Wo können Sie es erledigen? Die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses können Sie bei einem beliebigen Konsularamt der Republik Polen beantragen. Beachten Sie, dass Sie den neuen vorläufigen Reisepass in demselben Amt abholen, in dem Sie den Antrag stellen. Müssen Sie die Dokumente persönlich einreichen?Den Antrag auf Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses stellen Sie persönlich. Wie können Sie sich für ein Treffen verabreden?Für ein Treffen zur Beantragung der Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses können Sie sich im System e-konsulat verabreden. Welche Unterlagen müssen Sie einreichen?
Falls es nicht möglich ist, Ihre Identität und Ihre Staatsangehörigkeit anhand der Angaben in den vorgelegten Dokumenten oder in den dem Konsul zugänglichen Evidenzen und Registern festzustellen oder falls diese Angaben Zweifel erregen oder miteinander widersprüchlich sind, kann der Konsul Sie um Vorlage zusätzlicher Dokumente bitten, wie etwa um:
Beachten
Sie! Bei der Antragstellung sollten Sie den bisherigen Reisepass (oder entsprechend - den bisherigen vorläufigen Reisepass) dabei haben, auch wenn er schon ungültig ist. Die Gebühr für die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses für die Zeit bis zur Lieferung des biometrischen Passes beträgt: 15 EUR. Es werden folgende Zahlungsarten akzeptiert: Bargeld. Generalkonsulate der Republik Polen in Köln und München akzeptieren auch die Kartenzahlung. Was ist die Erledigungsfrist?Den vorläufigen Reisepass erhalten Sie schnellst möglich. Beachten Sie: Falls Sie eine Reise in ein anderes Land anhand des vorläufigen Reisepasses planen, sollten Sie
die aktuell geltenden Vorschriften bezüglich der Voraussetzungen für die Einreise und den Aufenthalt der Ausländer auf dem Gebiet dieses Landes überprüfen. Vergewissern Sie sich, dass Sie die Grenze anhand des vorläufigen Reisepasses überschreiten können und welche die erforderliche Gültigkeitsdauer dieses Reisepasses (bei der Ein- und Ausreise) ist. Den vorläufigen Reisepass können Sie persönlich in dem Amt abholen, in dem Sie den Antrag gestellt haben. Zum Tag der Abholung des neuen Dokuments bringen Sie den bisherigen Reisepass (bzw. vorläufigen Reisepass) zum Konsulat mit - das bisherige Reisepassdokument wird ausschließlich der Seiten mit gültigen Visen entwertet und ausgehändigt Falls der Konsul Ihnen eine Entscheidung über die Verweigerung der Ausstellung des vorläufigen Reisepasses erlässt, können Sie gegen diese Entscheidung eine Berufung beim Innenminister durch Vermittlung des Konsuls einreichen. Der Konsul verweigert die Ausstellung eines Reisepassdokuments auf Antrag:
Kann ich einen vorläufigen Reisepass erhalten?
Kann ich die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses beantragen, wenn ich meinen Personalausweis verloren habe und mein neuer Reisepass für 10 Jahre in Polen zur Abholung bereit ist? Ich habe den Reisepass verloren. Was soll ich tun? MaterialienAntrag auf Ausstellung eines Reisepasses bzw. eines vorläufigen Reisepasses für ErwachseneWniosek_o_wydanie_dokumentu_paszportowego_edytowalny.pdf 0.73MB RechtsgrundlageUstawa z dnia 13 lipca 2006 r. o dokumentach paszportowych Rozporządzenie Ministra Spraw Wewnętrznych i Administracji z dnia 16 sierpnia 2010 r. w sprawie dokumentów paszportowych Rozporządzenie Ministra Spraw Wewnętrznych z dnia 15 lutego 2010 r. w sprawie ewidencji paszportowych i centralnej ewidencji Ustawa z dnia 25 czerwca 2015 r. Prawo konsularne Rozporządzenie Ministra Spraw Zagranicznych z dnia 29 grudnia 2015 r. w sprawie opłat konsularnych |