Darf klinik sagen wer oatient ist

Unter Patientenrechten werden die Rechte von Bürgerinnen und Bürgern verstanden, die ihnen in einem Behandlungsverhältnis zustehen. Diese Rechte gelten nicht nur gegenüber Ärztinnen und Ärzten  sondern sie gelten in jedem Behandlungsverhältnis, also zum Beispiel auch gegenüber Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern, Hebammen, Psycho- oder Physiotherapeutinnen und -therapeuten. Zu den Rechten gehören unter anderem: 

  • das Einsichtsrecht in die Behandlungsunterlagen,
  • das Recht auf Information und Aufklärung,
  • das Recht auf Selbstbestimmung, das bedeutet, dass eine medizinische Maßnahme grundsätzlich nur mit Einwilligu­­ng der Patientin beziehungsweise des Patienten erfolgen darf.

Der Begriff Patientenrechte wird uneinheitlich verwendet. So wird zum Beispiel auch das Recht auf freie Arztwahl umgangssprachlich als Patientenrecht bezeichnet. Dieses Recht besteht aber nicht im Verhältnis zur behandelnden Ärztin oder zum behandelnden Arzt, sondern gegenüber der Krankenkasse oder der privaten Krankenversicherung.

Den Patientinnen und Patienten stehen auch kollektive Rechte zu. Auf institutioneller Ebene sind die maßgeblichen Patienten- und Selbsthilfeorganisationen berechtigt, ihre Position einzubringen, wenn es zum Beispiel um den Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung, die Verteilung der ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzte in Deutschland oder die Qualitätssicherung in Einrichtungen des Gesundheitswesens geht.

Interessenvertretung der Patientinnen und Patienten

Patientinnen und Patienten sind in vielen Gremien des Gesundheitssystems vertreten. Beispielsweise nehmen Vertreterinnen und Vertreter von Patientenorganisationen an den Sitzungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) teil. Der G-BA ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen. Er legt in Richtlinien fest, auf welche Behandlungen oder Untersuchungen die in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Patientinnen und Patienten gegenüber ihrer Krankenkasse einen Anspruch haben. Bei diesen Entscheidungen haben sachkundige Vertreterinnen und Vertreter von Patientenorganisationen ein Mitberatungs- und Antragsrecht. Sie sollen die Sicht der Betroffenen einbringen, wenn zum Beispiel über neue Therapien entschieden wird oder darüber, ob bestimmte Arzneimittel sinnvoll und notwendig sind oder wenn es um die Qualitätssicherung in Einrichtungen des Gesundheitswesens geht.

Individuelle Ansprüche der Patientinnen und Patienten

Im Zusammenhang mit Ihrer konkreten medizinischen Behandlung haben Sie gegenüber Ihrer behandelnden Ärztin bzw. Ihrem behandelnden Arzt oder bei einer stationären Behandlung auch gegenüber dem Krankenhaus vertragliche Ansprüche. Zwar kann ein Behandlungserfolg trotz bester Therapie nicht garantiert werden. Als Patientin oder Patient haben Sie aber Anspruch auf eine angemessene Aufklärung und Beratung sowie auf eine sorgfältige und qualifizierte Behandlung. Diagnostische und therapeutische Maßnahmen sind mit Ihnen abzustimmen.

Sollte es trotz des anerkannt hohen Niveaus der Gesundheitsversorgung in Deutschland zu einem Schadensfall kommen und ein verschuldeter ärztlicher Behandlungs- oder Aufklärungsfehler vorliegen, können Ihnen Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche zustehen. Mehr Informationen zum Umgang mit Behandlungsfehlern und zu möglichen Anlaufstellen finden Sie hier. Bei Schäden, die durch Arzneimittel oder durch ein Medizinprodukt (zum Beispiel Röntgengeräte) verursacht wurden, können Sie auch Ansprüche gegen das Pharmaunternehmen (den sogenannten pharmazeutischen Unternehmer) oder den Hersteller geltend machen.

Über Ihre Rechte als Patientin oder Patient informiert Sie auch die Unabhängige Patientenberatung Deutschland.

Das Wichtigste zum Datenschutz im Krankenhaus in Kürze

  • Der Datenschutz im Krankenhaus ist enorm wichtig, da hier besondere Arten personenbezogener Daten erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Diese sind besonders schützenswert.
  • Neben dem Datenschutz ist auch das besondere Berufsgeheimnis für Angestellte im Gesundheitswesen von Bedeutung. Ein Verstoß gegen die besondere Verschwiegenheitspflicht kann als Straftat gewertet werden.
  • Ein häufiger Irrtum: Enge Angehörige von Patienten sind nicht grundsätzlich dazu berechtigt, Auskunft von dessen behandelndem Arzt zu erhalten. Es bedarf immer der Zustimmung des Betroffenen.

Was bestimmt der Patientendatenschutz für Mitarbeiter im Krankenhaus?

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Warum ist der Datenschutz im Krankenhaus so wichtig?

  • Was bestimmt der Patientendatenschutz für Mitarbeiter im Krankenhaus?
    • Komplizierter Datenschutz: Ist die Auskunft vom Krankenhaus an Angehörige des Betroffenen zulässig?
  • Was ist im Bereich Datenschutz im Krankenhaus zu beachten? Checkliste zum Download
    • Umfassende Datenschutzerklärung: Vorlage zum Download

Gesundheitsinformationen gehören zu den besonderen Arten personenbezogener Daten, die durch Datenschutzgesetze und -vorschriften besonders geschützt werden sollen. Doch neben dem Datenschutz kommt im Krankenhaus auch ein weiterer wichtiger Aspekt bezüglich des Umgangs mit derart sensiblen Informationen zum Tragen: das Arztgeheimnis.

Ärzte und medizinisches Personal unterliegen einer besonderen beruflichen Verschwiegenheitsverpflichtung. Ein Verstoß hiergegen kann sogar strafrechtliche Relevanz haben: Gemäß § 203 Strafgesetzbuch kann eine Verletzung des Berufsgeheimnisses mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe geahndet werden.

Einhaltung und Gewährleistung vom Datenschutz im Krankenhaus sind also sowohl für Betroffene als auch für Verwaltung und Personal von größter Bedeutung.

Im Übrigen: Nicht jeder Arzt oder Pfleger im Krankenhaus ist berechtigt, die personenbezogenen Gesundheitsdaten des Patienten einzusehen. Grundsätzlich steht dies nur Personal zu, dass in die Pflege und Behandlung des Betroffenen eingebunden ist. Je nach Bereich kann die Einsichtnahme auch beschränkt werden.

Komplizierter Datenschutz: Ist die Auskunft vom Krankenhaus an Angehörige des Betroffenen zulässig?

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Ein Datenschutzbeauftragter prüft im Krankenhaus die Einhaltung der Vorschriften.

Es gibt einen Irrtum, dem viele Personen erliegen, wenn es um den Datenschutz im Gesundheitswesen geht: Enge Angehörige dürften jederzeit von den behandelnden Ärzten erfahren, wie es um die Gesundheit der Betroffenen steht.

Dem ist jedoch nicht so. Das enge Verwandtschaftsverhältnis allein entbindet Ärzte nicht von ihrer Schweigepflicht. Diese gilt auch gegenüber Ehepartnern, Kindern und Eltern uneingeschränkt.

Die Ärzte dürfen nur dann Informationen an die Angehörigen weitergeben, wenn der Patient hierin eingestimmt hat. Fehlt eine solche Einwilligung, so ist eine Auskunft unzulässig und verstieße gegen das Arztgeheimnis und den Datenschutz im Krankenhaus.

Eine Ausnahme kann mithin gelten, wenn der Betroffene nicht in der Lage ist, eine Einwilligung zu erteilen – weil er etwa im Koma liegt oder aufgrund schwerer Schäden bewusstlos ist. Liegt dann keine Patientenverfügung vor, in der der Betroffene einen Bevollmächtigten eingetragen hat, dürfen die Ärzte die berechtigte Vermutung anstellen, dass die engsten Angehörigen nach dem Willen des Patienten diese Funktion erfüllen sollen. Sie dürfen dann sämtliche relevante Informationen herausgeben, die für eine Entscheidung bezüglich der Gesundheitssorge vonnöten sind.

Die Weitergabe von Patientendatenist überdies in der Regel immer nur dann gestattet, wenn der Betroffene hierin freiwillig, aktiv und explizit einwilligt. Ausnahmen bestätigen auch hier die Regel (etwa bei polizeilicher Berechtigung und Aufsichtsbehörden).

Was ist im Bereich Datenschutz im Krankenhaus zu beachten? Checkliste zum Download

In der folgenden Checkliste finden Sie einzelne Aspekte, die in Sachen Datenschutz im Krankenhaus unweigerlich zu berücksichtigen sind. Diese Liste erhebt jedoch keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit. Das Datenschutzkonzept in einem Krankenhaus ist recht umfangreich und komplex.

Die kostenlose Checkliste kann deshalb nur einer ersten Orientierung dienen und einen Eindruck davon vermitteln, was in Sachen Datenschutz im Krankenhaus zu berücksichtigen ist.

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Umfassende Datenschutzerklärung: Vorlage zum Download

Hier können Sie die komplette Datenschutzerklärungmit allen oben genannten Punkten gebündelt downloaden:

Download als PDF Download als .doc

Umgang und Nutzung personenbezogener Daten in solch erheblichem Umfang bedürfen dabei regelmäßig der Berufung von einem Datenschutzbeauftragten. Dieser ist im Krankenhaus in Sachen Datenschutz für die Prüfung der Abläufe, Schulungen und Verstöße zuständig. Er hilft überdies auch der Verwaltung, geeignete Datenschutzkonzepte zu erstellen.

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Was darf ein Arzt nicht?

Bei Hausbesuchen, Not- fallbehandlungen, defekten Karten oder Lesegeräten darf der Arzt sich die Patientendaten geben lassen und schriftlich mit der Kasse abrechnen, auf der Chipkarte bestehen darf er in diesen Fällen nicht. Ebenso wenig darf ein Arzt Patienten aus wirtschaftlichen Motiven ablehnen.

Wie lange muss man zur Beobachtung im Krankenhaus bleiben?

Den Ergebnissen nach kann die Mehrheit der Patienten mit niedrigem Risiko nach zwei Stunden ohne weitere Überwachung des Herzrhythmus nach Hause entlassen werden. Nach sechs Stunden kann ein Arzt bei Patienten mit mittlerem und hohem Risiko entscheiden, ob sie im Krankenhaus bleiben sollen.

Was bedeutet Patient nicht ansprechbar?

hypoaktiven Delirs, bei dem der Patient stärker die Bewusstseinslage verändert hat, sehr müde, nicht ansprechbar ist und verzögert reagiert. Diese Patienten werden oft nicht als Delirpatienten identifiziert, weil sie keinen Ärger machen.

Warum nimmt man im Krankenhaus ab?

Das Gewicht, das Sie verloren haben, ist zu einem nicht geringen Anteil Muskelmasse (leider). Und da Muskelmasse viel Energie verbraucht und jetzt fehlt, bleibt vom Essen mehr an überschüssiger Energie übrig und diese wird als Fett gespeichert.