Kindergeld gibt es grundsätzlich Show
Für Kinder, die wegen fehlendem Ausbildungsplatz eine Berufsausbildung nicht beginnen oder fortsetzen können, gelten dieselben Regelungen wie für Kinder in Ausbildung. Das Kindergeld wird an die Person ausgezahlt, in deren Obhut sich das Kind befindet. Lebt das Kind mit beiden Eltern zusammen, können diese bestimmen, wer von ihnen das Kindergeld erhalten soll. Die Auszahlung des Kindergeldes erfolgt in der Regel durch die Familienkassen bei den Agenturen für Arbeit. Im Rahmen einer Einkommensteuerveranlagung wird eine Günstigerprüfung durchgeführt. Wenn es finanziell vorteilhaft ist, werden statt des Kindergeldes Kinderfreibeträge berücksichtigt. HöheDas Kindergeld wird einkommensunabhängig gezahlt. Es ist nach der Zahl der Kinder gestaffelt und beträgt ab Januar 2021:
BeantragungDas Kindergeld müssen Sie bei der für Sie zuständigen Familienkasse. beantragen. Sind Sie im öffentlichen Dienst beschäftigt, beantragen Sie das Kindergeld bitte bei Ihrem Arbeitgeber. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihrer Familienkasse alle persönlichen Änderungen (Anschrift, Bankverbindung, Scheidung, Beschäftigung im öffentlichen Dienst oder im Ausland) mitteilen müssen. Das betrifft auch die Änderungen in den Verhältnissen Ihres Kindes (Berufsausbildung, Studium, Wehrdienst, Schwangerschaft). Online-Antrag
KinderzuschlagFamilien mit geringen Einkommen, haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf den so genannten Kinderzuschlag. Er ist eine Ergänzungsleistung und wirkt wie ein Zuschlag zum Kindergeld. Der Kinderzuschlag wird ebenfalls bei der zuständigen Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit beantragt. Bild: zurijeta/depositphotos.com KinderzuschlagMehr Infos
Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-PfalzWo? Geben Sie Ihren Ort an, um regionalisierte Informationen zu erhalten. (ändern) Was? Sie haben in "Dienstleistungen und Ihr Ansprechpartner für Anliegen" gesucht. (ändern) Gewählte Leistung: Kindergeld beantragen Es wurden Informationen zu "Kindergeld beantragen" gefunden.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Leistungsbeschreibung Die Zahlung des Kindergeldes ist nicht von Ihrem Einkommen abhängig. Die Höhe ist nach der Anzahl Ihrer Kinder gestaffelt:
Grundsätzlich haben Sie ab der Geburt Ihres Kindes bis zum 18. Geburtstag Anspruch auf Kindergeld. Auch danach kann ein Anspruch auf Kindergeld bestehen, maximal aber bis zum 25. Geburtstag:
Wenn Ihr Kind eine Behinderung hat und sich nicht alleine finanziell versorgen kann, steht Ihnen auch nach dem 25. Geburtstag Ihres Kindes Kindergeld zu. Die Behinderung muss aber schon vor dessen 25. Geburtstag eingetreten und ursächlich dafür sein, dass sich Ihr Kind nicht alleine finanziell versorgen kann. Das Kindergeld wird an Sie ausgezahlt, wenn Ihr Kind in Ihrem alleinigen Haushalt lebt. Lebt das Kind mit beiden Eltern zusammen, können Sie gemeinsam bestimmen, wer von Ihnen das Kindergeld erhalten soll. Sie müssen das Kindergeld schriftlich beantragen. Wenn Sie den Antrag schriftlich per Post stellen möchten:
Wenn Sie den Antrag online stellen möchten:
Ihre Familienkasse bei der Bundesagentur für Arbeit Wenn Sie im öffentlichen Dienst arbeiten und Ihr Dienstherr oder Arbeitgeber noch nicht auf seine Sonderzuständigkeit verzichtet hat, wenden Sie sich bitte an die für Ihr Kindergeld zuständige Abteilung Ihres Dienstherren oder Arbeitgebers. Telefon: 0800 4 5555 30
Bundesagentur für Arbeit Voraussetzungen, die für Sie als Eltern gelten:
Voraussetzungen, die für Ihr Kind gelten:
Keine Hinweis: Nach Antragseingang wird das Kindergeld rückwirkend höchstens für die letzten sechs Monate gezahlt. Regional unterschiedlich Hinweis: Nutzen Sie den Online-Service der Familienkasse, um die Bearbeitungsdauer zu verkürzen. Formular: Antrag auf Kindergeld sowie Anlage Kind Onlineverfahren möglich: ja Schriftform erforderlich: ja Persönliches Erscheinen nötig: nein
Die zuständige Familienkasse prüft in bestimmten Abständen, ob Sie die Voraussetzungen für den Kindergeldanspruch noch erfüllen. LeistungsbeschreibungDie Zahlung des Kindergeldes ist nicht von Ihrem Einkommen abhängig. Die Höhe ist nach der Anzahl Ihrer Kinder gestaffelt:
Grundsätzlich haben Sie ab der Geburt Ihres Kindes bis zum 18. Geburtstag Anspruch auf Kindergeld. Auch danach kann ein Anspruch auf Kindergeld bestehen, maximal aber bis zum 25. Geburtstag:
Wenn Ihr Kind eine Behinderung hat und sich nicht alleine finanziell versorgen kann, steht Ihnen auch nach dem 25. Geburtstag Ihres Kindes Kindergeld zu. Die Behinderung muss aber schon vor dessen 25. Geburtstag eingetreten und ursächlich dafür sein, dass sich Ihr Kind nicht alleine finanziell versorgen kann. Das Kindergeld wird an Sie ausgezahlt, wenn Ihr Kind in Ihrem alleinigen Haushalt lebt. Lebt das Kind mit beiden Eltern zusammen, können Sie gemeinsam bestimmen, wer von Ihnen das Kindergeld erhalten soll. VerfahrensablaufSie müssen das Kindergeld schriftlich beantragen. Wenn Sie den Antrag schriftlich per Post stellen möchten:
Wenn Sie den Antrag online stellen möchten:
An wen muss ich mich wenden?Ihre Familienkasse bei der Bundesagentur für Arbeit Wenn Sie im öffentlichen Dienst arbeiten und Ihr Dienstherr oder Arbeitgeber noch nicht auf seine Sonderzuständigkeit verzichtet hat, wenden Sie sich bitte an die für Ihr Kindergeld zuständige Abteilung Ihres Dienstherren oder Arbeitgebers. Telefon: 0800 4 5555 30
Zuständige StelleBundesagentur für Arbeit VoraussetzungenVoraussetzungen, die für Sie als Eltern gelten:
Voraussetzungen, die für Ihr Kind gelten:
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Gebühren fallen an?Welche Fristen muss ich beachten?Keine Hinweis: Nach Antragseingang wird das Kindergeld rückwirkend höchstens für die letzten sechs Monate gezahlt. BearbeitungsdauerRegional unterschiedlich Hinweis: Nutzen Sie den Online-Service der Familienkasse, um die Bearbeitungsdauer zu verkürzen. RechtsgrundlageAnträge / FormulareFormular: Antrag auf Kindergeld sowie Anlage Kind Onlineverfahren möglich: ja Schriftform erforderlich: ja Persönliches Erscheinen nötig: nein
Was sollte ich noch wissen?Die zuständige Familienkasse prüft in bestimmten Abständen, ob Sie die Voraussetzungen für den Kindergeldanspruch noch erfüllen. Fachlich freigegeben durchFachlich freigegeben amBitte beachten Sie die nebenstehenden Hinweise.Welche Formulare brauche ich um Kindergeld zu beantragen?Anlage EU zum Hauptantrag Kindergeld (KG1-AnEU) ... . Veränderungsmitteilung für das Kindergeld (KG45) ... . Schulbescheinigung für das Kindergeld (KG 5a) ... . Lebensbescheinigung für das Kindergeld (KG 3b) ... . Antrag auf Auszahlung des Kindergeldes - Abzweigungsantrag (KG 11e). Wer von den Eltern bekommt das Kindergeld?Kindergeld erhalten alle Familien unabhängig vom Einkommen. Es wird grundsätzlich für alle Kinder bis 18 Jahre gezahlt. Ist Ihr Kind arbeitslos, wird das Kindergeld bis 21 Jahre gezahlt. Befindet sich Ihr Kind in Ausbildung, erhalten Sie Kindergeld bis 25 Jahre.
Was muss ich tun um weiter Kindergeld zu bekommen?Beginnt Ihr Kind nach dem Schulabschluss eine Berufsausbildung oder ein Studium, haben Sie in der Regel weiterhin Anspruch auf Kindergeld. Dies gilt auch für eine Übergangszeit zwischen Schule und Studium oder Ausbildung von bis zu 4 Kalendermonaten.
Kann man das Kindergeld auf das Konto des Kindes schicken lassen?Kindergeld kann neben den Eltern beispielsweise auch direkt an Kinder ausgezahlt werden.
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