Kosten alle notare gleich viel

Beim Hauskauf oder Wohnungskauf fallen für den Käufer Notarkosten und Gerichtsgebühren an, da ein Immobilienkauf in Deutschland immer der notariellen Beurkundung bedarf. Notare und Grundbuchämter berechnen ihre Gebühren nach der Höhe des Kaufpreises und nach der Art der tatsächlich angefallenen Tätigkeiten. 

Seit der letzten Gebührenerhöhung zum 1.8.2013 belaufen sich die Kosten bei Wohnungs- oder Hauskauf auf ca. 1,5% des Kaufpreises, davon etwa 1% Notarkosten und 0,5% Grundbuchkosten (Lesen Sie die News zur Erhöhung der Notargebühren). Gehen wir beispielsweise davon aus, dass der zu beurkundende Immobilienpreis 300.000 Euro beträgt, dann fallen hier ca. 4.500 Euro für Notarkosten und Grundbuchkosten an. Da die Geschäftsvorfälle sehr unterschiedlich sein können, weicht der Prozentsatz zuweilen vom Mittelwert ab und kann z.B. auch 1,2 % oder 1,8 % vom Kaufpreis betragen (siehe auch Gebührentabelle unter Punkt 2).

1. Wofür fallen Notarkosten und Grundbuchkosten an?

Kosten alle notare gleich viel

Die Gebühren fallen nicht nur für die Beurkundung des Kaufvertrags an, sondern auch für andere Vorgänge, die vor Eintragung des Käufers in das Grundbuch erledigt werden müssen wie z.B.:

  • Löschung der Grundschulden des Verkäufers
  • Vorkaufsverzichtserklärung einholen
  • Eintragung von Wegerechten und Wohnrechten
  • Fälligkeitsstellung des Kaufpreises
  • Eintragung der Auflassungsvormerkung in das Grundbuch

Die Kosten für den Notar errechnen sich aus den notwendigen Dienstleistungen. Je mehr einzelne Vorgänge durch den Notar für den Eigentumsübergang abgewickelt werden müssen, desto höher fallen die Notargebühren aus. So fallen z.B. zusätzliche Notarkosten an, wenn für die Auszahlung des Kaufpreises an den Verkäufer im Ausnahmefall ein Notaranderkonto genutzt wird.

Höhe Grundbuchkosten und Notarkosten beim Hauskauf und Wohnungskauf

Um die Höhe der Notarkosten und Grundbuchkosten zu bestimmen, muss man die Tätigkeiten kennen, die durch den Immobilienkauf ausgelöst werden und die Gebührentabelle entsprechend anwenden. So berechnet ein Notar alleine für die Beurkundung des Kaufvertrags den 2-fachen Gebührensatz. Darüber hinaus kann er Kosten für die Betreuung und den Vollzug des Eigentumsübergangs sowie seine Auslagen in Rechnung stellen. Auch das Grundbuchamt berechnet seinerseits alle Vorgänge des Eigentumsübergangs. Alles in allem können auf diese Weise schnell 5 oder 5,5 Gebührensätze zusammenkommen.

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Expertenrat von Notar Dr. Jan Hupka

"Die Höhe der Notargebühren richtet sich nach dem Kaufpreis. Die Höhe ist aber kein fester Prozentsatz, sondern in einer Gebührentabelle festgelegt, die degressiv steigt. Bei höheren Kaufpreisen ist der prozentuale Anteil also geringer. Als grobe Faustformel kann man für Notar- und Grundbuchkosten ein Prozent einkalkulieren."

Mehr im Notartermin & Hauskauf - die wichtigste Fragen von Käufern und Verkäufern

2. Berechnung Notarkosten und Grundbuchkosten – Gebührentabelle

Im Folgenden sind beispielhaft die Notarkosten bzw. Grundbuchkosten in Summe aufgeführt, die bei ausgewählten Kaufpreisen und einer durchschnittlichen Gebühr von 5,5 Gebührensätzen entstehen:

Kaufpreis

Einfache Gebühr

5,5 fache Gebühr

Umsatzsteuer

Kosten gesamt

50.000 € 165,00 € 907,50 € 172,43 € 1.079,93 €
100.000 € 273,00 € 1.501,50 € 285,29 € 1.786,79 €
150.000 € 381,00 € 2.095,50 € 398,15 € 2.493,65 €
200.000 € 435,00 € 2.392,50 € 454,58 € 2.847,08 €
250.000 € 535,00 € 2.942,50 € 559,08 € 3.501,58 €
300.000 € 635,00 € 3.492,50 € 663,58 € 4.156,08 €
400.000 € 835,00 € 4.592,50 € 872,58 € 5.465,08 €
500.000 € 935,00 € 5.142,50 € 977,08 € 6.119,58 €
600.000 € 1.095,00 € 6.022,50 € 1.144,28 € 7.166,78 €
800.000 € 1.415,00 € 7.782,50 € 1.478,68 € 9.261,18 €
1.000.000 € 1.735,00 €

9.542,50 €

1.813,08 € 11.355,58 €

Quelle: immoverkauf24, Beispiele für Notar- und Gerichtskosten bei unterschiedlichen Kaufpreisen und Unterstellung eines 5,5 fachen Gebührensatzes

Beispiel: Bei einem Kaufpreis von 200.000 Euro und 5,5 Gebührensätzen betrügen die Notar- und Grundbuchkosten 2.847,08 Euro (entspricht 1,4% des Kaufpreises).

In der Praxis ist jeder Fall anders, z.B. soll in einem Fall eine Negativbescheinigung bei der Stadt eingeholt werden, in einem anderen nicht. Oder in einem Fall beträgt die einzutragende Grundschuld nur 30% des Kaufpreises, in einem anderen Fall 70%. In jedem Einzelfall sind die Kosten unterschiedlich, weshalb hier nur grobe Durchschnittswerte angegeben werden.

3. Kann man Notargebühren oder Gerichtsgebühren sparen?

Die Gebühren für den Notar und die Gerichtsgebühren sind in der Gebührenordnung für Notare festgeschrieben. Sie sind nicht verhandelbar.

Da die Höhe der Notargebühren durch der Höhe des Kaufpreises maßgeblich bestimmt wird, ist es immer ratsam beispielsweise bei einem Bauvorhaben zunächst das Grundstück zu erwerben. Der Kaufpreis eines unbebauten Grundstücks ist in der Regel viel geringer als der Kaufpreis eines Grundstücks mit Immobilie. 

4. Notar- und Grundbuchkosten – Hier Gebühren berechnen

Mit dem Notarkostenrechner von immoverkauf24 können Sie ermitteln, welche Tätigkeit des Notars oder Grundbuchamtes wieviel Kosten verursacht: Was kostet die Beurkundung des Kaufvertrages? Wie teuer ist es, eine Grundschuld einzutragen oder eine Grundschuld löschen zu lassen. Wählen Sie einfach Ihr Vorhaben aus und berechnen die Notargebühren und Grundbuchkosten.

Hinweis von immoverkauf24: Durch spezielle vertragliche Regelungen können selbstverständlich weitere Gebühren anfallen. Wir können daher für die Richtigkeit der Kostenberechnung trotz größter Sorgfalt keine Gewähr übernehmen.

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Können Notarkosten variieren?

Kann ich die Notarkosten beim Hauskauf verhandeln? Die Notarkosten beim Hauskauf sind nicht verhandelbar. Die Kosten für die unterschiedlichen Aufgaben eines Notars werden durch das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt. Die Kosten werden maßgeblich durch den Kaufpreis einer Immobilie bestimmt.

Wie hoch sind die Notarkosten?

In der Regel belaufen sich die Notarkosten auf ein bis drei Prozent des Kaufpreises.

Wie viel Prozent bekommen Notare?

1,5% des Kaufpreises, davon etwa 1% Notarkosten und 0,5% Grundbuchkosten (Lesen Sie die News zur Erhöhung der Notargebühren). Gehen wir beispielsweise davon aus, dass der zu beurkundende Immobilienpreis 300.000 Euro beträgt, dann fallen hier ca. 4.500 Euro für Notarkosten und Grundbuchkosten an.

Wie berechnet man den Geschäftswert?

Der Geschäftswert richtet sich nach dem wirtschaftlichen Wert der beurkundeten Erklärungen. Oft kommt er als bestimmter Geldbetrag in der Urkunde zum Ausdruck. Wird z.B. eine Grundschuld zu 50.000,00 € bestellt, oder ein Haus für 250.000,00 € verkauft, dann ist dieser Betrag der Ge- schäftswert.