Wann windpocken impfen wenn noch nicht gehabt

Wer soll gegen Varizellen (Windpocken) geimpft werden?

Die Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut (STIKO) empfiehlt allen Kindern die Varizellenimpfung mit 2 Impfstoffdosen vorzugsweise im Alter von 11 bis 14 Monaten (1. Impfung) und 15 bis 23 Monaten (2. Impfung). Die erste Impfung kann entweder simultan mit der ersten Masern-Mumps-Röteln-Impfung (MMR) durchgeführt werden oder frühestens vier Wochen nach dieser erfolgen. Die zweite Impfung kann mit einem Kombinations­impfstoff gegen Masern, Mumps, Röteln und Varizellen (MMRV) verabreicht werden. Siehe dazu die Empfehlungen der STIKO.

Erfolgte die Impfung nicht im empfohlenen Alter, kann sie zu jedem Zeitpunkt bis zum 18. Geburtstag nachgeholt werden.

Die STIKO empfiehlt die Impfung gegen Varizellen außerdem Personen mit besonderen gesundheitlichen Risiken, die bisher ungeimpft sind und noch keine Varizellen durchgemacht haben oder bei denen bei serologischer Testung keine spezifischen Antikörper gefunden wurden (= empfängliche Personen). Dazu gehören z.B. seronegative Patienten vor immunsuppressiver Therapie oder Organtransplantation sowie empfängliche Personen mit schwerer Neurodermitis und alle empfänglichen Personen, die engen Kontakt zu diesen besonders gefährdeten Personen haben. Besondere Bedeutung für den Schutz des Ungeborenen oder Neugeborenen hat die Impfung von seronegativen Frauen mit Kinderwunsch.

Darüber hinaus empfiehlt die STIKO auch seronegativem Personal im Gesundheitsdienst die Impfung gegen Varizellen. Insbesondere in den Bereichen Pädiatrie, Onkologie, Gynäkologie/Geburtshilfe, Intensivmedizin und im Bereich der Betreuung von Immundefizienten sowie bei Neueinstellungen in Gemeinschaftseinrichtungen für das Vorschulalter sollte eine Impfung erfolgen (siehe auch die Stellungnahme der STIKO zu Impfungen von Personal in medizinischen Einrichtungen in Deutschland).

Stand: 28.01.2021

Warum ist die Windpocken­impfung allen Kindern und Jugendlichen generell empfohlen?

Vor Einführung der Varizellen-Impfempfehlung erkrankten in Deutschland jährlich etwa 750.000 Personen an Varizellen. Die Mehrzahl der Fälle trat bei Kindern unter 5 Jahren auf. Daten einer Erhebung in deutschen Arztpraxen zeigen, dass es innerhalb eines Zeitraums von 10 Jahren nach Impfempfehlung zu einem Rückgang der diagnostizierten Varizellenerkrankungen um etwa 90 % kam.

Bei bis zu 5% der an Windpocken Erkrankten treten Komplikationen auf. Mit dem Alter nimmt die Häufigkeit von Komplikationen zu. Auftreten können bakterielle Superinfektionen der Haut, Mittelohrentzündung, Bronchitis, seltener auch Lungenentzündungen und sehr selten Erkrankungen des Zentralen Nervensystems (cerebelläre Ataxie, aseptische Meningitis, Enzephalitis, Myelitis) oder Arthritis, Myokarditis und Glomerulonephritis. Besonders gefährdet sind immunsupprimierte Personen. Bei Erkrankungen in der Schwangerschaft kann ein Fehlbildungssyndrom (kongenitales Varizellensyndrom) auftreten. Erkrankungen von Neugeborenen sind besonders gefährlich.

Die generelle Impfempfehlung hat nicht nur dazu beigetragen, die hohen Erkrankungszahlen an Varizellen in Deutschland zu reduzieren. Auch die Zahl der Varizellen-assoziierten Komplikationen und der Hospitalisierungen ist stark rückläufig. Bei ausreichend hohen Impfquoten (> 80%) profitieren aufgrund der sogenannten "Herdenimmunität" auch Personen indirekt von der Impfempfehlung, die nicht selbst geimpft werden können, wie Säuglinge, Schwangere und Patienten aus klinisch relevanten Risikogruppen, wie z.B. Patienten mit Leukämie bzw. Patienten unter intensiver immunsuppressiver Therapie.

Die ausführliche Begründung der STIKO zur Impfempfehlung gegen Varizellen sowie zur Empfehlung einer zweiten Impfdosis ist auf der RKI-Internetseite zur Varizellen-Impfung abrufbar.

Stand: 13.12.2018

Wie viele Impfdosen sind für einen vollständigen Impfschutz notwendig?

Für einen vollständigen Impfschutz sind unabhängig vom Alter zwei Impfstoffdosen notwendig, die in einem Abstand von mindestens einem Monat verabreicht werden sollten. Kinder und Jugendliche, die bisher keine oder nur eine Varizellenimpfung erhalten haben, sollten die fehlenden Varizellenimpfungen als Nachholimpfung schnellstmöglich und spätestens vor Erreichen des 18. Geburtstags bekommen. Nach den bisherigen Erfahrungen kann davon ausgegangen werden, dass die Impfung eine lang anhaltende Immunität induziert.

Fall-Kontroll-Studien zeigen, dass bereits nach einer Impfung mehr als 95% der Geimpften vor schweren Varizellen geschützt sind und bei 70 bis 90 % eine Erkrankung verhindert wird; 2 Impfungen können bei etwa 95 % der Geimpften eine Varizellen-Erkrankung verhindern. Zusätzliche Hinweise finden sich im Epidemiologischen Bulletin 1/2013.

Stand: 13.12.2018

Ist eine Infektion Dritter durch das Impfvirus möglich?

Die Übertragung des Impfvirus von einem Impfling auf eine andere Person ist extrem unwahrscheinlich. Sie kann im Fall des Auftretens eines spezifischen Exanthems beim Impfling nicht völlig ausgeschlossen werden und ist in sehr seltenen Einzelfällen bei immungeschwächten oder schwangeren Kontaktpersonen beobachtet worden.

Stand: 13.12.2018

Kann ein Kind gegen Varizellen geimpft werden, wenn die Mutter schwanger ist und keinen Varizellenschutz (seronegativ bzw. keine Varizellenimpfung) besitzt?

Eine Übertragung des Impfvirus von einer geimpften auf eine ungeschützte Person ist ein sehr seltenes Ereignis und bisher nur dokumentiert, wenn infolge der Impfung ein Hautausschlag mit Bläschen auftrat. Im Vergleich dazu ist das Ansteckungsrisiko einer seronegativen Schwangeren an ihrem ungeimpften und damit ansteckungs­gefährdeten Kind (insbesondere bei Kita- oder Schulbesuch des Kindes) ungleich höher. Diese Risikoabwägung spricht für die Impfung des Kindes einer seronegativen Schwangeren.

Stand: 13.12.2018

Ab welchem Lebensmonat kann geimpft werden?

Die STIKO empfiehlt die Impfung frühestens ab dem vollendetem 11. Lebensmonat (siehe Fachinformation). Fehlende Impfungen sollten zu jedem Zeitpunkt nachgeholt werden.

Bei bevorstehender Aufnahme bzw. bei Besuch einer Gemeinschafts­einrichtung (z.B. Kita) können Säuglinge bereits ab dem Alter von 9 Monaten geimpft werden. Wenn die Erstimpfung im Alter von 9-10 Monaten erfolgte, sollte die 2. Varizellenimpfung bereits zu Beginn des 2. Lebensjahres durchgeführt werden.

Da Varizellen bei Jugendlichen und Erwachsenen komplikationsreicher verlaufen, sollte ein kompletter Impfschutz mit 2 Impfungen rechtzeitig vor Erreichen des Jugendalters hergestellt werden. Außerdem sollten seronegative Frauen mit Kinderwunsch gegen Varizellen geimpft werden, da Varizellen-Erkrankungen während der Schwangerschaft Schädigungen des Säuglings bedingen können.

Stand: 13.12.2018

Welche Nebenwirkungen können im Zusammenhang mit der Impfung auftreten?

Die Impfung wird in der Regel gut vertragen. Wie bei jeder Impfung kann an der Injektionsstelle eine für 1 bis 3 Tage anhaltende Rötung, Schwellung oder Schmerzhaftigkeit auftreten. Zu den üblichen Impfreaktionen gehören außerdem leichte bis moderate Temperaturerhöhungen (<39,5°C bei rektaler Messung), Kopf- und Gliederschmerzen, Mattigkeit, Unwohlsein und Übelkeit. Gelegentlich tritt nach 1 bis 4 Wochen eine Impfkrankheit mit (flüchtigem) Hautauschlag und Fieber auf. Sehr selten können allergische Reaktionen im Zusammenhang mit der Impfung beobachtet werden.

Stand: 13.12.2018

Kann nach einem Kontakt zu einem an Varizellen Erkrankten geimpft werden?

Eine postexpositionelle Impfung ist möglich und in Abhängigkeit vom zeitlichen Abstand zur Exposition (maximal 5 Tage) auch wirksam. Die STIKO empfiehlt die postexpositionelle Impfung für ungeimpfte Personen jeden Alters mit negativer Varizellen-Anamnese und Kontakt zu Risikopersonen.

Stand: 13.12.2018

Wird durch die Varizellen-Impfung auch eine Erkrankung an Herpes zoster (Gürtelrose) verhindert?

Die bisher mit der Varizellen-Impfung gesammelten Erfahrungen zeigen, dass auch gegen Varizellen geimpfte Personen an Herpes zoster erkranken können. Bei dem Varizellenimpfstoff handelt es sich um einen Lebendimpfstoff, der stark abgeschwächte Viren enthält. Wie das Varizella-zoster-Wildvirus kann auch das Impfvirus in den Nervenzellen verbleiben und Wochen bis Jahre später reaktivieren, um als Herpes zoster wieder in Erscheinung zu treten. Die Reaktivierungs­wahrscheinlichkeit des Impfvirus gegenüber der des Wildvirus ist jedoch deutlich vermindert. Außerdem verläuft ein durch das Impfvirus ausgelöster Herpes zoster meist leichter, so dass nach Varizellen-Impfung ein individueller Schutz gegenüber einer schwereren Verlaufsform des Herpes zoster besteht.

Gegen Varizellen geimpfte Personen verfügen über einen hohen Schutz vor der Primärinfektion durch das Varizella-zoster-Wildvirus. Wenn es trotzdem zu einer Herpes-zoster-Erkrankung kommt, die durch das Wildvirus und nicht das Impfvirus ausgelöst wurde, ist es möglich, dass eine Infektion mit dem Wildvirus bereits vor der Impfung stattgefunden hat oder die Impfung die Wildvirusinfektion nicht verhindern konnte.

Die Hypothese, dass der Wegfall der natürlichen Boosterung bei Impfung aller Kinder gegen Windpocken zu einem Anstieg der Zostererkrankungsrate in der Gesamtbevölkerung führen würde, konnte mit epidemiologischen Daten aus Ländern mit Varizellen-Impfprogrammen bisher nicht bestätigt werden. Die STIKO empfiehlt allen Personen ab einem Alter von 60 Jahren und Personen mit Grundkrankheiten oder Immunsuppression ab 50 Jahren die Impfung gegen Herpes zoster mit einem Totimpfstoff.

Stand: 13.12.2018

Kann in der Schwangerschaft und Stillzeit gegen Varizellen (Windpocken) geimpft werden?

Vorgehen bei Frauen im gebärfähigen Alter zur Vermeidung von Röteln und Varizellen in der Schwangerschaft

Von den in den Mutterschaftsrichtlinien vorgeschriebenen Untersuchungen des Immunstatus (Röteln, Lues und fakultativ HIV) bzw. den zusätzlich häufig gewünschten Untersuchungen (Toxoplasmose, Zytomegalie, Varizellen, Parvovirus B19) haben unter dem Gesichtspunkt einer gegenwärtig möglichen Immunprophylaxe Röteln und Varizellen eine besondere Bedeutung. Beide Infektionen können in der Schwangerschaft zu schwersten Schädigungen des Embryos oder Feten führen (kongenitales Röteln- und fetales/kongenitales Varizellensyndrom mit Beteiligung einzelner oder mehrerer Organe). Das Risiko einer Schädigung hängt vor allem vom Zeitpunkt der Infektion ab und ist umso größer, je früher während der Schwangerschaft die Infektion erfolgt, bei Röteln 50 bis 60 % im ersten Schwangerschaftsmonat und absinkend bis zu 7 bis 10 % im vierten Schwangerschaftsmonat, bei Varizellen insgesamt deutlich geringer. Ein weiteres Risiko besteht im Falle einer Varizellen-Erkrankung der Mutter 5 Tage vor bis 2 Tage nach der Geburt. Die Infektion des Kindes kann hier zu lebensbedrohlichen neonatalen Varizellen führen.

Die STIKO empfiehlt die zweifache Rötelnimpfung für ungeimpfte Frauen im gebärfähigen Alter oder Frauen im gebärfähigen Alter mit unklarem Impfstatus. Frauen im gebärfähigen Alter, die bisher einmalig gegen Röteln geimpft worden sind, sollten eine weitere Impfung gegen Röteln erhalten. Da seit 2012 in Deutschland kein Röteln-Einzelimpfstoff mehr verfügbar ist, ist die Impfung nur noch mit einem Masern-Mumps-Röteln (MMR) -Kombinationsimpfstoff möglich. Dies stellt jedoch kein Problem dar. Die kombinierte Impfung führt nicht zu vermehrten unerwünschten Wirkungen, auch wenn bereits eine Teilimmunität gegen andere im Impfstoff enthaltene Komponenten vorliegt. Liegt der Nachweis über zwei erfolgte Rötelnimpfungen vor, ist von einer Immunität auszugehen, weitere Maßnahmen wie Titerkontrollen sind nicht erforderlich.

Der serologische Nachweis von Antikörpern ist nur bei Schwangeren ohne entsprechende Nachweise einer bestehenden Immunität (Ungeimpfte oder einmalig Geimpfte oder Impfanamnese unbekannt) sinnvoll. International wird als schützender Titer ein Wert von 10 bis 15 IU/ml im ELISA-Test angesehen. In Deutschland gilt bislang die Empfehlung der Diagnostik-Kommission der Gesellschaft für Virologie (GfV) und der Deutschen Vereinigung zur Bekämpfung der Viruskrankheiten (DVV), dass bei Werten zwischen 15 IU/ml und 34 IU/ml ein Zweittest herangezogen werden soll. Dafür kann der früher verwendete HHT eingesetzt werden, bei dem Titer ab < 1:8 als ausreichend positiv angesehen werden. Aufgrund der schlechten Standardisierbarkeit der Rötelnteste steht zu vermuten, dass in Zukunft der generelle Nachweis von anti-Röteln IgG Antikörpern, d.h. ein grundsätzlich positives Testergebnis ausreichend sein wird.

Analog zur Rötelnimpfempfehlung der STIKO sollten zur Verhinderung eines kongenitalen Varizellensyndroms und einer neonatalen Varizelleninfektion seronegative Frauen im gebärfähigen Alter zweimal gegen Varizellen geimpft werden. Im Falle einer ungeklärten Immunitätslage ist eine Antikörperbestimmung bei Frauen im gebärfähigen Alter notwendig. Eine ungeklärte Immunitätslage ist dann gegeben, wenn bei unsicherer Varizellenanamnese keine oder nur eine dokumentierte Impfung oder ein unklarer Impfstatus vorliegen.

Auch bei Varizellen können die ELISA-Testergebnisse auf einen internationalen Standard bezogen und in IU/l angegeben werden. Seropositiv sind Proben mit einem Antikörpertiter > 100 IU/l. Grenzwertige Ergebnisse (50 bis 100 IU/l) sollten als negativ betrachtet werden. Bei Verwendung anderer Teste sind die Hinweise des untersuchenden Laboratoriums zu beachten bzw. ist Rücksprache mit dem Labor zu halten.

Lebendimpfstoffe sind in der Schwangerschaft kontraindiziert. Da es sich beim MMR- und Varizellen-Impfstoffe um Lebendimpfstoffe handelt, wird ein zeitlicher Abstand von 1 Monat zur Konzeption empfohlen. Da bislang in den vielen bekannten Fällen einer versehentlichen MMR- wie auch Varizellen-Impfung in der Frühschwangerschaft (da diese noch nicht bekannt war) keine negativen Auswirkungen bekannt geworden sind, stellt eine versehentlich durchgeführte Impfung in der Frühschwangerschaft keinen Grund für einen Schwangerschaftsabbruch dar. In diesem Zusammenhang wird auch auf die Richtlinie des G-BA zur Empfängnisregelung und zum Schwangerschaftsabbruch hingewiesen.

In diesem Zusammenhang wird auch auf die Richtlinie des G-BA zur Empfängnisregelung und zum Schwangerschaftsabbruch hingewiesen.

Siehe dazu auch die allgemeine FAQ zu Impfungen bei Frauen mit Kinderwunsch.

Stand: 13.12.2018

Wie soll verfahren werden, wenn in einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylsuchende aufgrund eines Varizellen-Ausbruchs eine Impfaktion gegen Varizellen geplant ist, nachdem bereits MMR-Impfungen verabreicht worden waren?

Informationen darüber, wie zu verfahren ist, wenn in einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylsuchende aufgrund eines Windpocken-Ausbruchs eine Impfaktion gegen Windpocken geplant ist, nachdem bereits MMR-Impfungen verabreicht worden sind, gibt es >> hier.

Stand: 13.12.2018

Wann spätestens gegen Windpocken impfen?

Wer soll gegen Varizellen (Windpocken) geimpft werden? Die Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut (STIKO) empfiehlt allen Kindern die Varizellenimpfung mit 2 Impfstoffdosen vorzugsweise im Alter von 11 bis 14 Monaten (1. Impfung) und 15 bis 23 Monaten (2. Impfung).

Kann man sich als Erwachsener noch gegen Windpocken impfen lassen?

Je nach Impfstoff muss zwischen erster und zweiter Impfung mindestens ein Abstand von 4 bis 6 Wochen liegen. Auch Jugendliche und Erwachsene können gegen Windpocken geimpft werden. Hier sind ebenfalls 2 Impfungen notwendig.

Wie gefährlich ist die Windpocken

Nebenwirkungen der Impfung Lokale Reaktionen sind eine Rötung und Schwellung an der Einstichstelle, die nach wenigen Tagen abklingen. Dazu können allgemeine Krankheitszeichen, wie Fieber oder Müdigkeit, auftreten – auch diese Nebenwirkungen klingen schnell wieder ab.

Warum keine Windpocken

Eine Impfung von Kindern gegen Windpocken ist nicht sinnvoll. Zu diesem Ergebnis kommt die Stiftung Warentest unter Berufung auf Experten und rät von der Impfung ab. Begründung: Der Schutz lässt im Laufe der Jahr nach, und eine Infektion im Erwachsenenalter verläuft oft schwerer als bei Kindern.