Was darf am 1 märz wieder öffnen

Region (mcs) Mit dem Beschluss vom 26. Februar 2021 hatte die Landesregierung weitere Änderungen hinsichtlich der in Baden-Württemberg geltenden Corona-Maßnahmen festgelegt. Die Änderungen treten ab morgen, dem 1. März 2021 in Kraft.

Friseurbetriebe und Barbershops dürfen ab dem 1.März wieder öffnen. Voraussetzung ist eine vorherige Anmeldung und Reservierung der Kunden innerhalb eines Zeitfensters. Erlaubt sind nur Friseurdienstleistungen wie etwa Haare waschen, schneiden, färben und föhnen. Da Bartschneiden oder Rasuren nur ohne Tragen einer medizinischen Maske möglich sind, bestehe hier ein erhöhtes Infektionsrisiko. Bartschneiden oder Rasuren, Kosmetische Leistungen sowie Wellnessbehandlungen seien deshalb nicht zulässig, so die Erläuterung des Landes.

Fahrschulen

Praktische Fahrausbildung und Fahrprüfung sind zudem wieder möglich. Theorieunterricht ist aber weiterhin nur online erlaubt. Beim praktischen Fahrunterricht und der praktischen Fahrprüfung müssen alle Fahrzeuginsassen eine medizinische Maske oder FFP2-Maske tragen.

Gartenmärkte/Blumenläden

Der Verkauf von Pflanzen und sonstigen gartenbaulichen Erzeugnissen, einschließlich des notwendigen Zubehörs, in Gärtnereien, Blumenläden, Gartenmärkten und Gartencentern von Bau- und Raiffeisenmärkten ist wieder möglich. Andere Warenbereiche sind hie aber abzutrennen. Mischsortimente dürfen nur  angeboten werden, wenn der erlaubte Sortimentsteil mindestens 60 Prozent beträgt, so die Landesregierung. Des weiteren würden die bereits bekannten Vorschriften gelten.

7-Tage-Inzidenz 

Die derzeitige 7-Tage-Inzidenz in Baden-Württemberg liegt bei genau 50. Dies meldete das Landesgesundheitsamt am Samstag.

Längerer Corona-Lockdown, dafür kürzer Schlafen und sich die Haare machen lassen. Das alles kommt im März auf Dich zu.

Was darf am 1 märz wieder öffnen

Nicht nur der Frühling ist im Anmarsch - auch neue Änderungen und Gesetze kommen im März 2021. Lies hier, was Du wissen musst.

Lockdown läuft aus: Friseure, Baumärkte, Kitas und Schulen öffnen

Ob wirklich alles einfacher wird, weiß keiner. Sicher ist nur, dass nichts sicher ist. Die Infektionslage ist einfach zu dynamisch, um die so herbeigesehnten klaren Maßnahmen zu Lockerungen zu beschließen. Immerhin: Friseure dürfen ab 1. März wieder öffnen.

Am Montag dürfen neben Friseursalons auch Gartenmärkte, Gärtnereien und Blumenläden wieder öffnen. Auch Grundschulen können ab 1. März in voller Klassenstärke zum Präsenzbetrieb zurückkehren. Das gleiche gilt für die Kitas.

Für die Öffnung von Grundschulen und Kitas ist die Sieben-Tage-Inzidenz maßgeblich: Liegt der Wert im jeweiligen Landkreis oder in der Stadt bei 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner oder darüber, müssen die Einrichtungen geschlossen bleiben. Liegt der Wert zwischen 150 und 200, gilt das als Empfehlung.


Baukindergeld

Die Änderungen im März 2021 betreffen auch das Baukindergeld – es läuft zum 31. März aus. Wer es sich noch sicher will, muss bis zu diesem Datum einen Kaufvertrag unterzeichnet oder eine Baugenehmigung erhalten haben. Dann kann das Baukindergeld noch bis Ende 2023 beantragt werden.


Hecken schneiden

Das Schneiden von Hecken ist ab dem 1. März wieder verboten.Bis 30. September dürfen Hecken, Gebüsche, lebende Zäune und andere Gehölze laut Bundesnaturschutzgesetz nicht mehr geschnitten werden. Grund: Tierschutz, denn sie sind ein wichtiger Lebensraum für Vögel. Wer dagegen verstößt, ist je nach Bundesland bis zu 100.000 Euro los. Form- und Pflegeschnitte sowie das Stutzen von Hagebutten und ähnlichen "naturnahen" Pflanzen bleibt aber erlaubt.


Neues Gesetz im März 2021: Energieeffizienzklasse

Kaufst Du Dir ein Elektrogerät, waren die Kategorien bislang recht unübersichtlich. Oder kennst Du den Unterschied zwischen A+++ und A++? Damit ist nun Schluss, denn dieGeräte dürfen nur noch die Energielabels A bis Gtragen. Damit wird die Übersicht beim Kauf erleichtert und Du wirst nicht unnötig verwirrt.


Google-Suche

Diese Änderung bedeutet für viele Webseiten-Betreiber Mehrarbeit und könnte vielen Betrieben und Selbstständigen in Deutschland auf die Füße fallen. Denn, wer seine Webseite bis 31. März 2021 nicht auch für Smartphones bzw. Mobilgeräte optimiert anbietet, wird von Google schlechter gerankt.Das bedeutet, dass diese Seiten in der Google-Suche nachteilig behandelt werden und erst viel weiter hinten auftauchen. Gerade Handwerker und andere Dienstleister könnten damit kalt erwischt werden.


Telefonische Krankschreibung

Achtung: Sie gilt nur noch bis zum 31. März. Dann läuft diese Regelung wieder aus. Ob sie verlängert wird, wird sich zeigen – auch wenn es praktisch ist, bedeutet eine Nicht-Verlängerung, dass sich die Zeiten wieder bessern. Und es geht doch nichts über ein echtes Arztgespräch.


Registrierkassen und Waagen

Für Händler ist am 31. März die Schonfristin puncto elektronische Registrierkassen und Waagen vorbei. Es gibt noch viele Geräte, die nicht mit dem sogenannten Sicherheitsmodul TSE ausgerüstet sind und das muss bis Ende März behoben sein. Damit ist die lückenlose Aufzeichnung aller Vorgänge an der Kasse manipulationssicher.


Steuerstundung

Steuerstundungen wegen der Corona-Pandemiekönnen Betriebenur noch bis 31. Märzbeantragen – danach läuft die Frist der getroffenen Regelung aus. Ob sie verlängert wird, ist bislang unklar.


Säumniszuschläge und Kontopfändung

Das Finanzamt ist oft unerbittlich – allerdings ist es erstmal noch etwas entspannter. Säumniszuschläge oder Kontopfändungen sollenbis 30. Junierstmal nicht vollzogen werden. Dies betrifft Steuern, die bis 31. März fällig sind.


Entschädigungsregel bei Quarantäneanordnung

Wird das eigene Kind unter Quarantäne gestellt, muss es zu Hause betreut werden. Dafür gibt es eine Regelung, die Eltern einen Anspruch auf Entschädigung gibt – schließlich können sie nicht arbeiten. Bislang gilt die Regel nur bis März 2021. Wie es damit weitergeht, ist unklar, allerdings ist eine Verlängerung angesichts der Pandemie-Lage erwartbar.


Neues Gesetz im März 2021: Internet-Bezahlung

Es hat sich in den letzten Monaten schon angekündigt, aber ab 15. Märzsind dann alle Schlupflöcher zu. Stufenweise wurde die Bezahlung im Internet durch eine EU-Richtlinie reguliert. Als letzte Stufe galt die Regel für Einkäufe ab 150 Euro, nun gilt sie für alle Beträge: Bei Online-Zahlungen per Kreditkarte reichen nicht mehr nur die Daten auf der Kreditkarte – die Zwei-Faktor-Authentifizierung wird Pflicht.Also muss neben den Kreditkartendaten auch ein TAN eingegeben werden. So soll die Internet-Bezahlung sicherer gemacht werden.


Zeitumstellung

Eine der wichtigsten Änderungen im März 2021 ist die Zeitumstellung.Am 28. März wird die Uhr um 2 Uhr auf 3 Uhr vorgestellt – und die Sommerzeitist wieder da. Für alle, die es abends gerne hell haben, eine Freude. Doch leider bleibt den anderen nichts als die Qual, sich an die neue Zeit zu gewöhnen. Schließlich wird eine Stunde Schlaf geklaut. Eigentlich sollte die Zeitumstellung abgeschafft werden, doch die Abschaffung liegt bekanntermaßen bis auf Weiteres auf Eis.