Warum steigt mein versicherungsbeitrag bei gleicher einstufung

Jedes Jahr ein biss­chen mehr Rabatt – darüber freut sich, wer im vergangenen Jahr unfall­frei geblieben ist. Als Belohnung kommen die Versicherten am Jahres­ende meist in eine güns­tigere Schadenfrei­heits­klasse. Dann fällt die Rechnung nied­riger aus. Je länger man unfall­frei fährt, desto höher ist die Schadenfrei­heits­klasse (SF-Klasse). Jeder Klasse ist ein Prozent­satz zuge­ordnet. Das ist der Anteil der Grund­prämie, den Versicherte tatsäch­lich zahlen. Das sind je nach System in der Kfz-Haft­pflicht häufig 16 bis 120 Prozent.

Keine Schadenfrei­heits­klassen in der Teilkasko

Das gilt aber nur für die Kfz-Haft­pflicht­versicherung sowie für die Voll­kasko. In der Teilkasko gibt es keine SF-Klassen, da sie in erster Linie für Schäden einsteht, auf die die individuelle Fahr­weise keinerlei Einfluss hat, beispiels­weise Sturm, Hagel, Feuer, Glasbruch, Diebstahl.

Beispiel: Nach 23 unfall­freien Jahren werden Versicherte in der Kfz-Haft­pflicht im Regelfall in die SF 23 einge­stuft. Das entspricht einem Beitrags­satz von zum Beispiel 27 Prozent. Dann ist nur etwa ein Viertel der Grund­prämie fällig. Führer­scheinneulinge hingegen, die zum ersten Mal ein Auto anmelden, kommen meist in die SF-Klasse 0 mit oft 100 Prozent – unter bestimmten Voraus­setzungen auch in eine güns­tigere SF-Klasse.

Unser Rat

Neuvertrag.Wer die Versi­cherung wechselt, wird meist in dieselbe Schadenfrei­heits­klasse einge­stuft wie beim bisherigen Anbieter. Es ist jedoch nicht vorgeschrieben, welche Prozentsätze zu welcher SF-Klasse gehören. Das hand­haben die Versicherer unterschiedlich.Günstig.Entscheidend sind letzt­lich weniger die Prozentsätze, sondern das Ergebnis: die Jahres­prämie. Bei einem güns­tigen Tarif kann sie trotz eines höheren Prozent­satzes nied­riger sein als anderswo.

Teure Rück­stufung nach Unfall

Umge­kehrt gilt: Wer einen Unfall verursacht, wird in eine schlechtere SF-Klasse zurück­gestuft – meist nicht nur eine Stufe, sondern gleich mehrere. Man braucht dann einige Jahre, um wieder die alte SF-Klasse zu erreichen. Auch die Rück­stufungs­praxis hand­haben die Versicherer unterschiedlich. Bei einigen gibt es sogar inner­halb ihrer Tarif­struktur Unterschiede: In teuren Tarifen ist die Rück­stufung manchmal nicht so drastisch wie in preisgüns­tigen. Mehr zum Thema in unserem Special Rückstufung nach Unfall - so langen Versicherer zu.

Andere Rabatt­staffel bei Altverträgen

Welche SF-Klassen und welche Prozent­sätze gelten, kann jeder Versicherer für sich selber fest­legen. Inzwischen gehen viele Auto­versicherer dazu über, ihre Rabatt­staffel zu verlängern. Zuvor war meist nach 35 unfall­freien Jahren Schluss, also mit SF 35. In vielen Tarifen waren dann nur noch 20 Prozent des Grund­beitrags fällig – ein erheblicher Rabatt also. Wer dann weiter ohne Unfall bleibt, wird nicht besser einge­stuft.

Längere Staffel nicht immer güns­tiger

Nun gehen einige Gesell­schaften weiter bis SF 50, Verti sogar SF 60. Das kann vor allem älteren Kunden eine Ersparnis bringen – muss aber nicht: Es gibt durch­aus Versicherer, bei denen Kunden in SF 35 einen güns­tigeren Preis bekommen als anderswo in SF 50.

Tipp: Zur güns­tigsten Police führt nur ein individueller Preis­vergleich, wie ihn unser Kfz-Versicherungsvergleich bietet.

Rabattretter und Rabatt­schutz

Wer schon lange bei derselben Versicherung ist, sollte vor einem Wechsel auf den Rabattretter achten. In manchen alten Verträgen gibt es diese Klausel noch. Sie bedeutet: Wer in der güns­tigsten SF-Stufe ist und einen Unfall baut, wird zwar in eine ungüns­tigere SF-Klasse zurück­gestuft, behält aber den bisherigen Beitrags­satz, zahlt also nicht mehr als zuvor. Diese Zusatz­leistung ist kostenlos. In neuen Verträgen gibt es sie kaum noch. Nach einem Unfall folgt die Rück­stufung in eine ungüns­tigere SF-Klasse – und dann eine höhere Rechnung. Als Ersatz für den fehlenden Rabattretter bieten die meisten Versicherer zwar einen Rabatt­schutz. Aber der ist in der Regel nicht gratis wie der Rabattretter, sondern kostet Aufpreis.

Auto abge­meldet – Schadenfrei­heits­klasse bleibt

Hat jemand vorüber­gehend kein Auto angemeldet, geht der einmal erreichte SF-Rabatt nicht sofort verloren. Bei den meisten Versicherern bleibt er dann sieben Jahre erhalten, bei anderen sogar zehn Jahre. Auch bei einem Wechsel des Versicherers können Versicherte die SF-Klasse in der Regel mitnehmen. Dauert es länger als sieben beziehungs­weise zehn Jahre, bis die Betreffenden wieder ein Fahr­zeug versichern, werden sie meist wieder in die SF-Klasse 1/2 einge­stuft.

SF-Klasse auf Partner, Kinder, Enkel über­tragen

Wenn die Familie zwei Autos hat. Eine einmal erreichte güns­tige SF-Klasse ist bares Geld wert. Wer das Auto­fahren aufgibt, kann die güns­tige Klasse inner­halb der Familie auf Angehörige über­tragen, zum Beispiel auf Ehemann, Ehefrau oder Kinder. Dafür halten die Versicherer spezielle Formulare bereit, oft auch auf ihren Internet­seiten. Eine Familie mit zwei Autos kann auch den Rabatt von einem Pkw auf den anderen über­tragen.

Wenn Oma den Führer­schein abgibt. Häufig sind es Groß­eltern, die sich entscheiden, endgültig das Auto­fahren aufzugeben und ihre SF-Klasse auf die Enkel zu über­tragen. Das ist in der Regel problemlos möglich. Eine gemein­same Nutzung des Pkw muss aber üblicher­weise nachgewiesen werden. Die Empfänger können außerdem nur so viele SF-Rabatt­jahre bekommen, wie sie bereits den Führer­schein haben. Wenn Oma ihre SF 35 – also 35 unfall­freie Jahre – ihrer Enkelin geben will, die erst seit fünf Jahren Auto fährt, kann die Enkelin nur fünf SF-Klassen bekommen. Mit der Über­tragung ist die Groß­mutter ihren kompletten SF-Rabatt los. Der Rest verfällt endgültig.

Auch bei Dienst­wagen möglich

Auch Angestellte mit Dienst­wagen können den damit gewonnen SF-Rabatt später bei Abgabe des Pkw auf sich über­tragen. Dafür muss allerdings die Firma zustimmen. Es empfiehlt sich, dies schon vor Über­nahme des Dienst­wagens zu klären. Mehr zum Thema Dienst­wagen in unserem Special Dienstwagen: Wie Sie die private Nutzung am günstigsten versteuern.

Kann eine Versicherung einfach den Beitrag erhöhen?

Laut Gesetz muss muss Ihre Privathaftpflicht Kostenerhöhung ankündigen. Einfach so die Beiträge erhöhen – das darf Ihre Versicherung nicht. Auf die Erhöhung des Beitrags muss sie hinweisen, zum Beispiel. in der Rechnung – und das mindestens 1 Monat vor Wirksamwerden der Erhöhung.

Warum erhöht sich die Schadenfreiheitsklasse?

Warum hat sich meine Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) geändert? Ihre Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) kann sich durch Unfälle oder Veränderungen der Vertragsgrundlage ändern. Sie werden zur Hauptfälligkeit Ihres Vertrages (in der Regel zum 1. Januar eines Jahres) in eine neue SF-Klasse eingestuft.

Bei welcher Versicherungsstufe steigt man ein?

Zu Beginn steigt der Versicherte im Normalfall in der Grundstufe 9 mit einer Versicherungsprämie von 100 Prozent ein. In der höchsten Malus-Stufe 16/17 wird eine Prämie von 200 Prozent des Beitrages fällig. Die Stufen 0-7 entsprechen einem Bonus, während die Stufen 10-17 einen Malus bedeuten.

Wann erhöht sich der Versicherungsbeitrag?

So haben die Autohersteller zwischen „August 2021 und August 2022 die Preise im Schnitt um fast acht Prozent erhöht“, erläutert Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).