Was bedeuted gelbes oder blaues kreuz

Weisse Zone heisst immer seltener «so lange man will»: Immer mehr Gemeinden haben inzwischen ein Parkregime.

Man kommt zum vermeintlich korrekt parkierten Auto – und ärgert sich: 40 oder mehr Franken Busse. Seien wir ehrlich: Wer weiss schon, das weisse Felder kein Freibrief sind oder dass es eine Mittagspausen-Verlängerung in der Blauen Zone gibt?

Oder wer, dass eine Parkbusse auch mal 1250 Franken deftig sein kann (zum konkreten Fall siehe Abschnitt «Auf der Linie kostet» unten)? Und was bedeuten eigentlich durchkreuzte gelben Linien? Unser Parkier-Ratgeber klärt auf.

Weisse Felder trügen oft

An Parkuhren ists klar: Maximaldauer, Preis und Gratiszeiten stehen drauf. Und wenn der Automat defekt ist? Parkscheibe einlegen und Höchstdauer beachten. Heikel ists, wo keine sind: Denn weisses Feld heisst nicht «frei parken». Dauerhaftes Parkieren auf öffentlichem Grund ist bewilligungspflichtig. Nur, dass früher quasi alle Gemeinden auf Bewilligungen verzichteten. Heute aber haben selbst Landgemeinden Parkreglemente.

Meist benötigen Dauer- und Nachtparker eine Bewilligung, Kurzzeit-Parker (so wie z. B. auf Autobahn-Raststätten) die Parkscheibe. So weit, so unklar: Die Bestimmungen variieren enorm und sind oft schlecht signalisiert. Da steht etwa mal nur eingangs des Dorfs das Schild für die Parkscheiben-Pflicht (z.B. «maximal sechs Stunden») – das man prompt übersieht. Nachts können Regeln wie «ohne Bewilligung zwei Mal im Monat» gelten – was man erst auf der Gemeinde-Webpage erfährt. Prompt bekommt der Weekend-Besuch eine Busse.

Wieso sind parkscheibenpflichtige weisse Felder dann nicht gleich blau? Weil die Blaue Zone – siehe unten – einheitlich geregelt ist: Wären die Felder blau, gälten die Bestimmungen der Blauen Zone.

Unser Tipp: Anwohner fragen und auf Bewilligungen bzw. Parkscheiben in anderen Autos achten. Oder surfen: Meist gibts auch Bewilligungen online. Im Zweifelsfall die Parkscheibe stellen, das vermindert die Wahrscheinlichkeit einer Busse in den ersten Stunden.

Rechtsanwalt erklärt: Das kann man gegen Gaga-Bussen tun(11:54)

Die Blaue Zone verwirrt

Die schweizweit einheitliche Blaue Zone hat ebenfalls Tücken und eine Mittagspausen-Regel, die fast niemand kennt. Von 19 bis 7.59 Uhr und an Sonntagen sowie jenen gleichgestellten Feiertagen darf man hier unbegrenzt parkieren (natürlich nur, sofern nichts anderes signalisiert ist). Von Montag bis Samstag von 8 bis 18.59 Uhr darf man je nach Ankunftszeit eine Stunde, maximal 89 Minuten mit Parkscheibe stehen.

Eine wichtige, erstaunlich oft unbekannte Ausnahme ist die Mittagspausen-Verlängerung: Wer von 11.30 bis 13.29 Uhr ankommt, darf bis 14.30 Uhr bleiben!

Die Parkscheibe wird übrigens oft falsch eingestellt – siehe unten.

Auf der Linie kostet

Ob weiss oder blau: An sich muss das ganze Auto im Feld stehen, weder Stosstange noch Aussenspiegel dürfen darüber hinausragen. «An sich», weil: Wegen wachsender Autos wird meist (nicht immer!) toleriert, wenn nur die Räder innerhalb sind. Achtung: Stehen die Pneus auf statt innerhalb der Linie, gilt das bereits als «draussen»!

Absurd, aber wahr: «Innerhalb der Linie» ist auch dann zwingend, wenn das Auto schlicht zu gross ist oder man nicht mehr aussteigen könnte, wenn die Räder korrekt innerhalb stehen. Dann muss man rangieren oder einen anderen Parkplatz suchen.

Was kann es schon kosten, wenn die Räder zum Beispiel mal eine Handbreit ausserhalb stehen? Auch mal 1250 Franken! So geschehen einem Zürcher trotz Anwohner-Parkkarte, der über zehn Stunden so parkierte – denn dann kostet es nicht mehr je nach Dauer 40, 60 oder 100 Franken, sondern wird verzeigt. Machte nach drei Tagen irre 700 Franken Busse plus 550 Franken Gebühren.

Parkscheibe richtig einstellen

Oft wird durch falsches Einstellen der Parkscheibe Parkzeit verschenkt. Der «Zeiger» ist auf den der Ankunft folgenden Halbstunden- bzw. Stunden-Strich zu stellen. Wer von Minute 00 bis 29 kommt, stellt auf die folgende Halbstunden-, wer von Minute 30 bis 59 eintrifft, auf die folgende Stunden-Markierung. Die Parkscheibe muss gut sichtbar sein.

Verwendet man keine offizielle Scheibe, kann man gebüsst werden. Werbung auf der Vorderseite oder eine zu kleine Parkscheibe (min. 11 cm breit und 15 cm hoch) können 40 Franken kosten.

Wer das Auto nach Zeitablauf in der Blauen Zone nur in der Zone umparkiert statt wegzufahren und die Blaue Zone zu verlassen, wird so gebüsst wie beim Nachstellen der Parkscheibe: 40 Franken.

Gelb heisst meist Jein

Gelbes Zickzack (z.B. ÖV-Haltestellen), durch Kreuze unterbrochene gelbe Linien und gelbe Felder mit gelbem diagonalen Kreuz (z.B. Taxi-Stände) heissen: Parkverbot! Hier darf man legal halten, also ein- und aussteigen lassen oder ein- und ausladen, solange man niemanden behindert. Aber: Parkieren ist tabu – und das hat nichts mit der Dauer zu tun. Wer im Parkverbot auf jemanden wartet, mit den ausgeladenen Waren davon marschiert oder vom Auto weggeht, parkiert.

Weder halten noch parkieren darf man bei durchgehenden gelben Linien am Rand. Und gelbe Felder ohne Kreuz? Die sind privat, hier gilt die Signalisation (z.B. «Kunden»).

Parkieren (und Halten) muss man in der Regel am rechten Rand. Links (also auf der Gegenseite) ist es nur in Ausnahmefällen erlaubt: in Einbahnstrassen, bei Halte- oder Parkverbot rechts oder Tramgleis auf der rechten Seite sowie in schmalen Strassen mit wenig Verkehr. In allen anderen Fällen muss man erst wenden, weil das Wegfahren von der gegenüberliegenden Seite gefährlich ist.

Warnblinker-Zusatzbusse

Mag sein, dass der Warnblinker beim absichtlichen falschen Parkieren oder illegalen Halten Toleranz fördert – Botschaft «Nur kurz!». Aber: Erlaubt ist es nicht und kann 40 Franken Zusatzbusse einbringen. Übrigens: Hier gibts alle Regeln zum Thema Blinken.

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