Braucht man für polen einen reisepass

Wo können Sie es erledigen?

Die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses können Sie bei einem beliebigen Konsularamt der Republik Polen beantragen. Beachten Sie, dass Sie den neuen vorläufigen Reisepass in demselben Amt abholen, in dem Sie den Antrag stellen.

Müssen Sie die Dokumente persönlich einreichen?

Den Antrag auf Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses stellen Sie persönlich.

Wie können Sie sich für ein Treffen verabreden?

Für ein Treffen zur Beantragung der Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses können Sie sich im System e-konsulat verabreden.

Welche Unterlagen müssen Sie einreichen?
  • Einen ausgefüllten Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses bzw. eines vorläufigen Reisepasses durch den Konsul der Republik Polen. Das Antragsformular können Sie im Konsulat erhalten.
  • ein Farblichtbild – lesen Sie, wie das Lichtbild aussehen sollte.
  • Falls Ihr Familienname infolge der Eheschließung im Ausland geändert wurde - eine verkürzte oder vollständige Abschrift der polnischen Heiratsurkunde.
  • eine verkürzte oder vollständige Abschrift der polnischen Geburtsurkunde, falls Sie keine PESEL-Nummer haben.
  • eine verkürzte oder vollständige Abschrift der polnischen Heiratsurkunde, falls Sie keine PESEL-Nummer haben und eine Ehe geschlossen haben. Dieses Dokument muss von Frauen und Männern eingereicht werden - unabhängig davon, ob der Familienname im Zusammenhang mit der Eheschließung geändert wurde.

Falls es nicht möglich ist, Ihre Identität und Ihre Staatsangehörigkeit anhand der Angaben in den vorgelegten Dokumenten oder in den dem Konsul zugänglichen Evidenzen und Registern festzustellen oder falls diese Angaben Zweifel erregen oder miteinander widersprüchlich sind, kann der Konsul Sie um Vorlage zusätzlicher Dokumente bitten, wie etwa um:

  • eine verkürzte oder vollständige Abschrift der polnischen Geburtsurkunde,
  • eine verkürzte oder vollständige Abschrift der polnischen Heiratsurkunde,
  • die Entscheidung des Woiwoden zur Bestätigung der Staatsangehörigkeit,
  • einen gültigen ausländischen Identitätsnachweis.

Beachten Sie! Bei der Antragstellung sollten Sie den bisherigen Reisepass (oder entsprechend - den bisherigen vorläufigen Reisepass) dabei haben, auch wenn er schon ungültig ist.
 

Wie viel bezahlen Sie?

Die Gebühr für die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses für die Zeit bis zur Lieferung des biometrischen Passes beträgt: 15 EUR. 
Die Gebühr für die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses zu sonstigen Zwecken als für die Zeit bis zur Lieferung des biometrischen Passes beträgt: 40 EUR. 

Es werden folgende Zahlungsarten akzeptiert: Bargeld. Generalkonsulate der Republik Polen in Köln und München akzeptieren auch die Kartenzahlung. 

Was ist die Erledigungsfrist?

Den vorläufigen Reisepass erhalten Sie schnellst möglich.

Beachten Sie: Falls Sie eine Reise in ein anderes Land anhand des vorläufigen Reisepasses planen, sollten Sie die aktuell geltenden Vorschriften bezüglich der Voraussetzungen für die Einreise und den Aufenthalt der Ausländer auf dem Gebiet dieses Landes überprüfen. Vergewissern Sie sich, dass Sie die Grenze anhand des vorläufigen Reisepasses überschreiten können und welche die erforderliche Gültigkeitsdauer dieses Reisepasses (bei der Ein- und Ausreise) ist.
 

Wie können Sie Ihre Dokumente abholen?

Den vorläufigen Reisepass können Sie persönlich in dem Amt abholen, in dem Sie den Antrag gestellt haben. 

Zum Tag der Abholung des neuen Dokuments bringen Sie den bisherigen Reisepass (bzw. vorläufigen Reisepass) zum Konsulat mit - das bisherige Reisepassdokument wird ausschließlich der Seiten mit gültigen Visen entwertet und ausgehändigt
 

Wie können Sie eine Berufung einreichen?

Falls der Konsul Ihnen eine Entscheidung über die Verweigerung der Ausstellung des vorläufigen Reisepasses erlässt, können Sie gegen diese Entscheidung eine Berufung beim Innenminister durch Vermittlung des Konsuls einreichen.

Der Konsul verweigert die Ausstellung eines Reisepassdokuments auf Antrag:

  • eines Gerichts, vor dem gegen den Antragsteller ein Strafverfahren oder ein Verfahren wegen Steuerstraftat, ein Verfahren in Minderjährigenangelegenheiten oder ein Zivilverfahren anhängig ist.
  • eines Strafverfolgungs- oder Strafvollstreckungsorgans, das gegen den Antragsteller ein Untersuchungs- oder Strafvollstreckungsverfahren, darunter in Sachen einer Steuerstraftat, führt.
Häufig gestellte Fragen

Kann ich einen vorläufigen Reisepass erhalten?
Ein vorläufiger Reisepass darf nur in bestimmten Fällen ausgestellt werden. Er kann von folgenden Personen erhalten werden:

  • Personen, die sich vorübergehend auf dem Gebiet der Republik Polen oder im Ausland aufhalten, für die Zwecke der Rückreise zum festen Aufenthaltsort,
  • Personen, die sich vorübergehend im Ausland aufhalten, für die Zeit bis zur Lieferung eines in der Republik Polen ausgestellten Reisepasses (falls sie solchen Wunsch äußern und die Ausstellung dieses Dokuments beantragen),
  • Personen, die sich in der Republik Polen oder im Ausland aufhalten, in nachgewiesenen dringenden Ausnahmefällen im Zusammenhang mit einer Krankheit  oder einem Begräbnis eines Familienangehörigen,
  • Personen, die sich in der Republik Polen oder im Ausland aufhalten, in nachgewiesenen dringenden Ausnahmefällen im Zusammenhang mit dem geführten Gewerbe,
  • Personen, von denen vorübergehend keine Fingerabdrücke entnommen werden können.

Kann ich die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses beantragen, wenn ich meinen Personalausweis verloren habe und mein neuer Reisepass für 10 Jahre in Polen zur Abholung bereit ist? 
Sie können beim Konsul die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses für die Rückreise nach Polen beantragen. Vergessen Sie nicht, den vom Konsul ausgestellten vorläufigen Reisepass ins Amt in Polen mitzubringen, wenn Sie den neuen Reisepass abholen.

   Ich habe den Reisepass verloren. Was soll ich tun?
Falls Sie den Reisepass bzw. den vorläufigen Reisepass verloren haben, müssen Sie den Reisepassorgan - im Ausland ist das der Konsul - unverzüglich benachrichtigen.
Die Anmeldung des Verlusts des Reisepasses im Konsulat bedeutet, dass der Reisepass zum Tag der Anmeldung entwertet wird. 
Beachten Sie! Falls Sie den Reisepass wiederfinden, dessen Verlust Sie im Konsulat angemeldet haben, sollten Sie ihn einem Reisepassorgan (im Ausland dem Konsul) zurückgeben.

Materialien

Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses bzw. eines vorläufigen Reisepasses für Erwachsene
Wniosek​_o​_wydanie​_dokumentu​_paszportowego​_edytowalny.pdf 0.73MB

Rechtsgrundlage

Ustawa z dnia 13 lipca 2006 r. o dokumentach paszportowych

Rozporządzenie Ministra Spraw Wewnętrznych i Administracji z dnia 16 sierpnia 2010 r. w sprawie dokumentów paszportowych

Rozporządzenie Ministra Spraw Wewnętrznych z dnia 15 lutego 2010 r. w sprawie ewidencji paszportowych i centralnej ewidencji

Ustawa z dnia 25 czerwca 2015 r. Prawo konsularne

Rozporządzenie Ministra Spraw Zagranicznych z dnia 29 grudnia 2015 r. w sprawie opłat konsularnych