Arbeitslos und jetzt? Vielleicht ist es die Gelegenheit endlich den Sprung zu wagen und dein eigener Chef zu werden? Mit Unterstützung von der Agentur für Arbeit in Form des Gründungszuschusses, kann der Weg aus der Arbeitslosigkeit in die Selbstständigkeit gefördert werden. Show
Für wen der Gründungszuschuss in Frage kommt, wie eine solche Förderung aussieht und was du machen kannst, wenn der Antrag abgelehnt wurde, erfährst du im folgenden Beitrag. Wer bekommt den Gründungszuschuss vom Arbeitsamt?Mit dem Gründungszuschuss möchte die Agentur für Arbeit einen Anreiz schaffen, sich selbstständig zu machen und somit den Weg aus der Arbeitslosigkeit zu finden. Da es in der Regel eine gewisse Anlaufzeit braucht, bis der Erlös aus der Selbständigkeit für den Lebensunterhalt des Gründers reicht, wird hier unter die Arme gegriffen. Im Idealfall entstehen auf diesem Wege auch neue Arbeitsplätze, wenn im neu gegründeten Unternehmen später Mitarbeiter eingestellt werden. Es handelt sich beim Gründungszuschuss um eine Ermessensleistung, was bedeutet, dass du keinen rechtlichen Anspruch darauf hast. Wenn du die folgenden Voraussetzungen erfüllst, bist du berechtigt einen Antrag auf Gründungszuschuss zu stellen:
Gründungszuschuss beantragen – so geht’sBei der Beantragung des Gründungszuschusses müssen noch mindestens 150 Tage Restanspruch auf Arbeitslosengeld I bestehen. Um den Antrag stellen zu können, musst du einige Vorbereitungen treffen. Rechne vom letztmöglichen Tag der Antragsstellung rückwärts und plane genug Zeit für die folgenden Schritte ein:
Jetzt liegt es in der Hand des Vermittlers, ob er dem Antrag zustimmt. In der Regel dauert die Bearbeitungszeit 2 bis 3 Wochen. Abhängig von der Anzahl der eingegangenen Anträge kann es auch schneller gehen oder länger dauern. Plane besonders während der Ferien mehr Zeit ein. Achtung Für Selbstständige die bereits vor der Arbeitslosigkeit gegründet haben, kommt ein Gründungszuschuss nicht mehr in Frage. Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube. Video laden YouTube immer entsperren Der Gründungszuschuss in Zahlen: Höhe, Krankenversicherung und SteuernDie Förderung durch den Gründungszuschuss kann in zwei Phasen über einen Zeitraum von maximal 15 Monaten erfolgen. Hierbei handelt es sich tatsächlich um eine Förderung und nicht um einen Kredit. Sofern nicht absichtlich oder grob fahrlässig falsche Angaben gemacht wurden, muss der Gründungszuschuss nicht zurückgezahlt werden – auch dann nicht, wenn das Gründungsvorhaben scheitern sollte. Eine weitere gute Nachricht: der Gründungszuschuss ist steuerfrei und unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass das Einkommen aus dem Gründungszuschuss nicht den Steuersatz zur Besteuerung von anderem Einkommen erhöht. Förderung durch Gründungszuschuss in zwei PhasenPhase 1: Über einen Zeitraum von sechs Monaten wird der Gründungszuschuss in Höhe des bewilligten Arbeitslosengeld I gezahlt, was in der Regel 60% des vorherigen Netto-Gehalts entspricht. Zusätzlich werden 300 Euro für Sozialleistungen gezahlt. Phase 2: Im Anschluss an die sechs Monate kann eine Verlängerung der Zahlung von 300 Euro für Sozialleistungen für weitere neun Monate beantragt werden. Die Bewilligung der ersten Phase bedeutet nicht, dass du darauf Anspruch hast. Es wird erneut beurteilt, ob du die weitere Förderung erhältst. Der Gründungszuschuss wird immer monatlich rückwirkend auf dein Konto überwiesen. Das bedeutet, wenn du im April gegründet hast, bekommst du deine erste Zahlung im Mai. KrankenversicherungWährend bei der Zahlung von Arbeitslosengeld I Leistungen wie Kranken, Pflege-, und Rentenversicherung durch die Agentur für Arbeit übernommen werden, bist du als Selbstständiger jetzt selbst dafür verantwortlich. Die zusätzlichen 300 Euro für Sozialleistungen sollen dich bei deiner Absicherung unterstützen. Deine Krankenkasse erstellt dir ein Angebot und unterstützt dich bei Fragen. Gründungszuschuss abgelehnt – und jetzt?Da es keinen Rechtsanspruch mehr auf den Gründungszuschuss gibt, kann es passieren, dass dein Antrag abgelehnt wird. Solltest du einen Ablehnungsbescheid erhalten, kannst du innerhalb von vier Wochen kostenlos Widerspruch einlegen. Die Ablehnung erfolgt immer mit einer Begründung. Das ist die Gelegenheit sich die entsprechenden Abschnitte des Businessplans noch einmal vorzunehmen und sie zu überarbeiten – und beim nächsten Versuch zu überzeugen. Du erhältst dadurch eine zweite Chance, denn der Widerspruch wird nicht vom selben Vermittler bearbeitet sondern von einem neuen Sachbearbeiter, der mit einem frischen Blick entscheidet. Sollte auch der Widerspruch abgelehnt werden, bleibt noch die Möglichkeit vor dem Sozialgericht zu klagen. Auch hier gilt wieder eine Frist von vier Wochen nach Eingang des Bescheids. Wenn du einfach nicht genug Eigenkapital hast, auch eine Klage erfolglos bleibt oder der Weg vor Gericht für dich nicht in Frage kommt, lässt sich der Traum von der Selbstständigkeit möglicherweise auch durch Alternativen verwirklichen:
FazitAuch wenn es auf den ersten Blick aufwendig erscheint und es in den letzten Jahren immer schwieriger geworden ist die Förderung zu erhalten, lohnt sich der Antrag auf Gründungszuschuss. Die Auseinandersetzung mit dem Geschäftsmodellund die Erstellung eines Businessplans ist schließlich auch bei der Suche nach Alternativen zur Finanzierung des Geschäftsmodells wichtig. Es ist zu empfehlen, sich frühzeitig Unterstützung durch einen Gründungsberater zu suchen. So lassen sich die Erfolgschancen steigern und mit einer Expertenmeinung zum Geschäftsmodell Fehler vermeiden. Bildquelle: pixabay.com / rawpixel Was versteht man unter gründungszuschuss?Gründungszuschuss: Finanzielle Hilfe für die Startphase
In bestimmten Fällen kann Sie die Agentur für Arbeit beim Start in die Selbstständigkeit fördern – mit einem Gründungszuschuss. Mit dieser finanziellen Förderung können Sie schwankende Einnahmen in der Startphase ausgleichen und Ihren Lebensunterhalt sichern.
Bis wann gilt man als Existenzgründer?Wie lange gilt man als Existenzgründer? Existenzgründer sind Personen, die ein Unternehmen angemeldet haben. Oft gelten Selbstständige noch bis drei Jahre nach der Gründung als Existenzgründer. Für viele Fördergelder ist eine Voraussetzung, dass Ihr Unternehmen weniger als drei Jahre am Markt ist.
Wie lange Anspruch auf Arbeitslosengeld nach Selbständigkeit?Melden Sie sich vor Aufnahme Ihrer selbstständigen Tätigkeit arbeitslos und stellen Sie einen Antrag auf Arbeitslosengeld. Damit erhalten Sie für vier Jahre den Anspruch bei Bedarf, solange Ihre Selbstständigkeit weniger als 15 Stunden in der Woche beansprucht.
Kann ich als selbständiger Arbeitslosengeld bekommen?Wann haben Selbstständige Anspruch auf Arbeitslosengeld I? Ein Anspruch besteht, wenn man sich vor der Selbstständigkeit freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichert hat und sich arbeitslos meldet. Zudem muss man in den 30 Monaten vor Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate versichert gewesen sein.
|