Ab wann ist man nicht mehr vollständig geimpft

Die jüngsten Änderungen bei den Isolierungs- und Quarantäneregeln haben Irritationen aufkommen lassen, ab wann man nun als genesen bzw. vollständig geimpft gilt.

Das Robert Koch-Institut hat in seinen fachlichen Vorgaben für Genesenennachweise mit Wirkung zum 15. Januar die Dauer des Genesenenstatus von sechs auf drei Monate reduziert. Ein Genesenennachweis im Sinne der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung und der Coronavirus-Einreiseverordnung muss demnach folgenden Vorgaben entsprechen:

a) Die Testung zum Nachweis der vorherigen Infektion muss durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) erfolgt sein

UND

b) das Datum der Abnahme des positiven Tests muss mindestens 28 Tage zurückliegen

UND

c) das Datum der Abnahme des positiven Tests darf höchstens 90 Tage zurückliegen.

Mehr Infos: Fachliche Vorgaben des RKI für COVID-19-Genesenennachweise

Wann vollständig geimpft?

Unter Berücksichtigung des aktuellen Stands der medizinischen Wissenschaft gibt das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) folgende Anforderungen für den vollständigen Impfschutz (abgeschlossene Grundimmunisierung) bekannt:
Anforderungen für den vollständigen Impfschutz mit einem Impfstoff

Ab wann ist man nicht mehr vollständig geimpft

Für den Impfstoff von Johnson & Johnson sind also abweichend von der Produktinformation des Herstellers in Deutschland zwei Impfstoffdosen zum Erreichen eines vollständigen Impfstatus notwendig. Damit zählt die zweite Impfung mit diesem Impfstoff nicht als Auffrischimpfung. Die STIKO empfiehlt für J&J-Erstgeimpfte allerdings einen mRNA-Impfstoff für die zweite Impfung im Abstand von vier Wochen. Personen, die bereits eine zweite Impfung mit einem mRNA-Impfstoff erhalten haben, empfiehlt die STIKO mindestens drei Monate nach erfolgter Grundimmunisierung eine Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff.

Anforderungen für den vollständigen Impfschutz mit verschiedenen Impfstoffen (heterologes Impfschema)

Ab wann ist man nicht mehr vollständig geimpft

Laut PEI müssen für einen vollständigen Impfschutz seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung (zweite Impfdosis) 14 Tage vergangen sein.

Ausnahmen

Natürlich kommt auch die einfache Faustformel „2 erhaltene Impfdosen“ für die Feststellung des vollständigen Impfstatus nicht ohne Ausnahmen aus. So ist laut PEI nur eine einzelne Impfstoffdosis ausreichend, wenn

  • die betroffene Person einen spezifischen positiven Antikörpertest nachweisen kann, der vor einer ersten Impfung durchgeführt worden ist. Ab dem Tag der verabreichten (ersten) Impfstoffdosis gilt die Person dann als vollständig geimpft.
  • die betroffene Person nachweislich eine Infektion mit dem Coronavirus durchgemacht hat, also genesen ist, und zum Zeitpunkt der Feststellung der Infektion noch keine Impfung erhalten hatte. Auch in diesem Fall ist die Person ab dem Tag der verabreichten (ersten) Impfstoffdosis vollständig geimpft.
  • die betroffene Person eine erste Impfstoffdosis erhalten und erst danach nachgewiesenermaßen eine Infektion mit dem Coronavirus durchgemacht hat. In diesem Fall gilt die Person trotz nur einer Impfstoffdosis ab dem 29. Tag nach Abnahme des positiven Tests als vollständig geimpft.

Wichtige Hinweise zur Dokumentation und Abrechnung von Johnson & Johnson-Erstgeimpften

Durch die neuen Vorgaben ergeben sich Änderungen für die Abrechnung und Dokumentation von Impfungen, die mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson erfolgen. Bei der täglichen Dokumentation wird die erste Impfung mit diesem Impfstoff künftig als Erstimpfung und nicht mehr als Abschlussimpfung erfasst.

Die Pseudoziffern zur Abrechnung von Impfungen mit Janssen werden ebenfalls angepasst. Sie stehen mit dem nächsten Software-Update spätestens Anfang Februar zur Verfügung.

Zweitimpfungen bei Janssen-Geimpften mit einem mRNA-Impfstoff werden bei der täglichen Dokumentation ab sofort als Abschlussimpfung, Drittimpfungen mit einem mRNA-Impfstoff als Auffrischimpfung gemeldet. Verwenden Sie für die Abrechnung die jeweilige Pseudoziffer für den Impfstoff von Biontech/Pfizer beziehungsweise Moderna – zum Beispiel bei einer Abschlussimpfung mit Moderna die Pseudoziffer 88332B (allgemein).

Ab wann ist man nicht mehr vollständig geimpft
KVNO Praxisinfo | Themen: Impfstoffbestellung und neue Formel für Comirnaty, Gültigkeitsdauer Molnupiravir-Rezepte, Xevudy kommt, Genesenen- und Geimpft-Status, Rolle der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte