Wann tritt in Deutschland ein Gesetz in Kraft?

Wir nutzen auf unserer Internetseite das Open-Source-Software-Tool Matomo. Mit Matomo werden keine Daten an Server übermittelt, die außerhalb der Kontrolle des Bundespresseamts liegen.

Das Tool verwendet Cookies. Mit diesen Cookies können wir Besuche zählen. Diese Textdateien werden auf Ihrem Computer gespeichert und machen es dem Bundespresseamt möglich, die Nutzung seiner Webseite zu analysieren. Ihre IP-Adresse ist für uns eine anonyme Kennung; wir haben keine technische Möglichkeit, Sie damit als angemeldeten Nutzer zu identifizieren. Sie bleiben als Nutzer anonym.

Wenn Sie mit der Auswertung Ihrer Daten einverstanden sind, dann aktivieren Sie bitte diesen Cookie. 

In einer Demokratie kann die jeweilige Mehrheit im Parlament ihre Programme und Vorstellungen dadurch in die Wirklichkeit umsetzen, dass sie entsprechende Gesetze beschließt. Je nachdem, was ihr wichtig ist, kann sie per Gesetz einen Nationalpark einrichten oder einen Flughafen ausbauen.

In Deutschland beschließen Interner Link: Bundestag und Interner Link: Bundesrat Bundesgesetze, die in ganz Deutschland gelten, und Länderparlamente Landesgesetze, die nur in dem betreffenden Bundesland gelten.

Entwürfe für ein neues Gesetz können von Bundestagsabgeordneten kommen, vom Bundesrat oder von der Bundesregierung. In der Praxis kommt der Anstoß für die meisten neuen Gesetze von der Regierung. In einem Bundesministerium arbeitet zunächst ein Mitarbeiter auf Anweisung seines Ministers einen Entwurf aus. Er holt dazu Stellungnahmen von Interessenverbänden ein und stimmt sich mit anderen Ministerien ab. Den fertigen Entwurf leitet er dem Minister zu, der ihn prüft und ihn danach dem Interner Link: Kabinett, also der gesamten Bundesregierung, vorlegt. Billigt das Kabinett den Entwurf, so wird er dem Bundesrat zugeleitet und anschließend - mit der Stellungnahme des Bundesrates - dem Bundestag.

Jetzt beginnt ein umständlicher Weg durch die Gremien.
Das Interner Link: Plenum des Bundestages diskutiert den Entwurf allgemein und überweist ihn an den zuständigen Bundestagsausschuss (1. Lesung). Nachdem dort die erste Beratungsrunde gelaufen ist, wird erneut diskutiert (2. Lesung). Danach wird endgültig über das Gesetz entschieden (3. Lesung). Die Entwürfe der Regierung werden so gut wie immer von der Parlamentsmehrheit angenommen, denn sie hat diese Regierung ja selbst in den Sattel gehoben. Jetzt muss noch der Bundesrat zustimmen. Zu politischen Komplikationen kann es kommen, wenn die Oppositionsparteien, die sich im Bundestag als Minderheit nicht durchsetzen konnten, in den Länderregierungen und damit im Bundesrat eine Mehrheit haben.

Allerdings: Stimmt der Bundesrat nicht zu und ruft er den Interner Link: Vermittlungsausschuss an, so kann er bei einfachen Gesetzen den Gang der Dinge nur aufhalten. Der Bundestag kann seinen Einspruch überstimmen. Anders ist es bei Gesetzen, die laut Grundgesetz zustimmungspflichtig sind. Stimmt der Bundesrat bei ihnen auch den Kompromissvorschlägen des Vermittlungsausschusses nicht zu, so ist das Gesetz gescheitert, endgültig.

Hat das Gesetz Bundestag und Bundesrat durchlaufen, wird es von der Bundesregierung dem Bundespräsidenten zugeleitet, der es unterschreibt und im Bundesgesetzblatt verkündet. Erst damit tritt es in Kraft.

Ein Gesetz entsteht.png

Das Gesetzgebungsverfahren im Detail.

Das Gesetzgebungsverfahren im Detail.

Quelle: Thurich, Eckart: pocket politik. Demokratie in Deutschland. überarb. Neuaufl. Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2011.

1. Stufe – Die politische Entscheidung für ein neues Gesetz

Vor dem Gesetz:
Verbände und Interessen-Vereine haben Forderungen.
Vor einer Bundestagswahl schreiben sie diese auf.
Diese Forderungen schreiben sie in Wahl-Prüf-Steine.
Wenn ein Verband Forderungen hat, kann er zwei Dinge damit machen:

  1. an Kandidaten und Kandidatinnen für die Wahl zum Deutschen Bundestag schicken. Wichtig sind vor allem die behindertenpolitischen Sprecherinnen und Sprecher der Fraktionen.
  2. an die zuständigen Abteilungsleiter und Abteilungsleiterinnen in den Ministerien schicken.

Die Abteilungsleitenden der Ministerien können die Forderungen den Kandidaten und Kandidatinnen der Wahl erklären.
Deswegen sollte man Forderungen immer an beide Gruppen schicken.
Wahl-Prüf-Steine müssen sehr kurz sein und von vielen Verbänden gefordert werden.

Verbände und Interessenvereine bekommen Antworten auf Forderungen.
Wahl-Prüf-Steine bestehen aus Forderungen und Antworten auf die Forderungen.
Sie werden dann veröffentlicht.

Wie war das beim Bundes-Teilhabe-Gesetz in Deutschland?

Im Jahr 2013 gab es eine Wahl in Deutschland.
Vor der Wahl startete eine Internet-Kampagne für ein Teilhabe-Gesetz.
Dort zeigten die Verbände ihre Wahl-Prüf-Steine und bekamen viel Aufmerksamkeit.
Die Abkürzung für Bundes-Teilhabe-Gesetz ist BTHG.
Das BTHG kam im Koalitions-Vertrag auf Seite 78 vor.
Der Koalitions-Vertrag ist der Vertrag über die Ziele der aktuellen Parteien, die die Wahl gewonnen haben und miteinander arbeiten wollen.
Es gab dort zwei Absätze zum BTHG.
Das war ein sehr großer politischer Erfolg für die Behindertenverbände.

2. Stufe - Der Arbeits-Entwurf: Ideen-Findung im Ministerium und Früh-Koordinierung

Alle einigen sich auf ein Gesetz.
Dann wird ein erster Arbeits-Entwurf geschrieben.
Er ist sehr ausführlich.
Aber er wird nicht veröffentlicht.
Nur Fachmenschen dürfen ihn lesen.
Dann können sie erzählen, wie sie den Arbeits-Entwurf finden.
Jetzt beginnt die Früh-Koordinierung der Gesetzgebung.
Alle Ministerien lesen den Arbeits-Entwurf.
Sie dürfen ihn prüfen und über ihn diskutieren.
Wenn alle mit dem Inhalt einverstanden sind, ändert sich der Name.
Der Arbeits-Entwurf heißt jetzt Referenten-Entwurf.

Wie war das beim Bundesteilhabegesetz?

Beim BTHG war der Referenten-Entwurf nach 2 Monaten fertig.

3. Stufe - Der Kabinett-Beschluss - Vom Referenten-Entwurf zum Gesetz-Entwurf

Jetzt beginnt das öffentliche Verfahren.
Vor allen Fachleute, Verbände, Interessengruppen und kommunale Spitzenverbände lesen den Referenten-Entwurf.
Sie beginnen mit der Bundes-Regierung zu diskutieren.
Das nennt man Ressort-Abstimmung.
Es werden viele Stellungnahmen geschrieben.
Bei der Verbände-Anhörung können gut fachliche Fragen gestellt werden.
Wenn alle Verbände und Ministerien sich zu dem Referenten-Entwurf geäußert haben und einverstanden sind, wird dieser zum Gesetz-Entwurf.
Dieser Schritt heißt Kabinett-Beschluss.
Wenn keine Einigung zustande kommt, muss der Koalitions-Ausschuss sich darum kümmern. Der Koalitions-Ausschuss ist eine Gruppe von Experten und Expertinnen die unter anderem aus der aktuellen Regierung kommen.

Wie war das beim Bundesteilhabegesetz?

Bei der Verbände-Anhörung in der Ressort-Abstimmung waren rund 100 Vertreter und Vertreterinnen von Behindertenverbänden anwesend.
Die Abstimmung für den Kabinett-Beschluss hat länger gedauert.
Der Koalitions-Ausschuss einigte sich, die Länder mit 5 Milliarden Euro jährlich zu unterstützen.

4. Stufe - Der Bundesrat: Die Bundesländer entscheiden mit

Viele der Gesetze müssen von den Bundesländern umgesetzt werden.
Deshalb dürfen die Bundesländer eine Stellungnahme machen.
In der Stellungnahme dürfen sie Kritik und Änderungswünsche aufschreiben.
Die Bundesregierung muss sie lesen.
Dann muss sie darauf antworten und Stellung beziehen.
Alles zusammen wird an den Bundestag geschickt.
Der Bundestag liest und kommentiert alles.
Dann gibt es einen zweiten Durchgang.
Der neue Gesetz-Entwurf ist fertig.
Die Bundesländer können nur noch „ja“ oder „nein“ zu dem Entwurf sagen.
Wenn sie „nein“ sagen, dann muss eine Einigung im Vermittlungs-Ausschuss gefunden werden.

Wie war das beim Bundesteilhabegesetz?

Der Bundes-Rat hatte bei dem BTHG insgesamt 100 Änderungsvorschläge.
Gesetze wie das BTHG können nachgelesen werden.
Es gibt sie online im Internet.
Auf dieser Homepage: Dokumentations- und Informationssystem des Deutschen Bundestages.

5. Stufe - Der Bundestag - Das Parlament übernimmt das Schreiben für das Gesetz

Der Bundes-Rat, also die Bundes-Länder, geben den Gesetz-Entwurf an den Bundes-Tag.
Jetzt bekommt er eine besondere Nummer.
Sie heißt Druck-Sachen-Nummer.
Dann diskutieren die Parteien das Gesetz zum ersten Mal öffentlich.
Alle können die Diskussion mit der Druck-Sachen-Nummer mitverfolgen.

Es folgen 3 Lesungen:

  • 1. Lesung:

    Hier diskutieren alle Parteien.
    Der Gesetz-Entwurf wird an eine Gruppe von Experten und Expertinnen geschickt, die einen Ausschuss bilden.
    Im BTHG war dies der Ausschuss für Arbeit und Soziales.

  • 2. Lesung:

    Die 2. Lesung startet mit einer Diskussion.
    Dann wird abgestimmt, ob die Änderungen nach der 1. Lesung angenommen werden.

  • 3. Lesung:

    Die 3. Lesung ist die Schlussabstimmung über das Gesetz.
    Die Lesungen können länger dauern.
    Jede Änderung muss mit in das Dokument gedruckt werden.

Jetzt ist das Gesetz fertig.
Es wird auf Rechtschreibfehler und inhaltliche Fehler geprüft.

Als erstes unterschreiben die Bundeskanzlerin und dann ein Fachminister. Dann unterschreibt der Bundespräsident oder Bundespräsidentin.
Das ist ein formaler und rechtlicher Schritt.

Danach wird das Gesetz bekannt gegeben.

Wann ist ein Gesetz beschlossen?

Ein Gesetz wird nur dann beschlossen, wenn die meisten dafür sind. Wenn die meisten dagegen sind, wird es abgelehnt. Wenn das Gesetz im Bundestag beschlossen ist: Es dauert noch lange, bis man sich wirklich daran halten muss.

Wann entsteht ein Gesetz?

Gesetze können eingebracht werden als: Regierungsvorlage durch die Bundesregierung oder. Anträge von Mitgliedern des Nationalrates (entweder als Initiativantrag oder als Antrag eines Ausschusses) oder. Gesetzesanträge des Bundesrates oder eines Drittels des Bundesrates oder.

Welche Schritte durchläuft ein Gesetz?

Die sogenannte erste Lesung findet mit allen Mitgliedern statt. Daraufhin beratschlagen Ausschüsse in der zweiten und dritten Lesung über das Gesetz. In dritten Lesung debattiert der Bundestag nochmal abschließend über das mögliche Gesetz. Anschließend kann der Bundestag das Gesetz verabschieden.

Wer entscheidet ob Gesetze in Kraft treten?

Inkrafttreten individuell festgelegt Ob ein Gesetz direkt am Tag nach der Verkündung, erst zu einem späteren Zeitpunkt oder gar rückwirkend in Kraft tritt, entscheidet der Bundestag.