Für diesen Beitrag haben wir alle relevanten Fakten sorgfältig recherchiert. Eine Beeinflussung durch Dritte findet nicht statt. Show Agentur für Arbeit (Archivbild): Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II haben nur wenig miteinander zu tun. (Quelle: Patrick Seeger/dpa-bilder) Schlagzeilen Alle Bayern offenbar in Gespräch mit WM-HeldModerator feiert Abschied von KultsendungGroßeinsatz in Frankfurt: Mann erschossenDax: "Ruhe vor dem Sturm"Aus für SupersportwagenAnna-Carina Woitschack zeigt neue LiebeRauswurf-Gerüchte: BVB-Star wehrt sichRevolution im SchwimmenThai-König: Leibwächter tot aufgefundenLothar Matthäus kritisiert NeuerMann wartet drei Stunden auf SanitäterMick Schumacher: Gründe für Aus enthülltAnzeige: Jahres-LOS kaufen und Einzel-LOS gratis dazu sichern Alle Schlagzeilen anzeigen Mehr anzeigen Anzeige Loading... Loading... Loading... Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II beantragen? Diese Frage stellt sich, sobald die Einnahmen wegfallen – sei es nach dem Verlust des Arbeitsplatzes oder dem Mangel an Aufträgen. Wir erklären den Unterschied. Das Wichtigste im Überblick
Obwohl sie ähnlich heißen, sind Arbeitslosengeld I (ALG I) und Arbeitslosengeld II (ALG II) zwei gänzlich unterschiedliche Leistungen. Beim Arbeitslosengeld I handelt es sich um eine Versicherungsleistung, für die Arbeitnehmer selbst eingezahlt haben.Das Arbeitslosengeld II ist dagegen eine staatliche Leistung für bedürftige Arbeitssuchende und wird deshalb auch Grundsicherung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte genannt. Umgangssprachlich nennt man es Hartz IV. Beim ALG II ist die Bedürftigkeit die Grundvoraussetzung und nicht, dass Sie eine bestimmte Zeit lang in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Muss ich Arbeitslosengeld I oder II beantragen?Ob Sie Arbeitslosengeld I oder II beantragen, hängt von Ihren individuellen Umständen ab. Wenn Sie die Anwartschaftszeit für ALG I erfüllen, steht Ihnen Arbeitslosengeld I zu und Sie bekommen es entsprechend ausbezahlt. Das ist der Fall, wenn Sie in den letzten 30 Monaten vor der Arbeitslosigkeit mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig beschäftigt waren.
Falls Sie nach dem 31.12.2019 keiner versicherungspflichtigen Tätigkeit nachgegangen sind, müssen Sie innerhalb der vergangenen zwei Jahre mindestens zwölf Monate gearbeitet haben. Die versicherungspflichtigen Tätigkeiten müssen dabei nicht am Stück erfolgt sein – gezählt werden alle Monate, mit und ohne Unterbrechung. Wichtig: Melden Sie sich sofort arbeitssuchend, sobald die Kündigung vorliegt oder das Arbeitsverhältnis aus einem anderen Grund beendet wurde. Die Arbeitsagentur prüft dann auch, ob Anspruch auf Leistungen besteht. ALG II (Hartz IV) kommt dann in Betracht, wenn Sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben, aber grundsätzlich mindestens drei Stunden am Tag arbeiten könnten. Wenn Sie keine oder nur sehr geringe Einnahmen haben, können Sie ALG II beantragen. Lesen Sie hier, wie das genau geht. Wichtig: Eigenes Vermögen muss erst aufgebraucht sein, bevor Sie ALG II beziehen können. Es ist nicht möglich, eine Eigentumswohnung oder wertvolle Aktiendepots zu behalten und gleichzeitig ALG II zu beziehen. Was sind die Unterschiede zwischen ALG I und ALG II?
Kann es ALG I und II gleichzeitig geben?Unter Umständen ist es möglich, Arbeitslosengeld I und II gleichzeitig zu beziehen. Nämlich dann, wenn die Höhe des Arbeitslosengeldes nicht ausreicht, um das Existenzminimum zu sichern. Das Existenzminimum liegt im Jahr 2021 bei 9.984 Euro pro Jahr.
Wichtig: Um mit Arbeitslosengeld II aufstocken zu können, müssen Sie selbst beim Jobcenter einen Antrag stellen. Die Arbeitsagentur wird Sie nicht aktiv darauf hinweisen. Verwendete Quellen
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