Amt für Soziales und Wohnen Essen Wohngeld

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Wohngeld in Essen beantragen

Wenn Sie in Essen einen Mietzuschuss beantragen wollen, sollten Sie sich vorab über die zuständige Wohngeldstelle informieren. In Essen ist das Amt für Soziales und Wohnen für die Bearbeitung der Anträge auf Mietzuschuss zuständig. Hier finden Sie die aktuellen Adressen, Ansprechpartner, Öffnungszeiten und Kontaktdaten der Essener Wohngeldstellen:

Amt für Soziales und Wohnen Essen Wohngeld

Zuständigkeit abhängig vom Wohnort

Wichtig: Die Zuständigkeit für den Wohngeldantrag richtet sich immer nach der Wohnadresse für die ein Mietzuschuss beantragt wird. Wenn Sie also umziehen und für die neue Wohnung einen Zuschuss vom Amt beantragen wollen, ist für Sie die Wohngeldstelle am neuen Wohnort der richtige Ansprechpartner. Im Zweifel sollten Sie immer vorab telefonisch bei der Wohngeldstelle nachfragen, ob diese für Sie zuständig ist. So sparen Sie sich unnötige Wege und Wartezeiten.

Antrag richtig ausfüllen

Wie so häufig in Deutschland gilt auch beim Wohngeld: es gibt kein Geld ohne Antrag. Diesen Antrag auf Mietzuschuss müssen Sie bei Ihrer Wohngeldstelle in Essen einreichen. Nicht richtig ausgefüllte Anträge und fehlende Nachweise können dazu führen, dass Sie Ihr Wohngeld erst verspätet ausgezahlt bekommen. Um solche Nachteile zu vermeiden, haben wir wichtige Tipps und Tricks rund um den Antrag auf Mietzuschuss für Sie zusammengestellt.

Wohngeld selbst berechnen

Die genaue Höhe des Mietzuschusses wird durch die Mitarbeiter der zuständigen Essener Wohngeldstelle berechnet und festgelegt. Vorab können Sie unverbindlich selbst berechnen, welches Wohngeld Ihnen voraussichtlich ausgezahlt wird. Kostenlos und mit wenigen Klicks berechnet der Wohngeldrechner Ihren Mietzuschuss.

Rechtliche Grundlagen

Alle Einzelheiten zum Wohngeld sind im Wohngeldgesetz geregelt. Das Wohngeld als staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten wird grundsätzlich nur gewährt, wenn der Antragssteller ein monatliches Einkommen hat, das aber einen bestimmten Grenzbetrag unterschreitet. Weitere Voraussetzungen, um einen Mietzuschuss zu erhalten sind in der Wohngeld-Verwaltungsvorschrift festgelegt. Die zentralen Kriterien werden in unserem Mietzuschuss-ABC erklärt.

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Willkommen auf den Internetseiten des Amtes für Soziales und Wohnen. Das Amt ist zuständig für die allgemeine Sozialhilfe, Hilfe in Heimen, Schwerbehindertenrecht, Asyl- und Aussiedlerangelegenheiten, Alten- und Behindertenhilfe, Wohnungsversorgung- und Aufsicht, Wohnungsbauförderung und für die Fachstelle für Wohnungsnotfälle.

Beschreibung

Amtsleitung

Amtsleiter
Herr Fechner

Sekretariat/Vorzimmer

Herr Bayrak

 

Abteilung 1
Allgemeine Verwaltung, Personal- und Organisationsangelegenheiten, Finanzen, Controlling, Asyl- und Aussiedlerangelegenheiten
Abteilungsleiterin: Frau Stanaitis

Abteilung 2
Wirtschaftliche Hilfen in und außerhalb von Einrichtungen, Schwerbehindertenrecht, Koordination städtischer Aufgaben gemäß SGB II
Abteilungsleiterin: Frau Gottwald (stellv. Amtsleiterin)

Abteilung 3
Wohnungsversorgung, Wohnungsbauförderung, Wohngeld, Senioren-, Behinderten- und Pflegeangelegenheiten
Abteilungsleiterin: Frau Frohnhoff

Abteilung 4
Wohnungspolitische Aufgaben, Fachstelle für Wohnungsnotfälle, Projekte „Unterbringung“

Abteilungsleiter: Herr Schürkes

Aktueller Hinweis:

Örtliche Überprüfungen des geförderten Wohnungsbestandes in den Ortsteilen Laar, Beeck, Overbruch, Vierlinden, Fahrn und Alt-Walsum

Die Stadt Duisburg überprüft auch in diesem Jahr wieder einen Teil des geförderten Wohnungsbestandes. Kontrolliert werden die geförderten Wohnungen in den Ortsteilen Laar, Beeck, Overbruch, Vierlinden, Fahrn und Alt-Walsum.

Grundlage dieser jährlichen 10-Prozent-Kontrolle sind die landesweit geltenden Bestimmungen. „Bei der Überprüfung der Wohnungen wird zum Beispiel auf den Zustand der Wohnungen und des Treppenhauses, bauliche Veränderungen und die Miethöhe geachtet. Mieter und Vermieter bitte ich um Verständnis und Unterstützung“, erklärte der Beigeordnete Thomas Krützberg, Dezernent für Familie, Bildung und Kultur, Arbeit und Soziales.
Die Mitarbeiter, die mit dieser Prüfung beauftragt sind, tragen einen Dienstausweis bei sich und können sich damit legitimieren.

Dienstleistungen und Mitarbeiter/innen

Anschrift und Erreichbarkeit

Wie viel Einkommen muss man haben um Wohngeld zu bekommen?

Wo liegt die Einkommensgrenze beim Wohngeld? Die monatliche Einkommensgrenze 2022 für den Bezug von Wohngeld liegt bei einem 1-Personen-Haushalt in Mietstufe I bei 986 Euro. Handelt es sich um einen 2-Personen-Haushalt derselben Mietstufe, liegt die Grenze bei 1.348 Euro.

Welche Voraussetzungen braucht man um Wohngeld zu bekommen?

Folgende Voraussetzungen, um Wohngeld als Mietzuschuss zu erhalten, müssen erfüllt sein:.
Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers (auch Untermieter).
Nutzer von mietähnlichen Nutzungsrechten, wie. mietähnliches Dauerwohnrecht. dingliches Wohnrecht. ... .
Eigentümer eines Hauses mit mindestens 2 Wohnungen..
Heimbewohner (i. S..

Wie hoch ist das Wohngeld in Essen?

Einkommensobergrenzen für Wohngeld 2020 und Mietstufe 1.

Wo kann man in Essen Wohngeld beantragen?

Wohngeld ist eine Leistung, die Ihnen auf Antrag gewährt werden kann. Sie können Wohngeld in unserem Dienstgebäude in der Klinkestr. 29 - 31, 45136 Essen, schriftlich beantragen.