Was bedeutet Erststimme und Zweitstimme bei der Landtagswahl?

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Die Erststimme wird bei Bundestagswahlen auf der linken Stimmzettelhälfte abgegeben. Mit ihr wird der Direktbewerber des Wahlkreises gewählt. Gewählt ist derjenige Bewerber, der die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Es genügt somit die relative Stimmenmehrheit.

Über die Stärke der Parteien im Deutschen Bundestag bestimmen grundsätzlich nicht die Erststimmen, sondern die für die Landeslisten der Parteien insgesamt abgegebenen Zweitstimmen, denn die 598 Sitze im Deutschen Bundestag werden im Verhältnis dieser Zweitstimmen auf die Parteien verteilt. Die Erststimme hat ausnahmsweise dann Bedeutung für die Stärke der Parteien im Deutschen Bundestag, wenn

  • eine Partei, die nicht mindestens 5 vom Hundert der im Wahlgebiet abgegebenen gültigen Zweitstimmen erhalten hat, gemäß § 6 Absatz 3 Satz 1 Bundeswahlgesetz bei der Verteilung der Sitze auf die Landeslisten nach Zweitstimmen Berücksichtigung findet, weil sie in mindestens drei Wahlkreisen einen Sitz errungen hat.
  • es zu einer erhöhten Sitzzahl kommt, da Wahlkreissitze erhalten bleiben müssen.

Ein Wahlkreisbewerber (Direktbewerber) kann – muss aber nicht – auch auf der entsprechenden Landesliste seiner Partei stehen. Ist ein solcher Bewerber bereits im Wahlkreis gewählt, dann bleibt er auf der Landesliste unberücksichtigt.

Für eine Partei, die zwar um Zweitstimmen wirbt, das heißt die eine Landesliste, aber keinen Direktbewerber (Wahlkreisbewerber) zur Wahl stellt, bleibt das entsprechende Feld auf der linken Stimmzettelhälfte leer. Wählergruppen bzw. Direktbewerber von Parteien, die keine Landesliste einreichen, sind auf dem Stimmzettel (linke Hälfte) im Anschluss an die Wahlkreisbewerber alphabetisch aufgeführt, jedoch unterhalb der zuletzt auf der rechten Stimmzettelhälfte abgedruckten Landesliste.

Bei Europawahlen gibt es keine Erst- und Zweitstimmen, sondern nur eine Stimme.

Rechtsgrundlagen

§ 4, § 5, § 30 BWG
§ 45 BWO

Stand: 1. Januar 2015

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Hinweis

An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Europawahl - und auch bei einer Bundestagswahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.

Mit der Erststimme (linke Spalte auf dem Stimmzettel) wählt man einen Wahlkreisbewerber, also eine bestimmte Person. Der Wahlkreisbewerber, der die meisten Erststimmen auf sich vereint, erhält ein Direktmandat. Durch das Prinzip der Erststimme wird sicher gestellt, dass jede Region vertreten ist.

Mit der Zweitstimme (rechte Spalte auf dem Stimmzettel) entscheiden sich die Wähler nicht für eine Person, sondern für die Landesliste einer Partei. Die Reihenfolge der Personen auf der Landesliste wird von den Parteien in einer Mitgliederversammlung festgelegt.

Regelung zur Landtagswahl: 

Das Zweistimmensystem wird bei Landtagswahlen innerhalb NRWs angewandt.

Regelung zur Europawahl: 

Bei der Europawahl kann nur eine Stimme für eine Partei oder eine sonstige politische Vereinigung abgegeben werden. Es gibt somit kein Zweistimmensystem.

Regelungen zu den Kommunalwahlen: 

Bei den Kommunalwahlen werden entweder Listen- (Gemeinderäte, Bezirksvertretungen, Integrationsrat) oder Personenwahlen ((Ober-)Bürgermeister/in) durchgeführt, bei denen pro Stimmzettel nur eine Stimme abgegeben werden kann. Pro Stimmzettel erfolgt somit eine separate Wahl, d. h. es gibt bei Kommunalwahlen kein Zweistimmensystem.

Regelung zur Bundestagswahl: 

Das Zweistimmensystem wird bei Bundestagswahlen angewandt.