Viele Urlaubsregionen informieren zudem auf eigenen Internetseiten über die aktuell geltenden Vorschriften. Show
Reisen im AuslandAuch im Ausland gibt es unterschiedliche Regeln, die sich aufgrund der dynamischen Pandemielage regelmäßig ändern können. Was genau in welchem Land gerade gilt, erfahren Sie auf der Website des Auswärtigen Amts. Bitte informieren Sie sich dort vor Ihrem Urlaub über Reisewarnungen und die jeweiligen Einreisebestimmungen. Auch Reiseanbieter und Fluggesellschaften sollten relevante Hinweise für Sie bereithalten. Informieren Sie sich, in welchen Sprachen die Nachweise – wenn notwendig – akzeptiert werden und gegebenenfalls, welche Einreisebestimmungen für Kinder gelten. Wichtig zu beachten: Falls Sie mehrere Länder bereisen oder ein Land durchqueren, um in ein anderes zu gelangen, können je nach Land unterschiedliche Einreisebestimmungen gelten. Besondere Nachweise können auch bei der Durchreise oder einem Zwischenstopp notwendig sein. Bitte bedenken Sie zudem, dass sich die Infektionslage in einem Land schnell ändern kann. Sie sollten sich daher auch während Ihrer Reise auf dem Laufenden halten. Vor der Reise: Krankenversicherung, Corona-Test, Corona-Warn-AppVor Ihrer Reise sollten Sie wichtige Vorkehrungen treffen: Überprüfen und erweitern Sie gegebenenfalls die Gültigkeit Ihres Reisekrankenversicherungsschutzes. Ist für die Einreise in Ihr Zielland ein PCR-Test notwendig, kümmern Sie sich frühzeitig darum. Installieren Sie bitte auch die Corona-Warn-App auf Ihrem Smartphone. Über die App können Sie anonym und schnell darüber informiert werden, wenn Sie sich in der Nähe infizierter Personen aufgehalten haben. Je früher Sie das wissen und sich entsprechend umsichtig verhalten, desto geringer ist die Gefahr, dass sich weitere Menschen anstecken – ob während der Reise oder in Ihrer direkten Umgebung. Sie können auch Nachweise wie ein Impfzertifikat oder einen Genesenen- bzw. Testnachweis in die App einpflegen. Gültige Nachweise im Falle einer möglichen Nachweispflicht bei EinreiseGenesene • Schriftlicher oder digitaler ärztlicher Nachweis, dass eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorlag und diese durch eine Labordiagnostik (zum Beispiel mittels PCR-Test) nachgewiesen wurde Geimpfte • Impfpass (gelbes Impfbuch oder digitaler Impfnachweis) oder eine Ersatzbescheinigung, womit die erfolgte Corona-Schutzimpfung mit einem oder mehreren in Deutschland oder in Europa zugelassenen COVID-19-Impfstoffen ärztlich bestätigt wird Gut zu wissen: Gut zu wissen: Seit dem 31. Mai 2022 werden für die Einreise nach Deutschland alle von der Weltgesundheitsorganisation WHO als anerkannten Impfstoffeals Impfnachweis akzeptiert. • Seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung sollten mindestens 14 Tage vergangen sein. Negativ Getestete • Negatives Testergebnis mittels PCR oder in einigen Fällen mittels PoC-Antigen-Schnelltest. Wie viele Stunden das Testergebnis gültig ist und wie viele Stunden der Test zurückliegen darf, variiert dabei von Land zu Land. Nutzen Sie den digitalen ImpfnachweisDas digitale COVID-Zertifikat der Europäischen Union (EU) erleichtert das Reisen in deren Mitgliedsstaaten. Neben Angaben zu Impfungen ist es auch möglich, Informationen über Testzertifikate und überstandene Corona-Infektionen in den jeweiligen Apps hochzuladen und zu verwalten. Sie können Ihren Impfstatus beispielsweise in der Corona-Warn-App oder in der CovPass-App speichern und kontrollieren lassen. Alle wichtigen Informationen zum digitalen Impfnachweis finden Sie hier zusammengefasst. Auf Reisen: AHA-Formel und Vor-Ort-RegelnAuf Reisen sind Kontakte mit anderen Menschen kaum vermeidbar. Umso wichtiger ist die Einhaltung der AHA-Formel: Abstand halten (mindestens 1,5 Meter), Hygieneregeln beachten (Husten, Niesen in die Armbeuge/ ein Papiertaschentuch und gründliches Händewaschen) und im Alltag sowie auf Reisen Maske tragen. Vielerorts sind sogenannte OP-Masken oder auch Masken der Standards FFP2 oder KN95/N95 vorgeschrieben, etwa in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie auf dem Flughafengelände und im Flugzeug. Informieren Sie sich bitte über die aktuell geltenden Vorschriften bei Ihrem Reiseveranstalter, auf den Webseiten Ihrer Zielregion sowie bei den Behörden vor Ort. Maskentypen und Schutzvisiere im Vergleich Bundesinstitut für Arzneimittel & Medizinprodukte Sicher zurückkommen: Nachweispflicht für die Einreise nach DeutschlandSeit dem 31. Mai 2022 entfällt bei der Einreise nach Deutschland die generelle Nachweispflicht. Für Reisende ist es nicht länger erforderlich, einen Impf-, Test- oder Genesenennachweis vorzulegen. Auch die Anmeldepflicht und die Klassifizierung „Hochrisikogebiete“ fallen weg. Die Einreise aus Virusvariantengebieten stellt weiterhin eine Ausnahme dar. Die Coronavirus-Einreiseverordnunggilt vorerst bis zum 31. Januar 2023. Regeln für die Einreise aus VirusvariantengebietenGenerell gilt ein grundsätzliches Beförderungsverbot für Einreisen aus Virusvariantengebieten. Die Ausnahmen können Sie hier entnehmen. Wer aus einem Virusvariantengebiet einreist, muss einen negativen Testnachweis vorlegen, der auf einer Testung mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-NAT oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) beruht. Dies gilt für Personen ab 12 Jahren. Die Testverpflichtung besteht auch für Reisende, die nur einen Zwischenstopp in Deutschland machen (zum Beispiel Umstieg an einem deutschen Flughafen). Die verschärften Schutzvorkehrungen sollen dazu beitragen, dass Infektionen frühzeitig vor der Einreise entdeckt werden. Darüber hinaus gibt es spezielle Anmelde- und Quarantänepflichten für Einreisende nach einem Aufenthalt in einem Virusvariantengebiet: Eine Liste der aktuellen Gebiete finden Sie beim Robert Koch-Institut (RKI). Mehr zu den aktuellen Einreisebeschränkungen sowie zu Test- und Quarantänepflichten erfahren Sie auch auf der Website des Auswärtigen Amtes. Anmeldepflicht nach Voraufenthalt in einem VirusvariantengebietEinreisende, die sich innerhalb von 10 Tagen vor ihrer Einreise nach Deutschland in einem Virusvariantengebiet aufgehalten haben, sind verpflichtet, die digitale Einreiseanmeldung auszufüllen und die erhaltene Bestätigung bei Einreise mit sich zu führen. Sollte Ihnen aufgrund fehlender technischer Ausstattung oder aufgrund technischer Störung eine digitale Einreiseanmeldung nicht möglich sein, müssen Sie stattdessen eine Ersatzmitteilung ausfüllen. Quarantänepflicht nach Voraufenthalt in einem VirusvariantengebietEinreisende nach Voraufenthalt in Virusvariantengebieten sind grundsätzlich verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg zu Ihrem Wohnort oder in eine andere geeignete Unterkunft (zum Beispiel Hotel) zu begeben und sich nach ihrer Einreise ständig dort aufzuhalten, also in Quarantäne zu begeben. Nach Voraufenthalt in einem Virusvariantengebiet beträgt die Quarantänezeit 14 Tage. Eine vorzeitige Entlassung aus der Quarantäne ist – auch für Geimpfte und Genesene – nicht möglich. Wird das betroffene Virusvariantengebiet noch während der Absonderungszeit in Deutschland herabgestuft, endet auch die Pflichtquarantäne vorzeitig. Hilfreiche Tipps für das Reisen während der Pandemie:Reisen sind nicht generell verboten, weder im In- noch im Ausland. Wenn Sie verreisen, achten Sie bitte jederzeit auf die AHA-Formel und beachten Sie die Regeln vor Ort. Außerdem:
Weitere Informationsquellen für ReisendeDie Deutsche Bahn stellt auf ihrer Internetseite viele Tipps zum sicheren Reisen bereit. Zusätzlich finden Sie alle wichtigen Informationen zur Coronavirus-Einreiseverordnung, auch in Englisch, auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit. Was bedeutet vollständig geimpft Einreise USA?Frage: Wann gilt man in den USA als voll geimpft? Antwort: Nach Angaben des Center for Disease Control and Prevention – CDC - sind Sie dann vollständig geimpft, wenn Sie mit den durch die Food and Drug Administration (FDA) oder mit den auf der WHO als Notfallimpfstoffe zugelassenen COVID-Impfstoffen geimpft wurden.
Was braucht man für die Einreise nach Deutschland?Bei der Einreise nach Deutschland
Seit dem 1. Juni 2022 brauchen Einreisende keinen Nachweis mehr, dass sie geimpft, genesen oder negativ getestet sind. Ausgenommen sind Personen, die auch einem Virusvariantengebiet einreisen (siehe unten).
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