Neue arbeit und gleich schwanger

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Neue arbeit und gleich schwanger

Beruflich geschützt: Mutter mit ihrem Baby

Foto: Patrick Pleul/ picture alliance / dpa

Sie haben ein Problem:

Zum nächsten Monatsersten fangen Sie Ihren neuen Job an. Und seit heute wissen Sie definitiv, dass Sie schwanger sind. Eigentlich kein Problem, denn in Deutschland gibt es ja den Mutterschutz.

Chefs sind zwar nicht total begeistert, wenn neue Mitarbeiterinnen nach ein paar Monaten wieder zeitweilig aussteigen. Aber das kriegt man alles irgendwie hin, Kündigungsschutz und Krankenkassen sei Dank.

Aber: Ihr Arzt hat von einer Risikoschwangerschaft gesprochen. Nichts, weshalb man sich allzu große Sorgen machen müsste. Aber damit haben Sie nun ein Arbeitsverbot bis zur Entbindung. Der Schutz von Baby und Mutter geht vor.

Für Ihre Firma stellt sich das allerdings so dar: Sie haben noch keinen Tag gearbeitet, werden das auch in den kommenden Monaten nicht tun, bekommen aber Ihr Gehalt. Wie werden die das finden?

Das könnte helfen:

Die Regelungen für den Mutterschutzlohn. Denn der ist keine Leistung, die Sie sich erarbeiten und ansparen müssen. Der Arbeitgeber muss ihn zahlen, wenn ein Arbeitsverbot in der Schwangerschaft greift. Dann ist dieser Lohn Ihr gutes Recht.

Das stellte das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg im vergangenen Jahr fest. Da hatte sich eine Firma in genau so einer Situation geweigert, den Lohn zu zahlen. Doch schon die Vorinstanz gab der werdenden Mutter recht, die Landesrichter erklärten dann: Der Anspruch aus dem Mutterschutzgesetz "sieht keine vorherige tatsächliche Arbeitsleistung als Anspruchsvoraussetzung vor."

Übrigens spielt es dabei keine Rolle, ob Sie schon von der Schwangerschaft wussten, als Sie den neuen Arbeitsvertrag unterzeichneten. Das wird in der Urteilsbegründung eigens erwähnt.

Welche Rechte im Job haben Sie sonst als Schwangere?

Über so etwas Privates wie Ihren kommenden Nachwuchs müssen Sie prinzipiell mit niemandem in der Firma reden. Es gibt keine Meldepflicht, Sie müssen sich mit der Nachricht wohlfühlen. Allerdings gibt es Arbeitsschutzbestimmungen für Schwangere, die die Firma nur umsetzen kann, wenn bekannt ist, dass Sie Mutter werden.

Und natürlich ist es besser für die Firma, wenn sie frühzeitig Ihren zeitweiligen Ausfall vorbereiten kann, etwa indem eine Vertretung eingearbeitet wird. Es kann unter die Treuepflicht der Arbeitnehmer fallen, früh genug Bescheid zu sagen. Oder einfach gesagt: Machen Sie Chefs und Kollegen die Planung nicht unnötig schwer.

Zwei Zeiträume sind sehr wichtig:

  • Zum einen der Kündigungsschutz, der mit dem Beginn der Schwangerschaft beginnt und vier Monate nach der Geburt des Kindes endet. Der gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber von der Schwangerschaft gar nichts weiß. Bis zu zwei Wochen nach einer ausgesprochenen Kündigung können Sie ihm die frohe Kunde mitteilen und sind so immer noch geschützt.
  • Zum anderen der Mutterschutz. Normalerweise beginnt er sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet acht Wochen nach der tatsächlichen Entbindung. In dieser Zeit müssen Sie gar nicht arbeiten und bekommen das Mutterschaftsgeld. Das beantragen Sie bei der gesetzlichen Krankenversicherung oder, wenn Sie privat versichert sind, beim Bundesversicherungsamt. Dieses Geld muss Ihr Arbeitgeber aufstocken, sodass Sie unterm Strich Ihren Gehaltsdurchschnitt aus den drei Monaten vor der Schutzzeit bekommen. Wer pro Monat 390 Euro oder weniger verdient, hat keinen Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss.

Sobald Sie Ihrem Arbeitgeber die Schwangerschaft mitteilen, greift eine ganze Reihe von Schutzregeln - deshalb darf der Vorgesetzte auch eine ärztliche Bescheinigung verlangen. Ihr Frauenarzt kann Sie darüber am besten informieren, weil er auch entscheidet, ob bei Ihnen individuelle Schutzmaßnahmen geboten sind. Für alle Schwangeren gilt, wenn sie sich nicht explizit dagegen entscheiden, unter anderem:

  • Keine schwere Arbeit mehr, keine Lasten von mehr als fünf Kilo ohne Hilfsgerät, kein ständiges Stehen und keine Aufgaben, bei denen Sie sich irgendwie gymnastisch verrenken müssen.
  • Keine Nachtarbeit, keine Sonntagsschichten, kein Akkord, keine Tempovorgabe durch ein Fließband, keine nennenswerte Mehrarbeit.
  • Kein Risiko: Schwangere dürfen nicht mit besonders heißen, besonders kalten, staubenden oder strahlenden Stoffen hantieren. Sie dürfen nach dem dritten Monat keine Busse, Bahnen, Flugzeuge oder Taxis mehr führen, und Arbeiten, bei denen sie eventuell stürzen könnten, scheiden auch aus. Auch chemische Substanzen müssen sie meiden, so dürfen Friseurinnen beispielsweise nicht mehr Haare färben oder Dauerwellen machen.

All das heißt sehr oft: Die Arbeitnehmerin kann nicht an ihrem angestammten Arbeitsplatz eingesetzt werden. Eine Ersatzaufgabe muss aber ihrer Qualifikation entsprechen. So kommt es zum Beispiel, dass schwangere Stewardessen meist einfach freigestellt werden, bei vollem Gehalt.

Für die Firma ist das vor allem ein Organisationsaufwand, die Ausgaben bekommen die Arbeitgeber nämlich im Wesentlichen durch ein Umlageverfahren erstattet, an dem sie verpflichtend teilnehmen. Darauf wies auch das Landesarbeitsgericht im Fall der Mutter hin, die nie bei dem Unternehmen gearbeitet hatte. Von einer unverhältnismäßigen Belastung kann daher nicht die Rede sein.

Und sonst so?

Wer schwanger ist, muss häufiger zum Arzt. Für solche Arztbesuche muss der Arbeitgeber die Schwangere freistellen, ohne dass ihr Geld verloren geht. Er kann aber einen Nachweis vom Arzt verlangen, dass die Untersuchung erforderlich ist.

Übrigens gelten alle Segnungen des Mutterschutzes genauso für Teilzeitkräfte und Auszubildende, seit einer Neufassung auch für Schülerinnen und Studentinnen. Arbeitnehmerinnen mit einem befristeten Vertrag müssen allerdings eine Ausnahme kennen: Ihre befristete Stelle verlängert sich nicht durch den Kündigungsschutz.

Anmerkung der Redaktion: In einer älteren Fassung dieses Textes hieß es, schwangere Frauen müssten nur in Ausnahmefällen für ärztliche Untersuchungen vom Arbeitgeber freigestellt werden. Tatsächlich müssen sie stets für Untersuchungen freigestellt werden, die in der Schwangerschaft erforderlich sind. Der Fehler wurde korrigiert.

Bin ich verpflichtet meinem neuen Arbeitgeber zu sagen dass ich schwanger bin?

Es ist allein die Entscheidung der Schwangeren, ob Sie dem (künftigen) Arbeitgeber von ihrer Schwangerschaft erzählt. Es besteht weder eine rechtliche Verpflichtung, die Schwangerschaft im Bewerbungsschreiben zu erwähnen, noch muss die Schwangere bei einem Vorstellungsgespräch von sich aus etwas dazu sagen.

Kann man schwanger einen neuen Job anfangen?

Eine Bewerbung in der Schwangerschaft ist grundsätzlich möglich. Schließlich geht die private Familienplanung den Arbeitgeber überhaupt nichts an. Begeistert sind Unternehmen allerdings auch nicht, wenn die neue Mitarbeiterin kurz nach dem Antritt schon wieder in den Mutterschutz und in die Elternzeit geht.

Was passiert wenn man in der Probezeit schwanger wird?

Schwangerschaft in der Probezeit Einer Mitarbeiterin, die in der Probezeit schwanger wird, kann der Arbeitgeber ab der Kenntnis der Schwangerschaft bis vier Monate nach der Geburt nur kündigen, wenn die zuständige Behörde die Kündigung zuvor ausdrücklich für zulässig erklärt hat.

Kann ich in der Probezeit gekündigt werden wenn ich schwanger bin?

Arbeitnehmerinnen, die einen neuen Job antreten und während der vertraglich festgeschriebenen Probezeit schwanger werden, sind durch das Mutterschutzgesetz vor einer Kündigung geschützt – und das bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung.