Alle gleiche rente

Generationengerechtigkeit wird immer wieder eingefordert. Auch bei der Rente. Seit Jahrzehnten wird diese Gerechtigkeit von der Politik bemüht, um bei der gesetzlichen Rentenversicherung zu kürzen. Ausbildungszeiten werden nicht mehr voll angerechnet. Immer höhere Abschläge werden fällig, wenn jemand vor dem gesetzlich festgelegten Alter in Rente geht.

Doch mit Generationengerechtigkeit haben alle diese Rentenkürzungen nichts zu tun. Denn was haben die nachfolgenden Generationen davon, wenn sie selbst im Alter arm sind? Die heute junge Generation trifft die Aushöhlung der gesetzlichen Rente am stärksten. Daher setzt sich ver.di nachdrücklich für mehr Verlässlichkeit und Transparenz in der gesetzlichen Rentenversicherung ein, damit Angestellte und Arbeiter wieder Vertrauen in diese stärkste Säule der Alterssicherung haben können.
Immerhin ist die gesetzliche Rentenversicherung bis heute die Altersvorsorge, die am meisten verbreitet ist. Für 96 Prozent aller Männer und 98 Prozent aller Frauen, die zwischen 1942 und 1961 geboren wurden, ist die gesetzliche Rente die Regelsicherung für ihr Alter. Und das ist gut so. Denn in der gesetzlichen Rentenversicherung werden Gesunde und Kranke gleich behandelt. Gute und schlechte Risiken werden mit dem gleichen Beitragssatz belegt. Im Gegensatz zur privaten Vorsorge etwa durch eine Lebensversicherung: Alter und Gesundheitszustand bestimmen den Beitrag. Die gesetzliche Rentenversicherung ist daher eine echte Solidargemeinschaft.

Solidarisch für Ost- und Westdeutsche

Neben dem sozialen Risikoausgleich sorgt die gesetzliche Rentenversicherung für einen enormen sozialen Ausgleich. Kindererziehungszeiten werden hier mit angerechnet. Auch die Zeit, die die Pflege von Angehörigen beansprucht, wird berücksichtigt. Damit die Solidargemeinschaft in der Rente gestärkt wird, fordert ver.di die Fortentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung zu einer Erwerbstätigenversicherung, in die alle einzahlen, die berufstätig sind.
Zugleich macht sich ver.di weiterhin dafür stark, dass diese Solidarität für Ost- und Westdeutsche gleichermaßen gilt. Denn immer noch sind die Renten im Osten Deutschlands niedriger als in Westdeutschland. Daher beteiligt sich ver.di aktiv am „Bündnis für die Angleichung der Renten in den neuen Bundesländern“.

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Alle Menschen, die in die Rentenversicherung einzahlen, kommen damit für die Rentner von heute auf. Aber wie funktioniert das eigentlich genau?

Du kannst dir die Rentenkasse wie ein großes Sammelbecken vorstellen.

In dieses Becken fließen jeden Monat die Rentenbeiträge aller Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Die Beiträge werden aber nicht zurückgelegt, sondern sofort an alle Menschen ausgezahlt, die aktuell eine Rente bekommen.

Das nennt man Umlageverfahren.

Und weil du Beiträge zahlst, hast du einen Anspruch darauf, dass die nächste Generation später auch deine Rente finanziert.

So funktioniert das mit den Beiträgen für die Rente

Das mit den Beiträgen funktioniert so:

Wer Arbeit hat, zahlt jeden Monat einen Beitrag in die Rentenversicherung ein.

Wie hoch dieser Rentenbeitrag ist, hängt von deinem monatlichen Einkommen ab.

Wer mehr verdient, zahlt mehr in die Rentenkasse ein und bekommt dafür später eben eine höhere Rente.

Derzeit beträgt der Rentenbeitrag 18,6 Prozent des Bruttolohns, also des Lohns vor dem Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen.

Arbeitnehmer zahlen diesen Beitrag nicht allein. Die Hälfte des Rentenbeitrags übernehmen die Arbeitgeber.

Ein Beispiel: Stell dir vor, du verdienst im Monat 1.000 Euro brutto – also vor Abzügen. Bei einem Rentenbeitragssatz von 18,6 Prozent fallen also 186 Euro für die Rentenversicherung an. Diesen Beitrag teilst du dir mit deinem Arbeitgeber. Jede Seite zahlt also 93 Euro. Für deinen Bruttolohn und ihren Anteil am Rentenbeitrag geben Arbeitgeber insgesamt also 1.093 Euro aus, weil sie ihren Anteil obendrauf zahlen müssen. Auch die Beiträge für die Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung zahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu gleichen Teilen.

Werden auf jedes Einkommen Rentenbeiträge gezahlt?

Es wird nicht auf jedes Einkommen ein Rentenbeitrag gezahlt.

Wer besonders viel verdient, muss nicht auf jeden Euro seines Einkommens Rentenbeiträge zahlen.

Es gibt dafür eine Obergrenze, die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze. Wer mehr verdient, muss für das Einkommen, das über der Grenze liegt, keine Beiträge zahlen.

Weil damit die Höhe deiner Beiträge nach oben begrenzt ist und sich die Höhe deiner Rente nach diesen Beiträgen richtet, hat auch deine spätere Rente eine rechnerische Obergrenze.

Außerdem kannst du dich unter bestimmten Umständen von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen.

Dein Versicherungskonto speichert deine Rentenbeiträge

Die Deutsche Rentenversicherung führt für jeden Versicherten ein Konto, in dem alle Daten gespeichert werden:

Wann du Beiträge gezahlt hast, ob du Kindererziehungszeiten hattest, arbeitslos warst oder ob du zum Beispiel einen Freiwilligendienst geleistet hast.

Das Konto wird unter deiner Versicherungsnummer geführt, die du spätestens bei deinem ersten versicherungspflichtigen Job bekommst. Die Daten in diesem Konto sind wichtig, weil sich daraus deine Rente errechnet.

Wenn du wissen willst, ob alles gemeldet ist, kannst du jederzeit deinen Versicherungsverlauf anfordern.

Die Rentenbeiträge bestimmen die Höhe deiner Rente

Deine Rentenhöhe hängt davon ab, wie viel Rentenbeiträge in welcher Höhe du während deines Arbeitslebens eingezahlt hast.

Und weil die Beiträge vom Lohn abhängen, gilt:

Je länger du arbeitest und je mehr du dabei verdienst, desto höher ist später deine Rente.

Berücksichtigt werden aber auch Kindererziehungszeiten, Wehrdienst oder Bundesfreiwilligendienst.

Beispiel: Eine Rentnerin, die 45 Jahre gearbeitet hat und dabei immer so viel verdiente wie der Durchschnitt aller Versicherten, bekommt derzeit in den alten Bundesländern eine monatliche Altersrente von rund 1.441 Euro brutto. In den neuen Bundesländern sind es rund 1.381 Euro brutto. Davon werden noch die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen. Rentner müssen, wenn sie versicherungspflichtig sind, einen Teil ihres Krankenversicherungsbeitrags selbst zahlen, den anderen Teil übernimmt die Rentenversicherung. Den Beitrag zur Pflegeversicherung müssen Rentner allein zahlen.

Mit deiner Renteninformation deine Zukunft planen

Damit du weißt, mit welcher Rente du später rechnen kannst, schickt dir die Deutsche Rentenversicherung einmal im Jahr eine Renteninformation.

Die bekommst du erstmals mit 27 Jahren, wenn du mindestens fünf Jahre Rentenbeiträge eingezahlt hast. Die Renteninformation hilft dir, deine Altersvorsorge besser planen zu können.

Wann kommt die 850 Euro Rente?

Die Grundrente wird mit Rentenbeginn ausgezahlt. Bei Personen, die vor 2021 schon in Rente waren, erfolgt die Auszahlung bis spätestens Ende 2022. Der Grundrentenzuschlag wird dann rückwirkend zum 1. Januar 2021 ausgezahlt, mit einer entsprechenden Nachzahlung.

Wie hoch ist die Rente wenn man nie gearbeitet hat?

Diese spezielle Sozialhilfe im Alter nennt sich Grundsicherung. Sie gibt es nur auf Antrag. Der durchschnittliche Bruttobedarf bei der Grundsicherung im Alter lag 2020 nach Angaben des statistischen Bundesamts bei 831 Euro.

Wann kommt die Grundrente für alle?

Im Juli 2021 hat die Rentenversicherung die ersten Bescheide zur Grundrente versendet. Sie wurde am 2. Juli 2020 vom Bundestag verabschiedet. Einen gesetzlichen Anspruch darauf haben Rentner seit dem 1. Januar 2021.

Wer bekommt mehr als 2000 Euro Rente?

Wer im Alter 2.000 Euro Rente beziehen möchte, muss bereits zum Start ins Berufsleben mindestens 4.500 Euro brutto verdienen. Das Einkommen muss dann 45 Jahre lang gehalten werden. Beim Einzahlen in die Rentenkasse werden die oben genannten Entgeltpunkte gesammelt.