Neue corona-regeln für deutsche kinder in österreich

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Österreich - Tirol - Region Wilder Kaiser

Letztes Update: 27. Juli 2022

Die Corona Maßnahmen in Österreich wurden weitestgehend aufgehoben. Es erfolgen keine Kontrollen des Impf-, Test- oder Genesenenstatus mehr. Eine FFP2-Maske mussnur mehr in höchst vulnerablen Bereichen (z.B Krankenhäusern) getragen werden. Die Einreise ist seit 15. Mai 2022 ohne Einschränkungen möglich.

Die aktuellen Regeln im Detail

Welche Einreiseregelungen gelten aktuell in Österreich?

Die Einreise ist seit 15. Mai 2022 ohne Einschränkungen möglich. Sie brauchen keinen Test-, Impf- oder Genesungsnachweis mehr erbringen.

Welche Maßnahmen gelten bei der Rückreise nach Deutschland?

Seit 1. Juni 2022 gelten bei der Wiedereinreise nach Deutschland keine Einschränkungen mehr. Es muss kein 3G Nachweis mehr erbracht werden.

Wo muss eine FFP2-Maske getragen werden?

  • Krankenhäuser
  • Altenheime
  • Pflegeheime
  • Gesundheitsdienstleistungen

Die FFP2-Maske ist für Kinder ab 14 Jahren verpflichtend. Kinder zwischen 7 und 14 Jahren müssen keine FFP2-Maske jedoch einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Kinder bis 6 Jahre sind komplett von der Maskenpflicht befreit.

Welche Quarantäneregeln gelten in Österreich?

Am 1. August istdie Quarantäneverpflichtung für positiv auf COVID19 getestete Personen in Österreich gefallen und wurde durch "Verkehrsbeschränkungen" ersetzt.

Diese sogenannte COVID-19-Verkehrsbeschränkungsverordnung geltenfür Personen, für die ein positives Corona-Testergebnis vorliegt. Grundsätzlich enden die Verkehrsbeschränkungen zehn Tage nach dem Zeitpunkt der Entnahme der Probe, die zum positiven Ergebnis führte. Ein Freitesten ist ab dem fünften Tag möglich: Wer dann einen negativen PCR-Test oder einen CT-Wert über 30 hat, für den gelten keine Verkehrsbeschränkungen mehr.

Mit FFP2-Maske ist somit auch das Verlassen des eigenen Wohnraumes möglich. Erlaubt sind beispielsweise folgende Tätigkeiten:
- Arbeiten
- Besuch der Gastronomie
- Besuch von Verwandten oder Freunden
- Veranstaltungen

Informationen zu Corona-Impf- und Testmöglichkeiten

Impf- und Testmöglichkeiten

Impf- und Testmöglichkeiten

Gäste der Region Wilder Kaiser haben die Möglichkeit, sich einfach und kostenlos testen zu lassen. Zudem gibt es immer wieder kostenlose Impfmöglichkeiten vor Ort.

Alle Informationen dazu finden Sie auf dieser Seite.

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  • Sichere Gastfreundschaft - Leitlinien für Gastronomie, Hotellerie, Freizeit und Events
  • Aktuelle Informationen der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES)
  • Allgemeine Zahlen und Informationen, laufend aktualisiert auf der Website des Gesundheitsministeriums
  • Corona-Ampel auf der Website des Sozialministeriums

Wo muss ich eine Mund-Nasen-Schutz-Maske und wo eine FFP2-Maske tragen?

FFP2-Maskenpflicht:

  • in öffentlichen Verkehrsmitteln und den dazugehörigen Stationen
  • in Apotheken
  • im Gesundheits- und Pflegebereich

Positiv getestete Personen müssen die FFP2-Maske außerhalb des eigenen Wohnbereichs in allen geschlossenen Räumen und in öffentlichen Verkehrsmitteln durchgehend tragen. Wenn im Freien kein Mindestabstand von 2 Metern eingehalten werden kann oder haushaltsfremde Personen zu Besuch kommen, muss auch hier eine FFP2-Maske getragen werden.

Erwachsene und Kinder ab 14 Jahren müssen eine FFP2-Maske tragen. Kinder zwischen 6 und 14 Jahren sowie Schwangere können statt einer FFP2-Maske einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

Wenn eine FFP2-Maske vorgeschrieben ist, darf die Maske kein Ausatemventil haben.

FFP2- und Mund-Nasen-Schutz-Masken

Müssen auch Kinder, Kleinkinder und Babys eine FFP2-Maske beziehungsweise einen Mund-Nasen-Schutz tragen?

Eine Mund-Nasen-Schutz-Pflicht gilt für Kinder erst ab dem 6. Geburtstag. Wenn eine FFP2-Maske vorgeschrieben ist, gilt das erst ab dem Alter von 14 Jahren. Kinder unter 6 Jahren müssen keine Maske tragen.

FFP2- und Mund-Nasen-Schutz-Masken

Für welche Personen gibt es eine Ausnahme von der Mund-Nasen-Schutz- beziehungsweise FFP2-Pflicht?

Aus gesundheitlichen Gründen kann die Mund-Nasen-Schutz- beziehungsweise FFP2-Pflicht entfallen. Zum Beispiel für Personen mit:

  • Chronischen Atemwegserkrankungen
  • Angststörungen
  • Fortgeschrittener Demenz
  • Schwerer intellektueller Behinderung
  • Asthma
  • ADHS

Bei derartigen gesundheitlichen Gründen kann die Maske durch ein Gesichtsvisier oder eine ähnliche Schutzvorrichtung ersetzt werden. Wenn das auch nicht zumutbar ist, gilt die Mund-Nasen-Schutz-Pflicht nicht. Bei Kontrollen muss der Grund für die Ausnahme durch eine Bestätigung in Österreich berufstätiger Ärzt*innen nachgewiesen werden.

Gehörlose und schwer hörbehinderte Menschen sowie deren Kommunikationspartner*innen sind während der Kommunikation von der Mund-Nasen-Schutz- beziehungsweise FFP2-Pflicht ausgenommen.

Wenn eine FFP2-Maske vorgeschrieben ist, dürfen Schwangere stattdessen einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

FFP2- und Mund-Nasen-Schutz-Masken

Was bedeutet 3G / 2,5G / 2G / 2G+ / 1G?

Bei den G-Regeln handelt es sich um Eintritts-Regeln, z.B. für Gastronomie oder Kulturveranstaltungen. Derzeit sind keine dieser Eintritts-Regeln aufrecht.

3G bedeutet: vollständig geimpft oder genesen oder getestet (PCR- oder Antigen-Test)

2,5G bedeutet: vollständig geimpft oder genesen oder getestet (nur PCR-Tests gelten)

2G bedeutet: vollständig geimpft oder genesen, Tests werden nicht anerkannt.

2G+ bedeutet: vollständig geimpft oder genesen und zusätzlich PCR-getestet. Wenn nachweislich kein PCR-Test verfügbar ist, reicht auch ein Antigen-Test.

1G bedeutet: vollständig geimpft

Soziales Leben und Beziehungen

Wie lange gelten Impfnachweise, Genesungsnachweise und Tests?

Für geimpfte Personen gilt:

  • Nach der 2. Teilimpfung gilt der Impfnachweis für 180 Tage. Bei Personen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr maximal 210 Tage.
  • Nach der 3. Impfung (auch nach der 4. Impfung) gilt der Impfnachweis für 365 Tage.

Für genesene Personen gilt:

  • Ab dem Zeitpunkt der Genesung sind Sie 180 Tage von der Testpflicht befreit. Gültig sind der Absonderungsbescheid oder ein Attest.
  • Für bereits genesene Personen, die einmal geimpft wurden, gilt die Impfung 180 Tage ab dem Tag der Impfung.
  • Ab 11. September 2022 sind generell 3 Impfungen nötig. Jede Genesung gilt weiterhin 6 Monate, sie ersetzt aber keine Impfung mehr.

Für getestete Personen gilt:

  • PCR-Tests gelten 48 Stunden.
  • Antigen-Tests (zum Beispiel Teststraße, Apotheke) gelten 24 Stunden.

Soziales Leben und Beziehungen

Welche Regeln gelten für Treffen im privaten Bereich?

Wenn im privaten Wohnbereich Personen aus unterschiedlichen Haushalten in geschlossenen Räumen zusammenkommen oder im Freien der Mindestabstand von 2 Metern nicht eingehalten werden kann, müssen positiv getestete Personen durchgehend eine FFP2-Maske tragen.

Soziales Leben und Beziehungen

Ich habe Angehörige im Behindertenheim oder Pflegewohnhaus. Was muss ich beachten?

  • Für Besucher*innen gilt weiterhin die PCR-Testpflicht  sowie eine FFP2-Maskenpflicht.
  • Keine Einschränkung von Besuchen
  • Positiv getestete Personen dürfen die Einrichtung nicht betreten.

Die Palliativ- und Hospizbegleitung sowie Seelsorge zu kritischen Lebensereignissen sind davon ausgenommen.

Bitte beachten Sie weitere Vorgaben der jeweiligen Einrichtung.

Soziales Leben und Beziehungen

Was gilt für Besuche im Krankenhaus?

Folgende Regelungen gelten in Wiener Krankenhäusern:

  • Für Besucher*innen gilt weiterhin die PCR-Testpflicht  sowie eine FFP2-Maskenpflicht.
  • 3 Besucher*innen pro Tag (pro Patient*in)
  • Positiv getestete Personen dürfen die Einrichtung nicht betreten.
  • Ausnahmen gibt es für:
    • Begleitpersonen von Schwangeren bei der Geburt
    • Aufsichtspersonen von Minderjährigen
    • Besuche bzw. Begleitung bei schwerwiegenden Notfällen oder in kritischem Zustand
    • Besuche zur Sterbebegleitung oder zur Seelsorge

Bitte beachten Sie weitere Vorgaben der jeweiligen Einrichtung.

Soziales Leben und Beziehungen

Welche Regeln gelten für Ambulanz-Patient*innen im Wiener Gesundheitsverbund?

Für Ihren Ambulanz-Termin werden Sie gebeten, einen gültigen PCR-Test mitzubringen (außer bei Notfällen).

Es gelten weiterhin die allgemeinen Regeln: Mindestabstand von 1 Meter, FFP2-Maske, Handhygiene.

Bitte beachten Sie die Vorgaben der jeweiligen Einrichtung. Diese können abweichen.

Soziales Leben und Beziehungen

Welche Einschränkungen gelten in Lokalen, Cafés und Restaurants?

Es gibt keine Einschränkungen mehr.

Ausnahme: Positiv getestete Personen müssen durchgehend eine FFP2-Maske tragen und dürfen keine Speisen oder Getränke konsumieren.

Gastronomie und Hotelgewerbe

Was gilt in Clubs und Diskotheken?

Die Nachtgastronomie ist ohne Einschränkungen geöffnet.

Ausnahme: Positiv getestete Personen müssen durchgehend eine FFP2-Maske tragen.

Gastronomie und Hotelgewerbe

Was gilt in Hotels und anderen Beherbergungsbetrieben?

Es gibt keine Einschränkungen mehr.

Ausnahme: Positiv getestete Personen müssen durchgehend eine FFP2-Maske tragen und dürfen keine Speisen oder Getränke konsumieren.

Gastronomie und Hotelgewerbe

Wo muss ich im Handel/in Dienstleitungsbetrieben eine Maske tragen und welche Nachweise brauche ich?

  • In Apotheken bleibt die FFP2-Maskenpflicht aufrecht.
  • Im restlichen Handel und bei körpernahen Dienstleistungen (außer im Gesundheitsbereich) gibt es keine Maskenpflicht mehr.

Ausnahme: Positiv getestete Personen müssen im gesamten Handel eine FFP2-Maske tragen.

Geschäfte und Dienstleistungsbetriebe

Welche Regeln gelten für Veranstaltungen, Freizeit- und Kultur-Einrichtungen?

Es gibt keine Einschränkungen mehr.

Ausnahme: Positiv getestete Personen müssen durchgehend eine FFP2-Maske tragen.

Bei Zusammenkünften von mehr als 500 Personen ist weiterhin ein COVID-19-Präventionskonzept (Leitfaden) notwendig.

Veranstaltungen und Freizeit

Welche Regeln gelten beim Sport in Innenräumen?

Es gibt keine Einschränkungen mehr.

Ausnahme: Positiv getestete Personen müssen durchgehend eine FFP2-Maske tragen.

Sport und Baden

Was gilt in den Wiener Bädern?

Es gibt keine Einschränkungen mehr.

Sport und Baden

Welche Regeln muss ich bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel einhalten?

Erwachsene und Kinder ab 14 Jahren müssen in öffentlichen Verkehrsmitteln und in geschlossenen Räumen von Stationen, auf Bahnsteigen und Flughäfen eine FFP2-Maske tragen. Kinder zwischen 6 und 14 Jahren sowie Schwangere können stattdessen einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Für Kinder bis zum 6. Geburtstag und Personen, für die es aus gesundheitlichen Gründen unzumutbar ist und die ein ärztliches Attest vorweisen können, ist der Mund-Nasen-Schutz nicht verpflichtend.

Verkehr

Welche Regeln gelten für Taxis und Fahrgemeinschaften?

Für Taxis und Fahrgemeinschaften gibt es keine FFP2-Maskenpflicht mehr.

Ausnahme: Positiv getestete Personen müssen durchgehend eine FFP2-Maske tragen.

Verkehr

Sind die Ämter der Stadt Wien offen? Kann ich Amtswege erledigen?

Bitte bringen Sie Ihre Anliegen nach Möglichkeit per Post, online im Virtuellen Amt, per E-Mail oder telefonisch ein.

Parteienverkehr findet nur nach vorheriger Terminreservierung statt.

In Amtshäusern gilt keine FFP2-Maskenpflicht mehr. Das Tragen einer Maske wird aber weiterhin empfohlen.

Ausnahme: Positiv getestete Personen müssen durchgehend eine FFP2-Maske tragen.

Öffentliche Einrichtungen

Was ist nötig für die Einreise nach Österreich?

Aktuell ist bei der Einreise nach Österreich keine Einreiseregistrierung nötig. Die Einreise ist aus allen Ländern ohne Einschränkung möglich.

Wie sind die Corona Bedingungen in Österreich?

Bis auf Weiteres gilt im öffentlichen Leben (öffentliche Verkehrsmittel, Seilbahnen, Handel usw.) keine Maskenpflicht. Ausnahme Wien: Hier gilt die FFP2-Maskenpflicht weiterhin in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie Apotheken.

Was heißt 2 5 g Regel Österreich?

Bei den G-Regeln handelt es sich um Eintritts-Regeln, z.B. für Gastronomie oder Kulturveranstaltungen. Derzeit sind keine dieser Eintritts-Regeln aufrecht. 2G bedeutet: vollständig geimpft oder genesen, Tests werden nicht anerkannt. 2G+ bedeutet: vollständig geimpft oder genesen und zusätzlich PCR-getestet.

Kann man ohne Impfung reisen?

Seit dem 31. Mai 2022 entfällt bei der Einreise nach Deutschland die generelle Nachweispflicht. Für Reisende ist es nicht länger erforderlich, einen Impf-, Test- oder Genesenennachweis vorzulegen. Auch die Anmeldepflicht und die Klassifizierung „Hochrisikogebiete“ fallen weg.