Antrag auf Befreiung von der Krankenversicherungspflicht Arbeitslosigkeit

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Nur in den drei Sozialversicherungszweigen Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Rentenversicherung gibt es die Möglichkeit, sich auf Antrag von der Versicherungspflicht befreien zu lassen. Das ist jedoch immer nur für bestimmte Zeiträume möglich. Dabei sind Fristen zu beachten.

Antrag auf Befreiung von der Krankenversicherungspflicht Arbeitslosigkeit

Krankenversicherung

Arbeitnehmer werden auf ihren Antrag hin von der Krankenversicherungspflicht befreit, wenn dies durch einen der folgenden Sachverhalte eingetreten ist:

  • Erhöhung der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAE-Grenze)
  • Aufnahme einer Erwerbstätigkeit während der Elternzeit 
  • Ausübung einer (Teilzeit-)Beschäftigung eines privat Krankenversicherten während der Pflege- beziehungsweise Familienpflegezeit
  • Wechsel in eine Teilzeitbeschäftigung mit höchstens 50 Prozent der halben Arbeitszeit (gemessen an der regulären vollen Arbeitszeit im Betrieb, beispielsweise 20 Stunden bei einer regulären 40-Stunden-Woche), wenn zuvor mindestens fünf Jahre lang wegen Überschreitens der JAE-Grenze Krankenversicherungsfreiheit bestanden hat
  • Aufnahme einer Teilzeitbeschäftigung, die im Anschluss an die Zeit des Bezugs von Elterngeld oder der Inanspruchnahme von Elternzeit oder Pflege- beziehungsweise Familienpflegezeit liegt und die bei Vollzeitbeschäftigung die JAE-Grenze überschreiten würde. Das gilt unter der Voraussetzung, dass zuvor mindestens fünf Jahre lang wegen Überschreitens der JAE-Grenze Krankenversicherungsfreiheit bestanden hat

Für auf Antrag von der Krankenversicherungspflicht befreite Personen gilt: Die Versicherungsfreiheit wirkt nur so lange, wie der Tatbestand vorliegt, der zur Befreiung berechtigte.

Frist zur Antragstellung

Der Antrag auf Befreiung von der Krankenversicherungspflicht ist innerhalb von drei Monaten nach Eintritt der Versicherungspflicht zu stellen. Die Befreiung wirkt dann rückwirkend von Beginn der Versicherungspflicht an. Sind bereits Leistungen der gewählten Krankenkasse in Anspruch genommen worden, wird die Befreiung erst von Beginn des Kalendermonats an wirksam, der auf die Antragstellung folgt. Die Befreiung wird nur wirksam, wenn der Arbeitnehmer eine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall nachweist.

Kündigung der privaten Krankenversicherung

Wenn ein Arbeitnehmer versicherungspflichtig wird und keinen Befreiungsantrag gestellt hat, kann er einen privaten Krankenversicherungsvertrag vorzeitig zum Eintritt der Versicherungspflicht (gegebenenfalls auch rückwirkend) kündigen. Ein solches Kündigungsrecht besteht dann auch für den Ehegatten und die Kinder, die familienversichert werden.

Pflegeversicherung

Von der Versicherungspflicht in der Pflegeversicherung wird auf Antrag befreit, wer

  • bereits vor dem 23. Juni 1993 einen privaten Pflegeversicherungsvertrag abgeschlossen hat oder
  • freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist und einen privaten Pflegeversicherungsvertrag abgeschlossen hat.

Rentenversicherung

Von der Rentenversicherungspflicht werden Arbeitnehmer auf Antrag befreit, die

  • eine geringfügig entlohnte Beschäftigung (Minijob) ausüben oder
  • aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung einem öffentlich-rechtlichen Versorgungswerk angehören und Mitglied einer berufsständischen Kammer sind (zum Beispiel Ärzte, Apotheker, Rechtsanwälte und Architekten).

Stand

Zuletzt aktualisiert: 01.01.2022

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Wie kann man sich von der Krankenversicherungspflicht befreien lassen?

Wie kann ich mich von der Krankenversicherungspflicht befreien lassen? Für die Befreiung ist ein Antrag nötig, den Sie innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht bei uns stellen müssen. Außerdem müssen Sie nachweisen, dass Sie anderweitig krankenversichert sind.

Wo stelle ich den Antrag auf Befreiung von der Krankenversicherungspflicht?

Den Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht können Sie per Post stellen sowie bei vielen gesetzlichen Krankenkassen persönlich in der Geschäftsstelle abgeben oder online einreichen.

Wer zahlt die Krankenversicherung bei Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug?

Wenn Sie arbeitslos ohne Leistungsbezug sind, also keinerlei staatliche Hilfen erhalten, werden auch die Kosten für Ihre Krankenversicherung nicht übernommen. Da Sie aber gesetzlich verpflichtet sind, sich zu versichern, bleibt Ihnen nur die freiwillige Versicherung in einer Krankenkasse.

Wer kann sich von der Krankenversicherungspflicht befreien lassen?

Wer muss nicht Pflichtmitglied in der GKV sein? Grundsätzlich nicht pflichtversichert in der GKV sind Beamte sowie Freiberufler und Selbständige (Ausnahme selbständige Künstler und Publizisten). Dennoch besteht auch für sie die Pflicht zum Abschluss einer Krankenversicherung.