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Nur in den drei Sozialversicherungszweigen Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Rentenversicherung gibt es die Möglichkeit, sich auf Antrag von der Versicherungspflicht befreien zu lassen. Das ist jedoch immer nur für bestimmte Zeiträume möglich. Dabei sind Fristen zu beachten.
KrankenversicherungArbeitnehmer werden auf ihren Antrag hin von der Krankenversicherungspflicht befreit, wenn dies durch einen der folgenden Sachverhalte eingetreten ist:
Für auf Antrag von der Krankenversicherungspflicht befreite Personen gilt: Die Versicherungsfreiheit wirkt nur so lange, wie der Tatbestand vorliegt, der zur Befreiung berechtigte.
Frist zur AntragstellungDer Antrag auf Befreiung von der Krankenversicherungspflicht ist innerhalb von drei Monaten nach Eintritt der Versicherungspflicht zu stellen. Die Befreiung wirkt dann rückwirkend von Beginn der Versicherungspflicht an. Sind bereits Leistungen der gewählten Krankenkasse in Anspruch genommen worden, wird die Befreiung erst von Beginn des Kalendermonats an wirksam, der auf die Antragstellung folgt. Die Befreiung wird nur wirksam, wenn der Arbeitnehmer eine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall nachweist.
Kündigung der privaten KrankenversicherungWenn ein Arbeitnehmer versicherungspflichtig wird und keinen Befreiungsantrag gestellt hat, kann er einen privaten Krankenversicherungsvertrag vorzeitig zum Eintritt der Versicherungspflicht (gegebenenfalls auch rückwirkend) kündigen. Ein solches Kündigungsrecht besteht dann auch für den Ehegatten und die Kinder, die familienversichert werden.
PflegeversicherungVon der Versicherungspflicht in der Pflegeversicherung wird auf Antrag befreit, wer
RentenversicherungVon der Rentenversicherungspflicht werden Arbeitnehmer auf Antrag befreit, die
Stand Zuletzt aktualisiert: 01.01.2022 Sozialversicherung und Elternzeit Während Mutterschutz und Elternzeit ist die Fortzahlung des Arbeitsentgelts unterbrochen, die Sozialversicherung bleibt aber bestehen. Mehr erfahren Pflegeversicherung und PflegezeitBeschäftigte, die gesetzlich krankenversichert sind, sind damit automatisch über die Pflegekasse ihrer Krankenkasse in der Pflegeversicherung versichert. Mehr erfahren Beschäftigung älterer ArbeitnehmerArbeitgeber haben einiges zu beachten, wenn sie ältere Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig beschäftigen. Lesen Sie mehr dazu im Arbeitgeberportal der AOK. Mehr erfahren Wie kann man sich von der Krankenversicherungspflicht befreien lassen?Wie kann ich mich von der Krankenversicherungspflicht befreien lassen? Für die Befreiung ist ein Antrag nötig, den Sie innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht bei uns stellen müssen. Außerdem müssen Sie nachweisen, dass Sie anderweitig krankenversichert sind.
Wo stelle ich den Antrag auf Befreiung von der Krankenversicherungspflicht?Den Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht können Sie per Post stellen sowie bei vielen gesetzlichen Krankenkassen persönlich in der Geschäftsstelle abgeben oder online einreichen.
Wer zahlt die Krankenversicherung bei Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug?Wenn Sie arbeitslos ohne Leistungsbezug sind, also keinerlei staatliche Hilfen erhalten, werden auch die Kosten für Ihre Krankenversicherung nicht übernommen. Da Sie aber gesetzlich verpflichtet sind, sich zu versichern, bleibt Ihnen nur die freiwillige Versicherung in einer Krankenkasse.
Wer kann sich von der Krankenversicherungspflicht befreien lassen?Wer muss nicht Pflichtmitglied in der GKV sein? Grundsätzlich nicht pflichtversichert in der GKV sind Beamte sowie Freiberufler und Selbständige (Ausnahme selbständige Künstler und Publizisten). Dennoch besteht auch für sie die Pflicht zum Abschluss einer Krankenversicherung.
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