Wann bekommt man bei der Polizei eine Waffe

Die Polizei des Landes ist mit dem Pistolenmodell P 2000 V2 der Firma Heckler & Koch (rund 25.000 Waffen) ausgestattet. Die Pistolen werden bei der Dienstausübung in Holstern mitgeführt, die über eine spezielle Verlust- und Wegnahmesicherung verfügen.

Für besondere Einsätze verfügt die Polizei über Maschinenpistolen und Gewehre. Darüber hinaus stehen den Spezialeinheiten neben den Dienstpistolen zusätzliche - auf alle denkbaren Einsatzbereiche zugeschnittene - Waffen zur Verfügung.

Die baden-württembergische Polizei verfügt über eine zeitgemäße Polizeimunition mit hoher Wirkung bei gleichzeitig verbessertem Schutz von Unbeteiligten vor Abprallern und Durchschüssen.

Im Bereich der Schießaus- und -fortbildung setzt Baden-Württemberg neben den Dienstwaffen auch Laser- und Farbmarkierungswaffen ein. In allen geschlossen Schießanlagen wird ausschließlich schadstoffarme Übungsmunition eingesetzt.

Neben den Schusswaffen sind die Polizisten unter anderem auch mit einem ausziehbaren Einsatzstock und dem so genannten „Pfefferspray“ ausgerüstet.

Besitz und Führen von Waffen und Munition außerhalb des Dienstes

Wann bekommt man bei der Polizei eine Waffe

Die Problematik besteht schon seit langen Jahren. Polizeivollzugsbeamt/innen sind ermächtigt, über Waffen (nur Kurzwaffen) und der Munition auch außerhalb des Dienstes den Besitz darüber auszuüben und die Waffe zu führen (§ 55 Abs. 1 S. 2 WaffG).
Eingeschränkt für den polizeilichen Bereich gilt diese Ermächtigung für die Kolleg/innen der Wachpolizei aber nur im häuslichen Bereich sowie auf dem direkten Weg zum/vom Dienst, wenn die Dienststelle dies gestattet hat (Nr: 3.3 VVWaPol). Dazu gilt die Ermächtigung nicht für das Führen der Waffen in ziviler Kleidung.
Darüber hinaus gelten die einschlägigen Regelungen des Waffengesetzes, wenn ein sicheres Führen nicht gewährleistet ist (Volksfeste, Veranstaltungen Versammlungen usw.)
Weitere Einschränkungen gelten für PK-A/KK-A, nachzulesen in dem entsprechenden Erlass des LPP 1.

Waffengesetz macht Vorgaben zur sicheren Aufbewahrung außerhalb der Dienststelle

Wann bekommt man bei der Polizei eine Waffe

In § 36 WaffG ist geregelt...

"Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen".
Die sichere Aufbewahrung ist nur gewährleistet, wenn ein Behältnis vorhanden ist, dass der Europanorm (EN) 1143-1 entspricht.

Außer der dienstlichen Verfügbarkeit solcher Behältnisse bei bestimmten Dienststellen gibt es jedoch keine andere Möglichkeit, als dass sich unsere Kolleg/innen ein solches Behältnis privat beschaffen, wenn sie die Schusswaffe mit nach Hause nehmen.

Ein Angebot für unsere Mitglieder der GdP Hessen

Wann bekommt man bei der Polizei eine Waffe

Wir haben aus diesem Grund eine Kooperation mit der Firma Melsmetall Tresore aus Edermünde vereinbart.

GdP-Mitglieder können somit das unten beschriebene Produkt zu einem Vorteilspreis von 299 Euro inkl. MWSt. erwerben. Dazu gibt es die Möglichkeit von 3% Skonto bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen.
Wer also in den Genuss dieses Angebots kommen möchte, wendet sich bitte an oder . Nach Prüfung der Mitgliedschaft wird der Auftrag an die Firma Melsmetall weitergeleitet, die der weitere Ansprech-/Vertragspartner ist.

Das Angebot beinhaltet folgendes Behältnis:
Kurzwaffentresor für Kurzwaffen und Munition nach EN 1143-1 (siehe Abbildungen)

  • Außenmaße: Höhe 200mm . Breite 260mm , Tiefe 180mm
    Innenmaße: Höhe 138mm , Breite 212mm , Tiefe 100mm
    Gewicht: 21kg
  • Türfront und Korpus gegen Angriffe mit mechanischen und thermischen Einbruchwerkzeugen geschützt.
    Türstärke 10mm
    Wandstärke 24mm
  • Sichere 3-seitige Verriegelung durch massive Schließbolzen (Ø 25 mm stark)
  • Integrierter Relocker
  • Schloss bohrgeschützt
  • Serienmäßig vorgerichter zur Wand- und Bodenverankerung - inkl. Verankerungsmaterial
    Verschluss über Doppelbart-Hochsicherheitsschloss - inkl. 2 Schlüssel
    Lackierung: RAL 7035 lichtgrau

Sicher ohne Waffen unterwegs

Die Polizei rät vom Mitführen jeglicher Waffen ab. Auch zu Verteidigungszwecken sollten Waffen, wie zum Beispiel Messer, Reizstoffsprühgeräte, Elektroimpulsgeräte oder Schreckschusswaffen, nicht mitgeführt werden.

Wann bekommt man bei der Polizei eine Waffe

Jede Waffe, auch wenn sie zur Selbstverteidigung mitgeführt wird, ist gefährlich, denn

  • Waffen bieten trügerische Sicherheit. Sie können die eigene Risikobereitschaft erhöhen, zur Gewalteskalation beitragen und zu einer Schadensvergrößerung führen.
  • Waffenträger vernachlässigen in der Regel deeskalierende Techniken und Kommunikationsstrategien, die zu einer Beruhigung der Situation beitragen können.
  • Waffen erschweren Helfern und der Polizei zu erkennen, wer Täter und wer Opfer ist.
  • die Waffe kann im ungünstigsten Fall abgenommen und gegen den Träger selbst eingesetzt werden.
  • der Einsatz von Waffen führt schnell zu lebensbedrohlichen Verletzungen und kann erhebliche strafrechtliche und finanzielle Folgen haben.
  • Schreckschusswaffen sind von echten Waffen häufig nicht zu unterscheiden und führen schlimmstenfalls zum Schusswaffengebrauch durch die Polizei.

Für Ihre Sicherheit

Die folgenden Verhaltenshinweise können helfen, Ihr Sicherheitsgefühl und Ihre tatsächliche Sicherheit zu verbessern, wenn Sie im öffentlichen Raum unterwegs sind. Handlungssicherheit beeinflusst Ihre Ausstrahlung und kann dazu beitragen, potentielle Täter abzuschrecken.

Vertrauen Sie Ihrem Gefühl!
Nehmen Sie Ihre Umgebung aufmerksam wahr. Hören Sie auf Ihr Bauchgefühl, das Sie instinktiv vor bedrohlichen Situationen warnt.

Halten Sie Abstand!
Einem drohenden Konflikt auszuweichen, ist die beste Art der Konfliktlösung. Entfernen Sie sich so früh wie möglich aus bedrohlichen Situationen und begeben Sie sich an sichere Orte. Wechseln Sie notfalls das Zugabteil oder die Straßenseite oder suchen Sie belebte Orte auf (beispielsweise Kioske, Geschäfte oder Restaurants).

Schaffen Sie Öffentlichkeit: Werden Sie laut!
Wenn Sie belästigt oder bedroht werden, werden Sie laut. Vermeiden Sie dabei Beleidigungen, Drohungen und körperliche Konfrontationen.

„Lassen Sie das!“
Siezen Sie die provozierende Person, um Außenstehenden zu signalisieren, dass es sich um keine private Streitigkeit handelt.

Bitten Sie konkret um Mithilfe!
Zeigen Sie deutlich, dass Sie Hilfe benötigen. Werden Sie laut, sprechen Sie umherstehende Personen direkt an und fordern Sie Unterstützung:
„Ich werde bedroht. Sie mit der schwarzen Jacke. Helfen Sie mir. Rufen Sie die Polizei!“

Notruf 110
Egal ob als Opfer oder Zeuge: Informieren Sie die Polizei über die Notrufnummer 110.

Stellen Sie sich als Zeuge zur Verfügung
Ihre Aussage kann helfen, den Täter zu identifizieren und Sie tragen dazu bei, weitere Straftaten zu verhindern.

Nehmen Sie sich Zeit und bereiten Sie sich gedanklich auf kritische Situationen vor. Die oben genannten Verhaltenstipps können Ihnen dabei helfen.

Zur Sicherheit in öffentlichen Verkehrsmitteln

In öffentlichen Verkehrsmitteln können Sie sich grundsätzlich sicher fühlen. Wenn Sie trotzdem ein ungutes Gefühl haben, können Sie folgendes tun:

  • Setzen Sie sich in die Nähe des Fahrers oder in einen Wagen, in dem bereits mehrere Fahrgäste sind.
  • Bei ansonsten leeren Zügen können Sie den ersten Wagen wählen, da Ihnen der Fahrer so am schnellsten zu Hilfe kommen kann.
  • Wenn Ihnen jemand Angst einflößt, der mit Ihnen aussteigt, haben Sie folgende Möglichkeiten:

                o Schließen Sie sich vertrauenswürdigen Personen an.
                o Telefonieren Sie mit einer Freundin/einem Freund oder nutzen Sie eine Begleit-App.
                o Suchen Sie einen belebten Ort auf (z. B. eine Tankstelle, Gaststätte oder einen Kiosk).
                o Steigen Sie wieder ein und fahren Sie weiter.

Sie beobachten eine gefährliche Situation

Helfen Sie, ohne sich selbst in Gefahr zu bringen. Informationen zum richtigen Verhalten erhalten Sie auf www.bundespolizei.de/zivilcourage.    Hinsehen statt weggehen - Kurzfilm


Download

Flyer Schutzbewaffnung - trügerische Sicherheit (PDF, 185KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Weitere Informationen

Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter www.polizeifürdich.de.

Haben Polizisten in Deutschland Waffen?

Neben der dienstlich zugelassenen Pistole lassen die Polizeigesetze der meisten Bundesländer auch den Schlagstock sowie die Maschinenpistole als dienstliche Waffe zu. In mehreren Bundesländern werden außerdem seit Anfang der 2000er Jahre Elektroschockpistolen erprobt oder eingesetzt.

Wie heißt die Polizei Pistole?

Polizeiliche Standard-Maschinenpistole ist bundesweit die HK MP5 (Kal. 9 × 19 mm). Sie wird allmählich von der HK MP7 (Kal.

Welche Waffen tragen deutsche Polizisten?

Die Polizei des Landes ist mit dem Pistolenmodell P 2000 V2 der Firma Heckler & Koch (rund 25.000 Waffen) ausgestattet. Die Pistolen werden bei der Dienstausübung in Holstern mitgeführt, die über eine spezielle Verlust- und Wegnahmesicherung verfügen.

Welche Waffen hat die Polizei NRW?

Nach Angabe des NRW-Innenministeriums tragen Polizeikräfte normalerweise eine Pistole vom Typ Walther P99 bei sich.