Nach dem Erwerb einer Fahrerlaubnis wartet auf frischgebackene Kraftfahrer bereits seit 1986 zunächst einmal eine zweijährige Probezeit. Verstöße im Straßenverkehr werden in diesem Zeitraum strenger geahndet, was für ein geringeres Unfallrisiko sorgen soll. Welches Fehlverhalten in der Probezeit als A-Verstoß angesehen wird und mit welchen Konsequenzen Fahranfänger in diesem Fall rechnen müssen, erläutern wir im Ratgeber. Show
FAQ: A-VerstoßWas ist ein A-Verstoß? Als A-Verstoß wird eine schwerwiegende Ordnungswidrigkeit in der Probezeit bezeichnet. Beispiele dafür finden Sie hier. Wie wird ein A-Verstoß sanktioniert? Neben den üblichen Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog müssen Fahranfänger bei einem A-Verstoß ein kostenpflichtiges Aufbauseminar absolvieren und die Probezeit wird um zwei Jahre verlängert. Können mehrere A-Verstöße zum Entzug der Fahrerlaubnis führen? Leisten sich Führerscheinneulinge insgesamt drei A-Verstöße in der Probezeit, wird die Fahrerlaubnis in aller Regel wieder entzogen. Video: A- und B-Verstöße beim Führerschein auf ProbeWas hat es mit A- und B-Verstößen auf sich? Die Antwort gibt’s hier im Video.Bei welchen Ordnungswidrigkeiten handelt es sich um A-Verstöße?Inhalt
In der Probezeit muss allgemein zwischen zwei Arten von Verstößen differenziert werden:
Welche Regelmissachtung als A-Verstoß bzw. als B-Verstoß gewertet wird, definiert die Anlage 12 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Um Ihnen einen Überblick zu geben, haben wir Ihnen im Folgenden die gängigsten Ordnungswidrigkeiten zusammengefasst, die zur Kategorie der A-Verstöße gehören:
Auch eine Straftat kann als A-Verstoß gewertet werden!Neben den Ordnungswidrigkeiten, die im Verkehrsrecht als A-Verstöße angesehen werden, regelt die Anlage 12 der FeV außerdem, bei welchen Straftaten nach dem Strafgesetzbuch (StGB) dies der Fall ist:
Hinzu kommt das Fahren ohne Fahrerlaubnis gemäß § 21 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG). Auch dies wird als A-Verstoß angesehen. Welche Auswirkungen hat ein A-Verstoß in der Probezeit?Abgesehen von den Ahndungen aus dem Bußgeldkatalog, welche die jeweils begangene Zuwiderhandlung mit sich bringt, müssen sich Fahranfänger auf weitere Konsequenzen einstellen, wenn sie sich in der Probezeit einen A-Verstoß leisten. Diese bestehen zunächst einmal aus einer Probezeitverlängerung von zwei auf insgesamt vier Jahre. Hinzu kommt die Anordnung, an einem Aufbauseminar teilzunehmen. Ein solches Seminar ist mit Kosten zwischen 250 und 400 Euro verbunden, die von demjenigen übernommen werden müssen, der den A-Verstoß begangen hat. Fahranfänger, die ihr Verhalten im Straßenverkehr auch dann nicht ändern, nachdem die Probezeit verlängert und ein Aufbauseminar angeordnet wurde, müssen sich auf weitere Maßnahmen einstellen: Lassen sie beispielsweise das Handy während der Fahrt immer noch nicht aus der Hand oder fahren weiterhin zu schnell, kommen sie bereits auf zwei A-Verstöße in der Probezeit. In diesem Fall erhalten sie eine schriftliche Verwarnung, die normalerweise von einer empfohlenen Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung begleitet wird. Wer sich auch dann noch nicht einsichtig zeigt und einen weiteren A-Verstoß begeht (also insgesamt auf drei A-Verstöße in der Probezeit kommt), wird schließlich mit der Entziehung der Fahrerlaubnis konfrontiert. Darauf folgt im Regelfall eine Sperrfrist von mindestens sechs Monaten, innerhalb der kein neuer Führerschein beantragt werden darf. Wie viele Punkte darf man in der Probezeit haben?Erhalten Sie drei Punkte auf einmal, kommt es in der Probezeit zur Entziehung der Fahrerlaubnis. Schließlich liegt in diesem Fall normalerweise eine Straftat vor. Ansonsten müssen Sie sich von Ihrem Führerschein verabschieden, sobald Sie insgesamt acht Punkte auf Ihrem Flensburger Konto angesammelt haben.
Was ist schlimmer A oder B Verstoß?Ein A-Verstoß stellt eine schwerwiegende Regelmissachtung dar, ein B-Verstoß hingegen eine weniger schwerwiegende. Kleinigkeiten, die mit einem Verwarngeld unter 60 Euro geahndet werden, beispielsweise eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 5 km/h werden nicht als A oder B-Verstoß gewertet.
Wer sollte sich keinen B und erst recht keinen a Verstoß zu Schulden kommen lassen?Fahranfänger sollten tunlichst darauf achten, sich keinen B- und erst recht keinen A-Verstoß zuschulden kommen zu lassen. Für Influencer, Beamtenanwärter und Boxer ist es egal, ob sich sich einen B- und A-Verstoß zuschulden kommen lassen.
Was ist ein A und ein B Delikt?Die Kategorie „A-Verstöße“ umfasst dabei schwere Ordnungswidrigkeiten, wie zum Beispiel das Fahren unter Alkoholeinfluss oder das „Geisterfahren“. Leichtere Vergehen, wie etwa mit abgefahrenen Reifen zu fahren, fallen unter die Kategorie der B-Verstöße.
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