Wenn bestellte Waren nicht ankommen, ist das für den Käufer ärgerlich und kann dazu führen, dass er vom geschlossenen Kaufvertrag zurücktreten möchte. In einigen Fällen kann dem Käufer jedoch auch ein finanzieller Schaden entstehen. So ist es beispielsweise möglich, dass bestellte Ware weiterverkauft werden soll und er somit ein Ersatzprodukt besorgen muss. Show
Für den Fall, dass der Vertragspartner nicht pünktlich liefert, sieht das Gesetz einen Anspruch auf Rücktritt vom Vertrag oder Schadensersatzansprüche vor. Ist dem Käufer durch die verspätete Lieferung ein Schaden entstanden, so ist es seine Entscheidung, welches Recht er auswählt. Damit diese Käuferrechte aber überhaupt entstehen, muss ein Lieferverzug (gemäß § 286 BGB) vorliegen. Welche gesetzlichen Voraussetzungen bestehen für einen Lieferverzug? Gesetzlich sind in § 286 BGB Voraussetzungen festgelegt, die gegeben sein müssen, damit es zum Lieferverzug kommt. Zu diesen zählen:
Das Verschulden der verspäteten Lieferung Der Verkäufer muss darüber hinaus für die verspätete Lieferung verantwortlich sein (§ 286 Abs. 4 BGB). Wenn der Verkäufer nur deshalb nicht pünktlich geliefert hat, weil dies durch höhere Gewalt unmöglich wurde, da z. B. viel Schnee die Zufahrt zum Haus des Bestellers unmöglich machte, kommt es nicht zum Lieferverzug. Ebenso verhält es sich, wenn der Käufer eine Mitwirkungspflicht verletzt und beispielsweise seine Haustüre einfach nicht geöffnet hat oder die Lieferung der Kaufsache verweigert. Schadensersatz wegen Nichterfüllung statt Rücktritt vom Kaufvertrag Wenn der Käufer wegen der Verzögerung das Interesse an einer Lieferung verloren hat, kann er vom Kaufvertrag zurücktreten. Will der Käufer nicht den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären und wurde bei ihm durch die bislang unterbliebene Lieferung ein finanzieller Schaden verursacht, besteht alternativ die Möglichkeit, Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu fordern. Man spricht auch von Schadensersatz statt der Leistung. Wie beim Rücktritt vom Vertrag wird auch in diesem Fall das Vertragsverhältnis rückabgewickelt und ein womöglich bereits geleisteter Kaufpreis ist zurückzuzahlen. Darüber hinaus muss der Verkäufer dem Käufer jedoch auch die Kosten erstatten, die ihm dadurch entstanden sind, dass bislang keine Lieferung der Ware erfolgte. Um den Lieferverzug auszulösen, muss der Käufer dem Verkäufer jedoch im Regelfall einmalig zur Lieferung eine Nachfrist gesetzt haben. Erst wenn auch diese ohne Ergebnis verstrichen ist, kann er vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz fordern. Ersatz des Verzögerungsschadens Hat der Käufer trotz der Verzögerung immer noch Interesse an der Lieferung der Ware, kann er vom Verkäufer den Ersatz des Verzögerungsschadens verlangen. Das bedeutet, er bekommt den Schaden ersetzt, der durch die verspätete Lieferung verursacht wurde. Dennoch besteht in diesem Fall der Kaufvertrag jedoch weiterhin, sodass der Käufer immer noch einen Anspruch auf Lieferung der Ware besitzt. Daher handelt es sich hierbei um Schadensersatz neben der Leistung. Wenn Sie eine Einschätzung haben wollen, ob Ihnen ein Anspruch zustehen könnte, zögern Sie bitte nicht, mich zu kontaktieren. Sie können mich direkt unter anwalt.de ansprechen oder unter erreichen (Website: www.www.rvm-kanzlei.de). Bitte beachten Sie, dass meine Beratung kostenpflichtig ist. Informationen hierzu finden Sie unter folgendem Link: Kosten. Lieferverzug bei Neuwagen: Rücktritt/Rechte Wenn der Hersteller nicht liefertFoto: Imago
Die Lieferfristen für bestellte Neuwagen werden derzeit aufgrund der Chip-Krise immer länger. Kaum ein Hersteller kann wie gewohnt produzieren. Doch welche Rechte haben Kund:innen, wenn der Hersteller nicht wie vereinbart liefert oder die bestellte Ausstattung nicht mehr verfügbar ist? Die AUTO ZEITUNG gibt Antworten! Wer einen Neuwagen bestellt, muss aufgrund des Halbleiter-Mangels und Lieferengpässen bei Bauteilen länger als üblich auf sein Fahrzeug warten. Häufig bieten Autobauer ihre neuen Fahrzeuge nur noch mit
eingeschränkter Ausstattung oder vorübergehend gar nicht mehr an. Die Lieferfristen für bereits getätigte Bestellungen können sie außerdem oft nicht halten und vertrösten mit neuen Lieferterminen, die oft Monate bis Jahre in der Zukunft liegen. Viele Autokäufer:innen sind auch unsicher, ob ihr bestelltes Auto auch wirklich alle ausgewählten Ausstattungen an Bord hat: Im Netz häufen sich Berichte, dass Neuwagen nicht wie bestellt ausgerüstet werden konnten. Zudem scheint die Kommunikation
seitens des Handels und der Hersteller zu fehlender oder geänderter Ausstattung nicht immer transparent abzulaufen. Doch was können Betroffene tun, wenn sie nicht länger auf die Lieferung warten möchten oder ein Auto bekommen, das sie so nicht bestellt haben? Auch interessant:
Unsere Produkttipps auf Amazon Chipmangel: Lieferzeiten von Neuwagen Chipmangel bis 2024 erwartet Bonus-Malus-System für Autokauf (CO2-Ausstoß) im Video: Rechte bei Überschreitung der Lieferfrist von NeuwagenBei der Bestellung eines Neuwagens erhalten Kund:innen in der Regel eine schriftliche – meist unverbindliche – Lieferzeit. Ist ein unverbindlicher Liefertermin verstrichen, hat der Händler noch weitere sechs Wochen Zeit, um das Auto auszuliefern. Geregelt wird das in den Neuwagenverkaufsbedingungen (NWVB), die der Verband der Automobilindustrie (VDA) verabschiedet hat und die in Neuwagen-Kaufverträge mit einbezogen werden. Nach Ablauf der sechs Wochen können
Betroffene schriftlich die Lieferung einfordern und eine Nachfrist setzen. Diese beträgt üblicherweise zwei Wochen. Sobald das Schreiben beim Händler eintrifft, besteht Lieferverzug: Erfolgt die Lieferung des Neufahrzeugs innerhalb der Nachfrist nicht, ist es nun möglich, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Wurde vorab ein verbindlicher Liefertermin für den Neuwagen festgelegt, kann die Nachfrist bereits unmittelbar nach Verstreichen dieses Termins gesetzt werden. Setzt man keine
Nachfrist, ist ein Rücktritt vom Kaufvertrag erst vier Monate nach Verstreichen der ersten Frist möglich. Sehr viel früher kann nur vom Kauf zurückgetreten werden, wenn Händler vor Ablauf der Lieferfrist mitteilen, dass das Auto nur sehr viel später als angekündigt geliefert werden kann. Wer das Fahrzeug unbedingt erhalten möchte, dem bleibt nur, abzuwarten. E-Auto-Prämie E-Auto auch ohne Prämie attraktiv? Gilt die Chip-Krise als "höhere Gewalt"?Verzögert sich die Lieferung von Neuwagen aufgrund von höherer Gewalt, so verlängert sich die Lieferfrist um die Zeit, die jene Umstände (Naturkatastrophen, Streik, etc.) andauern, welche die verspätete Lieferung verursachen. Gesetzlich ist jedoch keine Definition von "höherer Gewalt" festgelegt. In der Rechtsprechung wird sie als
"ein unvorhersehbares und unbeherrschbares, von außen kommendes Ereignis, das auch durch äußerste Sorgfalt nicht verhütet bzw. abgewendet werden kann" beschrieben. Darunter fällt auch die Corona-Pandemie. Inwiefern eine Lieferverzögerung oder Ausstattungsänderungen bei Neuwagen mit einer "höheren Gewalt" in Verbindung steht, muss jedoch im Einzelfall entschieden werden. Bezahlmethoden fürs Auto: Kuriose Alternativen Autos mit Geld kaufen war gestern Rücktritt vom Kauf eines NeuwagensEin Rücktritt vom Kauf eines bestellten Neuwagens ist immer dann möglich, wenn der Liefertermin um vier Monate überzogen, der Liefertermin vor Ablauf erheblich verschoben oder die Nachfrist nach Verstreichen des Liefertermins (unverbindlicher Termin: plus sechs Wochen) ebenfalls nicht eingehalten wurde. Hat man den Neuwagen online oder telefonisch bestellt, gilt zudem ein Widerrufsrecht
von 14 Tagen. Kann der Hersteller das bestellte Fahrzeug nicht nach Kundenwunsch ausstatten, haben Käufer:innen im Fall eines Sachmangels das Recht, Nachbesserung zu verlangen und dürfen bei Nichterfüllung vom Kauf zurückzutreten. Eine Nachbesserung ist technisch aber oft nicht möglich oder (finanziell) zu aufwändig. In vielen Fällen bietet der Autohandel deshalb direkt mit der Mitteilung über die geänderte Ausstattung einen Rücktritt vom Kauf an. Aktuelle Zulassungszahlen Leichte Steigerung zu Vorjahresmonat Schadensersatz bei Lieferverzug und Vertrags-RücktrittGrundsätzlich gilt: Kommt der Autohandel durch leichte Fahrlässigkeit in Lieferverzug, kann Schadensersatz des Verzugsschadens bis zu einer Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises geltend gemacht werden. Tritt man vom Kauf des Neufahrzeugs zurück, kann ebenfalls eine Schadensersatzforderung in Betracht kommen. Ob der Autohandel die Kosten,
beispielsweise für einen Leihwagen während der verlängerten Wartezeit, die Mehrkosten durch den nötig gewordenen Erwerb eines anderen Autos oder anderen finanziellen Schaden tatsächlich übernimmt, häng jedoch von der individuellen Situation ab. Grundsätzlich müsste dem Händler die Chip-Krise und die daraus resultierenden Lieferschwierigkeiten bekannt gewesen sein. Ob er mit der angegebenen Lieferzeit fahrlässig gehandelt hat, muss im Einzelfall entschieden werden (siehe "Höhere Gewalt"). Den
Kaufpreis dürfen Kund:innen aufgrund der längeren Lieferzeit nicht mindern und Geld einbehalten. Liste förderfähiger Elektro-/Hybridfahrzeuge Hier gibt's den Zuschuss Neuwagen nicht wie bestellt ausgestattetBei Neuwagen, die nicht mit der bestellten Ausstattung ausgeliefert werden, kann die gesetzliche Sachmängelhaftung greifen und die Kundschaft hat das Recht auf Nachbesserung (siehe "Rücktritt vom Kauf"). Zudem befindet sich der
Handel in der Hinweispflicht und muss Privatpersonen die Abweichungen von der Bestellung mitteilen. "Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton und Änderung des Lieferumfangs brauchen Sie nur hinzunehmen, wenn sie unerheblich und zumutbar sind", erklärt der ADAC. Ist die geforderte Nachbesserung nicht möglich oder wird abgelehnt, können Kund:innen anstelle eines Kaufrücktritts auch eine Minderung des Kaufpreises fordern. Hat der Verkaufende den Preis bereits an die lieferbare
Ausstattung angepasst, so bleibt der Kundschaft oft nur, vom Kaufvertrag zurückzutreten oder die Änderungen hinzunehmen. Neuwagenkauf: Automarken im Ranking (2021) Die Gewinner und Verlierer der Autohändler-Studie
Wie lange muss ich einen Lieferverzug akzeptieren?Vertragsklausel: „Für alle Lieferungen wird im Falle des Verzuges eine Frist zur Nachlieferung von 2 Arbeitstagen vereinbart. “ Wichtig: Ist die Nachfrist erfolglos abgelaufen, können Sie sofort Schadensersatz statt der Leistung vom Lieferanten verlangen. Sie müssen nach Fristablauf nicht einen Tag länger warten.
Kann ich eine Bestellung stornieren Wenn Lieferverzug?Kann ein Händler einen vereinbarten Liefertermin nicht einhalten, können Sie warten, bis er liefern kann. Um die Sache zu beschleunigen, sollten Sie eine Lieferfrist setzen. Verstreicht sie, können Sie die Bestellung stornieren und vom Kauf zurücktreten. Zudem ist es möglich, den Vertrag zu widerrufen.
Welche Rechte habe ich bei verspäteter Lieferung?Kommt die Ware nicht pünktlich und tritt daraufhin Lieferverzug ein, dürfen Sie vom Kaufvertrag zurücktreten. Der Kaufvertrag wird dann rückabgewickelt. Falls Sie den Kaufpreis bereits bezahlt haben, muss der Verkäufer Ihnen das Geld zurückerstatten.
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