In 7 Schritten zur rechtssicheren Kündigung! Das Kündigungsschutzgesetz besagt, dass Sie einem Mitarbeiter nur dann kündigen dürfen, wenn dies aus… Show
Kündigung: Überblick über Kündigungsfristen - Beginn und Ende
Urheber: Joachim Lechner | Fotolia Von Günter Stein, 06.05.2020 Frage: Wenn im Arbeitsvertrag bei Kündigung steht „Kündigungsfrist 4 Wochen zum Monatsende“ – soll ich als Arbeitgeber nur am Monatsende kündigen? Oder könnte ich es auch bereits am 16.05.2020 – gilt das auch? Die Lösung: Kündigung: Ab wann die vier Wochen Kündigungsfrist zählenAntwort: Kündigungsfrist 4 Wochen zum Monatsende heißt, dass ab dem Zeitpunkt der Kündigung an bis zum nächsten Monatsende gewartet wird und ab dann erst die 4 Wochen zählen. Beispiel: Um zum 1. März den Mitarbeiter los zu sein, müssten Sie spätestens zum 31.1. (also zum Monatsende) kündigen. von dort aus zählen dann 4 Wochen, nämlich die Wochen vom 1.2.-28.2. (Kalenderwochen 6, 7, 8 und 9), das sind dann die 4 Wochen. Kündigung: Wann die Kündigungsfrist beginntDie Lösung: Wichtig für die Berechnung der Kündigungsfrist ist zunächst die Frage, wann die Frist beginnt. Die Antwort lautet: Mit Erklärung der Kündigung. Wird also beispielsweise die Kündigung noch im Betrieb ausgehändigt, beginnt die Frist sofort. Und zwar auch dann, wenn der Arbeitnehmer die Erklärung nicht liest oder wegwirft. Wichtig: In keinem Fall kommt es für den Zeitpunkt einer Kündigung auf das Datum an, das auf der Kündigungserklärung schriftlich vermerkt worden ist. Entscheidend ist also immer der Zugang – dies als Info vorab. Man spricht hier von dem Datum, "unter dem" die Kündigung ausgesprochen wurde. Dieses Datum ist rechtlich völlig unerheblich. Da die Kündigungsfrist nicht vor Erklärung bzw. vor Zugang der Kündigung beginnt, fragt sich weiterhin, ob der Tag der Erklärung bzw. des Zugangs noch zur Frist gerechnet wird oder nicht. Die Antwort ergibt sich aus § 187 Abs.1 BGB. Diese Vorschrift lautet: "§ 187 Fristbeginn(1) Ist für den Anfang einer Frist ein Ereignis oder ein in den Lauf eines Tages fallender Zeitpunkt maßgebend, so wird bei der Berechnung der Frist der Tag nicht mitgerechnet, in welchen das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt." Das "Ereignis", von dem diese Regelung spricht, ist im Falle einer Kündigung nichts anderes als der Zeitpunkt, in dem die Kündigungserklärung erklärt wird bzw. zugeht. Dieser Tag wird also bei der Berechnung der Frist nicht mitgerechnet. Demgemäß beginnt der Lauf der Kündigungsfrist erst an dem Tag, der auf den Tag des Ausspruchs der Kündigung folgt. Beispiel: Sie sind mehr als 2 Jahre bei Ihrem Arbeitgeber beschäftigt (= Kündigungsfrist und erhalten am 1. März im Betrieb eine schriftliche Kündigungserklärung Ihres Arbeitgebers zum 31. März. Die Kündigung wird in diesem Beispiel erst zum 30. April wirksam. Der Grund liegt darin, dass der Tag der Aushändigung der Erklärung gemäß § 187 Abs.1 BGB nicht mitgerechnet wird. Also beginnt der Lauf der Frist erst am 2. März. Eine volle Monatsfrist endet daher mit dem Ablauf des 1. April. Das ergibt sich aus § 188 Abs.2 BGB. Diese Vorschrift lautet: "§ 188 Fristende(2) Eine Frist, die nach Wochen, nach Monaten oder nach einem mehrere Monate umfassenden Zeitraum – Jahr, halbes Jahr, Vierteljahr – bestimmt ist, endigt im Falle des § 187 Abs.1 mit dem Ablauf desjenigen Tages der letzten Woche oder des letzten Monats, welcher durch seine Benennung oder seine Zahl dem Tage entspricht, in den das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt, im Falle des § 187 Abs.2 mit dem Ablauf desjenigen Tages der letzten Woche oder des letzten Monats, welcher dem Tage vorhergeht, der durch seine Benennung oder seine Zahl dem Anfangstag der Frist entspricht." Kündigung: Wie Sie die korrekte Kündigungsfrist bestimmenDa die Monatsfrist gemäß § 187 Abs.1 BGB am Tage nach der Aushändigung des Kündigungsschreibens (= 2. März) beginnt, endet sie gemäß § 188 Abs.2 BGB mit dem Tag des Folgemonats (= April), der dem Tag des für den Fristbeginn maßgeblichen Ereignisses (= 1. März) entspricht, d.h. sie endet am 1. April. Weil der Arbeitgeber gemäß $ 622 Abs. 2 Nr. 1 BGB darüber hinaus, d.h. zusätzlich zu der Kündigungsfrist von einem Monat, auch bestimmte feste Kündigungstermine beachten muss, d.h. nur "zum Ende des Kalendermonats" kündigen kann, wird die Kündigung nicht schon unmittelbar nach Ablauf der Monatsfrist (= 1. April), sondern erst zum nächsten möglichen Monatsende (= 30. April) wirksam. Und so sind die Kündigungsfristen für „normale“ Beschäftigungsverhältnisse in § 622 geregelt: § 622 Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. (2) Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen
Bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer werden Zeiten, die vor der Vollendung des fünfundzwanzigsten Lebensjahres des Arbeitnehmers liegen, nicht berücksichtigt.
Personal und Arbeitsrecht aktuell Egal ob es um brandneue Urteile der Arbeitsgerichte geht, die für Sie als Arbeitgeber, als Führungskraft oder als Personalverantwortlicher von Bedeutung sind oder zum rechtssicheren Umgang mit Abmahnungen, Zeugnissen, Kündigungen. Jetzt bekommen Sie die aktuellsten und wichtigsten Tipps frei Haus.
Jetzt kostenlos anmelden Herausgeber: VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG Ähnliche Beiträge 26.04.22 Betriebsschließung – Diese Folgen gibt es für Beschäftigte 26.04.22 | Redaktion Wirtschaftswissen - Misswirtschaft, eine schwierige Marktlage oder Überschuldung können zu einer Betriebsschließung führen. In der Folge verlieren alle Beschäftigten… Artikel lesen 19.04.22 Unkündbarkeit: Welche Arbeitnehmer sind unkündbar? 19.04.22 | Redaktion Wirtschaftswissen - Bei jedem Beschäftigungsverhältnis haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein Kündigungsrecht. In der Praxis gibt es jedoch Arbeitsverhältnisse, die… Artikel lesen 15.02.22 Änderungskündigung verfassen: Tipps und Muster 15.02.22 | Günter Stein - Möchten Sie das Gehalt Ihres Beschäftigten anpassen? Steht ein Umzug an und soll ein Mitarbeiter künftig am neuen Firmensitz eingesetzt werden? Bei… Artikel lesen 07.02.22 Kündigungsgespräch führen: So geht's 07.02.22 | Frank Wittke - Eine der schwierigsten Aufgaben ist es, einem Mitarbeiter zu kündigen. Als wäre das nicht schon genug: Läuft das Kündigungsgespräch schlecht, können… Artikel lesen 18.01.22 Freistellung nach Kündigung: Die 4 großen Vorteile 18.01.22 | Günter Stein - Erst kündigen und dann auch noch freihaben. Für viele Arbeitgeber klingt dies wie der blanke Hohn. Insbesondere, wenn der betreffende Mitarbeiter… Artikel lesen Experten-Tipps per E-Mail Personal und Arbeitsrecht aktuell Günter Stein
Personal und Arbeitsrecht aktuell - Günter Stein Egal ob es um brandneue Urteile der Arbeitsgerichte geht, die für Sie als Arbeitgeber, als Führungskraft oder als Personalverantwortlicher von Bedeutung sind oder zum rechtssicheren Umgang mit Abmahnungen, Zeugnissen, Kündigungen. Jetzt bekommen Sie die aktuellsten und wichtigsten Tipps frei Haus. Ja, ich möchte regelmäßig und gratis informiert werden. Jetzt kostenlos anmelden Herausgeber: VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG WEB_WIWI_CMS-BOX-NL_12347 Gratis Downloads Rechtssicher abmahnen: So reagieren Sie bei Fehlverhalten richtig 7 goldene Kündigungsregeln Abfindung: So behandeln Sie jede Abfindung betriebsprüfungssicher Arbeitzeugnis-Musteraufbau Leitfaden Mitarbeitergespräche Alle gratis Downloads Produktempfehlungen Praxishandbuch Personal Onlineportal Auf alle Personalfragen rechtssichere und sofort umsetzbare Antworten Zum Produkt Personal aktuell Umfassend über die neuesten Entwicklungen im Personalbereich informiert Zum Produkt Praxishandbuch Personal Auf alle Personalfragen rechtssichere und sofort umsetzbare Antworten Zum Produkt Arbeitsrecht kompakt - Aktuelle Urteile und Empfehlungen für Arbeitgeber Die neuesten Arbeitsrecht-Urteile und was diese für Ihre Arbeit bedeuten Zum Produkt ArbeitGeberRechte Betriebsrat aktuell Rechtssicher in allen betriebsverfassungsrechtlichen Fragen Zum Produkt Mitarbeiterinformationen zum AGG Mit diesem Expertenwissen bringen Sie Ihre Mitarbeiter auf den neuesten Stand und erfüllen alle Ihre Pflichten als Arbeitgeber! Was bedeutet Kündigung mit Monatsfrist?Ist eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende vereinbart, dann gilt die Kündigungsfrist für Arbeitnehmer wie für Arbeitgeber. Will der Arbeitnehmer kündigen, dann muss ein voller Monat Zeit sein ab Zugang der Kündigung beim Arbeitgeber und der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Kann ich innerhalb eines Monats kündigen?Grundsätzlich gilt die gesetzliche Kündigungsfrist des § 622 BGB. Danach besteht die Möglichkeit, ein Arbeitsverhältnis innerhalb von vier Wochen (bzw. 28 Tagen) entweder zum 15. eines Monats oder zum Monatsende zu beenden.
Welcher Tag der Kündigung zählt?Wann beginnt die Kündigungsfrist zu laufen? Die Kündigungsfrist beginnt ab dem Tag zu laufen, der auf den Tag des Zugangs der Kündigung folgt. Es kommt daher nicht auf das Datum an, das auf der Kündigung steht!
Was heißt innerhalb eines Kalendermonats?Ein Kalendermonat ist ein Monat, wie er im Kalender steht. Ein Kalendermonat geht vom Anfang des Kalendermonats bis zum Ende des Kalendermonats (z.B. vom 01.10 - 31.10). Er beginnt immer am ersten Tag eines Kalendermonats (z.B. 01.02., 01.04.), unabhängig davon, wann der erste Arbeitstag ist.
|