Wann muss eine Haftpflichtversicherung nicht zahlen?

Invaliditätsgrad-Berechnung:  Gliedertaxe als Grundlage bei der Berechnung Unfälle passieren im Leben eines Menschen häufiger, als es dem Menschen letztlich lieb sein kann. In der Regel sind es die kleinen Unfälle, die sehr schmerzhaft, aber ohne gravierende Folgen bleiben. Es kann jedoch auch anders laufen. Ein schwererer Unfall kann schon einmal dafür sorgen, dass der Mensch […]

Der erste Blick im Schadensfall – oder besser noch bereits beim Abschluss – sollte den Versicherungsbedingungen gelten. Welche Schäden sind überhaupt versichert, wie hoch ist die Summe der höchsten Versicherungszahlung? Wer sich gut beraten lässt und alle Möglichkeiten absichert, geht im Ernstfall seltener leer aus.

Welche Schadensarten fallen unter die Privathaftpflicht?

Die drei Schadensarten, die mit der einem privaten Haftpflicht abgesichert werden können sind

  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • Vermögensschäden, die aus Personen- oder Sachschäden resultieren

Bei einzelnen Versicherungsgesellschaften – oder angebotenen Bausteinen – können auch direkte Vermögensschäden versichert werden.

Warum ist die Wahl des richtigen Tarifes wichtig?

Im Schadensfall tritt die private Haftpflichtversicherung nur ein, wenn der richtige Tarif, den für den bestimmten Personenkreis zutrifft, gewählt wurde. Versicherungen unterscheiden zwischen Singletarifen, den Tarifen für Ehegatten bzw. Partnerschaften und Familientarifen. Kinder sind in der Regel allerdings nur so lange versichert, bis sie ihren ersten Ausbildungsgang abgeschlossen haben.

Berufliche Risiken sind durch eine private Haftpflichtversicherung meist nicht abgedeckt. Bei geringfügiger Nebenbeschäftigung bieten allerdings einige Gesellschaften eine Erweiterung der Police an. Diese umfasst allerdings üblicherweise eine nur geringe Deckungssumme.

Gibt es besondere Gruppen, die eine besondere Privathaftpflicht benötigen?

Zwar gibt es immer mehr Tierhalter, die die Wichtigkeit einer privaten Haftpflicht erkennen. Damit bei Schäden durch Hunde, Pferde oder andere Haustiere eine Eintrittspflicht besteht, muss die allgemeine Haftpflicht um den Tierhalter-Baustein erweitert werden.

Auch für Bauherren, Haus- und Grundbesitzer, Besitzer von Freizeitgeräten wie Surfbrettern, Gleitschirmen oder Booten kann sich die Erweiterung der Versicherungspolice lohnen. Einige Gesellschaften nehmen ein bestimmtes Freizeitverhalten ansonsten aus der Leistung. Wer dann einen Schaden verursacht, bleibt auf ihm sitzen.

Für welche Vorfälle besteht Versicherungsschutz?

Private Haftpflichtversicherer treten für Schäden ein, die durch Fahrlässigkeit schuldhaft verursacht werden. Folgende Beispiele dienen zur allgemeinen Orientierung. Leistungen werden gewährt, wenn

  • durch Unachtsamkeit Gegenstände beschädigt werden
  • geliehene Sachen Schaden nehmen
  • ausgeliehene Gegenstände verloren gehen
  • der versicherte Hund einen Verkehrsunfall verursacht
  • beim Gemeinschaftssport andere unabsichtlich verletzt werden

In Ihren Versicherungsunterlagen finden Sie eine detaillierte Aufstellung, was von Ihrer Versicherung übernommen wird. Einige Versicherungsgesellschaften stellen sich jedoch bei der Regulierung von Schäden gerne quer. Wird der Schadensausgleich Ihrer Meinung nach zu Unrecht abgelehnt, kann die Einschaltung eines Rechtsanwalts hilfreich sein.

Er beurteilt den Einzelfall und seine Erfolgsaussichten für den Fall, dass außergerichtliche Verhandlungen mit der Versicherungsgesellschaft scheitern und ein Gerichtsprozess eingeleitet werden muss.

 

Wie geht die Versicherungsgesellschaft bei der Regulierung vor?

Wer seinen Versicherungsvertrag nicht genau gelesen hat oder die Unterschiede zwischen Neuwert und Zeitwert nicht kennt, ist mit der ausbleibenden oder nur teilweisen Regulierung eines Schadens mitunter nicht einverstanden.

Ob die Abzüge zu Recht oder Unrecht gemacht wurden, erfahren Sie aus den Versicherungsbedingungen. Oft ist es jedoch reine Auslegungssache, bei deren Beurteilung Ihnen ein Rechtsanwalt beistehen kann. Er kennt die Regelungen und weiß die Vereinbarungen in Ihrer Police richtig zu deuten.

Wurden zu hohe Abzüge gemacht, kann er diese für Sie bei der Haftpflichtversicherung einfordern. Zu Recht bestehen allerdings in der Regel Abzüge Neu für Alt, der Ansatz des Zeitwertes statt des Neuwertes oder Liebhaberwertes.

Auf anwaltlichen Beistand sollten Sie auf keinen Fall verzichten, wenn durch Sie Personen zu Schaden gekommen sind und die Versicherung die Zahlung verweigert. Hier kann es rasch um hohe Summen gehen, etwa wenn hohes Schmerzensgeld oder wegen andauernder Arbeitsunfähigkeit eine Rente bezahlt werden muss.

Hilft die Privathaftpflicht bei der Abwehr von unberechtigten Ansprüche?

Lehnt Ihre Haftpflichtversicherung die Regulierung eines Schadens ab, können Sie dennoch zum Schadensersatz verpflichtet sein. In erster Linie haften nämlich Sie für den Vorfall. Vor Gericht werden deshalb immer Sie und die Versicherungsgesellschaft als Beklagte benannt.

Hier leistet die Versicherungsgesellschaft aus eigenem Interesse einen passiven Rechtsschutz. Würden Sie im Gerichtsverfahren zur Zahlung verurteilt, müsste die Haftpflichtversicherung ebenfalls zahlen. Dies schützt Sie allerdings nur zum Teil. Bei hohen Streitwerten und für Sie wichtigen Verfahren sollten Sie deshalb zusätzlich einen Rechtsanwalt mit Ihrer Vertretung beauftragen.

Diese Schäden werden von der privaten Haftpflichtversicherung nicht abgedeckt

Viele Versicherungsgesellschaften bieten einzelne Bausteine für die Haftpflichtversicherung an. Auf diese Weise können Sie den für sich optimalen Versicherungsschutz erlangen. Dennoch sind in der Regel einige Schadensfälle nicht abgedeckt.

Zu ihnen gehören Haftpflichtschäden, die bei der Leistung von Gefälligkeiten entstehen. Auch Schadensersatz innerhalb der eigenen Familie oder der nahen Verwandtschaft muss von der Haftpflichtversicherung nicht erbracht werden.

Ebenso wenig muss die Versicherung bei Vorsatz zahlen. Hier wird mitunter schnell vom Sachbearbeiter eine Bewertung gefällt. Ob die Ablehnung im Einzelfall zu Recht erfolgt, besprechen Sie am besten mit einem Rechtsanwalt.

Muss die Haftpflichtversicherung jeden Betrag zahlen?

Ausschlaggebend für die Höhe der Zahlung ist neben dem entstandenen Schaden auch die sogenannte Deckungssumme. Alles, was an Regressforderungen diese Summe übersteigt, kann auf Ihnen haften bleiben.

Für Laien ist es nicht ganz einfach, sich ein realistisches Bild von eventuellen Schadensbeträgen zu machen. Empfohlen werden zum Beispiel von Versicherungsgesellschaften und Insidern Deckungssummen von mindestens 10 Millionen EUR. Dies klingt nach einem immens hohen Betrag. In der Praxis wird er jedoch vielfach schnell erreicht.

Beispiel: Ihr unangeleinter Hund rennt über die Straße und bringt einen Motorradfahrer zum Sturz. Mit ihm verletzt sich die Beifahrerin. Der Fahrer ist für den Rest seines Lebens querschnittsgelähmt, die Frau erleidet ein schweres Hirntrauma. Sie wird nach langem Krankenhausaufenthalt als Pflegefall in einer Einrichtung untergebracht.

Hier kommen rasch Beträge für Kliniken, Rehamaßnahmen, Renten, Umbau von Haus oder Wohnung Summen in Höhe von mehreren Millionen zusammen. Ein solch schwerer Unfall ist zudem keineswegs unrealistisch, rund 1800 Menschen erleiden jährlich allein in Deutschland eine irreparable Querschnittslähmung.

Bei einem derartigen Haftpflichtschaden wird zwingend rechtlicher Beistand notwendig. Ein kompetenter Anwalt vertritt Sie nicht nur im zu erwartenden Strafverfahren, sondern auch in allen zivilrechtlichen Belangen.

Muss bei der Auswahl der Privathaftpflichtversicherung etwas beachtet werden?

Auch wenn eine günstige Prämie verführerisch klingt, bei der Auswahl Ihrer privaten Haftpflichtversicherung sollten Sie nicht nur auf die Beiträge achten. Neben der Möglichkeit, eine angemessene Deckungssumme zu wählen können Sie auch Erkundigungen einholen, ob die ausgesuchte Gesellschaft leistungsstark ist.

Vergleichsportale bieten Ihnen die Möglichkeit, die Zahlungsmoral der einzelnen Gesellschaften zu vergleichen. Die billigste Versicherung nützt Ihnen nämlich nur wenig, wenn Sie bei Schadenseintritt erst gegen Ablehnungen kämpfen und Leistungen einklagen müssen. Die Investition von wenigen Euro mehr kann Sie bereits vor solchen Schwierigkeiten bewahren.

Beachten sollten Sie zudem, dass Kinder unter sieben Jahren schuldunfähig sind. Sie können für die von ihnen angerichteten Schäden nicht nur Verantwortung gezogen werden. Sofern Ihnen keine Vernachlässigung der Aufsichtspflicht nachgewiesen werden kann, entfällt für den Geschädigten der Anspruch auf Schadensersatz.

Einzelne Versicherungsgesellschaften sind dennoch bereit, Kinder unter sieben Jahren gegen einen Aufpreis mitzuversichern. Auf diese Weise können Sie Konflikte vermeiden, wenn Ihr Kind dem Nachbarn die Scheiben einwirft oder mit dem Fahrrad parkende Autos zerkratzt.

Was tun, wenn die private Haftpflichtversicherung nicht zahlen will?

Der erste Blick sollte immer den Versicherungsunterlagen gelten. Sind hier Ausnahmen vorgesehen oder ist das betreffende Ereignis überhaupt nicht versichert? Auch die Nichtbezahlung von Versicherungsprämien kann zur Zahlungsweigerung und zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.

Stimmen aber Ihrer Ansicht nach alle Voraussetzungen, haben Sie die Möglichkeit, einen Rechtsanwalt mit der Überprüfung zu beauftragen. Seine Einschaltung allein bewegt mitunter Versicherungsgesellschaften dazu, dass sie den entstandenen Schaden begleichen.

Weigert sich die Gesellschaft weiterhin, ist nach Abwägung aller Risiken mitunter Klage geboten. Die Entscheidung darüber, ob die private Haftpflichtversicherung dem Grunde nach eintrittspflichtig ist und in welcher Höhe Zahlungen erfolgen muss, wird mit dem Urteil gefällt.

Auch bei nur teilweiser Zahlung lohnt sich die Überprüfung durch den Rechtsanwalt. Erreichen Sie dadurch, dass die Versicherung die gesamte Summe bezahlt, muss sie auch die Kosten des Rechtsanwaltes übernehmen. Gegebenenfalls springt Ihre Rechtsschutzversicherung ein. Bei erfolgter Deckungszusage zahlt sie auch dann, wenn ein Vergleich geschlossen oder die Zahlung durch die Haftpflichtversicherung endgültig verweigert wurde.

In welchen Fällen zahlt die private Haftpflichtversicherung nicht?

In den folgenden Fällen zahlt die private Haftpflichtversicherung grundsätzlich nicht: Vorsätzlich verursachte Schäden. Schäden, die aus strafbaren Vergehen entstanden sind. Geldstrafen und Schäden durch Vertragspflichtverletzungen.

Wann muss die Versicherung nicht zahlen?

In welchen Fällen kann die Versicherung die Zahlung verweigern? Wer fahrlässig handelt oder seine Pflichten als Kfz-Führer verletzt, muss den Unfallschaden unter Umständen trotz Kfz-Versicherung selbst zahlen (z. B. wenn er betrunken Auto fährt und einen Unfall verursacht).

Was ist bei der Haftpflichtversicherung nicht versichert?

Nach dem Gesetz haften Sie für alle Schäden, die Sie jemand anderem schuldhaft zugefügt haben – und zwar in unbegrenzter Höhe. Bei einer privaten Haftpflichtversicherung ist sogar grobe Fahrlässigkeit mitversichert. Ausgeschlossen sind lediglich Schäden, die absichtlich verursacht werden.

Kann eine Haftpflichtversicherung abgelehnt werden?

Wenn Sie eine private Haftpflichtversicherung abschließen möchten, haben Sie in der Regel keine Probleme. Eine Ablehnung ist nur in Ausnahmefällen zu befürchten. Wer den Versicherer wechseln möchte und in den vergangenen Versicherungsjahren zu viele Schäden gemeldet hat, kann von der Versicherung abgelehnt werden.