Wann werden die 300 € ausgezahlt

Die Ampel-Regierung hat das dritte Entlastungspaket für Bürger*innen auf den Weg gebracht. Die Maßnahmen umfassen insgesamt rund 65 Milliarden Euro. Anders als bei den zwei zuvor verabschiedeten Paketen profitieren aber dieses Mal auch direkt Rentnerinnen und Rentner von den Maßnahmen der Bundesregierung – durch eine Einmalzahlung von 300 Euro. 

300-Euro-Bonus für Rentner: Wer hat Anspruch auf die Einmalzahlung?

Um die hohen Lebens-, Miet- und Energiekosten auszugleichen, erhalten Ruheständler*innen als Einmalzahlung den Zuschuss aus dem Entlastungspaket. Auch pensionierte Beamt*innen werden den Bonus laut Bundesregierung erhalten. Insgesamt werden rund 20 Millionen Rentner nun von der Finanzspritze profitieren. 

Zum Video "Hohe Energiekosten: Diese Entlastungen gibt es"

Wann werden die 300 € ausgezahlt

Konkret heißt es dazu beim zuständigen Bundesministerium für Arbeit und Soziales: "Die Energiepreispauschale erhält, wer zum Stichtag 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung oder der Alterssicherung der Landwirte hat." Dabei sei es unerheblich, ob die Rente befristet oder unbefristet geleistet wird. 

Anspruch bestehe aber nur bei einem Wohnsitz im Inland. Soweit mehrere Renten bezogen werden (zum Beispiel Altersrente und Witwenrente), wird die Energiepreispauschale nur einmal gezahlt.

Treppenlift für dein Zuhause: Hier bis zu 3 Angebote einholen

Wann wird das Geld bezahlt - und werden Steuern fällig? 

Das Geld soll von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) ab dem 1. Dezember 2022 ausgezahlt werden. Die DRV konkretisiert, dass die Auszahlung bis zum 15. Dezember 2022 abgeschlossen sein soll. Das sieht auch der Bundestags-Beschluss vor. Auf die Energiepreispauschale für Renten- und Versorgungsbeziehende hatte sich die Ampelkoalition Anfang September mit ihrem dritten Entlastungspaket verständigt. Renter*innen dürfen sich also nicht wundern, wenn die Energiepauschale im November noch nicht auf ihrem Konto ist.

Rentner*innen müssen dafür nicht selbst aktiv werden - die Einmalzahlung erfolgt automatisch durch die Rentenzahlstellen.

Die DRV wies darauf hin, dass es sich um eine gesonderte Einmalzahlung handle, die nicht zusammen mit der laufenden Rente überwiesen werde. Die Entlastung umfasst insgesamt gut sechs Milliarden Euro. Der Betrag muss ebenso versteuert werden wie die bereits beschlossene Einmalzahlung von 300 Euro für alle aktiven Erwerbspersonen. Wer weniger Rente bekommt, muss allerdings auch weniger Steuern zahlen und profitiert so mehr von der Einmalzahlung. Eine konkrete gesetzliche Regelung zur Besteuerung gibt es allerdings noch nicht, was von Fachleuten und Politiker*innen kritisiert wird.

Hier kostenlos Angebote & Beratung für Treppenlift einholen

Nicht alle bekommen die 300 Euro im Dezember

Eine Gruppe wird wohl im Dezember vergeblich auf die Einmalzahlung für Ruheständler warten: Personen, die erstmals Ende Dezember 2022 eine Rente ausgezahlt bekommen. Das teilt die Deutsche Rentenversicherung auf ihrer Internetseite zum Thema Energiepauschale mit. "Eine Auszahlung der Energiepreispauschale im Dezember ist in diesen Fällen aus technischen Gründen nicht möglich", heißt es dort. Die Betroffenen erhalten die Energiepreispauschale in der Regel erst Anfang 2023. Die Auszahlung erfolge dann ebenfalls automatisch, ein Antrag sei nicht notwendig.

Die Deutsche Rentenversicherung stellt auf ihrer Homepage bezüglich einer möglichen Doppelauszahlung die Frage: "Wie ist zu verfahren, wenn ich die Energiepreispauschale als Rentnerin oder Rentner erhalte, obwohl ich die Energiepreispauschale für Erwerbstätige oder als Empfängerin oder Empfänger von Sozialleistungen (z.B. Arbeitslosengeld, Wohngeld, Grundsicherung, einmaliger Heizkostenzuschuss) erhalten habe?"

Strom vom eigenen Dach: Hier bis zu 5 Angebote für Solaranlage anfragen

Die Antwort dürfte zahlreiche Berechtigte freuen: "Die Zahlungen schließen einander nicht aus. Sie können in beiden Personenkreisen anspruchsberechtigt sein. Sollten Sie jedoch mehrere Renten beziehen (z.B. Altersrente und Witwenrente), wird die Energiepreispauschale nur einmal gezahlt."

Das könnte dich auch interessieren: 

  • Bis zu 3000 Euro Bonus für Arbeitnehmer: Steuerfreie Einmalzahlung - aber es gibt ein entscheidendes Problem
  • Mehr Geld für Leistungsempfänger und Geringverdiener: Das steckt im Entlastungspaket der Ampel
  • Entlastungspaket: Gilt die Strompreisbremse doch nicht für alle?
  • Entlastungen für Steuerzahler: So unterstützt das Maßnahmen-Paket der Ampel die Bürger
  • Entlastung für Studierende: Wer bekommt bald den 200-Euro-Zuschuss aufs Konto?
Brandneu auf Amazon: Ihr Vermögens-Turbo ab 50 - Ratgeber von Stiftung Warentest zur individuellen Finanzplanung

 Artikel enthält Affiliate Links

*Hinweis: In der Redaktion sind wir immer auf der Suche nach nützlichen Produkten für unsere Leser. Es handelt sich bei den in diesem Artikel bereitgestellten und mit einem Piktogramm beziehungsweise einem Einkaufswagen-Symbol, einem Ticket-Symbol oder Sternchen gekennzeichneten Links um sogenannte Affiliate-Links/Werbelinks. Wenn du auf einen dieser Links klickst bzw. darüber einkaufst, bekommen wir eine Provision vom Händler oder Dienstleister. Für dich ändert sich dadurch nichts am Preis. Unsere redaktionelle Berichterstattung ist grundsätzlich unabhängig vom Bestehen oder der Höhe einer Provision.