Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, die Schweiz, die Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn zählen zu den Staaten des Schengener Abkommens. Um Geldstrafen beziehungsweise bei schweren Vergehen Geld- und Gefängnisstrafen zu vermeiden, müssen die Zollbestimmungen für die Republik Türkei unbedingt beachtet werden. Show
Achtung: Wichtige HinweiseAchten Sie beim Reisen immer auf Ihr Gepäck und lassen Sie es nicht unbeaufsichtigt, damit niemand ohne Ihre Kenntnis etwas unerlaubtes hineinlegen kann. Nehmen Sie auf gar keinen Fall Gegenstände von unbekannten Personen mit und lehnen Sie auch den Transport von Gegenständen bekannter Personen ab, deren Inhalt Sie nicht genauestens kennen. Die Einfuhr sowie die Ausfuhr von Rauschgiften jeglicher Art ist strengstens verboten und wird schon bei geringsten Mengen sehr Hart bestraft. Ebenso wird der Erwerb von Rauschgiften mit Gefängnisstrafen geahndet. Es gibt in der Republik Türkei keine Toleranzgrenze für den Besitz von Rauschgift zum Eigenverbrauch. In der Republik Türkei werden Drogendelikte mit langjährigen Gefängnisstrafen geahndet. Für die Einfuhr von Drogen können Gefängnisstrafen von 10 bis 20 Jahren und für die Ausfuhr von Drogen Gefängnisstrafen von 6 bis 12 Jahren verhängt werden. Inhalt dieses Beitrags:
Einfuhrbestimmungen für Tabakwaren und Tabakprodukte im Reiseverkehr in die Republik TürkeiDie Beachtung der Einfuhrbestimmungen im Reiseverkehr für Tabakwaren und Tabakprodukte ist sehr wichtig, um keine Zoll- und Einfuhrsteuer in der Republik Türkei zahlen zu müssen. Inhalt: Einfuhr von Tabakwaren und Tabakprodukten in die Republik Türkei
Abgabenfreie Einfuhr von Tabakwaren und Tabakprodukten im Reiseverkehr in die Republik Türkei für Personen ab 18 JahrenAls Eigenbedarf für Personen ab 18 Jahren dürfen die untenstehenden Mengen an Tabakwaren und Tabakprodukten im Reiseverkehr in die Republik Türkei zoll- und steuerfrei eingeführt werden. Abgabenfreie Reisefreimengen von Tabakwaren und Tabakprodukten im Reiseverkehr in die Republik Türkei
Das zeitnahe durchqueren (passieren) des türkischen Grenzübergangs, um mehrfach die abgabenfreie Reisefreimenge von Tabakwaren und Tabakprodukten in Anspruch zu nehmen, ist nicht gestattet. Einfuhrbestimmungen für alkoholhaltige Getränke im Reiseverkehr in die Republik TürkeiIm Reiseverkehr in die Republik Türkei sollten die Einfuhrbestimmungen für alkoholhaltige Getränke unbedingt beachtet werden. Bei Nichtbeachtung der abgabenfreien Reisefreimengen müssen hohe Zoll- und Einfuhrsteuern in der Republik Türkei gezahlt werden. Inhalt: Einfuhr von alkoholhaltigen Getränken in die Republik Türkei
Abgabenfreie Einfuhr von alkoholischen Getränken im Reiseverkehr in die Republik Türkei für Personen ab 18 JahrenAls Eigenbedarf für Personen ab 18 Jahren dürfen die untenstehenden Mengen an alkoholischen Getränken im Reiseverkehr in die Republik Türkei zoll- und steuerfrei eingeführt werden. Abgabenfreie Reisefreimengen von alkoholhaltigen Getränken im Reiseverkehr in die Republik TürkeiDie türkischen Grenzübergänge zeitnah zu durchqueren (passieren), um die abgabenfreie Reisefreimenge von alkoholischen Getränken mehrfach in Anspruch zu nehmen, ist verboten.
Einfuhrbestimmungen für sonstige Waren im Reiseverkehr in die Republik TürkeiZoll- und Einfuhrsteuern müssen in der Republik Türkei bei Nichtbeachtung der abgabenfreien Reisefreigrenzen für sonstige Waren gezahlt werden. Daher ist es wichtig die Wertbeschränkungen für sonstige Waren im Reiseverkehr in die Türkei unbedingt zu beachten. Die türkischen Zollbeamten kontrollieren die Einfuhr von sonstige Waren überaus genau und tolerieren keine Abweichungen der Reisefreigrenzen. Inhalt: Einfuhr von sonstigen Waren in die Republik Türkei
Abgabenfreie Einfuhr von sonstigen Waren im Reiseverkehr in die Republik TürkeiFür den privaten Gebrauch und zum verschenken dürfen sonstige Waren, wie zum Beispiel elektronische Geräte, Parfüme, Kosmetika, Kaffee und Tee im unten genannten Gesamtwert, im Reiseverkehr in die Republik Türkei zoll- und steuerfrei eingeführt werden. Abgabenfreie Reisefreigrenzen von sonstigen Waren im Reiseverkehr in die Republik Türkei
Hinweis zu den Flug- und Schiffsreisenden: Reisende die mit einem Binnenschiff oder mit einem privaten, nicht gewerblich genutzten Flugzeug oder Wasserfahrzeug in die Republik Türkei einreisen, gelten nicht als Flug- oder Schiffsreisende.
Die Werte vom persönlichen Gepäck sowie Medikamenten für den persönlichen Gebrauch, werden zu den oben genannten Gesamtwerten nicht mitgerechnet. Zoll- und steuerfreie Reisefreimengen für Konsumgüter im Reiseverkehr in die Republik TürkeiIm Reiseverkehr in die Republik Türkei sind außer den oben genannten Wertgrenzen (Beträgen) noch die folgenden zoll- und steuerfreien Reisefreimengen für bestimmte Konsumgüter zu beachten.
Deklarationspflicht bei Überschreitung der Reisefreigrenzen von sonstigen Waren im Reiseverkehr in die Republik TürkeiEs besteht eine Deklarationspflicht bei Überschreitung der Reisefreigrenzen von sonstigen Waren im Reiseverkehr in die Republik Türkei. Die Deklarationspflicht muss eigenständig, ohne die Aufforderung der Zollbeamten, erfüllt werden. Die Nichtbeachtung der eigenständigen Meldepflicht wird mit einem empfindlichen Bußgeld bestraft. Hinweis zum Gesamtwert der abgabenfreien Einfuhr von sonstigen Waren im Reiseverkehr in die Republik TürkeiSie müssen den Wert der abgabenfreien sonstigen Waren mit den Original-Quittungen bei der Einreise in die Republik Türkei gegebenenfalls nachweisen. Außerdem ist es nicht möglich den Wert einzelner Gegenstände, die den Gesamtwert von 300 Euro beziehungsweise 430 Euro übersteigen, unter den Mitreisenden aufzuteilen. Zum Beispiel kann ein Ehepaar den Wert eines elektronischen Gerätes das 500 Euro beträgt nicht unter sich aufteilen, um dadurch eine zoll- und steuerfreie Einfuhr zu erreichen. In dem geschilderten Beispiel würde die Einfuhrabgabe auf den Wert des elektronischen Gerätes (im Beispiel 500 Euro) erhoben. Der Wertanteil der Reisefreigrenze von 300 Euro beziehungsweise 430 Euro wird nicht berücksichtigt und entsprechend nicht von den 500 Euro aus dem Beispiel abgezogen. Zusammenfassung der Zollbestimmungen für sonstige Waren für die Republik TürkeiFür sonstige Waren müssen die abgabenfreien Reisefreigrenzen bei der Einreise in die Türkei eingehalten werden. Flugreisende und Schiffsreisende dürfen sonstige Waren im Gesamtwert von maximal 430 Euro zoll- und steuerfrei in die Türkei einführen. Bei der Anreise mit anderen Verkehrsmitteln in die Türkei dürfen sonstige Waren im Gesamtwert von maximal 300 Euro zoll- und steuerfrei eingeführt werden. Für die zoll- und steuerfreie Einfuhr von bestimmten Konsumgütern gelten zudem noch begrenzte Reisefreimengen die beachtet werden müssen. Bei Überschreitung der abgabenfreien Reisefreigrenze von sonstigen Waren besteht eine Deklarationspflicht, die der Reisende eigenständig erfüllen muss. Zuwiderhandlungen werden mit einem empfindlichen Bußgeld bestraft. Der Wert einzelner Gegenstände kann nicht unter den Mitreisenden aufgeteilt werden, um die abgabenfreien Reisefreigrenzen für die Türkei einzuhalten. Zollbestimmungen für persönliche Gegenstände und Waren im Reiseverkehr in die Republik TürkeiFür persönliche Gegenstände und Waren die im Reiseverkehr in die Republik Türkei vorübergehend eingeführt und bei der Abreise wieder ausgeführt werden, besteht laut den türkischen Zollbestimmungen keine Deklarationspflicht. Auch technische Geräte die für Ihren persönlichen Gebrauch bestimmt sind, wie zum Beispiel Smartphones, Handys, Laptops, Videokameras usw., müssen nicht deklariert werden. Inhalt: Einfuhr von persönlichen Gegenständen und Waren in die Republik Türkei
Abgabenfreie Einfuhr von persönlichen Gegenständen und Waren im Reiseverkehr in die Republik TürkeiJeder Reisende darf abgabenfrei (zoll- und steuerfrei) persönliche Gegenstände und Waren im Reiseverkehr in die Republik Türkei einführen, solange die unten genannten Mengen nicht überschritten werden. Bei Überschreitung der Reisefreigrenzen fallen jedoch Zoll- und Einfuhrsteuern an, die meistens sofort bezahlt werden müssen. Abgabenfreie Reisefreigrenzen von persönlichen Gegenständen und Waren in der Republik TürkeiDie mitgeführten persönlichen Gegenstände und Waren dürfen nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt sein. Sie dürfen keine hohen Mengen mit sich führen, die Menge muss der Dauer der Reise entsprechen. Anzeichen einer möglichen gewerblichen Nutzung oder die Überschreitung der abgabenfreien Reisefreigrenzen führen in der Republik Türkei zu Zoll- und Einfuhrsteuern.
Zudem noch andere mitgeführte persönliche Gegenstände und Waren, die den alltäglichen Bedürfnissen eines Reisenden in angemessener Menge entsprechen Empfehlung für weitere Informationen über die Reisefreimengen für die Republik TürkeiWeitere Informationen über die Reisefreimengen für Tabakwaren, alkoholhaltige Getränke, sonstige Waren und persönliche Gegenstände erhalten Sie in englischer Sprache auf der Website des türkischen Zoll- und Handelsministeriums: Passenger Transactions - Türkisches Zoll- und Handelsministerium Einfuhr von Arzneimittel, Betäubungsmittel und Präparaten für die Gesundheit im Reiseverkehr in die Republik TürkeiFür die Einfuhr von Arzneimittel und Betäubungsmittel im Reiseverkehr in die Republik Türkei gibt es gesetzliche Beschränkungen. Die gesetzlichen Beschränkungen gelten insbesondere für rezeptpflichtige Arzneimittel und Betäubungsmittel. Falls Sie wegen einer chronischen Erkrankung rezeptpflichtige Arzneimittel benötigen, muss bei der Einreise in die Republik Türkei eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung in türkischer oder englischer Sprache vorgelegt werden. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie Diabetiker sind und Insulin brauchen. Inhalt: Zollbestimmungen für Medikamente und Präparate in der Republik Türkei
Mitnahme von Betäubungsmittel für starke Schmerzen in die Republik TürkeiWenn Sie wegen starken Schmerzen opioide Schmerzmittel (Betäubungsmittel) benötigen, die zum Beispiel den Wirkstoff Morphin enthalten, ist für die Mitnahme in die Republik Türkei eine besondere ärztliche Bescheinigung über die Verschreibung nach dem Betäubungsmittelrecht erforderlich. Die ärztliche Bescheinigung hat eine Gültigkeitsdauer von maximal 30 Tagen und erfordert die Angabe der Wirkstoffbezeichnungen sowie die Einzel- und Tagesdosierungen die auf die Dauer der Reise bezogen sein müssen. Zu beachten ist, dass Sie für jedes der ärztlich verschriebenen Betäubungsmittel eine separate Bescheinigung benötigen. Zudem müssen die erforderlichen ärztlichen Bescheinigungen von der zuständigen obersten Landesgesundheitsbehörde oder von einer der offiziell beauftragten Landesbehörden Ihres Heimatlandes beglaubigt werden. Die beglaubigten Bescheinigungen müssen selbstverständlich auch in türkischer oder englischer Sprache am Grenzübergang vorgelegt werden. Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln in die Republik TürkeiFür das Mitführen von Betäubungsmitteln in die Republik Türkei benötigen Sie eine mehrsprachige Bescheinigung von Ihrem Arzt, der Ihnen das Betäubungsmittel beziehungsweise das opioide Schmerzmittel verschrieben hat. Es gibt keine strikten Vorschriften für die Form der Bescheinigung. Eine Muster-Bescheinigung erhalten Sie auf der Website vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM): Muster-Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln. Die mehrsprachige Bescheinigung von Ihrem Arzt muss ebenfalls, wie oben beschrieben, von der Landesgesundheitsbehörde Ihres Heimatlandes beglaubigt werden. Die ärztliche Bescheinigung hat eine Gültigkeitsdauer von maximal 30 Tagen. Menge der Einfuhr pro Arzneimittel im Reiseverkehr in die Republik TürkeiÜber die Menge der Einfuhr von nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln im Reiseverkehr in die Republik Türkei sind keine genauen Angaben vorhanden. Als Richtlinie für die Menge der nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel ist die Aufenthaltsdauer in der Republik Türkei zu betrachten. Bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln werden die vom Arzt angeordneten Einzel- und Tagesdosierungen, mit Bezug auf die Dauer der Reise, zur Berechnung der Mengen der Medikamente herangezogen. Eine Privatperson darf Medikamente nur für den persönlichen Gebrauch in die Republik Türkei einführen. Einfuhr von Arzneimitteln für Familienangehörige oder Verwandte in die Republik TürkeiUnter bestimmten Vorraussetzungen dürfen rezeptpflichtige Arzneimittel für Familienangehörige oder Verwandte im Reiseverkehr in die Republik Türkei eingeführt werden. Folgende schriftliche Unterlagen werden benötigt:
Die schriftlichen Unterlagen müssen der Zollbehörde in türkischer oder englischer Sprache vorgelegt werden. Einfuhr von verbotenen Arzneimitteln im Reiseverkehr in die Republik TürkeiUm die Einfuhr von verbotenen Arzneimitteln im Reiseverkehr in die Republik Türkei zu verhindern, werden die Arzneimittel von der türkischen Zollbehörde genauestens überprüft. Das Einfuhrverbot gilt unter anderem für
Auch für Ihren Eigenbedarf sind diese verbotenen Arzneimittel nicht erlaubt. Schon der Versuch der Einfuhr von unerlaubten Arzneimitteln kann zu großen Schwierigkeiten bei der Einreise in die Republik Türkei führen und Sie in Erklärungsnot bringen. Einfuhr von Präparaten für die Gesundheit im Reiseverkehr in die Republik TürkeiBei der Einfuhr von Präparaten für die Gesundheit im Reiseverkehr in die Republik Türkei muss beachtet werden, dass frei verkäufliche Präparate aus dem Ausland, in der Republik Türkei dem Arzneimittelgesetz unterliegen können. Die Präparate für die Gesundheit die unter das türkische Arzneimittelgesetz fallen können sind zum Beispiel Naturheilmittel die rein pflanzlich sind, hoch dosierte Vitaminpräparate oder Nahrungsergänzungsmittel. Zusammenfassung der Zollvorschriften für Arzneimittel, Betäubungsmittel und Präparaten für die Republik TürkeiEs gibt gesetzliche Beschränkungen für das Mitführen von Arzneimitteln und Betäubungsmitteln im Reiseverkehr in die Republik Türkei die beachtet werden müssen. Für die Mitnahme von rezeptpflichtigen Arzneimitteln in die Republik Türkei ist eine Notwendigkeitsbescheinigung vom behandelnden Arzt, in türkischer oder englischer Sprache, unbedingt notwendig. Für rezeptpflichtige Betäubungsmittel wird eine besondere ärztliche Bescheinigung gemäß dem Betäubungsmittelrecht, in türkischer oder englischer Sprache, benötigt. Die Gültigkeitsdauer der Bescheinigung für Betäubungsmittel beträgt maximal 30 Tage und muss von der Landesgesundheitsbehörde Ihres Heimatlandes beglaubigt sein. Auf der Website vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erhalten Sie eine mehrsprachige Muster-Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln. Die Einfuhrmenge von nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln in die Republik Türkei ist nicht bekannt. Die Aufenthaltsdauer in der Republik Türkei sollte als Richtlinie für die Menge der nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel betrachtet werden. Bei der Berechnung der Einfuhrmenge von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln werden die vom Arzt angeordneten Einzel- und Tagesdosierungen, mit Bezug auf die Dauer der Reise, berücksichtigt. Arzneimittel für Familienangehörige oder Verwandte dürfen unter bestimmten Vorraussetzungen in die Republik Türkei eingeführt werden. Die Einfuhr in die Republik Türkei von Arzneimittel-Plagiaten und verbotenen Arzneimitteln die auf der türkischen und internationalen Dopingliste stehen ist absolut verboten. Präparate für die Gesundheit dürfen in die Republik Türkei eingebracht werden, wenn sie nicht dem türkischen Arzneimittelgesetz unterliegen. Artenschutzregelungen im Reiseverkehr in der Republik TürkeiDie Einfuhr und Ausfuhr von lebenden und toten Tieren, Pflanzenarten sowie Erzeugnissen und Waren mit den Bestandteilen von Tieren und Pflanzen, die durch die Artenschutzregelungen geschützt sind, ist in der Türkei gänzlich verboten. Alles was gegen den Artenschutz verstößt wird von den türkischen Zollbeamten beschlagnahmt und bei schweren Vergehen der zuständigen Staatsanwaltschaft übergeben, die dann ein Strafverfahren einleitet. Ein Verstoß gegen die Artenschutzregelungen im Reiseverkehr in der Republik Türkei wird mit Geldstrafen beziehungsweise bei schweren Vergehen mit Geld- und Gefängnisstrafen geahndet. Inhalt: Artenschutzregelungen im Reiseverkehr in der Republik Türkei
In der Republik Türkei gelten die folgenden Artenschutzregelungen:
Verstoß gegen den Artenschutz im Reiseverkehr in der Republik TürkeiEs kommt sehr häufig vor, dass viele Reisende durch Unwissenheit zum Beispiel Souvenirs oder Kunstgegenstände kaufen, die aus Materialien von artengeschützten Tieren oder Pflanzen stammen. Somit fördern sie unwissentlich den verbotenen Handel mit Waren von geschützten Tieren und Pflanzenarten und begehen dadurch einen Verstoß gegen den Artenschutz im Reiseverkehr in die Republik Türkei. Seien Sie daher im Ausland vorsichtig beim Kauf von Artikeln deren Material oder Bestandteile Sie nicht kennen und zuordnen können. Aufsammeln von Muscheln und Schnecken am Strand oder das Mitnehmen von Pflanzen oder Pflanzenteilen aus der NaturEin anderes Beispiel ist das aufsammeln von Muscheln und Schnecken am Strand oder das Mitnehmen von Pflanzen oder Pflanzenteilen beim Spaziergang durch die Natur, ohne sich darüber Gedanken zu machen, dass man gegen den Artenschutz und den Naturschutz des besuchten Landes verstößt. Bei einem Verstoß gegen den Artenschutz, bei der Ausreise oder Einreise in die Republik Türkei, kann man sich jedoch nicht mit der eigenen Unwissenheit über die Artenschutzregelungen herausreden, um straffrei davon zu kommen. Hier gilt die alte Volksweisheit: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht". Insbesondere beim Thema Artenschutz greift der türkische Staat hart durch, um die Menschen dafür zu sensibilisieren. Empfehlung zur Informationsmöglichkeit über den ArtenschutzHeutzutage können Sie sich durch die Informationsmöglichkeit über das Internet vor einem Verstoß gegen den Artenschutz sehr gut schützen. Sie haben die Möglichkeit, sich vor oder innerhalb Ihrer Reise über den Artenschutz in Ihrem Urlaubsland zu Informieren. Die erforderlichen Informationen über die geschützten Tiere, Pflanzen sowie Erzeugnissen und Waren mit den Bestandteilen von Tieren und Pflanzen, die durch den Artenschutz geschützt sind, erhalten Sie auf der Website der deutschen Bundeszollverwaltung – Generalzolldirektion. Die auf der Website der deutschen Bundeszollverwaltung – Generalzolldirektion angebotenen länderbezogenen Informationen können Sie auch als Richtlinie für alle anderen Länder betrachten: Bundeszollverwaltung – Generalzolldirektion: Artenschutz im Urlaub – Länderauswahl Zusammenfassung der Artenschutzregelungen für die Republik TürkeiDer Artenschutz wird von der türkischen Regierung sehr ernst genommen. In der Republik Türkei gelten die nationalen und die gemeinschaftlichen Artenschutzregelungen des Washingtoner Artenschutzübereinkommens. Bei Verstößen gegen die Artenschutzregelungen werden Bußgelder und, bei schweren Vergehen, Gefängnisstrafen verhängt. Viele Reisende verstoßen durch Unwissenheit gegen die Artenschutzregelungen, indem sie beispielsweise Kunstgegenstände oder Souvenirs in die Türkei ein- oder ausführen, die Materialien von artengeschützten Tieren oder Pflanzen enthalten. Manche Urlauber begehen auch den Fehler, gedankenlos artengeschützte Muscheln und Schnecken aufzusammeln oder Pflanzenteile aus der Natur mitzunehmen, die sie dann aus Türkei ausführen möchten aber nicht dürfen. Einfuhr und Ausfuhr von Devisen im Reiseverkehr in die Republik TürkeiBei der Einreise im Reiseverkehr in die Republik Türkei dürfen Devisen unbegrenzt eingeführt werden. Die Ausfuhr von Devisen aus der Republik Türkei ist jedoch begrenzt auf einen Gesamtbetrag in Höhe von 5.000 US-Dollar oder anderen Währungen ab gleichem Gegenwert. Die gesetzlichen Ausfuhrbestimmungen für Devisen sind dringend zu beachten. Die Zollbeamten können jederzeit Bargeldkontrollen durchführen. Wichtiger HinweisFür den Rückumtausch der türkischen Währung (TL) in eine andere Währung, benötigen Sie die Quittung, die Ihnen beim Devisentausch in der Türkei ausgehändigt wurde. Ohne die erforderliche Quittung ist in der Türkei kein Rückumtausch der türkischen Währung (TL) möglich. Einfuhr- und Ausfuhrbestimmungen für Edelmetalle und Edelsteine im Reiseverkehr in die Republik TürkeiIn der Republik Türkei ist im Reiseverkehr die Ein- und Ausfuhr von Edelmetallen und Edelsteinen, bis zu einem Gesamtwert in Höhe von 15.000 US-Dollar, ohne eine Deklarationspflicht erlaubt. Sollte der festgelegte Gesamtwert überschritten werden, besteht eine Deklarationspflicht, die eigenständig und ohne Aufforderung der türkischen Zollbeamten erfüllt werden muss. Bei der Nichterfüllung der Deklarationspflicht oder bei der Angabe von falschen oder unvollständigen Informationen, beim ein- und ausreisen, wird ein hohes Bußgeld verhängt. Für die Ausfuhr von Edelmetallen und Edelsteinen die in der Türkei gekauft wurden und den Gesamtwert in Höhe von 15.000 US-Dollar übersteigen, müssen die original Kaufbelege bei der Ausreise dem Zoll vorgelegt werden. Zollbestimmungen für Waffen, Waffenzubehör und Munition sowie Kulturgüter, Antiquitäten und Naturgüter in der Republik TürkeiLaut den Zollbestimmungen der Republik Türkei bestehen für gewisse Waren Einfuhrverbote oder Einfuhrbeschränkungen wie auch Ausfuhrverbote oder Ausfuhrbeschränkungen. Für bestimmte Waffen gilt ein striktes Einfuhrverbot. Die Kulturgüter und Antiquitäten stehen in der Republik Türkei unter besonderem Schutz. Die Ausfuhr von Kulturgütern, Antiquitäten und Naturgütern im Reiseverkehr aus der Republik Türkei ist genehmigungspflichtig und nur dann gestattet, wenn eine offizielle Ausfuhrgenehmigung von der zuständigen türkischen Behörde vorliegt. Inhalt: Zollbestimmungen für verbotene und genehmigungspflichtige Waren in der Türkei
Einfuhr von Waffen, Waffenzubehör und Munition im Reiseverkehr in die Republik TürkeiDie Einfuhr und das Mitführen von Messern, Schwertern, Säbeln, Bajonetten, Pfeffersprays, Tränengassprays, Nervengassprays, Waffenattrappen, Schlagringen, Shuriken (Wurfsterne), Taser (Elektroschockwaffen), Elektrostäben, Teleskopschlagstöcken, Präzisionsschleudern und jedweden anderen Arten von Gegenständen die geeignet sind um Personen anzugreifen, ist im Reiseverkehr in die Republik Türkei gänzlich verboten. Andere Waffenarten sowie Waffenzubehör und Munition (zum Beispiel Sportwaffen sowie Jagdwaffen und deren Waffenzubehör und Munition) müssen am türkischen Grenzübergang unbedingt gemeldet und deklariert werden und benötigen teilweise eine Sondergenehmigung. Die erforderliche Sondergenehmigung wird von der türkischen Grenzpolizei ausgestellt. Die Einfuhr von nicht erlaubten Waffen wie auch die Nichtbeachtung der Meldepflicht für andere Waffenarten, Waffenzubehör und Munition wird in der Republik Türkei meistens strafrechtlich geahndet. Die strafrechtliche Ahndung führt zu einem hohen Bußgeld und, bei schweren Vergehen, zu einer Gefängnisstrafe. Ausfuhr von Kulturgütern und Antiquitäten im Reiseverkehr aus der Republik TürkeiDie Ausfuhr von Kulturgütern und Antiquitäten im Reiseverkehr aus der Republik Türkei ist genehmigungspflichtig und erfordert eine offizielle Kulturgüter Ausfuhrgenehmigung der türkischen Genehmigungsbehörde T.C. Kültür ve Turizm Bakanligi (Ministry of Culture and tourism | Ministerium für Kultur und Tourismus). Zu den Kulturgütern gehören unter anderem folgende Objekte, die einen kulturellen Wert im Zusammenhang mit der nationalen Geschichte der Türkei darstellen oder die sich schon seit längerer Zeit in der Republik Türkei befinden:
Achtung: Wichtiger HinweisGrundsätzlich kann jeder bearbeitete Stein von den türkischen Behörden als ein Kulturgut oder eine Antiquität bewertet werden. Um bei der Ausreise unvorhergesehene strafrechtliche Schwierigkeiten zu vermeiden, sollten Sie auf die Ausfuhr von Steinen und alt aussehenden Gegenständen möglichst verzichten. Kulturgüter Ausfuhrgenehmigung der türkischen GenehmigungsbehördeWenn Sie auf Ihrer Reise zum Beispiel eine Antiquität oder ein antiquarisches Buch in einem Geschäft kaufen, müssen Sie unbedingt darauf achten, dass eine originale Kulturgüter Ausfuhrgenehmigung der türkischen Genehmigungsbehörde Ihnen mitgegeben wird. Falls Sie sich nicht sicher sind, ob die Kulturgüter Ausfuhrgenehmigung echt ist, sollten Sie es vor Ihrer Ausreise aus der Republik Türkei von einer staatlichen Behörde prüfen lassen. Detaillierte Informationen über die Kulturgüter Ausfuhrgenehmigung erhalten Sie auf der Website der türkischen Genehmigungsbehörde T.C. Kültür ve Turizm Bakanligi (Ministry of Culture and tourism | Ministerium für Kultur und Tourismus): T.C. Kültür ve Turizm Bakanligi | Ministry of Culture and tourism | Ministerium für Kultur und Tourismus Kulturgüter-Schmuggel ist eine schwere Straftat in der Republik TürkeiSchon der Versuch der Ausfuhr von Kulturgütern und Antiquitäten aus der Republik Türkei ohne die erforderliche Kulturgüter Ausfuhrgenehmigung gilt als Kulturgüter-Schmuggel und ist damit eine schwere Straftat die mit einer Geld- und mehrjährigen Gefängnisstrafe bis zu 10 (zehn) Jahren geahndet wird. Ausfuhr von Naturgütern im Reiseverkehr aus der Republik TürkeiIm Reiseverkehr aus der Republik Türkei ist auch die Ausfuhr von Naturgütern nur mit einer Ausfuhrgenehmigung erlaubt. Der Begriff "Naturgüter" umfasst unter anderem folgendes:
Die Nichtbeachtung der Ausfuhr von Naturgütern wird vom türkischen Zoll meistens mit einem empfindlichen Bußgeld bestraft und kann zu strafrechtlichen Konsequenzen führen. Zusammenfassung der Zollbestimmungen für Waffen, Kulturgüter, Antiquitäten und Naturgüter für die Republik TürkeiDas einführen von bestimmten Waffen (zum Beispiel Schlagringen) in die Türkei ist verboten. Kulturgüter und Antiquitäten dürfen ohne eine Ausfuhrgenehmigung der zuständigen türkischen Behörde nicht außer Landes gebracht werden. Der Versuch einer Ausfuhr ohne die erforderliche Genehmigung gilt in der Türkei schon als Kulturgüter-Schmuggel und wird als eine schwere Straftat betrachtet. Ebenfalls ist die Ausfuhr von Naturgütern nur mit einer Ausfuhrgenehmigung der zuständigen türkischen Behörde erlaubt. Einfuhrverbot in die Republik Türkei für gefährliche und schädliche ProdukteEs besteht ein Einfuhrverbot für Produkte die in der Türkei als gefährlich und schädlich eingestuft werden. Als gefährlich gelten in der Republik Türkei im besonderen Produkte die gesundheitsschädliche Substanzen enthalten. Die betroffenen chemischen Substanzen werden verdächtigt krebserregend zu sein oder andere Krankheiten zu verursachen, die für Menschen, Tiere und sogar für die Natur eine Gefahr darstellen. Inhalt: Produkte mit gesundheitsschädlichen Substanzen
Produkte die in der Türkei als gefährlich und schädlich eingestuft sindDas türkische Einfuhrverbot gilt unter anderem für folgende Produkte, die erwiesenermaßen gefährliche und schädliche Substanzen enthalten und als gesundheitsschädlich eingestuft sind:
Das Einfuhrverbot für gefährliche und schädliche Produkte wird von der türkischen Zollbehörde sehr ernst genommen und verdächtige Produkte werden überprüft. Mögliche Erweiterung des türkischen Einfuhrverbots für Produkte mit bestimmten chemischen SubstanzenZur Zeit lässt die türkische Regierung überprüfen ob noch weitere chemische Substanzen, die in der Verarbeitung von Produkten vorkommen, als gefährlich und schädlich einzustufen sind. Daher ist es möglich, dass in nächster Zukunft das türkische Einfuhrverbot für folgende Produkte, von denen eine Gefahr für die Gesundheit ausgeht, erweitert werden könnte:
Sicherlich werden in der Zukunft noch weitere chemische Substanzen entdeckt, die bei der Herstellung von Produkten verwendet werden und der Gesundheit aller Lebewesen Schaden zufügen. Dadurch wird das türkische Einfuhrverbot für gesundheitsschädliche Produkte wahrscheinlich noch erweitert, und das völlig zu Recht. Zusammenfassung über das Einfuhrverbot für gefährliche und schädliche Produkte in die Republik TürkeiProdukte die als gefährlich und schädlich eingestuft sind, dürfen nicht in die Republik Türkei eingeführt werden. Die chemischen Substanzen dieser Produkte sind gesundheitsschädlich und sind daher verboten. Die türkische Verbotsliste mit gesundheitsschädlichen Produkten wird in der Zukunft höchstwahrscheinlich erweitert. Türkeis Regierung lässt zur Zeit weitere chemische Substanzen, die bei der Herstellung von Produkten verwendet werden, auf ihre Gefährlichkeit hin überprüfen. Unter den zur Zeit überprüften chemischen Substanzen sind auch Azofarbstoffe, die beispielsweise zur Herstellung von Spielwaren für Kinder verwendet werden. Verbotene verfassungswidrige und jugendgefährdende Medien in der TürkeiDer türkische Zoll achtet bei der Einreise auf verbotene verfassungswidrige und jugendgefährdende Medien die im Reiseverkehr in die Republik Türkei eingebracht werden. Die Einfuhr dieser Art von Medien in die Türkei ist nicht erlaubt und wird strafrechtlich verfolgt. Unter den Begriff verfassungswidrige und jugendgefährdende Medien fallen in der Republik Türkei Datenspeicher (Datenträger, Speichermedien), Tonträger wie auch Bildträger, Schriften sowie Abbildungen und Darstellungen jeglicher Art. Zudem noch alle in der Zukunft hinzukommenden neuartigen Medien, die verfassungswidriges und jugendgefährdendes Material enthalten können. Inhalt: Medien die gegen die Verfassung und das Jugendschutzgesetz der Türkei verstoßen
Einfuhr von verfassungswidrigen Medien im Reiseverkehr in die Republik TürkeiLaut dem türkischen Verfassungsgesetz ist die Einfuhr von verfassungswidrigen Medien im Reiseverkehr in die Republik Türkei strikt verboten und steht unter Strafe. Die verfassungswidrigen Medien werden vom türkischen Zoll beschlagnahmt und der zuständigen Staatsanwaltschaft übergeben, um ein Strafverfahren einzuleiten. Medien die gegen die Verfassung der Republik Türkei verstoßenAls verfassungswidrige Medien gelten in der Türkei Materialien die folgende Inhalte aufweisen:
Wer gegen die türkische Verfassung verstößt und verfassungswidrige Medien in die Republik Türkei einführt darf keine Milde erwarten. Einfuhr von jugendgefährdenden Medien im Reiseverkehr in die Republik TürkeiGemäß dem türkischen Jugendschutzgesetz ist die Einfuhr von jugendgefährdenden Medien im Reiseverkehr in die Republik Türkei ausdrücklich verboten. Bei der Einfuhr von jugendgefährdenden Medien werden diese von den Zollbeamten beschlagnahmt und der türkischen Staatsanwaltschaft zur weiteren Strafverfolgung übergeben. Medien die gegen das Jugendschutzgesetz der Republik Türkei verstoßenAls jugendgefährdende Medien gelten in der Türkei Materialien die folgende Inhalte aufweisen:
Der Jugendschutz wird in der Republik Türkei überaus ernst genommen und Verstöße gegen den Jugendschutz werden nicht toleriert und meistens empfindlich bestraft. Zusammenfassung über die verbotenen verfassungswidrigen und jugendgefährdenden Medien für die Republik TürkeiBei der Einfuhr von verbotenen verfassungswidrigen und jugendgefährdenden Medien in die Türkei, wird meistens ein Strafverfahren eingeleitet. Der Begriff verfassungswidrige und jugendgefährdende Medien umfasst alle Arten von Publikationen, ob in gedruckter- oder digitaler Form, die heutzutage und auch in der Zukunft möglich sind. Medien die gegen die türkische Verfassung verstoßen sind beispielsweise Inhalte mit menschenverachtendem oder volksverhetzendem Charakter. Medien die gegen das türkische Jugendschutzgesetz verstoßen sind beispielsweise Inhalte mit geschlechtsbetonten Darstellungen von Kindern und Jugendlichen oder kriegsverherrlichendem Charakter. Empfehlung für weitere Informationen über die Zollbestimmungen für die Republik TürkeiWeitere Informationen über die Zollbestimmungen für die Republik Türkei erhalten Sie in englischer Sprache auf der Website des türkischen Zoll- und Handelsministeriums in der Rubrik – Individuals: Republic of Turkey Ministry of Customs and Trade - Türkisches Zoll- und Handelsministerium Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer ReiseEs ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Einreisevisum etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf. Wichtiger Hinweis für die Einreise über die NachbarländerBei der Einreise über die Nachbarländer können andere Zollbestimmungen gelten. Erkundigen Sie sich unbedingt rechtzeitig vor der Anreise bei der zuständigen Botschaft oder den Konsulaten über die aktuellen Zollbestimmungen für die Einreise über das Nachbarland bzw. die Nachbarländer. Bürgerservice des Auswärtigen AmtsFür deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.
Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.
Hinweis vom Auswärtigen Amt: KrisenvorsorgelisteDeutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig in einem ausländischen Staat aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen: Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland. Das könnte Sie auch interessierenAllgemeine Informationen über Kreuzfahrten und Schiffsreisen, oder wissenswertes über die Bordkarte auf einem Kreuzfahrtschiff oder wie Sie sich beim Wandern, einem Vulkanausbruch, einem Lawinenabgang oder einem Unwetter richtig verhalten, können Sie bei uns in den folgenden Beiträgen lesen: Kreuzfahrten und Schiffsreisen – Bordkarte auf einem Kreuzfahrtschiff – Verhaltenstipps: Wandern – Verhaltenstipps: Vulkanausbruch – Verhaltenstipps: Lawinen – Verhaltenstipps: Unwetter Kreuzfahrten und SchiffsreisenTolle Freizeitaktivitäten und Animationsprogramme werden auf den Kreuzfahrten angeboten. Bordkarte auf einem KreuzfahrtschiffDie Bordkarte dient als Ausweis, als Zahlungsmittel und als Universalschlüssel für fast alle Aktivitäten auf dem Schiff. Verhaltenstipps: WandernImmer mehr Menschen entdecken das Wandern für sich und verbringen ihre Freizeit oder ihren Urlaub damit. Verhaltenstipps: VulkanausbruchWenn Sie Urlaub in Gebieten von aktiven Vulkanen machen, könnten Sie durchaus einen Vulkanausbruch erleben. Verhaltenstipps: LawinenLawinen sind so gefährlich, weil sie eine große Schneemenge mit sich reißen und eine hohe Geschwindigkeit erreichen. Verhaltenstipps: UnwetterSuchen Sie Schutz in Gebäuden. Schließen Sie alle Türen und Fenster, falls vorhanden auch Rollläden oder Fensterläden. Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern! Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes über die aktuell geltenden Vorschriften zu erkundigen. Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie nur bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes. Für welche Medikamente braucht man eine Bescheinigung?Die ADAC Experten empfehlen Ihnen dringend, eine ärztliche Verordnung und die Gebrauchsanweisung der Medikamente mit Angabe der chemischen Zusammensetzung mitzunehmen. Dies gilt insbesondere bei Beruhigungsmitteln und Psychopharmaka.
Wer darf BtM transportieren?Frage: Muss eine Spedition für den Transport von BtM eine Erlaubnis beantragen? Antwort: Nein, denn gewerbliche Beförderer sind von der Erlaubnispflicht nach BtMG ausgenommen. Also müssen keine Vorschriften des BtMG beachtet werden. Dies gilt auch für den Transport außerhalb Deutschlands.
Welche Medikamente darf man nicht ins Ausland mitnehmen?Arzneimittel für den privaten Gebrauch können grundsätzlich ohne Probleme über die Grenze mitgenommen werden. Für den Verbraucher ist es auch möglich, Arzneimittel, die für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind, aus dem EU-Ausland nach Deutschland mitzubringen, selbst wenn sie hier nicht zugelassen sind.
Welche Medikamente darf ich ins Ausland mitnehmen?Innerhalb des Schengen-Raums darfst du auf einer Reise von bis zu 30 Tagen alle Medikamente mitnehmen, die dir dein Arzt verschrieben hat. Das gilt sogar für Betäubungsmittel wie zum Beispiel starke Schmerzmittel gegen Migräne.
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