Wann treten die neuen corona maßnahmen in kraft

Stand: 24.08.2022 13:36 Uhr

Derzeit sind in Deutschland nur noch "Basisschutzmaßnahmen" gegen Corona vorgesehen. Zum Herbst hin wird das Regelwerk - insbesondere die Maskenpflicht - aber voraussichtlich angepasst. Ein Überblick über die Regeln in Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg und im Bund.

Das Bundeskabinett hat den Entwurf für das neue Infektionsschutzgesetz mit geringen Änderungen gebilligt. Demnach sollen die Länder ab 1. Oktober 2022 wieder eine ausgeweitete Maskenpflicht in Innenräumen verhängen dürfen, wenn die Pandemielage "angespannt" ist. Im Flug- und Fernbahnverkehr bleibt sie den Plänen zufolge unabhängig vom Infektionsgeschehen bundesweit bestehen, auch soll es länderunabhängig eine Masken- und Testpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen geben. Neu ist die Regelung, dass Pflegeheime Beauftragte für Testen, Impfen und Hygiene benennen müssen - diese bekommen dafür dann 750 Euro im Monat zusätzlich ausbezahlt. Darüber hinaus wäre es Ländersache, im Personennahverkehr und anderen öffentlich zugänglichen Bereichen gegebenenfalls eine Mund-Nasen-Bedeckung vorzuschreiben.

Ausnahmen bei Maskenpflicht aufgeweicht

Bei Kultur- und Sportveranstaltungen und in Restaurants können die Länder Ausnahmen für frisch geimpfte und frisch genesene Menschen definieren. Anders als ursprünglich vorgesehen ist die Ausnahmeregel für die Länder aber nicht mehr verpflichtend. Zuvor hatte es die Kritik gegeben, die Ausnahme setze den falschen Anreiz, sich alle drei Monate gegen Corona impfen zu lassen. Bei entspannter Infektionslage sollen negativ Getestete in den genannten Bereichen keine Masken tragen müssen. Wenn sich eine starke Corona-Welle aufbaut, gilt die Maskenpflicht ausnahmslos. Dann können die Länder auch Mindestabstandsregeln, eine Maskenpflicht für Außenveranstaltungen sowie eine Teilnehmerobergrenze für Veranstaltungen im Innenbereich verhängen.

Maskenpflicht in der Schule nur noch in Ausnahmefällen

Die Länder könnten dem Entwurf zufolge auch Tests in Schulen, Kitas und Asylbewerber-Unterkünften vorschreiben. Eine Maskenpflicht in der Schule soll nur gelten, wenn sonst kein geregelter Präsenzunterricht möglich wäre - und auch dann nur ab dem fünften Schuljahr.

Schulschließungen und Lockdowns nicht vorgesehen

Schulschließungen oder andere Lockdowns sehen die Pläne für das neue Infektionsschutzgesetz bundesweit nicht vor. Der Entwurf wurde zwischen Bundesgesundheits- und Justizministerium abgestimmt. Der Entwurf geht nun in den Bundestag und könnte dort am 8. September beschlossen werden. Zustimmen muss dann auch noch der Bundesrat. Das Gesetz soll bis zum 7. April 2023 gültig sein.

Weitere Informationen

Wann treten die neuen corona maßnahmen in kraft

  • Teil 1: Ausnahmen bei Maskenpflicht aufgeweicht
  • Teil 2: Infektionsschutzgesetz: Was bundesweit derzeit gilt
  • Teil 3: Corona-Regeln: Unterschiede in den Nordländern

Dieses Thema im Programm:

NDR Info | Nachrichten | 24.08.2022 | 13:00 Uhr

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