Was bedeuten aushilfe jobs

  1. Was ist eigentlich ein Aushilfsjob?
  2. Für wen eignet sich die Aufnahme eines Nebenjobs?
  3. Minijob im privaten oder im gewerblichen Bereich?
  4. Der Lohn: 450 Euro-Job 
  5. Der Mindestlohn im Minijob 
  6. Pauschalabgaben im Aushilfsjob
  7. Die Rentenversicherung im Minijob 
  8. Was sind kurzfristige Minijobs?

Möchten Sie bald eine neue Aushilfsstelle annehmen? Egal ob Sie gerade Ihren ersten Nebenjob annehmen, oder bereits Erfahrungen als Minijobber gesammelt haben: Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten, sowie nützliche Informationen rund um das Thema Minijob! Informieren Sie sich gleich über Verdienstgrenzen, Pauschalabgaben, und vieles mehr! 

Was ist eigentlich ein Aushilfsjob?

Ein Aushilfsjob, auch Minijob, Nebenjob, geringfügig entlohnte Beschäftigung, oder auch 450-Euro-Job genannt, ist ein Arbeitsverhältnis das entweder dauerhaft oder auch kurzfristig aufgenommen werden kann. Minijobber sind vor dem Gesetz Arbeitnehmer in Teilzeit, womit sie die gleichen Rechte und Pflichten haben wie andere Arbeitnehmer auch. Das Besondere an diesem Beschäftigungsverhältnis ist, dass es eine Verdienstgrenze gibt. Diese beläuft sich auf maximal 5.400 Euro im Jahr. Weil Arbeitnehmer mit Nebenjob im Vergleich zu Vollbeschäftigten wenig verdienen, werden sie von der Sozialversicherungspflicht befreit, was bedeutet, dass keine großen Abgaben vom Gehalt an den Staat gehen. 

Für wen eignet sich die Aufnahme eines Nebenjobs?

Die Aufnahme eines Aushilfsjobs eignet sich für Arbeitnehmer, die sich etwas dazuverdienen möchten. Besonders häufig nehmen frisch gebackene Mütter dieses Angebot wahr, weil sie damit nur wenige Stunden in der Woche arbeiten und trotzdem etwas zur Haushaltskasse beisteuern können. Familie und Job lässt sich mit einem Minijob leichter unter einen Hut bringen als mit einer Teilzeitstelle, bei der sich die Arbeitszeiten meist nicht so flexibel einteilen lassen wie in einem Minijob. 

Auch Studenten und Schüler nehmen gerne von der Option gebrauch, sich etwas dazuverdienen zu können, ohne dabei das eigentliche Studium zu vernachlässigen. Ein großer Motivationsfaktor ist hier nicht nur die Aussicht auf einen Lohn, sondern vor allem auch das Sammeln von Berufserfahrung und dem Kennenlernen des Joballtages in der Branche, in der man nach dem Studium einmal tätig sein möchte. Eine weitere Personengruppe, die gerne Nebenjobs ausübt sind Rentner. Wer noch nicht bereit ist, sich endgültig zur Ruhe zu setzen und weiterhin aktiv am Arbeitsleben teilnehmen mag, kann dies mit einer Aushilfsstelle tun.

Minijob im privaten oder im gewerblichen Bereich?

Bei jedem Aushilfsjob wird unterschieden, ob es sich dabei um einen Minijob im gewerblichen, oder um einen Minijob im privaten Bereich handelt. Ein Minijob im privaten Bereich wird in Privathaushalten ausgeführt. Dabei übernimmt der Arbeitnehmer haushaltsnahe Aufgaben, wie dem Einkaufen, dem Aufräumen, dem Bügeln oder Ähnlichem. Jeder Nebenjob, der nicht in einem Privathaushalt ausgeübt wird, zählt als Minijob im gewerblichen Bereich. Beide Formen haben gemeinsam, dass der durchschnittliche Verdienst nicht mehr als 450 Euro im Monat betragen darf. 

Der Lohn: 450 Euro-Job 

Wie der Name bereits vermuten lässt, beträgt das monatliche Entgelt in einem Aushilfsjob maximal 450 Euro. Die Befreiung von der Sozialversicherungspflicht findet nur Anwendung, wenn das Jahreseinkommen demnach 5400 Euro beträgt (12 x 450 Euro) oder weniger. Denn auch wenn die regelma?ßige Vergütung geringer ausfällt, spricht man von einem Minijob. Wichtig ist nur, dass auch wirklich alle Zahlungen in die Berechnung einfließen, also auch einmalige Bonuszahlungen wie ein Weihnachtsgeld. Sollte aufgrund so einer Bonuszahlung einmal mehr als 450 Euro in einem Monat verdient werden, so ist dies nicht weiter schlimm, wenn die Jahresgrenze nicht überschritten wird, und der Arbeitnehmer im Monat darauf entsprechend weniger verdient. 

Ein Beispiel:

Sie verdienen jeden Monat 325 Euro. Dies entspricht einem Jahreseinkommen von 3.900 Euro. Im Dezember erhalten Sie ein Weihnachtsbonus von 100 Euro. Im Juli ein Urlaubsgeld in Höhe von 50 Euro. Rechnen Sie Ihr Jahreseinkommen von 3.900 Euro plus 150 Euro. Das Ergebnis beträgt 4.050 Euro. Teilen Sie dieses durch 12, dann erhalten Sie eine durchschnittliche Vergütung von 337,50 Euro im Monat. Die Höchstgrenze von 450 Euro im Monat wird trotz einmaliger Zusatzzahlungen nicht überschritten. 

Wichtig: Der Betrachtungszeitraum beträgt immer maximal 12 Monate! Es ist also nicht zulässig, in einem Jahr die Einkommensgrenze zu überschreiten, und im nächsten Jahr weniger zu arbeiten um diese auszugleichen! Dieser Ausgleich muss immer innerhalb eines Kalenderjahres stattfinden! 

Der Mindestlohn im Minijob 

Jeder Minijobber hat Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. Der Arbeitgeber darf allerdings auch einen höheren Stundenlohn ansetzen, nur das Unterschreiten des Minimums von 8,50 Euro ist nicht zulässig. Ab dem 01. Januar 2017 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 8,84 Euro pro Stunde. Noch gibt es in einigen Branchen Ausnahmen. In diesen muss kein Mindestlohn gezahlt werden. Dazu gehören Beschäftigte in der Land- und Forstwirtschaft, im Gartenbau, aber auch in der Fleischwirtschaft. Ab dem 01. Januar 2018 soll der Mindestlohn aber ausnahmslos für alle Arbeitnehmer gelten! 

Pauschalabgaben im Aushilfsjob

Wer einer geringfügigen Beschäftigung nachgeht, ist von der Sozialversicherungspflicht befreit. Trotzdem gibt es auch bei Minijobbern Pauschalabgaben, die geleistet werden müssen! Wie hoch sich diese belaufen, hängt davon ab, ob der Minijob in einem Privathaushalt oder im gewerblichen Bereich ausgeübt wird. Im gewerblichen Bereich sind diese Abgaben, die der Arbeitgeber zahlen muss, höher als im privaten Bereich. Gezahlt werden folgende Pauschalabgaben:

  • Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung 
  • Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung 
  • Beitragsanteil des Arbeitnehmers bei Versicherungspflicht in der Rentenversicherung 
  • Steuern 
  • Umlage 1 bei Krankheit
  • Umlage 2 bei Schwangerschaft/ Mutterschaft 
  • Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung 
  • Insolvenzgeldumlage

Die Rentenversicherung im Minijob 

Von der Arbeitslosenversicherung und der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind Arbeitnehmer in einer geringfügig entlohnten Beschäftigung befreit. Fehlt noch das Thema Rentenversicherung: Hier entscheidet der Arbeitnehmer selbst, ob er diese zahlen möchte oder nicht. Man kann sich als Minijobber von der Beitragszahlung zur Rentenversicherung befreien lassen. Wer dies nicht möchte und in seine Rentenversicherung einzahlen will, zahlt lediglich 3,7% seines Lohnes ein und hat damit Anspruch auf staatliche Zuschüsse für die Riester-Rente! Überlegen Sie es sich also gut, ob Sie sich wirklich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen möchten!

Was sind kurzfristige Minijobs?

Neben den „herkömmlichen“ Aushilfsjobs, die ohne zeitliche Begrenzung abgeschlossen werden, gibt es auch sogenannte kurzfristige Minijobs. Diese werden von Anfang an nur für einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen. Bei einem Arbeitsvertrag, der auf maximal 3 Monate begrenzt wird, spricht man zum Beispiel von einem kurzfristigen Minijob. Hierbei darf an fünf Tagen in der Woche für maximal drei Monate gearbeitet werden. Wird man an weniger als fünf Tagen pro Woche beschäftigt, dann wird ein Arbeitsverhältnis für einen Zeitraum von insgesamt 70 Arbeitstagen geschlossen. Das Besonders an einem kurzfristigen Aushilfsjob: Die Höhe des Einkommens spielt keine Rolle! Wer maximal drei Monate oder 70 Arbeitstage beschäftigt wird, fällt nicht unter die Einkommensgrenze von maximal 450 Euro im Monat, sondern darf auch mehr verdienen.

Es ist möglich, innerhalb eines Kalenderjahres mehrere kurzfristige Minijobs anzunehmen. Diese werden zusammengerechnet. Die Summe der Arbeitstage darf im Jahr 70 Arbeitstage nicht überschreiten, ansonsten verfällt der Status der kurzfristigen Beschäftigung und das Einkommen darf die Jahresgrenze von 5.400 Euro nicht mehr überschreiten! Bei mehreren kurzfristigen Beschäftigungen, die zusammengenommen die Summe von 70 Arbeitstagen nicht überschreiten, fällt diese Jahresgrenze weg. 

Was bedeutet als Aushilfe zu arbeiten?

Definition: Minijobs sind geringfügige Beschäftigungen mit höchstens 520 Euro monatlichem Arbeitsentgelt oder einem Arbeitseinsatz von maximal 70 Tagen pro Kalenderjahr. Durch fehlende Beiträge zu den Sozialversicherungen sichern Minijobs sozial nicht ab.

Wer zählt als Aushilfe?

Wer monatlich durchschnittlich bis zu 520 Euro verdient oder nur für kurze Zeit beschäftigt ist, gilt als Minijobber.

Ist Aushilfe das gleiche wie Minijob?

Eine Aushilfstätigkeit hat viele Bezeichnungen: Minijob, 450-Euro-Job (seit Oktober 2022 gestiegene Lohnobergrenze auf 520 Euro) oder Aushilfsjob. Jeder dieser Begriffe ist aber im Grunde nur ein Synonym für eine geringfügige Beschäftigung.

Wie viel darf man als Aushilfe arbeiten?

Minijobber*innen mit Mindestlohn dürfen ab Oktober 2022 nicht mehr als 37,5 Stunden im Monat arbeiten. Bis zum 1. Juli 2022 betrug der gesetzliche Mindestlohn 10,45 Euro pro Stunde. Seit dem 1. Oktober 2022 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 12 Euro pro Stunde.