3 bussgeldbescheide für gleiches vergehen

Die Verkehrssicherheit in der Bundesrepublik Deutschland soll durch verschiedene Mechanismen gewährleistet werden. So legt die Straßenverkehrsordnung (StVO) das Verhalten im Straßenverkehr fest und der Bußgeldkatalog regelt, welche Strafen diejenigen erwarten, die einen Verstoß begehen.

Jedes Vergehen ist mit einem individuellen Strafmaß versehen. Häufige Vergehen gegen die StVO betreffen Geschwindigkeitsüberschreitungen und Alkohol am Steuer. Gerade wenn es darum geht, dass jemand zu schnell gefahren ist, sind die einzelnen Strafmaße stark gestaffelt. Das Bußgeld, Punkte in Flensburg und das Fahrverbot richten sich danach, wie stark eine Geschwindigkeitsvorgabe überschritten wurde.

Beim alkoholisierten Autofahren sind die Strafen klarer eingegrenzt, aber auch drastischer in ihrer Wirkung. Doch trotz vorhandener Gesetzesgrundlage und einem einsehbaren Bußgeldkatalog wissen viele Verkehrsteilnehmer nicht, ab wann Fahrverbot gültig wird, ab wann eine Teilnahme an einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) angeordnet wird und welche Strafen eigentlich denen drohen, die eine Wiederholungstat begangen haben. So liefert dieser Artikel die wichtigsten Informationen zu Wiederholungstätern und den Strafmaßen, die diese zu erwarten haben.

FAQ: Wiederholungstäter

Was ist ein Wiederholungstäter?

Ein Wiederholungstäter ist im Verkehrsrecht jemand, der innerhalb bestimmter Fristen zum wiederholten Male den gleichen Verstoß begangen hat.

Müssen Wiederholungstäter mit härteren Konsequenzen rechnen?

Ja, wer zum Beispiel zum ersten Mal gegen die 0,5-Promillegrenze verstößt, muss mit 500 Euro Bußgeld rechnen. Beim zweiten Mal sind es bereits 1000 Euro. Auch bei anderen Verstößen können höhere Bußgelder anfallen.

Bei welchen Verstößen gelte ich als Wiederholungstäter?

Denkbar ist das grundsätzlich bei sehr vielen Verstößen. Üblich sind höhere Sanktionen aber vor allem bei mehrmaligen Fahrten unter dem Einfluss von Drogen oder Alkohol.

Alkohol am Steuer – Finger weg

Was Alkohol und Drogen im Straßenverkehr betrifft, versteht der deutsche Gesetzgeber keinen Spaß. Besonders wenn ein Wiederholungstäter mit Alkohol am Steuer erwischt wird, drohen immense Geldbußen und dauerhafter Führerscheinentzug. Dabei liegt die entscheidende Grenze für den Konsum von Alkohol (auch für Wiederholungstäter) und der anschließenden Führung eines Kraftfahrzeugs bei einem Wert von 0,5 Promille. Unter diesem Wert gibt es in der Regel keine Strafen durch den Bußgeldkatalog – dem Strafgesetzbuch folgend können aber schon 0,3 Promille rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können, wenn eine Tat vorliegt. Besonders scharf sind die Regeln in der Probezeit: Dort darf keinerlei Alkohol im Blut nachgewiesen werden.

Aber auch bei wenig Alkohol am Steuer muss ein Wiederholungstäter damit rechnen, dass bei einem Unfall die Versicherung aufgrund des minimalen Alkoholgehalts im Blut nur teilweise oder überhaupt nicht zahlt. Neben dem Alkohol gibt es auch für THC einen Grenzwert von 1 ng/ml. Doch selbst unter diesem Wert kann eine Untersuchung angeordnet werden. Bei allen anderen Drogen gilt im Straßenverkehr immer die Nulltoleranz-Grenze – sonst ist der Führerschein weg.

Die folgende Tabelle bezieht sich entsprechend auf eine Empfehlung der Grenzwertkommission und gilt so nicht für den Straßenverkehr.

SubstanzGrenzwerte THC1 ng/ml0,001 mg/lMorphin10 ng/ml0,01 mg/lKokain10 ng/ml0,01 mg/lBenzoylecgonin75 ng/ml0,075 mg/lAmfetamin25 ng/ml0,025 mg/lMDA25 ng/ml0,025 mg/lMDE25 ng/ml0,025 mg/lMDMA25 ng/ml0,025 mg/lMetamfetamin25 ng/ml0,025 mg/l

3 bussgeldbescheide für gleiches vergehen
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Alkohol am Steuer kostet einem Wiederholungstäter schnell den Führerschein.

Wem der Konsum dieser Drogen nachgewiesen wird, bekommt direkt ein Fahrverbot und muss 500 Euro Strafe zahlen. Fahren unter Alkoholeinfluss bei über 0,5 Promille wird auf die gleiche Weise bestraft. Wird jedoch jemand als Wiederholungstäter identifiziert, wird es richtig drastisch.

So kann eine Alkoholfahrt für einen Wiederholungstäter damit enden, dass das auferlegte Fahrverbot um 3 Monate verlängert und die vorgegebene Strafe verdoppelt wird. Hinzu kommt, dass die Polizei in diesen Fällen oft nicht damit zögert, MPU für den Wiederholungstäter anzuordnen.

Neben Führerscheinentzug und Geldbußen wird jede Wiederholungstat bezüglich Alkohol am Steuer mit hoher Wahrscheinlichkeit auch strafrechtlich verfolgt. Auch Ersttäter müssen damit rechnen, jedoch sind für Wiederholungstäter weitaus härtere Strafen festgelegt. So steht in § 316 Absatz 1 des Strafgesetzbuchs (StGB):

Wer im Verkehr (§§ 315 bis 315d StGB) ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 315a StGB oder § 315c StGB mit Strafe bedroht ist.

Je nachdem wie hoch der erfasste Promillewert ausfällt, wird ein angemessenes Strafmaß angewendet. Einem Wiederholungstäter, der mit Alkohol am Steuer erwischt wird, drohen höhere Strafen. Kommt es zu einem Unfall, zu dem Drogen- oder Alkoholkonsum beigetragen haben, ist sogar eine Anklage wegen fahrlässiger Tötung bzw. Körperverletzung möglich.

“Wann muss ich zur MPU?“

Es ist nicht in allen Fällen klar festgelegt, wann eine MPU angeordnet wird. Es liegt vollkommen im Ermessensbereich der verantwortlichen Behörde, ob dieser Schritt unternommen wird. Mögliche Gründe für eine MPU sind vielfältig:

Alkohol am Steuer

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Die MPU begrüßt gerne Wiederholungstäter, die durch alkoholisiertes Fahren auffallen.

Alkoholisiertes Fahren belegt den Spitzenplatz unter den Gründen für eine MPU-Verordnung. Eine Wiederholungstat muss dafür nicht vorliegen, wenn beim Vergehen ein Promillewert von 1,6 vorliegt. Sollte es sich jedoch um einen Wiederholungstäter handeln, droht fast immer der Gang zur MPU, auch wenn bei der Wiederholung nur kleine Alkoholmengen erfasst wurden.

Drogenkonsum

Wer sich unter Drogeneinfluss ans Steuer sitzt, wird mit Sicherheit dazu veranlasst, an einer MPU teilzunehmen. Selbst wenn der Konsument nicht der Fahrer war, besteht die Möglichkeit, dass der Führerscheinentzug (bei einem Wiederholungstäter sogar mit hoher Wahrscheinlichkeit) vollzogen wird. Der Gesetzgeber bezieht sich hierbei darauf, dass die Tat die geistige Reife des Konsumenten in Frage stellt.

Verkehrsrechtliche Auffälligkeiten

Sammelt ein Kfz-Halter mehr als acht Punkte in Flensburg, kommt es zum Führerscheinentzug und einer Sperrfrist von mindestens sechs Monaten. Auch in diesem Fall ist die Teilnahme an einer MPU absolute Pflicht. Gefährlich wird es für jeden Fahrer, der erst einmal als Wiederholungstäter aktenkundig geworden ist. Für ihn besteht die Gefahr, selbst für kleine Verkehrswidrigkeiten, wie das Überfahren von Stoppschildern, zur MPU gebeten zu werden.

Strafrechtliche Auffälligkeiten / Behinderungen und Krankheiten

Wer unabhängig vom Straßenverkehr Verbrechen wie Diebstahl und Körperverletzung begeht, kann ebenfalls den Führerschein entzogen bekommen. Auch hier bezieht sich der Gesetzgeber auf einen Mangel an geistiger Reife.

Im Gegensatz dazu wird bei behinderten und kranken Menschen eine MPU nicht als Strafmaßnahme angeordnet, sondern dient der erneuten Überprüfung der Fahrtüchtigkeit.

Wer einer nach einem Ordnungsverstoß im Verkehr einer Anordnung zur MPU nicht folgt, kann seinen Führerschein aber auch ohne die Teilnahme nach 15 Jahren neu beantragen.

Wiederholungstäter: Wenn der Blitzer erneut zuschlägt

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Eine Wiederholungstat provoziert den Führerscheinentzug.

Je nachdem wie hoch Geschwindigkeitsübertretung ausfällt, wird auch das Bußgeld angepasst. Dabei wird zwischen Geschwindigkeitsüberschreitungen innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften, auf Landstraßen oder Autobahnen, unterschieden.

Die zu zahlenden Bußgelder sind innerhalb einer Ortschaft generell höher als außerhalb. So kann die Zahlungsspanne von 20 Euro (bei 10 km/h Geschwindigkeitsübertretung außerorts) bis zu 800 Euro (bei 70 km/h Überschreitung innerorts) reichen. Doch egal, wo die Geschwindigkeitsüberschreitung stattfindet, sobald ein Fahrer 21 km/h oder mehr über der erlaubten Geschwindigkeitsbegrenzung auf dem Tacho hat, erwarten ihn Punkte. Ein Fahrverbot ist innerorts ab 31 km/h zu viel vorgesehen, außerorts ist dies ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 41 km/h der Fall.

2-mal geblitzt – was folgt?

Findet eine wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitung statt, wird ein strengeres Strafmaß angewendet.

Merke: Wer innerhalb eines Jahres zweimal als Wiederholungstäter bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung geblitzt wird, welche 26 km/h über der festgelegten Höchstgeschwindigkeit liegt, verliert seinen Führerschein auf jeden Fall für einen Monat. Gibt es laut Bußgeldkatalog sowieso schon ein Fahrverbot für die jeweilige Geschwindigkeitsübertretung, wird diese um einen Monat verlängert.

Ein Beispiel zur Veranschaulichung:

Fahrer XY ist am 12.06.2016 außerhalb einer Ortschaft mit 111 km/h unterwegs, obwohl nur 80 km/h erlaubt sind. Dabei entgeht ihm, dass er auf seinem Weg zur Arbeit an einem fest installierten Blitzer vorbeifährt. Nach vier Wochen erhält er den Bußgeldbescheid. Nach dem Toleranzabzug von drei Prozent war Fahrer XY immer noch 27 km/h zu schnell. Die Folge ist, dass er 150 Euro Strafe zahlen muss und einen Punkt in Flensburg bekommt.

Vier Monate später ist derselbe Fahrer außerorts wieder schnell unterwegs. Eine Geschwindigkeitsmessung der Polizei hält fest, dass er mit einer überhöhten Geschwindigkeit von 33 km/h gefahren ist. Innerorts wäre in diesem Fall ein Fahrverbot garantiert. Fahrer XY denkt jetzt, dass er damit außerorts nochmal Glück gehabt hat. Doch dann erfährt er, dass er trotzdem den Führerschein entzogen bekommt. Später wird ihm in einer Rechtsberatung erklärt, dass er durch die zweite Geschwindigkeitsüberschreitung als Wiederholungstäter bestraft wird und das Strafmaß entsprechend zulässig ist.

Wann Wiederholungstäter?

Sie gelten als Wiederholungstäter, wenn ein Blitzer Sie zwei Mal innerhalb von zwölf Monaten erwischt und Sie die Geschwindigkeit um 26 km/h oder mehr überschritten haben. Der Zeitraum beginnt ab Rechtskraft den Bußgeldbescheides zum ersten Geschwindigkeitsverstoß.

Wie viele Verwarnungen darf man haben?

Sind Fahranfänger mit mehr als 21 km/h unterwegs, wird dies in der Probezeit als A-Verstoß gewertet. Bei insgesamt drei A-Verstößen erfolgt der Entzug der Fahrerlaubnis. Dies ist auch der Fall, wenn ein Führerscheinneuling mehrfach die geltenden Geschwindigkeitsbegrenzungen missachtet.

Wie oft muss man geblitzt werden um den Führerschein zu verlieren?

Wer innerhalb eines Jahres zum zweiten Mal mit einer Überschreitung der Geschwindigkeit von 26 km/h oder mehr geblitzt wird, muss seinen Führerschein unter Umständen einen Monat lang abgeben und gilt laut Bußgeldkatalog als Wiederholungstäter.

Wann tritt Verfolgungsverjährung ein?

Die Verfolgungsverjährung tritt mit Ablauf der Verfolgungsverjährungsfrist ein. Nach § 26 Abs. 3 StVG beträgt diese bei Verkehrs-OWis nach § 24 StVG drei Monate und sechs Monate, nachdem ein Bußgeldbescheid ergangen oder Anklage wegen einer Straftat erhoben ist.