Andere pille gleicher wirkstoff

Andere pille gleicher wirkstoff

Fachinformationen wirkstoffgleicher Psychopharmaka enthalten mitunter unterschiedliche Angaben zu Kontraindikationen, wie Wissenschaftler des Universitätsklinikums Ulm aufzeigen. Wenn Generika andere Gegenanzeigen als Originalpräparate haben, verunsichert das nicht nur Patienten. Es kann auch Auswirkungen auf die Aufklärungspflicht des Arztes haben, so die Ulmer Kliniker.

Fachinformationen warten mit unterschiedlich vielen Gegenanzeigen auf

Generika enthalten den gleichen Wirkstoff wie ihr Originalpräparat. Da sollte man eigentlich davon ausgehen können, dass sie auch gleiche Nebenwirkungen und Gegenanzeigen haben. Haben sie aber nicht unbedingt. Wirkstoffgleiche Produkte können sich durchaus in der Darreichungsform sowie in den angegebenen Indikationen, Dosierung, Wirkung, Nebenwirkungen, Wechselwirkungen und Kontraindikationen vom Originalpräparat unterscheiden.

Ein Forschungsteam des Universitätsklinikums Ulm um Professor Dr. Maximilian Gahr hat nun gezeigt, dass sich die Anzahl der in den Fachinformationen aufgeführten Kontraindikationen bei wirkstoffgleichen (Neuro-)Psychopharmaka signifikant unterscheiden kann.

Für ihre Auswertung durchsuchten sie die Fachinformationen von 941 Handelspräparaten mit insgesamt 116 Wirkstoffen (darunter Antidementiva, Antidepressiva, Antikonvulsiva/Phasenprophylaktika, Antipsychotika, Anxiolytika, Hypnotika/Sedativa, Arzneimittel zur Behandlung von Abhängigkeitserkrankungen und Psychostimulanzien).

Bei 78 Wirkstoffen gab es mehr als ein Handelspräparat und bei 43 dieser 78 Wirkstoffe (55%) waren innerhalb der wirkstoffgleichen Handelspräparate unterschiedlich viele Kontraindikationen in den Fachinformationen aufgeführt.

Welche Auswirkungen hat das Ergebnis?

Apotheker sind verpflichtet, ein preisgünstigeres Präparat abzugeben, wenn der Arzt ein Arzneimittel nur unter der Wirkstoffbezeichnung verordnet oder nicht ausgeschlossen hat, dass das Arzneimittel durch ein wirkstoffgleiches Präparat ersetzt werden darf.

Ärzte sind wiederum verpflichtet, ihre Patienten umfassend über das verschriebene Arzneimittel aufzuklären. Um dieser Pflicht nachkommen zu können, müssten sie jedoch im Vorfeld wissen, welches Handelspräparat die Apotheke letztendlich abgeben wird. Vorsorglich über alle verfügbaren Präparate aufzuklären, wäre nicht umsetzbar, die Aut-Idem-Regelung zu umgehen noch weniger – schon wegen der Rabattverträge der Krankenkassen.

Welche Auswirkungen das Ergebnis der Studie (außer Unsicherheiten bezüglich der Patientenaufklärung und der Haftung) hat, ist allerdings noch nicht abschließend klar. Die Autoren führen selbst auf, dass die „Relevanz ihrer Beobachtung für die klinische Praxis aktuell noch nicht bewertet werden“ kann. Sie haben jedoch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) informiert.

Letztendlich ist es wichtig, dass ein Patient aufgeklärt wird, ohne dass es zu Verunsicherungen kommt. Hier kommt dem Apotheker eine wichtige Rolle zu.

Diplom-Biologin. Hat in Braunschweig und Heidelberg Biologie studiert und in Düsseldorf promoviert. Praktikum im Springer Medizin Verlag, dann freie Medizinjournalistin und Online-Redakteurin beim Krebsinformationsdienst, DKFZ. Seit 2015 Redakteurin für die medizinisch-pharmazeutischen Zeitschriftentitel. Alle Beiträge von majachrist anzeigen

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Die Finanzlage im Gesundheitssystem ist weiterhin angespannt. Das zeigte letzte Woche die Bilanz der Gesetzlichen Krankenkassen. Eine Kostenersparnis versprechen sich Kassen und Gesundheitspolitiker unter anderem durch die "Aut-idem"-Regelung. Damit sollen die Kosten gesenkt werden, die durch die Verschreibung der Medikamente entstehen. Ärzte sollen Wirkstoffe verordnen. Ab ersten Juli dürfen dann die Apotheken nur noch Präparate aus dem unteren Preisdrittel ausgeben. Auch wenn die Medikamente auf die gleiche Art wirken, sind manche Patienten verunsichert.

Martina Haase ist Diabetikerin und nimmt seit Jahren ein ganz bestimmtes Insulin-Präparat. Doch als sie vor einiger Zeit wie gewohnt zur Apotheke ging, um ihren Vorrat aufzufrischen, hielt sie plötzlich eine unbekannte Packung in der Hand.

Tja und dann haben wir halt Stress gehabt in der Apotheke. Und nach langem Hin und Her haben wir dann halt festgestellt, dass es eigentlich der gleiche Wirkstoff ist, aber ein anderer Name und halt von ´ner anderen Firma aus'm Ausland.

Das wirkstoffgleiche Medikament mit dem anderen Namen verdankt sie der neuen Aut-Idem-Regelung. Ärzte wie Apotheker sind danach verpflichtet, anstelle teurer Medikamente solche auszuwählen, die auf die gleiche Art wirken, aber weniger kosten - so genannte Generika. Generika sind keine Medikamente "2. Wahl": Sie enthalten den gleichen, therapeutisch entscheidenden Wirkstoff, werden von unterschiedlichen Firmen aber zu unterschiedlichen Preisen angeboten. Typisches Beispiel ist das Schmerzmittel Aspirin. Der therapeutisch wirksame Bestandteil ist die Acetylsalicylsäure, kurz ASS. Inzwischen gibt es diverse alternative Medikamente, die alle auf diesem Wirkstoff aufbauen und ebenso gut wirken. Wolfgang Schuldzinski, Referent für Gesundheitsrecht bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hält die neue Regelung durchaus für sinnvoll.

Wir haben in Deutschland viel zu viele Medikamente, die wirkstoffgleich sind, aber unterschiedliche Preise haben. Hier sind ´ne Menge Einsparungen drin. Und das rechtfertigt auch eine solche Aut-Idem-Regelung, wenn sie vernünftig, transparent umgesetzt wird.

Genau diese Transparenz vermissen Patienten aber häufig, wenn sie neuerdings in der Apotheke nicht das Medikament bekommen, das der Arzt verschrieben hat. Viele haben das ungute Gefühl, der Apotheker würde in die Therapie eingreifen. Doch das ist nicht der Fall, erklärt Dr. Leonhard Hansen, Vorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein:

Wichtig ist für den Patienten zu wissen: Die Therapieentscheidung fällt der Arzt. Er wählt den Wirkstoff aus, er wählt die Dosierung aus, er wählt die Darreichungsform aus, d.h. alles wird vom Arzt weiterhin bestimmt.

Der Apotheker muss sich strikt an diese Vorgaben halten: Er kann ein preiswertes Generikum nur aus den Alternativ-Medikamenten auswählen, die genau den Angaben des Arztes entsprechen. Doch auch wenn der Wirkstoff für den Nutzen eines Medikamentes entscheidend ist, können Generika nicht ganz ohne Bedenken ausgetauscht werden. Martina Haase hat ihr ideales Insulinpräparat erst gefunden, nachdem sie schon mit einigen Alternativen schlechte Erfahrungen gemacht hatte.

Ich hab die Probleme bei Insulinwechsel, dass ich dann immer unterzucker. Sobald ich ein anderes Insulin nehme, unterzuckere ich permanent. Ja und ich weiß, dass bei Insulinwechsel bei mir das so ist. Deswegen wollt ich das auch gar nicht ausprobieren, ob's damit genauso passiert.

Zwischen den einzelnen Alternativ-Präparaten bestehen nämlich Unterschiede bei der Verwendung von Hilfsstoffen. Das sind zum Beispiel die Mittel, die einer Tablette Form und Farbe geben. Sie können allergische Reaktionen und andere Nebenwirkungen auslösen. Dazu Dr. Hansen:

Das kann am Lösungsmittel liegen. Also das ist denkbar. Und wenn man das weiß, hat der Patient natürlich das Recht, dass das nicht ausgetauscht wird. Also es ist so, dass die Gesetzeslage dann sicherstellt, dass der Patient das bekommt, erstens, was er braucht und zweitens, auch was er verträgt.

Mehr denn je ist jetzt also das Gespräch zwischen Arzt und Patient gefordert. Denn in begründeten Fällen hat der Arzt ausdrücklich die Möglichkeit, auf einem ganz bestimmten Medikament zu bestehen - unabhängig vom Preis.

Gerade chronisch Kranke, die Medikamente über einen langen Zeitraum einnehmen, sollten in Zukunft darauf achten, dass sie bei einem Wechsel der Apotheken nicht jedesmal ein anderes Alternativ-Präparat bekommen. Das würde das Risisko von Unverträglichkeiten unnötig erhöhen.

Beim chronisch Kranken ist es natürlich so, dass die Dauerwirksamkeit sehr wichtig ist für den langfristigen Behandlungserfolg. Und da ist es natürlich wichtig, dass der Patient das Vertrauen in sein Medikament behält und nicht durch so etwas verunsichert wird.

Trotz berechtigter Vorsicht rät Wolfgang Schuldzinski von der Verbraucherzentrale dazu, das neue Verfahren nicht pauschal abzulehnen:

Zunächst einmal sollten auch Patienten offen sein: Wir sind alle aufgerufen Kosten zu sparen im Gesundheitswesen, und das gilt eben auch für die Patienten. Es sollte aber so sein, dass jeder Arzt das mit dem Patienten bespricht, den Patienten darauf hinweist: In Ihrem Fall gibt es andere Medikamente, Hauptsache der Wirkstoff ist gleich. Und wenn Sie Probleme bekommen, dann melden Sie sich bei mir.

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020611-Wirkstoffe.ram

Sind in jeder Pille der gleiche Wirkstoff?

Jede Pille enthält die gleiche Zusammensetzung und die gleiche Menge an Wirkstoff. Täglich wird 1 Pille an 21 aufeinanderfolgenden Tagen eingenommen. Um sicher zu stellen, dass die Einnahme nicht vergessen wird, ist die Einnahme zur gleichen Tageszeit sinnvoll.

Was passiert wenn man eine andere Pille nimmt?

Folgende Nebenwirkungen könnten Gründe für einen Pillenwechsel sein: Häufige Zwischenblutungen oder eine dauerhafte Blutung. Starke Kopfschmerzen oder Migräne. Wassereinlagerungen.

Ist die Pille unterschiedlich dosiert?

Es gibt viele verschiedene Pillensorten. Sie enthalten fast alle eine Kombination der beiden weiblichen Hormone Östrogen und Gestagen (daher der Name „Kombi-Pille“). Sie unterscheiden sich zum Teil in der Dosierung, in der Zusammensetzung der Hormone und in der Art, wie sie eingenommen werden müssen.

Welche Wirkstoffe in der Pille sind gefährlich?

Gefährlicheres Risiko: Thrombosen Das Risiko für eine Beinvenen-Thrombose ist sehr gering, aber es wird durch die Pille erhöht, vor allem durch die neueren Pillen der dritten und vierten Generation, die andere Hormone enthalten, als die ersten Pillen – etwa Desogestrel, Dienogest, Drospirenon, Gestoden.