder, dass die Person Kontakt zu einem Fall mit einer SARS-CoV-2-Virusvariante hatte, heißt es in der Begründung zur TestV. In Betracht kämen zudem Fälle nach Impfung, bei unerwarteter Krankheitsschwere oder unerwarteter klinischer Verläufe. Auch bei vorherigem Aufenthalt in Ländern, in denen neue Virusvarianten auftreten, biete sich eine variantenspezifische PCR-Testung an.

Labore rechnen die variantenspezifische PCR-Testung nach der TestV (Paragraf 9) ab. Im Falle von mehreren PCR-Testungen pro Einzelfall beträgt die Vergütung 101 Euro.

Weitere Neuerungen zur Testung

Weitere Neuerungen der Testverordnung betreffen den Anspruch auf SARS-CoV-2-Testungen. So können sich nun auch asymptomatische Mitarbeitende und Besucher/Bewohner in Obdachlosenunterkünften präventiv untersuchen lassen.

Außerdem wurde klargestellt, dass sich Angehörige nichtärztlicher Heilberufe wie Psychologische Psychotherapeuten, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten und Logopäden nur in einer Arztpraxis, einem Testzentrum oder einer vom Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) beauftragten Einrichtung, zum Beispiel einer Zahnarztpraxis oder Apotheke, präventiv testen lassen können. Dies gilt auch für deren Mitarbeitende.

KBV passt Vorgaben zur Abrechnung an

Die KBV hat ihre Vorgaben zur Abrechnung von Leistungen nach der TestV angepasst. Die Vorgaben gelten für KV-Mitglieder und für Nicht-KV-Mitglieder.

Die aktualisierten KBV-Vorgaben werden auf der Themenseite zum Coronavirus veröffentlicht. Weitere Details zur Abrechnung können die Kassenärztlichen Vereinigungen auf Landesebene regeln.

Alle Neuerungen auf einen Blick

Das Bundesgesundheitsministerium hat die Coronavirus-Testverordnung zum 16. Januar und erneut zum 25. Januar 2021 angepasst. Das sind die wesentlichen Neuerungen und Klarstellungen:

Schnelltest, Selbsttest, PCR-Test: Zur Strategie im Kampf gegen das Coronavirus gehören umfangreiche Tests in allen Bevölkerungsgruppen. Was ist bei Selbsttests zu beachten und für wen eignen sie sich?

Aktuell sind drei verschiedene Methoden zugelassen, um eine akute Infektion mit dem Coronavirus nachzuweisen. Sie unterscheiden sich nicht nur in der Anwendung, sondern auch in der Zuverlässigkeit der Ergebnisse. Endet ein Test mit dem Ergebnis "positiv", ist der Getestete mit dem Virus infiziert, "negativ" bedeutet, dass er nicht infiziert ist.

Schnelltests und Selbsttests sind Antigentests

Schnelltests und Selbsttests gehören zu den Antigentests. Sie weisen Eiweißstrukturen des Coronavirus nach. Dazu wird mit einem Stäbchen ein Abstrich aus dem Nasen-Rachen-Raum genommen und zusammen mit einer Flüssigkeit auf einen Teststreifen gegeben. Dieser reagiert auf Eiweißbestandteile des Virus und zeigt dies mit einer Verfärbung an. Antigentests werden auch als PoC (Point-of-care)-Antigentest bezeichnet und zeigen das Ergebnis nach 15 bis 30 Minuten an.

Beim PCR-Test (Polymerase-Kettenreaktion) wird ebenfalls ein Abstrich genommen. Im Labor wird das Erbmaterial der Viren stark vervielfältigt. Damit kann es auch nachgewiesen werden, wenn es ursprünglich nur in geringen Mengen vorhanden war. Der Test dauert vom Abstrich, über den Transport ins Labor, bis zur Bekanntgabe des Ergebnisses meist mindestens 48 Stunden.

Selbsttest: Der Einfache für zu Hause

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hat mehrere Antigen-Tests in einem Schnellverfahren zugelassen, die auch von medizinischen Laien selbst angewendet werden können. Diese Selbsttests werden in Apotheken und anderen Geschäften wie Drogeriemärkten und Supermärkten verkauft, sind allerdings derzeit noch knapp. Pro Test kosten sie zwischen etwa fünf und zehn Euro, die die Kunden selbst bezahlen müssen. Dem Selbsttest liegt eine ausführliche Anleitung bei, die die exakte Anwendung beschreibt. Der Abstrich wird möglichst weit in der Nase entnommen, mit einer beigeleten Flüssigkeit vermischt und auf ein markiertes Feld des Tests getropft. Die richtige Anwendung entscheidet erheblich über die Zuverlässigkeit des Ergebnisses.

Bei positivem Ergebnis folgt ein PCR-Test

Zeigt der Test ein positives Ergebnis an, ist das kein Beleg für eine Infektion mit dem Corona-Virus, da die falsch positive Fehlerquote relativ hoch ist. Daher muss jedes positive Ergebnis durch einen PCR-Test überprüft werden. Wer ein positives Schnelltest-Ergebnis hat, sollte jeden Kontakt mit anderen Personen vermeiden und einen Arzt oder das Gesundheitsamt anrufen, um einen PCR-Test zu vereinbaren.

Negatives Ergebnis kein Grund zur Sorglosigkeit

Auch bei einem negativen Ergebnis des Selbsttests besteht weiterhin ein gewisses Risiko, dass die Person mit dem Coronavirus infiziert ist - der Test also falsch negativ reagiert hat. Die üblichen Schutzmaßnahmen wie Maske tragen und Hygieneregeln müssen daher weiter beachtet werden. Treten Krankheitssymptome auf, die auf eine Infektion hinweisen, sollte ein Arzt aufgesucht werden.

Test ist eine Momentaufnahme

Der Selbsttest ist - wie alle Corona-Tests - eine Momentaufnahme. Bereits nach etwa sechs Stunden, spätestens aber am nächsten Tag ist ein negatives Ergebnis nicht mehr aussagekräftig. Grund: Wer sich bereits mit dem Virus infiziert hatte, hat zunächst eine geringe Virenlast, die noch keine Beschwerden auslöst und von den Tests nicht erkannt wird. Sie steigt jedoch meist rasch an und würde bei einem erneuten Test am nächsten Tag möglicherweise schon erkannt.

Selbsttest für kurzfristige Ereignisse

Der Test eignet sich daher nur für kurzfristige Ereignisse, wie einen sofortigen Besuch bei gefährdeten Verwandten. Er setzt viel Eigenverantwortung voraus, denn das Ergebnis kennt zunächst nur der Tester. Für öffentliche Veranstaltungen sieht etwa die Niedersächsische Corona-Verordnung vor, dass "der Test vor dem Betreten der Einrichtung, des Betriebs oder Veranstaltungsorts in Anwesenheit einer von der Betreiberin ... beauftragten Person von der Besucherin oder dem Besucher durchzuführen" ist. Der Besucher kann dann eine Bescheinigung darüber verlangen, die zwölf Stunden für ähnliche Besuche in anderen Betrieben gültig ist.

Schnelltests für alle nur von geschultem Personal

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Schnelltests werden von geschulten Mitarbeitern entnommen.

Im Unterschied zum Selbsttest wird ein Schnelltest von geschultem Personal tiefer in der Nase oder im Rachenraum vorgenommen. Damit sinkt das Risiko einer falschen Anwendung und die Getesteten erhalten eine Bescheinigung. Anbieter von Schnelltests sind zum Beispiel Apotheken, Ärzte und Testzentren. Die Organisation übernehmen Bundesländer und Kommunen, die Kosten für mindestens einen Test pro Woche für alle Bundesbürger trägt der Bund, so die Nationale Teststrategie.

Falsche Ergebnisse: Wie sicher sind Schnelltests?

Keine Testmethode bietet eine hundertprozentige Sicherheit dafür, dass das Ergebnis richtig ist. Ziel ist jedoch, eine möglichst hohe Trefferquote zu erreichen. Die Zuverlässigkeit der Tests werden bewertet mit den Begriffen

  • Sensitivität = Quote der erkannten infizierten Personen
  • Spezifität = Quote der erkannten nicht infizierten Personen
Ein weiterer wichtiger Wert ist allerdings der Anteil der Infizierten in der untersuchten Gruppe. Bei wenigen Infizierten sinkt die Genauigkeit.

Falsche Ergebnisse werden unterschieden in

  • falsch positiv = der Test zeigt eine Erkrankung an, obwohl die Testperson nicht mit Corona infiziert ist
  • falsch negativ = der Test zeigt keine Erkrankung an, obwohl die Testperson mit Corona infiziert ist.

Weitere Informationen

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Wie bekommt man SARS?

Wie erfolgt die Ansteckung mit dem Coronavirus SARS-CoV-2? Das Coronavirus SARS-CoV-2 wird hauptsächlich über virushaltige Partikel übertragen, die von infizierten Personen beim Husten und Niesen, aber auch beim Atmen, Sprechen und Singen freigesetzt werden.

Wie kann ich testen ob ich schon mal Corona hatte?

Mithilfe eines Antikörper-Tests können Sie also herausfinden, ob es sich bei einer zurückliegenden Erkrankung um z.B. eine harmlose Erkältung oder aber um eine Corona-Infektion mit beispielsweise mildem Verlauf gehandelt hat. Zudem können Sie mit dem Antikörper-Test den sogenannten Impferfolg messen lassen.

Wann ist man nicht mehr ansteckend?

Bei milder bis moderater Erkrankung ist die Möglichkeit einer Ansteckung anderer nach mehr als zehn Tagen seit Beginn der Krankheitszeichen erheblich reduziert. Bei schweren Erkrankungen und bei Vorliegen einer Immunschwäche können die Betroffenen auch noch deutlich länger ansteckend sein.

Ist Müdigkeit ein Zeichen von Corona?

Bei vielen COVID-19-Patienten treten neurologische Symptome wie Kopfschmerzen, Geruchs- und Geschmacksverlust oder starke Müdigkeit auf, zudem kommt es mitunter zu neurologischen Komplikationen wie Schlaganfällen und Enzephalopathien.