Im Mordfall Susanna F. hat der 22-jährige Ali B. vor Gericht die Tötung der Schülerin gestanden. Eine Vergewaltigung bestritt er. Show Wiesbaden. Vor dem Landgericht Wiesbaden hat an diesem Dienstag der Prozess gegen den mutmaßlichen Mörder der Schülerin Susanna F. begonnen. Der 22-jährige Ali B. gestand, die 14-jährige Mainzerin im Mai 2018 in Wiesbaden-Erbenheim getötet zu haben. „Es wurde vor meinen Augen schwarz, dann kam es zu diesem Ereignis. Ich weiß nicht, wie das geschehen konnte“, sagte der 22-Jährige. Gegen den Vorwurf der Vergewaltigung setzte er sich zur Wehr: Der Sex sei einvernehmlich gewesen, sagte Ali B. Kennengelernt habe er Susanna über einen gemeinsamen Bekannten. Sie hätten öfter Zeit miteinander verbracht, Musik gehört oder seien Hand in Hand spazieren gegangen. Er habe nicht gewusst, wie alt sie sei, sagte der Iraker. Anklage wirft Ali B. Vergewaltigung vorSeit dem 10. Juni sitzt der Angeklagte in Untersuchungshaft in Frankfurt. Der irakische Flüchtling Ali B. hatte in Vernehmungen gestanden, Susanna in der Nacht zum 23. Mai 2018 getötet zu haben. Die Vergewaltigung bestritt er. Die Leiche der Schülerin war am 6. Juni in einem Erdloch nahe Bahngleisen gefunden worden, rund zwei Wochen nach dem Verschwinden des Mädchens. Morgenpost von Christine RichterBestellen Sie hier kostenlos den täglichen Newsletter der Chefredakteurin E-Mail* Mit meiner Anmeldung zum Newsletter stimme ich der Werbevereinbarung zu. Jetzt anmelden Mit * markierte Felder sind Pflichtfelder. Eine Abmeldung ist jederzeit über einen Link im Newsletter möglich. Laut Anklage habe Ali B. Susanna in einem Feld zum Sex gezwungen. Als die 14-Jährige danach drohte, zur Polizei zu gehen, habe er sie von hinten angegriffen und erwürgt. Anschließend habe er mit einer weiteren, bislang unbekannten Person ein Erdloch ausgehoben und die Tote vergraben. Um Susannas Mutter in Sicherheit zu wiegen, habe er vom Handy des Opfers eine Nachricht geschrieben, in der er behauptete, Susanna sei in Paris. Ali B. muss sich in mehreren Verfahren verantwortenDas Verfahren ist nicht das einzige, in dem sich Ali B. verantworten muss - es gab einen weiteren Haftbefehl. Wegen der mutmaßlichen Vergewaltigung eines elfjährigen Mädchens muss sich Ali B. vom 19. März an in einem gesonderten Verfahren zusammen mit einem 14-jährigen Afghanen verantworten. Laut Staatsanwaltschaft soll B. außerdem einen Mann im Wiesbadener Kurpark mehrfach geschlagen, gewürgt und ihm unter anderem eine Bankkarte und ein Smartphone entwendet haben. Der Angeklagte setzte sich in den Irak ab – Bundespolizei holte ihn zurückDer Fall ist auch politisch und gesellschaftlich brisant: Nach dem Fund der toten Susanna gab es sowohl Gedenkveranstaltungen, bei denen still um das Mädchen getrauert wurde, als auch Mahnwachen, die sich gegen illegale Einwanderung richteten. Der angeklagte Ali B. war 2015 aus dem Irak nach Deutschland gekommen. Sein Asylantrag wurde Ende 2016 abgelehnt. Der Angeklagte hatte sich kurz nach der Tat mit seiner Familie in den kurdisch kontrollierten Nordirak abgesetzt. Er wurde von kurdischen Sicherheitskräften gefasst und von der Bundespolizei nach Deutschland überführt. Tatverdächtiger im Fall Susanna nach Deutschland überstellt Tatverdächtiger im Fall Susanna nach Deutschland überstellt Der Behördenchef Dieter Romann reiste dazu persönlich ins irakische Erbil. Die Abschiebung wurde von der irakischen Zentralregierung in Bagdad als Rechtsverstoß kritisiert. Es gebe kein Auslieferungsabkommen zwischen dem Irak und Deutschland. Kritik an der Ermittlungsarbeit der PolizeiDie Sicherheitsdebatte rund um den tatverdächtigen Flüchtling beschäftigte auch die Bundespolitik. Kanzlerin Angela Merkel sagte in einem Fernsehinterview: „Der Fall zeigt doch, wie wichtig es ist, dass die Menschen, die keinen Aufenthaltsstatus haben, schnell ihr Verwaltungsgerichtsverfahren bekommen und schnell wieder nach Hause geschickt werden können.“ Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) sagte im unionsinternen Streit um die Asylpolitik, er habe den Eindruck, man habe bei der Migrations- und Sicherheitspolitik nicht alles im Griff.
Nach einer Anzeige hatte die Staatsanwaltschaft Frankfurt Ermittlungen gegen Bundespolizei-Präsidenten Romann eingeleitet, die jedoch inzwischen eingestellt wurden. Für den Vorwurf der Freiheitsberaubung gebe es keinen hinreichenden Tatverdacht, hatte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft im Januar 2019 erklärt. An der Arbeit der Polizei war Kritik laut geworden. Unter anderem ging es um die Frage, ob die Leiche früher hätte gefunden werden können, wenn die Beamten umfassender nach dem Mädchen gesucht hätten. Die Polizei hatte zunächst kein Verbrechen vermutet. (dpa/mein/tki) |