Ab wann steuerklasse heirat gleicher verdienst

Ab wann steuerklasse heirat gleicher verdienst

Mit der Hochzeit kommen vor allem private Veränderungen auf frisch gebackene Ehepaare zu. Je nachdem, für welche Steuerklasse Du Dich entscheidest, wenn Du verheiratet bist, erwarten Dich ebenfalls steuerliche Änderungen.

Welche Steuerklassen gibt es?

Wer in Deutschland lebt und Geld verdient, ist zur Steuerzahlung verpflichtet. Ob Du Dein Geld als Arbeitnehmer oder mit einer selbstständigen Tätigkeit verdienst, hat keinen Einfluss auf die Steuerpflicht. Grundsätzlich gilt: Je höher Dein Einkommen ist, desto mehr Steuern musst Du auch zahlen. Wir sprechen hier auch von einem progressiven Steuersatz. Das heißt, die zu zahlenden Steuern sind progressiv mit steigendem Einkommen. Wie hoch der Steuersatz letztendlich ausfällt, hängt davon ab, in welcher Steuerklasse Du Dich befindest. Das deutsche Steuergesetz unterscheidet zwischen den folgenden Steuerklassen:

  • Steuerklasse I (Ledige)
  • Steuerklasse II (Alleinerziehende)
  • Steuerklasse III (Verheiratete in Kombination mit Steuerklasse V)
  • Steuerklasse IV (Ehepaare, die beide Steuerklasse IV gewählt haben)
  • Steuerklasse V (Eheleute in Kombination mit Steuerklasse III)

Deine Steuerklasse hängt in erster Linie von Deinem Familienstand ab. Unverheiratete Steuerpflichtige ohne Kinder sind automatisch in der Steuerklasse I. Die Steuerklasse ändert sich automatisch, wenn Du verheiratet bist: Verheiratete Paare haben die Wahl zwischen den Steuerklassen III bis V. Welche Steuerklasse bzw. welche Kombination für Ehepaare die günstigste ist, hängt von der Höhe ihrer jeweiligen Einkommen ab.

Wer plant zu heiraten oder bereits verheiratet ist, kann mithilfe eines Steuerklassenrechners im Internet die für ihn günstigste Kombination der Steuerklasse berechnen.

Ändert sich die Steuerklasse nach der Hochzeit automatisch?

Bist Du verheiratet, ändert sich Deine Steuerklasse automatisch mit dem Tag der Eheschließung. Du und Deine Partnerin oder Dein Partner werden vom Finanzamt in die Steuerklasse IV eingeordnet. Entscheidet ihr euch für die Kombination Steuerklassen III und V, für das sogenannte Faktorverfahren in Verbindung mit den Steuerklassen IV und IV oder das Ehegattensplitting, müsst ihr diesen Wechsel der Steuerklasse, wenn ihr verheiratet seid, selbst bei eurem zuständigen Finanzamt beantragen.

Entsprechende Änderungen kannst Du einmal im Jahr vornehmen lassen. Unabhängig davon, zu welchem Zeitpunkt des Jahres Du heiratest, kannst Du das Ehegattensplitting rückwirkend für das gesamte Kalenderjahr beantragen.

Wenn die Einkommen der Partner keine hohe Differenz aufweisen, ist Steuerklasse IV für beide ratsam, wenn sie verheiratet sind. Wenn Deine Partnerin oder Dein Partner ein deutlich höheres Einkommen hat als Du, sollte sie oder er den Wechsel zur Steuerklasse III in Erwägung ziehen. In Kombination erhältst Du für Dein geringeres Einkommen dann Steuerklasse V, womit sich für euch in Summe die größten steuerlichen Vorteile ergeben.

Was ist das Ehegattensplitting?

Beim Ehegattensplitting werden Ehepaare steuerlich zusammen veranlagt. Das heißt, das Finanzamt addiert die Einkommen der beiden Ehepartner und halbiert diesen Betrag anschließend. Dieser Betrag dient als Grundlage zur Berechnung der zu zahlenden Einkommensteuer, die gleichmäßig auf beide Ehepartner verteilt wird. Bist Du verheiratet, kann Du das Ehegattensplitting bei der Kombination der Steuerklasse III/V oder IV/IV anwenden. Dieses Prinzip findet ausschließlich Anwendung, wenn beide Ehepartner auch unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind.

Beispielrechnung

Der Durchschnittssteuersatz bei Einzelveranlagung beträgt 23,1 Prozent. Der Durchschnittssteuersatz bei gemeinsamer Veranlagung beträgt 13,7 Prozent. Das bedeutet, dass ein gemeinsam veranlagtes Paar auf ein Gesamteinkommen von 100.000 Euro im Jahr 13.700 Euro Einkommensteuer zahlt. Gehen wir bei der Einzelveranlagung davon aus, dass Partner A 65.000 Euro im Jahr verdient, zahlt er 15.015 Euro Steuern. Partner B verdient 35.000 Euro und zahlt 8.085 Euro Steuern. Insgesamt liegt das Paar damit bei 23.100 Euro Steuern. Mit dem Ehegattensplitting sparen sie also 9.400 Euro Steuern.

Was ist das Faktorverfahren?

Bist Du verheiratet wird beim Faktorverfahren die im Jahr voraussichtlich zu zahlende Lohnsteuer der Eheleute in der Steuerklasse IV unter Berücksichtigung des Ehegatten-Splittings berechnet. Dieser Betrag wird anschließend durch die entstehende Lohnsteuer ohne Ehegattensplitting dividiert. Dieser Faktor, der größer als 1 sein wird, reduziert die zu zahlende Lohnsteuer.

Wer dieses Verfahren in Anspruch nimmt, muss damit rechnen, dass der Partner mit dem höheren Einkommen höhere Steuern zahlen muss und Steuererstattungen in der Regel ausbleiben. Außerdem muss der Faktor jedes Jahr neu berechnet und beim Finanzamt eingereicht werden. Der Vorteil: Steuernachzahlungen bleiben in der Regel aus und die Steuerlast kann gerechter zwischen den Ehegatten verteilt werden.

Ob Du und Deine Partnerin oder Dein Partner euch letztendlich für das Faktorverfahren entscheidet, wenn ihr verheiratet seid, oder ob die Kombination der Steuerklasse III und IV sinnvoller für euch ist, hängt von der Differenz der beiden Einkommen hab. Es muss mindestens ein Verhältnis von 60 Prozent zu 40 Prozent bestehen, damit die Nutzung dieser Regelung sich lohnt.

Vorbereitende Buchhaltung und Steuern sind nicht das interessanteste Thema. Zum Glück bietet Penta hierfür eine passende Lösung.

Welche Steuerklasse nach der Heirat?

Insgesamt wirkt es sich in Hinsicht auf die Steuerklasse besonders profitabel verheiratet zu sein, wenn die Partner über sehr unterschiedlich hohe Einkommen verfügen. Insbesondere, wenn einer der beiden Partner gar kein Einkommen hat, kann das Ehepaar mit dem Ehegattensplitting einen immens hohen Betrag an Steuern sparen: Der Steuersatz kann um mehr als die Hälfte sinken und damit zu enormen Einsparungen führen.

Welche Besonderheiten gibt es, wenn ein Ehepartner selbstständig ist?

Im Gegensatz zu Angestellten zahlen Selbstständige keine Lohnsteuer, sondern Einkommensteuer auf ihre gesamten Einkünfte. Die Einkommensteuer wird im Voraus bezahlt. Zu viel gezahlte Beträge mit der Einkommensteuererklärung zurückerstattet. Für Paare, bei denen einer sein Geld als Angestellter und einer sein Geld mit selbstständiger Arbeit verdient, ist es besonders günstig, wenn sich der angestellte Partner für Steuerklasse III entscheidet und dadurch ein höheres Nettogehalt erhält.

Die Arten des Einkommens werden in der Steuererklärung stets strikt getrennt aufgeführt, wodurch eine gemeinsame Veranlagung der beiden Partner trotzdem durchaus möglich ist.

Gegebenenfalls lohnt es sich aber auch über die getrennte Veranlagung nachzudenken. In diesem Fall erstellen beide ihrer eigenen Steuererklärung und der selbstständige Partner kann so den erweiterten Sonderausgabenabzug erhalten.

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Was passiert im Falle einer Trennung?

Kommt es zur Trennung, fallen die steuerlichen Vorteile für die ehemaligen Partner weg. In dem sogenannten Trennungsjahr, also dem ersten Jahr nach der Trennung, in dem die Scheidung noch nicht vollzogen werden darf, ist die gemeinsame Besteuerung durchaus noch möglich. Allerdings ist hierbei der Zeitpunkt der Trennung entscheidend: Trennt ihr euch zu Beginn des Jahres, könnt ihr noch bis Ende des Jahres das Ehegattensplitting in Anspruch nehmen.

Wenn ihr euch erst im Dezember trennt, muss die Trennung noch bis Ende des Jahres beim Finanzamt gemeldet werden. Ab Beginn des neuen Jahres werden beide Partner dann automatisch nicht als verheiratet, sondern als ledig betrachtet und der Steuerklasse I zugeordnet.

Achte darauf, dass der Trennungszeitpunkt vom Finanzamt erst dann anerkannt wird, wenn Du mit deinem Ehepartner nicht mehr zusammen wohnst. Kommt es innerhalb des Trennungsjahres zum Versuch einer Versöhnung, wird das Trennungsjahr aus Sicht des Finanzamtes erst nach drei Monaten unterbrochen. Daher ist es wichtig, das Finanzamt über die Versöhnung in Kenntnis zu setzen, um Missverständnisse im Nachhinein zu vermeiden.

Sobald die Scheidung vollzogen ist, muss die ausgestellte Scheidungsurkunde beim Finanzamt vorgelegt werden. Erst, wenn die Ehe beendet ist, erfolgt die Änderung der Steuerklasse.

Wie wirken sich Kinder auf die Steuerklasse aus?

Kinder kosten ihre Eltern Geld, sichern aber auch unsere Renten. Entsprechend profitieren Eltern von staatlichen Zahlungen.

Der Staat unterscheidet hier zwischen dem Kindergeld und dem Kinderfreibetrag. Das Kindergeld liegt aktuell bei 204 Euro monatlich und der Kinderfreibetrag bei 7.620 Euro. Der Kinderfreibetrag bei Steuerklasse IV mit Faktor ist der Gleiche, da es sich um einen festgelegten Betrag handelt. 

Der Kinderfreibetrag ist im Gegensatz zum Kindergeld keine direkte Zahlung vom Staat an die Eltern, sondern ein steuerfreier Betrag, der im Rahmen der Steuererklärung geltend gemacht werden kann.

Steuerklasse verheiratet mit Kindern / verheiratet ohne Kinder

Ein Wechsel der Steuerklasse findet normalerweise nur statt, wenn die Eltern nicht verheiratet sind und somit der Steuerklasse I zugeordnet waren. Wenn ein Partner das alleinige Sorgerecht für das Kind erhält und somit auch das Kindergeld komplett bezieht, wird dieser in Steuerklasse II eingeordnet.

Finanzen im Blick

Um am Ende eines Jahres die Steuern wiederzubekommen, die Du mit Deinen Vorauszahlungen zu viel bezahlt hast, musst Du eine Steuererklärung beim Finanzamt abgeben. Hierfür ist insbesondere bei einer gemeinsamen Steuererklärung mit Deinem Ehepartner eine übersichtliche Buchführung äußerst wichtig. Dazu eignet sich das Online-Geschäftskonto von Penta, mit dem Du Deine privaten und geschäftlichen Einnahmen und Ausgaben strikt voneinander trennst, alle Zahlungen im Überblick behältst und diese per App jederzeit einsehen kannst. Darüber hinaus vereinfacht Dir die Integration von Buchhaltungsprogrammen wie lexoffice oder DATEV Deine Buchhaltung.

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Welche Steuerklasse wenn man gleich verdient?

Steuerklasse 4 – Ehepaare mit gleichem Einkommen Steuerklasse 4 ist für Verheiratete mit gleich hohem Einkommen (z.B. beide verdienen jeweils 35.000 € / Jährlich). Beide Ehegatten müssen unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sein und dürfen nicht dauernd getrennt leben.

Wann lohnt sich Steuerklasse 3 und 5 nicht?

In der Regel macht ein Wechsel in die Steuerklassen 3 und 5 nur dann Sinn, wenn einer mindestens 60 % und der andere nur 40 % der Haushaltseinkünfte beisteuert. Zwar bezahlt dann der Teil mit dem niedrigeren Einkommen mehr Steuern, aber zusammengerechnet steht beiden am Ende ein höheres Nettoeinkommen zur Verfügung.

Wann lohnt sich Steuerklasse 4 für beide?

Steuerklasse 4 lohnt sich, wenn die Ehepartner in etwa gleich viel verdienen. Ab einem Gehaltsverhältnis von 40 zu 60 Prozent ist die Steuerklassenkombination 5/3 geeignet, um den Nettomonatsverdienst zu erhöhen. Beim Lohnsteuerjahresausgleich muss diese kurzfristige Steuereinsparung jedoch zurückgezahlt werden.

Wann lohnt es sich steuerlich zu heiraten?

Wenn Sie auch aus steuerlichen Gründen heiraten, sollten Sie erst einmal rechnen. Ersparnisse sind dann am größten, wenn einer deutlich weniger verdient als der andere. Eine Heirat kann jährlich bis zu 10 000 Euro mehr an verfügbarem Einkommen bringen (bmf-steuerrechner.de).