Wie die Überschrift schon sagt ist mir heute eine Frau beim Ausparken rückwärts in meinen Astra gefahren. Türe hinten verkratzt und die Karosse hinter der Tür bis zum Radlauf zerkratzt, verbeult und ziemlich uneben. Naja soweit so schlecht, sie hat natürlich schuld, hat sie auch zugegeben. Wir haben Nummern usw. ausgetauscht und sie meinte sie meldet das jetzt ihrer Versicherung und will meine Versicherungsdaten noch haben. So aber wie geht das ganze jetzt
weiter? Hab noch nie einen solchen Unfall gehabt. Muss ich jetzt einen Kostenvoranschlag machen lassen, schickt die Versicherung von ihr einen Gutachter und wann darf ich den Schaden reparieren lassen und wo? Bekomme ich Geld von der Versicherung oder muss ich die Rechnung der Reparatur einschicken? Erstmal deine Versicherung informieren, die können gleich gegenprüfen wann sie die anderen kümmern. Normal kommt der Gutachter von denen, aber man muss halt sehen wie reell der ist. Wenn der Schaden komplett begutachtet ist und das Gutachten angenommen ist, dann gehts ans reparieren. fahr zu nem FOH und lasse einen Gutachter von denen kommen !
Kennst nen Lackier/Karosseriebaubetrieb in deiner nähe . Die haben auch Gutachter zur "Hand" .Die Versicherung des Gegners halten die Kosten immer so klein wie möglich:--( Einfach Gutachter deines Wahls beauftragen und gut, dann auf GA-Basis abrechnen (-19%) oder reparieren lassen, wie du magst. Und du hast Anspruch auf nen Anwalt, Mietwagen, Evtl. Fz-Ausfall usw. Blos kein Gutachter von der gegnerischen Versicherung nehmen und am besten über Anwalt kommunizeren, die versuchen natürlich alles so klein wie möglich zu halten und dich zu Aussagen bzw. Zugeständnissen zwingen, welche nicht nötig sind. Wenn du Verkehrsrechtschutz hast,sofort den besten Anwalt deiner Stadt angagieren,bevor deine Unfallgegnerin dir deinen Anwalt weg schnappt, Wenn du Verkehrsrechtschutz hast,sofort den besten Anwalt deiner Stadt angagieren,bevor deine Unfallgegnerin dir deinen Anwalt weg schnappt Der ist gut Leider finde ich das sehr traurig wenn der eigene Anwalt dann die Interessen des streitgegners vertritt, das ist korrupt !!! Alle wichtigen Infos sind hier zusammengefasst: http://www.ingbuero-roeder.de/info.html selbst fachgerecht gebaut und dannn noch Fotos zur Versicherung durch den Gutachter schicken lassen, das das Fahrzeug gebaut wurde und dann musste mir noch nachträgöich die Mwst.
ausgezahlt werden Das stimmt so nicht ganz. Wenn es repariert wurde gibt es erstmal den Nutzungsausfall erstattet, die MwSt. gibt es aber nur für Teile bzw. Arbeiten, für welche diese auch angefallen ist, sprich über eine Rechnung mit ausgewiesener MwSt. belegbar. Schaden - MwSt. wurde ausgezahlt, danach gebaut und nach neuen Gutachten und langem hin und her mit dem Anwalt gab's auch noch die MwSt zurück ! Edit: Zuletzt bearbeitet: 14.10.2013 Beim Anwalt gilt,wer zu erst kommt,den vertritt er,deshalb besser sofort seinen Anwalt einschalten. Für n Parkschaden n Anwalt einschalten?? Bring den Wagen zur Werkstatt und die kümmern sich um den ablauf Für n Parkschaden n Anwalt einschalten?? Bring den Wagen zur Werkstatt und die kümmern sich um den ablauf Macht zum Beispiel meine Werkstatt von ganz allein ! Ich mach mir das immer sehr einfach.... Ich ruf IMMER die Polizei dazu; da gibt's dann in Aktenzeichen und da steht dann alles drin... Danach geht das Auto zum FOH und ich übergebe Aktenzeichen und Daten des Unfallgegners. Abtrittserklärung unterschreiben; Ersatzwagen aussuchen und alles wird gut. Ich mach mir das immer sehr einfach.... Ich ruf IMMER die Polizei dazu; da gibt's dann in Aktenzeichen und da steht dann alles drin... Danach geht das Auto zum FOH und ich übergebe Aktenzeichen und Daten des Unfallgegners. Abtrittserklärung unterschreiben; Ersatzwagen aussuchen und alles wird gut. Das ist sowieso immer der Beste Weg. Man sollte immer die Bullen rufen. Wie schon erwähnt, wegen dem Aktenzeichen und Beweisaufnahme. Ja Polizei rufen is auf jedenfall immer gut. Hätte für mich auch mal fast blöd geendet als mir nen Trekker die Vorfahrt genommen hat. Das ist typisch deutsch- erstmal die Straße blocken und auf die Polizei warten... :roll: Die kommen und außer Unfallstelle absichern und ggf. Verwarnung gibts nichts, die haben ja den Unfallhergang nicht gesehen. Außer es ist offensichtlich, dann hätte aber ein Foto und zur Seite fahren auch gereicht. Könnte jedes mal kotzen, wenn man auf der AB fährt und es ist 20 km
Stau in der Baustelle, wo sich 2 leicht mi Stoßstangen gestreift haben und nun stehen die da und blockieren alles. Also die gute Frau meinte ich soll einen Voranschlag machen lassen und mich dann melden. Wenn es nicht zu hoch wird will sie es aus eigener Tasche bezahlen. Montag muss der Wagen sowieso zur Inspektion dann lass ich das gleich mal mit machen. Danke derweil mal für die Ratschläge. Zeugen habe ich genug. Das ist das wichtigste,das man Zeugen hat und paar gute Fotos macht.Den Rest erledigt Anwalt und Gericht,wenn nicht alles normal abläuft. Das ist typisch deutsch- erstmal die Straße blocken und auf die Polizei warten... :roll: Die kommen und außer Unfallstelle absichern und ggf. Verwarnung gibts nichts, die haben ja den Unfallhergang nicht gesehen. Außer es ist offensichtlich, dann hätte aber ein Foto und zur Seite fahren auch gereicht. Könnte jedes mal kotzen, wenn man auf der AB fährt und es ist 20 km Stau in der Baustelle, wo sich 2 leicht mi Stoßstangen gestreift haben und nun stehen die da und blockieren alles. Das sollte man differenziert betrachten... Hab da durchaus schon schlechte Erfahrungen gesammelt... Mir fuhr mal ein lkw beim rückwärts Rangieren trotz
Einweiser die Stoßstange kaputt... er wollte keine Polizei obwohl er das beim Unfall mit nem Firmenfahrzeug tun sollte (ist in unserer Firma Pflicht)... Ich rief dann die Polizei dazu. Es wurde ein Unfallbogen mit Skizze, Angaben zum Zeugen und angehängtem Aktenzeichen ausgfüllt. Das habe ich dann alles bei der Schadensabwicklung mittels Abtrittserklärung meinem FOH übergeben; im Glauben es habe sich somit erledigt... Jaaaaaaaaaaa aber dann... Etwa 2 Wochen nach erfolgter Reparatur kamen dann
die Briefe der gegnerischen Versicherung, in welcher ich Angaben zum Unfallhergang etc machen sollte... Hab dann gleich mal da angerufen und gefragt was die von mir wollen; da hat der gute Herr Unfallverursacher scheinbar den Unfall weder beim Chef noch bei der Versicherung gemeldet... Aber bei dem seiner Versicherung trafen Rechnungen ein und die knnten wenig mit anfangen... Nen Gutachter wollten die auch noch schicken; war aber sehr sinnfrei nachdem der Wagen bereits zwei Wochen wieder fit war
Dann kam irgendwann ein weiterer Brief von dennen; diesmal eine Belehrung, wie ich bei der Wahl des Ersatzwagens vorzugehen habe; muss mir da im Rahmen meiner Möglichkeiten Angebote zu den Mietwagenpreisen einholen und nur der günstigste wird von der Versicherung bezahlt... Da bin ich dann erstmal nach Erläuterung am Telefon leicht ausgetickt; ich hab den Schaden und soll dann auch noch Rennerei auf mich nehmen... Aber um auf den Punkt zu kommen; ohne die Eindeutigkeit des Hergangs - entnehmbar
aus der Akte der Polizei - hätte ich an dieser Stelle weit mehr Rennerei und Ärger gehabt; somit wär mir das in jedem Fall scheissegal, wer da wie lange wegen Abwicklung in nem Stau steht oder sonstwas; ICH hab dann den Schaden und da interessiert mich der Rest kostbar wenig; mit typisch deutsch hat das aber wenig zu tun Was muss ich machen wenn mir jemand ins Auto gefahren ist?Sichern Sie die Unfallstelle: Warnblinker einschalten und dann das Warndreieck aufstellen – in einem Abstand von 50 bis 100 Metern. Eine Warnweste müssen Sie im Auto haben. Und es ist sinnvoll, sie auch anzuziehen. Vor allem auf viel befahrenen Straßen und bei schlechter Sicht.
Wer meldet den Unfall bei der Versicherung?Wer muss den Unfall-Schaden der Versicherung melden? Stehen die Fakten fest, ist der Unfallverursacher in der Pflicht: Er muss seiner Versicherung den Schaden zeitnah melden. Und selbst wenn die Haftung klar zu sein scheint, sollte der Geschädigte das Gespräch mit der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung suchen.
Wie schnell muss ich einen Unfall bei der Versicherung melden?Ist man in einen Unfall verwickelt, muss grundsätzlich die Kfz-Versicherung informiert werden. Die Schadensmeldung sollte möglichst sofort erfolgen, spätestens jedoch innerhalb einer Woche. Eine solche Informationspflicht steht in der Regel in den Versicherungsbedingungen.
Was tun bei Unfall als Geschädigter?Notruf wählen und Erste Hilfe leisten. Sind Personen bei dem Autounfall verletzt worden, sollte umgehend der Rettungsdienst unter der Nummer 112 (kostenlos über Notrufsäule, Telefonzelle, Handy) verständigt werden. Kam es bei dem Unfall ausschließlich zu Sachschäden, sollte die Polizei unter 110 informiert werden.
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