Da schon an eine ordentliche Kündigung wegen der Erkrankung eines Arbeitnehmers ein strenger Maßstab anzulegen ist, kommt eine außerordentliche Kündigung nur in eng begrenzten Ausnahmefällen in Betracht. Voraussetzung ist, dass dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses i. S. v. § 626 Abs. 1 BGB bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur vereinbarten Beendigung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden kann. Show
Da die Einhaltung der Kündigungsfrist bei der Erkrankung eines Arbeitnehmers immer zumutbar sein dürfte, wird eine außerordentliche Kündigung in der Regel, wenn überhaupt, nur bei einem Ausschluss der ordentlichen Kündigung aufgrund einer tarifvertraglichen oder einzelvertraglichen Regelung infrage kommen. Wirksamkeit einer außerordentlichen KündigungEbenso wie bei einer wegen Erkrankung ausgesprochenen ordentlichen Kündigung ist die Wirksamkeit der außerordentlichen Kündigung in 3 Stufen zu prüfen, wobei diese Prüfung den hohen Anforderungen Rechnung tragen muss, die an eine außerordentliche Kündigung zu stellen sind. Zunächst ist eine
Der Ausschluss der ordentlichen Kündigung durch eine tarifvertragliche oder einzelvertragliche Regelung kann sich danach zulasten des Arbeitnehmers auswirken, da an die Unzumutbarkeit bei einer kurzen Kündigungsfrist höhere Anforderungen zu stellen sind als bei einer langen Vertragsbindung bis zur Pensionierung bei Ausschluss der ordentlichen Kündigung. Kriterien für eine InteressenabwägungMaßgeblich bei der Interessenabwägung ist insbesondere, ob das Arbeitsverhältnis seinen wirtschaftlichen Sinn verliert, wenn der Arbeitgeber gezwungen wäre, das verlustbringende Arbeitsverhältnis bis zum Erreichen der Altersgrenze des Arbeitnehmers fortzusetzen. Auch unter Berücksichtigung des durch den Ausschluss der ordentlichen Kündigung angezeigten besonders strengen Maßstabes kann es dem Arbeitgeber unzumutbar werden, ein Arbeitsverhältnis fortzusetzen, das wegen der häufigen Erkrankung des Arbeitnehmers nicht mehr auf den gegenseitigen Austausch von Leistungen (Arbeitsleistung und Arbeitsvergütung) gerichtet ist und dadurch sinnentleert wird.[1] Dies gilt insbesondere, wenn dem Arbeitnehmer bei der außerordentlichen Kündigung wegen Krankheit eine der ordentlichen Kündigung entsprechende Auslauffrist zugebilligt wird. Insbesondere die feststehende dauernde krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit kann die außerordentliche Kündigung bei einem Arbeitnehmer rechtfertigen, bei dem die ordentliche Kündigung ausgeschlossen ist.[2] Dagegen ist die krankheitsbedingte Minderung der Leistungsfähigkeit eines Arbeitnehmers in der Regel nicht geeignet, einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung darzustellen.[3] Kündigung eines BetriebsratsmitgliedesBei der außerordentlichen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds ist bei der Beurteilung der Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses auf die Kündigungsfrist abzustellen, die ohne den besonderen Betriebsratskündigungsschutz nach § 15 KSchG für eine ordentliche Kündigung gelten würde. Dies führt dazu, dass das Arbeitsverhältnis eines Betriebsratsmitglieds in aller Regel nicht wegen häufiger krankheitsbedingter Fehlzeiten außerordentlich gekündigt werden kann[4], weil dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bei der Erkrankung eines Arbeitnehmers bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist immer zumutbar sein dürfte. Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr? Dann testen Sie hier live & unverbindlich Haufe Personal Office
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1. Darf der Arbeitgeber während Krankheit kündigen?Die schlechte Nachricht: Ja, Ihr Arbeitgeber darf Ihnen auch während einer Krankheit kündigen. Baut er z.B. betriebsbedingt Stellen im Unternehmen ab, sind Sie davor nicht stärker geschützt als Mitarbeiter, die zurzeit nicht krank sind. Dasselbe gilt, wenn Sie vor oder während Ihrer Krankheit Pflichten verletzt haben (z.B. zum wiederholten Mal kein Attest eingereicht). Besonderen Schutz genießen Sie aufgrund Ihrer Krankheit nur, wenn Sie schwerbehindert sind. Dann muss eine Behörde Ihrer Entlassung zustimmen. Daneben schützt Sie Ihre Krankheit nur in Ausnahmefällen vor einer Kündigung. Man spricht davon, dass eine Kündigung nicht zur „Unzeit“ erfolgen darf. Diese Fälle sind jedoch sehr selten und zeitlich eng umgrenzt. So wurde etwa entschieden, dass eine Kündigung unwirksam ist, die dem Mitarbeiter am Tag eines Arbeitsunfalls im Krankenhaus zugestellt wurde. Die gute Nachricht: Sind Sie krank und können nicht mehr zur Arbeit geben, bleibt Ihr Arbeitsverhältnis erst einmal bestehen. Ihr Vertrag endet also nicht automatisch, nur weil Sie längere Zeit erkrankt sind. Auch eine Kündigung wegen Krankheit ist an hohe Voraussetzungen geknüpft:
Liegt eine dieser Anforderungen nicht vor, darf Ihnen Ihr Arbeitgeber auch nicht wegen Krankheit kündigen. 2. Ist eine fristlose Kündigung während Krankschreibung zulässig?Die fristlose Kündigung ist im Krankheitsfall ebenso möglich wie die ordentliche Kündigung mit Frist. Die Krankheit schließt also auch die fristlose Kündigung nicht aus. Allerdings ist eine fristlose Kündigung immer nur dann möglich, wenn Ihrem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unzumutbar ist. Auch eine fristlose Kündigung während der Krankheit ist möglichDas ist bei einer Kündigung wegen Krankheit jedoch nur sehr selten der Fall. Kann Ihr Arbeitgeber Ihnen aber aus anderen Gründen fristlos kündigen, schützt Sie die Krankheit hiervor nicht. Arbeitgeber machen hier aber gerne einen Fehler: Sie warten, bis Sie wieder im Betrieb erscheinen. Nicht selten ist die fristlose Kündigung dann nicht mehr möglich. Denn das Gesetz sieht vor, dass eine fristlose Kündigung innerhalb von zwei Wochen auszusprechen ist, nachdem die Gründe bekannt werden. 3. Erhalte ich nach Kündigung bei Krankheit Krankengeld?Ihr Arbeitgeber wird Sie in der Regel mit Kündigungsfrist entlassen. Das Arbeitsverhältnis endet also nicht sofort. Die Kündigungsfrist beträgt – je nach Beschäftigungsdauer – oft mehrere Monate. Die genauen Fristen können in § 622 BGB nachgelesen werden. Bis zum Ablauf der Kündigungsfrist muss Ihnen Ihr Arbeitgeber auch bei Krankheit für bis zu sechs Wochen Ihren vollen Lohn zahlen. Kündigt er Ihnen gerade wegen der Krankheit, muss er sogar dann Ihren Lohn weiterzahlen, wenn die Kündigungsfrist schon vor Ende der sechs Wochen abläuft. BeispielA wird wegen Krankheit mit einer Frist von einem Monat zum 31.01.2020 die Kündigung erklärt. Er ist noch im ganzen Januar und Februar krank. A kann von seinem Arbeitgeber nicht nur für die vier Wochen im Januar, sondern auch noch für zwei Wochen im Februar seinen Lohn verlangen, auch wenn er dann nicht mehr für seinen Arbeitgeber tätig ist. Sind diese sechs Wochen vorbei, erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse für bis zu 78 Wochen Krankengeld. Das Krankengeld bekommen Sie auch noch nach Ablauf der Kündigungsfrist. Es ist aber niedriger als Ihr Lohn. 4. Darf der Arbeitgeber in Probezeit und Kleinbetrieben trotz Krankschreibung kündigen?In der Probezeit (erste sechs Monaten) und in Kleinbetrieben (höchstens 10 Arbeitnehmer) braucht der Arbeitgeber für die Ihre Entlassung keinen Kündigungsgrund. Er darf Ihnen aber nicht willkürlich oder diskriminierend kündigen. BeispielWird Ihnen nach langen Jahren guter Arbeit wegen eines Krankheitstages gekündigt, wäre das unter Umständen willkürlich. Sind Sie hingegen öfter oder länger krank, stehen Ihre Chancen schlechter. Auch in der Probezeit und in Kleinbetrieben schützt Sie Ihre Krankheit nicht davor, entlassen zu werden. 5. Ist ein Aufhebungsvertrag während Krankheit möglich?Ein Aufhebungsvertrag ist jederzeit und deshalb auch während Ihrer Krankheit möglich. Oft können Sie so eine Abfindung aushandeln und Ihr Arbeitsverhältnis einvernehmlich auflösen. Seien Sie aber vorsichtig! Haben Sie einmal einen Aufhebungsvertrag geschlossen, kommen Sie von diesem nur sehr schwer wieder los. Gerade weil eine Kündigung bei Krankheit für den Arbeitgeber schwierig ist und Sie deshalb in einer guten Verhandlungsposition sind, sollten Sie nicht vorschnell unterzeichnen. Hier kann Sie Ihre Krankheit im gewissen Maße schützen. Das Bundesarbeitsgericht hatte einen Fall zu entscheiden, in dem die Arbeitgeberin beim kranken Arbeitnehmer zuhause erschien und einen Aufhebungsvertrag vorlegte. Die Richter entschieden, dass der Arbeitnehmer sich später von diesem Vertrag wieder lösen konnte – schließlich habe die Arbeitgeberin gegen das Gebot fairen Verhaltens verstoßen, indem Sie beim kranken Arbeitnehmer in der Wohnung aufgeschlagen sei. 5. Ist ein Aufhebungsvertrag während Krankheit möglich?/ Bild: Unsplash.com 6. Kann der Arbeitnehmer während Krankheit selbst kündigen?Auch Sie können während der Krankheit kündigen. Allerdings droht dann eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld von 12 Wochen und Sie verlieren Ihre Chance, mit dem Arbeitgeber eine Abfindung auszuhandeln. Lassen Sie sich daher vor einer Eigenkündigung unbedingt anwaltlich beraten. 7. Fallbeispiel: Kündigung während KrankheitEs gibt so Irrtümer in der Welt – auch in der Welt des Arbeitsrechts – und sie begegnen uns immer wieder. So ist ein sehr verbreiteter Irrtum im Arbeitsrecht, dass man angeblich nicht gekündigt werden kann. Folgende Anfrage (anonymisiert) wegen einer Kündigung in der Probezeit erreichte uns: Die FrageSehr geehrter Herr Pöppel, mein Arbeitgeber hat meinen Arbeitsvertrag gekündigt während ich krank geschrieben bin und obwohl ich kurz vor Beginn des Jobs im Oktober 2021 einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt habe. In der Probezeit bin ich leider schon zum dritten mal erkrankt. Wie sind meine Rechte? Unsere AntwortSehr geehrter Herr …, vielen Dank für Ihre Anfrage und das unserer Kanzlei damit entgegengebrachte Vertrauen. Ihre Beschreibung betrifft drei Problemkreise und ich möchte das wie folgt beantwortend erklären:
Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!Gerne helfen wir Ihnen weiter. Schreiben Sie uns eine Nachricht oder rufen Sie direkt an. Schildern Sie uns unverbindlich Ihr Problem und wir können Ihnen bereits eine kostenlose Ersteinschätzung geben. Rufen Sie uns bei Kündigung, Abfindung und Aufhebungsverträge und anderen zeitkritischen Fragen an. Bei allen anderen Fragen nutzen Sie bitte unsere Online-Anfrage. Mehr zum Thema Arbeitsrecht: Kollektives Arbeitsrecht – Homeoffice – Leistungsbedingte Kündigung – Kündigungsrecht – Mindestlohn– verhaltesnbedingte Kündigung – krankeheitsbedingte Kündigung – Kündigung Corona– Arbeitsrecht Corona–Arbeitsrecht Kündigung – Beendigung Job –Änderungskündigung– Auflösungsantrag – Fristgerechte Kündigung Auch interessant:KrankengeldKrankengeld/ Bild: Unsplash.comDas Krankengeld wird von der gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Dies erfolgt immer dann, wenn ein Arbeitnehmer mehr als sechs Wochen arbeitsunfähig an derselben Krankheit erkrankt ist. Das Krankengeld liegt praktisch bei etwa 60 % des üblichen netto Einkommen. Für die betroffenen Arbeitnehmer bedeutet das abrutschen in das Krankengeld einen erheblichen Verlust einkommen, der oft zu erheblicher wirtschaftlicher Not führt. Der Wegfall von rund 40% des Einkommens ist ohne Rücklagen oft nicht zu verkraften.WEITERLESEN Profis zum Thema Kündigungsschutz: Kanzlei für Arbeitsrecht in Altona – Kanzlei für Arbeitsrecht in Bergedorf – Kanzlei für Arbeitsrecht in Dulsberg – Kanzlei für Arbeitsrecht in Kiel – Kanzlei für Arbeitsrecht in St. Pauli–Spezialist für Kündigung in Hamburg– Bester Fachanwalt Arbeitsrecht Hamburg– Anwalt Airline Arbeitsrecht– Fachanwalt Arbeitsrecht Hamburg– Kanzlei Hamburg Neustadt Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!Gerne helfen wir Ihnen weiter. Schreiben Sie uns eine Nachricht oder rufen Sie direkt an. Schildern Sie uns unverbindlich Ihr Problem und wir können Ihnen bereits eine kostenlose Ersteinschätzung geben. Rufen Sie uns bei Kündigung, Abfindung und Aufhebungsverträge und anderen zeitkritischen Fragen an. Bei allen anderen Fragen nutzen Sie bitte unsere Online-Anfrage. Auch interessant:Krankheitsbedingte KündigungEine krankheitsbedingte Kündigung ist der häufigste Fall einer personenbedingten Kündigung. Grundsätzlich gilt, dass allein die Krankheit des Arbeitnehmers kein Kündigungsgrund ist. Eine mit der Krankheit verbundene Arbeitsunfähigkeit und die daraus resultierenden Fehlzeiten können eine Kündigung jedoch rechtfertigen. Eine krankheitsbedingte Kündigung kann ausgesprochen werden, wenn der Arbeitgeber davon ausgeht, dass der Arbeitnehmer aufgrund seiner Krankheit den Arbeitsvertrag künftig nicht mehr erfüllen kann. Wann ist eine krankheitsbedingte Kündigung zulässig?Zur Beurteilung, wann eine krankheitsbedingte Kündigung zulässig ist, wurden von der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte vier Fallgruppen entwickelt….Weiterlesen unsplash.com/ Ken Treloar Mehr zum Thema Kündigung: Kündigungsschreiben – Abfindungsanspruch – Arbeitslosengeld – fristlose Kündigung – Urlaubsanspruch und Sonderurlaub zur Hochzeit – Corona Arbeitsrecht– 623 BGB Form – Änderungskündigung – Kündigung Arbeitsvertrag – Fristgerechte Kündigung – Kündigungsschutzgesetz–Sozialplan Arbeitsrecht– Sozialplan Kündigung– Sozialplan Aufhebungsvertrag– Sozialplan Mitbestimmung– Sozialplanabfindung– Interessenausgleich Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!Gerne helfen wir Ihnen weiter. Schreiben Sie uns eine Nachricht oder rufen Sie direkt an. Schildern Sie uns unverbindlich Ihr Problem und wir können Ihnen bereits eine kostenlose Ersteinschätzung geben. Rufen Sie uns bei Kündigung, Abfindung und Aufhebungsverträge und anderen zeitkritischen Fragen an. Bei allen anderen Fragen nutzen Sie bitte unsere Online-Anfrage. Auch interessant:Änderungskündigung mit Sozialplan akzeptieren?Wir haben schon zahlreichen Arbeitnehmern zu deutlich besseren Abfindungen verholfen oder auch Arbeitsplätze erhalten. Nach der Übernahme erstmal Personal abbauenIn internationalen Unternehmen steht praktisch immer der Gewinn und damit die Ausschüttungen an die Inhaber bzw. Aktionäre im Vordergrund. Wir lesen immer wieder anderslautende Bekenntnisse, teils heißen sie fast religiös „credo“, spiegeln nach unserer Erfahrung nicht die Wirklichkeit wieder. Gerade im Falle internationaler Übernahmen wird immer wieder zuerst an die Verringerung der Personalkosten durch Personalabbau gedacht. Dieser geht dann einher mit Arbeitsverdichtung: Zu deutsch: Weniger Mitarbeiter machen die gleiche Arbeit. Dass es dabei oft langjährige Arbeitnehmer erwischt, die an sich nicht gekündigt werden können, liegt auf der Hand…WEITERLESEN Änderungskündigung mit Sozialplan akzeptieren?/ Bild: Unsplash.com Mehr zum Thema Recht: Krankheitsbedingte Kündigung – Kündigungsfristen – Personalakte – Probezeitkündigung – Sonderkündigungsschutz – Änderungskündigung betriebsbedingt – Anwalt Scheidung Hamburg – Kleinbetrieb – Sozialplan Entlassung – Internationale Scheidung – Anwalt Scheidung Hamburg – Pflichtteil – Testamentsvollstrecker – Scheidung bei Deutschen mit Wohnsitz im Ausland Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!Gerne helfen wir Ihnen weiter. Schreiben Sie uns eine Nachricht oder rufen Sie direkt an. Schildern Sie uns unverbindlich Ihr Problem und wir können Ihnen bereits eine kostenlose Ersteinschätzung geben. Rufen Sie uns bei Kündigung, Abfindung und Aufhebungsverträge und anderen zeitkritischen Fragen an. Bei allen anderen Fragen nutzen Sie bitte unsere Online-Anfrage. Sehr oft haben Kündigungen Schwächen, die ein erfolgreiches Kündigungsschutzverfahrens erwarten lassen. Dabei handelt es sich oft um Formfehler oder fehlerhafte Begründungen, nichts auf den ersten Blick unbedingt bedeutsames. Ein Fehler in der Anhörung des Betriebsrats kann ebenso zur Unwirksamkeit einer Kündigung führen, wie ein „übersehenes“ und damit nicht berücksichtigtes Kind bei der Sozialauswahl. Dies kommt z.B. vor, wenn bei geschiedenen Eltern jeder Elternteil zwei 0,5 Kinderfreibeträge also in der Summe genau ein Kind auf der „Steuerkarte“ eingetragen hat. In Wirklichkeit aber zwei Kinder vorhanden sind. Diese Fehler haben ihren Grund oft darin, daß die Kündigungen vom Arbeitgeber nicht von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht ausgearbeitet wurden und Angaben nicht überprüft wurden. Im Ergebnis gehen für den kündigenden Arbeitgeber viele Verfahren in Kündigungssachen teuer zu Ende, weil die an sich unwichtige formale Voraussetzung gefehlt hat. So kann schon ein freier Arbeitsplatz in einer anderen Abteilung oder eine unvollständige Anhörung des Betriebsrats viele Kündigungen kippen. Diese Schwächen und Angriffspunkte einer Kündigung bemerken oft nur die echten Profis, weil manche Fehler im Detail liegen oder versteckt sind. Nur wenn man weiß, wonach man suchen muss, kann man es auch finden. Das macht den Besuch beim Fachanwalt für Arbeitsrecht fast ausnahmslos sinnvoll. Kündigung/ Bild: Unsplash.com Mehr zum Thema Arbeitrecht: die wichtigsten Fragen und kurze Antworten zur Abmahnung – Kündigungsschutz– Verhalten bei einer Abmahnung – unbefristeter Arbeitsvertrag – Verfallfrist – Versicherungen – Urlaubsgeld – Überstunden– Corona Arbeitsrecht– Corona Kündigung– Kündigungsschutz im Kleinbetrieb– Arbeitsrecht Kündigung Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!Gerne helfen wir Ihnen weiter. Schreiben Sie uns eine Nachricht oder rufen Sie direkt an. Schildern Sie uns unverbindlich Ihr Problem und wir können Ihnen bereits eine kostenlose Ersteinschätzung geben. Rufen Sie uns bei Kündigung, Abfindung und Aufhebungsverträge und anderen zeitkritischen Fragen an. Bei allen anderen Fragen nutzen Sie bitte unsere Online-Anfrage. Auch interessant:Welche Unterlagen werden für einen Kündigungsschutzprozess benötigt?Wer eine Kündigung erhält, ist dieser grundsätzlich nicht schutzlos ausgeliefert. Ein Kündigungsschutzverfahren ist für viele Arbeitnehmer häufig ein Mythos. Jeder wird wohl schon einmal davon gehört haben, den genauen Ablauf jedoch nicht kennen. Welche Unterlagen werden für einen Kündigungsschutzprozess benötigt?/ Bid: Unssplash.com Mehr zum Thema Arbeitsrecht: Arbeitsrecht im Einzelhandel – Anwalt Scheidung Hamburg– Abfindung Auflösungsanstrag – Kündigung mit Änderungsangebot – Änderungskündigung betriebsbedingt – Anwalt Hamburg Arbeitsrecht – Ich suche einen Anwalt für Kündigungsschutz – Kündigung wegen Maßregelung – Arbeitnehmer Personalgespräch – Personalrat– Anwalt Scheidung Eppendorf – Anwalt Scheidung Hamburg– Liebe am Arbeitsplatz Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!Gerne helfen wir Ihnen weiter. Schreiben Sie uns eine Nachricht oder rufen Sie direkt an. Schildern Sie uns unverbindlich Ihr Problem und wir können Ihnen bereits eine kostenlose Ersteinschätzung geben. Rufen Sie uns bei Kündigung, Abfindung und Aufhebungsverträge und anderen zeitkritischen Fragen an. Bei allen anderen Fragen nutzen Sie bitte unsere Online-Anfrage. Auch interessant:VerdachtskündigungDas besondere und an sich unglaubliche an einer Verdachtskündigung ist, dass auch eine im Nachhinein erwiesene Unschuld unter Umständen nicht vor der Kündigung schützen kann. Darum muss man schon beim leisesten Schein, dass es sich in Richtung einer Verdachtskündigung bewegen könnte, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen. Wenn ein Arbeitnehmer gegen seine vertraglichen Pflichten verstößt, kann der Arbeitgeber – je nach Intensität des Verstoßes – eine ordentliche oder auch eine außerordentliche fristlose Kündigung aussprechen. Voraussetzung ist aber in jedem Fall, dass dem Arbeitnehmer der Verstoß nachgewiesen werden kann. Schließlich soll hiermit eine Kündigung begründet werden. Oft ist es allerdings so, dass der Arbeitgeber keine wirklich aussagekräftigen Beweise hat und er die Kündigung nur auf mehr oder weniger aussagekräftige Verdachtsmomente stützen kann. Aber auch dann, wenn der Arbeitgeber „nur“ einen dringenden Verdacht eines Pflichtverstoßes hegt, ist eine Kündigung möglich – nämlich als sogenannte Verdachtskündigung…WEITERLESEN Verdachtskündigung/ Bild: Unsplash.com Mehr zum Thema Arbeitsrecht: Kündigungsschutz – krankheitsbedingte Kündigung – Lebensmittelproduktion – Luftfahrt – Regelungsabrede – Schulungsanspruch Betriebsrat – Punktesysthem bei der Sozialwahl– Corona Kündigung – Corona Arbeitsrecht – KSchG – Personenbedingte Kündigung–Formfehler Kündigung– Anspruch auf Freizeitausgleich Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!Gerne helfen wir Ihnen weiter. Schreiben Sie uns eine Nachricht oder rufen Sie direkt an. Schildern Sie uns unverbindlich Ihr Problem und wir können Ihnen bereits eine kostenlose Ersteinschätzung geben. Rufen Sie uns bei Kündigung, Abfindung und Aufhebungsverträge und anderen zeitkritischen Fragen an. Bei allen anderen Fragen nutzen Sie bitte unsere Online-Anfrage. Auch interessant:WhistleblowingVor einigen Jahren weckte das Phänomen Whistleblowing zum ersten Mal das weltweite Interesse: Im Jahre 2013 übergab der ehemalige CIA- und NSA-Mitarbeiter Edward Snowden der Presse in Hongkong unzählige geheime Dokumente. Dadurch machte er die Überwachung des weltweiten Internetverkehrs durch Programme britischer und amerikanischer Geheimdienste öffentlich. Die NSA-Affaire war eine der Folgen seiner Enthüllungen. Snowden lebt jetzt in Russland mit ungeklärter Zukunft. Seine Lebensgeschichte diente drei Jahre später als Vorlage für einen deutsch-amerikanischen Kinofilm („Snowden“). Während die einen den berühmten Whistleblower als Helden feiern, verachten ihn die anderen als Verräter und Nestbeschmutzer. Fundiertes Wissen über den Inhalt des Whistleblowings und die möglichen Konsequenzen haben jedoch nur wenige. Whistleblowing kommt vom englischen Audruck „ to blow the whistle“ und heißt „jemanden verpfeifen“ oder „Alarm schlagen“. Ein Whistleblower informiert als Mitarbeiter die Polizei, eine Aufsichtsbehörde oder die Öffentlichkeit über Missstände in Unternehmen oder Behörden. Dabei kann es sich um Gesetzesverstöße, Korruption, Gefahren oder unethisches Verhalten handeln. Wird die Öffentlichkeit eingeschaltet, spricht man von externem Whistleblowing. Dies stellt Personaler, aber vor allem den Hinweisgeber selbst, vor große Probleme: Denn nicht in jedem Fall ist das Aufdecken von innerbetrieblichen Missständen gegenüber Externen arbeits- und strafrechtlich zulässig… Weiterlesen Bild: unsplash.com/ Javardh Mehr zum Thema Arbeitrecht: Kündigung Schriftform– Kündigungsschutz– unbefristeter Arbeitsvertrag – Verfallfrist – Versicherungen – Urlaubsgeld – Überstunden– Corona Arbeitsrecht– Corona Kündigung– Kündigungsschutz im Kleinbetrieb– Rechtsbeistand Arbeitsrecht Hamburg– Kündigung- Was tun?– Teilzeit- und Befristungsgesetz– Teilzeitbeschäftigte– Variable Vergütung– Werkvertrag Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!Gerne helfen wir Ihnen weiter. Schreiben Sie uns eine Nachricht oder rufen Sie direkt an. Schildern Sie uns unverbindlich Ihr Problem und wir können Ihnen bereits eine kostenlose Ersteinschätzung geben. Rufen Sie uns bei Kündigung, Abfindung und Aufhebungsverträge und anderen zeitkritischen Fragen an. Bei allen anderen Fragen nutzen Sie bitte unsere Online-Anfrage. Auch interessant:Elternzeit verkürzenGrundsätzlich können
Arbeitnehmer ihre Elternzeit auch verkürzen. Allerdings muss dafür der Arbeitgeber zustimmen. Allerdings sieht das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) vor, dass der Arbeitgeber diesem Wunsch nicht unbedingt nachkommen muss. Profis zum Kündigungsschutz: Pöppel Rechtsanwälte – Rechtsanwalt in Husum – Rechtsanwalt für Kündigungsschutz in Husum – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Eilbek – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Eimsbüttel– Rechtsbeistand bei Kündigung in Wilhelmsburg– Anwalt für Kündigungsschutz in Bergedorf–Spezialist für Kündigung in Hamburg– Bester Fachanwalt Arbeitsrecht Hamburg Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!Gerne helfen wir Ihnen weiter. Schreiben Sie uns eine Nachricht oder rufen Sie direkt an. Schildern Sie uns unverbindlich Ihr Problem und wir können Ihnen bereits eine kostenlose Ersteinschätzung geben. Rufen Sie uns bei Kündigung, Abfindung und Aufhebungsverträge und anderen zeitkritischen Fragen an. Bei allen anderen Fragen nutzen Sie bitte unsere Online-Anfrage. Auch interessant:SchwerbehinterdetenvertretungArbeiten in einem Betrieb dauerhaft mehr als 5 schwerbehinderte, oder den schwerbehinderten gleichgestellte Beschäftigte, ist gem. § 94 Abs. 1 Satz 1 Neuntes Sozialgesetzbuch (SGB IX) eine Schwerbehindertenvertretung (SBV) zu wählen. Die Schwerbehindertenvertretung besteht aus mindestens einer Vertrauensperson und einem Stellvertreter. Die SBV soll ihre Aufgaben unabhängig und frei von Weisungen ausüben. Deshalb kommt beiden Personenkreisen ein besonderer Kündigungsschutz zu, wie er auch für Betriebsräte bzw. Personalräte gilt (§ 96 Abs. 3 SGB IX i.V.m. § 15 KSchG). Mandatströger, die selbst schwerbehindert oder gleichgestellt sind, geniessen zusätzlich den besonderen Kündigungsschutz nach den §§ 85 ff. SGB IX…WEITERLESEN Schwerbehindertenvertretung/ Bild: Unsplash.com Mehr zum Thema Arbeitsrecht: Arbeitsrecht Lufthansa – Was tun bei Kündigung durch Germanwings– Arbeitsrecht MTU aero engins– Piloten Übergangsversorgung– fristgerechte Kündigung – Betriebsrat Kanzlei– Wie reagiere ich bei Kündigung– Sabbatical– Wieviel Tage Urlaub stehen mir zu–Urlaubsanspruch bei Beendigung– Schwerbehinderung Zusatzurlaub – Arbeitsrecht Lufthansa Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!Gerne helfen wir Ihnen weiter. Schreiben Sie uns eine Nachricht oder rufen Sie direkt an. Schildern Sie uns unverbindlich Ihr Problem und wir können Ihnen bereits eine kostenlose Ersteinschätzung geben. Rufen Sie uns bei Kündigung, Abfindung und Aufhebungsverträge und anderen zeitkritischen Fragen an. Bei allen anderen Fragen nutzen Sie bitte unsere Online-Anfrage. Auch interessant:Wenn der Arbeitgeber zuviel bezahltArbeitnehmer staunen meist nicht schlecht, wenn der Arbeitgeber plötzlich zu viel Gehalt zahlt. Profis zum Kündigungsschutz: Anwalt für Arbeitsrecht in Eilbek – Fachanwalt für Arbeitsrecht in Harburg – Fachanwalt für Kündigung in Eimsbüttel – Fachanwalt für Kündigung in Altona– Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Uhlenhorst– Habe ich in der Schwangerschaft Kündigungsschutz?– Kündigung – was tun?– Kündigungsschutz Hamburg– Terminsvertretung Landesarbeitsgericht Hamburg– Was tun bei Kündigung United Airlines Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!Gerne helfen wir Ihnen weiter. Schreiben Sie uns eine Nachricht oder rufen Sie direkt an. Schildern Sie uns unverbindlich Ihr Problem und wir können Ihnen bereits eine kostenlose Ersteinschätzung geben. Rufen Sie uns bei Kündigung, Abfindung und Aufhebungsverträge und anderen zeitkritischen Fragen an. Bei allen anderen Fragen nutzen Sie bitte unsere Online-Anfrage. Auch interessant:Was ist Mobbing?Der Begriff Mobbing hat sich fast zum Modewort entwickelt. Dahinter steht eine wirklich große Problemstellung in der Arbeitswelt. Es ist nicht einfach, Mobbing zu definieren und es gibt nur in wenigen Fällen eine eindeutige Rechtslage. Sehr häufig sind es in der Praxis Situationen, in denen man sich im Grenzbereich bewegt. Werde ich gemobbt? Der Versuch einer Definition und ErklärungDie Frage, ob es sich bei einer Handlung noch um eine schlichte Unfreundlichkeit handelt oder ob dieselbe Handlung – wenn man sie in einen größeren Zusammenhang stellt – Teil einer größeren echten Mobbing-Problematik ist, läßt sich immer nur im Einzelfall feststellen.
Mobbing/ Bild; Unsplash.com Profis bei der Abfindung: Abfindungsanspruch – Anwalt Kündigungsschutz Eilbek – Aufhebungsvertrag – Abfindungsvergleich – Arbeitsrecht Altenpflege – Änderungskündigung – Fachanwalt Arbeitsrecht Hamburg – Unbefristetes Arbeitsverhältnis– Bester Anwalt Arbeitsrecht – Kündigungsschutz Hamburg– Lufthansa Arbeitsrecht– Germanwings Stellenabbau– Kündigung bei Lufthansa was tun? – Arbeitsrecht Premium Aerotec Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!Gerne helfen wir Ihnen weiter. Schreiben Sie uns eine Nachricht oder rufen Sie direkt an. Schildern Sie uns unverbindlich Ihr Problem und wir können Ihnen bereits eine kostenlose Ersteinschätzung geben. Rufen Sie uns bei Kündigung, Abfindung und Aufhebungsverträge und anderen zeitkritischen Fragen an. Bei allen anderen Fragen nutzen Sie bitte unsere Online-Anfrage. Wie lange muss man krank sein um gekündigt zu werden?Wann muss ich mit einer Kündigung rechnen? Die Gerichte prüfen immer die letzten drei Jahre vor der Kündigung. War der Beschäftigte in drei Jahren immer mehr als 30 Tage krank, so droht eine Kündigung.
Ist Krankheit ein wichtiger Kündigungsgrund?Die krankheitsbedingte Kündigung ist der wichtigste Unterfall der (ordentlichen) Kündigung aus Gründen in der Person des Arbeitnehmers (personenbedingte Kündigung). Die meisten krankheitsbedingten Kündigungen werden ausgesprochen, weil Arbeitnehmer immer wieder kurzfristig, d.h. für einige Tage oder Wochen, erkranken.
Wer zahlt bei Krankheit nach fristloser Kündigung?Läuft die Kündigungsfrist vor diesen sechs Wochen aus, endet auch die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Etwas anderes gilt nur, wenn gerade wegen der Krankheit gekündigt wurde. Nach Ablauf der sechs Wochen (oder der Kündigungsfrist) zahlt die Krankenkasse bis zu 78 Wochen lang das Krankengeld (70% des Brutto).
Wann kann krankheitsbedingt gekündigt werden?Voraussetzungen für eine krankheitsbedingte Kündigung sind: Negative Gesundheitsprognose. Erhebliche betriebliche Beeinträchtigung, z.B. Betriebsablaufstörungen oder Entgeltfortzahlungskosten. Eine Interessensabwägung ergibt eine unzumutbare Belastung für den Arbeitgeber durch die betrieblichen Beeinträchtigungen.
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