Wie kann ein Versicherungsvertrag beendet werden?

Wenn Sie ein Haus ge- oder verkauft haben, ist zu beachten, dass der Erwerber ein außerordentliches Kündigungsrecht hat. Dieses kann frühestens ab Grundbuchumschreibung und spätestens einen Monat danach geltend gemacht werden. Sie sind also nicht an die Versicherung des Vorbesitzers gebunden und sollten sich nicht darauf verlassen, dass diese ausreichenden Schutz bietet oder überhaupt noch besteht.

Wie nach einem Schaden kann die Kündigung fristlos erfolgen. Der Vorbesitzer erhält dann die im Voraus zu viel gezahlte Prämie anteilig zurück. Bis zum Jahr 2008 gab es diese Teilbarkeit der Prämie noch nicht und der Versicherung stand die Prämie für das gesamte Versicherungsjahr zu, auch wenn der Erwerber fristlos gekündigt hat.

Sie haben eine falsche Police gekauft, oder Sie können sich die Prämien derzeit nicht mehr leisten? Lesen Sie hier, was Sie bei der Kündigung von Policen beachten müssen.

Es gibt viele Gründe, Versicherungen zu kündigen: Sie ziehen mit Ihrem Freund oder Ihrer Freundin zusammen, und eine der beiden Hausratversicherung wird überflüssig. Oder Sie verkaufen Ihr Pferd und brauchen die Versicherung für das Tier nicht mehr, und so weiter und so fort. Wie aber kommen Sie am schnellsten aus Ihrem Vertrag heraus?

Im Schadensfall gilt das Kündigungsrecht übrigens für beide Seiten. Das heißt: Nicht nur Sie als Versicherungsnehmer, sondern auch die Versicherungen selbst dürfen einen Vertrag beenden. Das geschieht vor allem dann, wenn die Unternehmen Verbraucher mit hohen Schadenquoten loswerden wollen - beispielhaft seien hier die Rechtsschutzanbieter erwähnt.

Oft sehen Policen eine dreimonatige Kündigungsfrist vor. Wenn Sie also zum Ende des Versicherungsjahres (31. Dezember) aus dem Vertrag aussteigen wollen, müssen Sie bis spätestens 30. September kündigen. Die Zeitschrift Finanztest hat eine Übersicht zusammengestellt, wann Sie kündigen dürfen und welche Fristen und Klauseln für die wichtigsten Policen gelten.

Hier finden Sie ein Standard-Kündigungsformular im PDF-Format

Widerrufs- und Rücktrittsrecht

Nach dem Abschluss eines Vertrags besteht zunächst das sogenannte Widerrufsrecht: Binnen 14 Tagen nach Ihrer Unterschrift können Sie ohne Angaben von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Bei Lebensversicherungen gilt für das Widerrufsrecht eine verlängerte Frist von 30 Tagen.

Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Moment, in dem der Versicherungsnehmer seinen Versicherungsschein und die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen erhält. Außerdem muss der Anbieter den Versicherungsnehmer ausdrücklich auf dessen Widerrufsrecht aufmerksam machen.

Das Widerrufsrecht gilt nicht für Versicherungsverträge mit einer Laufzeit von unter einem Monat.

Mit Kündigung drohen

Oft lohnt es sich, vor einer Kündigung mit dem Versicherer zu reden. Viele machen daraufhin günstigere Angebote, wenn sie merken, dass ein Kunde aussteigen will. Am sichersten ist es, die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein zu schicken. Gerade wenn die Kündigungsfrist bald abläuft, hat der Kunde so einen Nachweis, dass er das Schreiben rechtzeitig abgeschickt hat.

Berufsunfähigkeits-Versicherung

Die ordentliche Kündigung des Vertrags ist bis zum Ende des Versicherungsjahres möglich, mit einer Frist von einem Monat. Wer in Raten zahlt, kann auch zum Ende des Zahlungsabschnitts kündigen, allerdings nicht vor Ablauf des ersten Jahres. Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen sind an den Hauptvertrag gekoppelt - und enden entsprechend. Eine separate Kündigung ist möglich.

Gesetzliche Krankenversicherung

Wer mindestens 18 Monate am Stück bei derselben Kasse war, kann mit einer Frist von zwei vollen Monaten jederzeit kündigen. Für denjenigen, der in eine private Kasse wechselt, entfällt die 18-monatige Bindungsfrist. Sollte die Kasse ihre Beitrage erhöhen, also einen Zusatzbeitrag erheben, kann bis zu dem Zeitpunkt gekündigt werden, an dem dieser fällig wird.

Haftpflichtversicherung

Eine ordentliche Kündigung ist jährlich zum Ende des Versicherungsjahres möglich. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate.
Bei einem Schadensfall gilt: Mit sofortiger Wirkung oder zum Ende des Versicherungsjahres. Frist: Innerhalb eines Monats, nachdem die Leistung zugesagt oder abgelehnt wird.
Im Fall einer Beitragserhöhung zum Zeitpunkt, an dem die Erhöhung wirksam wird. Frist: Innerhalb eines Monats nach Ankündigung der Beitragserhöhung.

Hausratversicherung

Eine ordentliche Kündigung ist jährlich zum Ende des Versicherungsjahres möglich. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate.
Bei einem Schadensfall gilt: Mit sofortiger Wirkung oder zum Ende des Versicherungsjahres. Frist: Innerhalb eines Monats, nachdem die Leistung zugesagt oder abgelehnt wird.
Im Fall einer Beitragserhöhung zum Zeitpunkt, an dem die Erhöhung wirksam wird. Frist: Innerhalb eines Monats nach Ankündigung der Beitragserhöhung.

Kfz-Haftpflicht

Diese Policen haben die kürzesten Kündigungsfristen. Eine ordentliche Kündigung muss spätestens einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres erfolgen, das meistens mit dem Ende des Kalenderjahres zusammenfällt. Heißt: Am 30. November muss das Kündigungsschreiben vorliegen. Im Schadensfall kann der Versicherte sofort binnen eines Monats kündigen, gleiches gilt für den Fall einer Beitragserhöhung.

Kranken-Zusatzversicherung

Eine ordentliche Kündigung ist immer bis zum Ende des jeweiligen Versicherungsjahres möglich, frühestens jedoch zum Ablauf der jeweiligen Mindestvertragslaufzeit von bis zu zwei Jahren. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Im Fall einer Beitragserhöhung kann zum Zeitpunkt gekündigt werden, an dem die Erhöhung wirksam wird. Frist: Innerhalb eines Monats nach Ankündigung der Beitragserhöhung.

Lebensversicherung

Egal ob Kapital-, oder Risiko-Lebensversicherung - die ordentliche Kündigung des Vertrags ist jederzeit zum Ende der Versicherungsperiode möglich, frühestens jedoch zum Ende des ersten Versicherungsjahrs. Hat der Versicherte eine Ratenzahlung vereinbart, beträgt die Versicherungsperiode entweder einen Monat, ein Vierteljahr oder ein halbes Jahr. Bei Einmalzahlung kann der Kunde jeweils zum Ablauf eines Jahres kündigen.

Ist an die Lebensversicherung eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung gekoppelt, endet sie entsprechend mit dem Hauptvertrag. Eine separate Kündigung ist möglich.

Rechtsschutz-Versicherung

Bei Rechtsschutz-Versicherungen gelten dieselben Fristen (drei Monate zum Ende des Versicherungsjahrs) wie bei der Haftpflicht- oder Hausratversicherung. Für die außerordentliche Kündigung gibt es allerdings folgende Sonderregelungen:

Lehnt der Versicherer die Regulierung eines Schadens ab, obwohl er ihn hätte bezahlen müssen, kann der Versicherte binnen eines Monats nach Erhalt der Absage kündigen. Die Kündigung wird entweder sofort oder auf Wunsch auch später wirksam - spätestens aber zum Ende des Versicherungsjahres.

Springt der Versicherer jedoch für mindestens zwei Schadensfälle ein, die innerhalb von zwölf Monaten eingetreten sind, gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat . Sie können dann spätestens zum Ende des Versicherungjahres kündigen. Die Frist beginnt ab der Zusage zur Deckung des zweiten Schadensfalls. Der Versicherer behält sich seinerseits vor, ab dem zweiten oder bei jedem weiteren Schadensfall den Vertrag aufzulösen. Die Kündigung wird dann einen Monat nach Zugang beim Versicherten wirksam.

Tierhalter-Versicherung

Eine ordentliche Kündigung ist jährlich zum Ende des Versicherungsjahres möglich. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate.
Bei einem Schadensfall gilt: Mit sofortiger Wirkung oder zum Ende des Versicherungsjahres. Frist: Innerhalb eines Monats, nachdem die Leistung zugesagt oder abgelehnt wird.
Im Fall einer Beitragserhöhung zum Zeitpunkt, an dem die Erhöhung wirksam wird. Frist: Innerhalb eines Monats nach Ankündigung der Beitragserhöhung.

Unfallversicherung

Eine ordentliche Kündigung ist jährlich zum Ende des Versicherungsjahres möglich. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate.
Bei einem Schadensfall gilt: Mit sofortiger Wirkung oder zum Ende des Versicherungsjahres. Frist: Innerhalb eines Monats, nachdem die Leistung zugesagt oder abgelehnt wird.
Im Fall einer Beitragserhöhung zum Zeitpunkt, an dem die Erhöhung wirksam wird. Frist: Innerhalb eines Monats nach Ankündigung der Beitragserhöhung.

Wohngebäude-Versicherung

Eine ordentliche Kündigung ist jährlich zum Ende des Versicherungsjahres möglich. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate.
Bei einem Schadensfall gilt: Mit sofortiger Wirkung oder zum Ende des Versicherungsjahres. Frist: Innerhalb eines Monats, nachdem die Leistung zugesagt oder abgelehnt wird.
Im Fall einer Beitragserhöhung zum Zeitpunkt, an dem die Erhöhung wirksam wird. Frist: Innerhalb eines Monats nach Ankündigung der Beitragserhöhung.

Wie kündigen, wenn ein Angehöriger stirbt?

Wissen Sie, welche Versicherungen Ihre Eltern oder Ihr Ehegatte abgeschlossen haben? Was passiert damit, wenn ein naher Verwandter stirbt? Welche Versicherungen enden automatisch, welche müssen kündigt werden? Hier eine Übersicht über die wichtigsten Versicherungsarten.

Unfallversicherung: Steht nur der Verstorbene als Versicherungsnehmer im Vertrag, endet dieser mit dessen Tod. Ist ein Kind mitversichert, wird die Versicherung bis zur Volljährigkeit des Kindes beitragsfrei weitergeführt. Der neue Versicherungsnehmer ist in diesem Fall der gesetzliche Vertreter des Kindes. Der Todesfall muss innerhalb von 48 Stunden der Versicherungsgesellschaft gemeldet werden.

Krankenversicherung

: Die Krankenversicherung endet, wenn die versicherte Person stirbt. Die Beitragspflicht endet mit Ablauf des Monats des Todesfalls. Wenn jedoch außer dem Verstorbenen noch weitere Angehörige mitversichert waren, haben diese das Recht, in den Vertrag unter Benennung eines neuen Versicherungsnehmers einzutreten und diesen fortzuführen. Eine entsprechende Erklärung muss innerhalb von zwei Monaten nach dem Erbfall der Versicherungsgesellschaft schriftlich zugehen.

Haftpflichtversicherung

: Mit dem Versterben des Versicherungsnehmers endet auch das Haftungsrisiko. Der Vertrag muss deswegen auch nicht gesondert gekündigt werden. Wenn ein Jahresbeitrag bereits entrichtet wurde, wird dieser anteilsmäßig zurückerstattet, sobald der Versicherungsgesellschaft der Todesfall schriftlich mitgeteilt wurde.

Hausratversicherung

: Der Hausrat des Versicherungsnehmers ist noch bis zu zwei Monaten nach dem Tod versichert. Wenn der Erbe dann das Haus oder die Wohnung des Erblassers unverändert innerhalb von zwei Monaten nach Erbfall übernimmt, tritt er automatisch in den Versicherungsvertrag ein.

Rechtsschutz-Versicherung

: Die Rechtsschutz-Versicherung besteht nach dem Tode des Versicherungsnehmers bis zum Ende des laufenden Beitragszahlungszeitraumes fort. Zahlt der Erbe danach einen weiteren Beitrag, so tritt er an Stelle des Verstorbenen in den Vertrag ein.

Kraftfahrzeug-Versicherung

: Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist mit einem Kraftfahrzeug verknüpft. Aus diesem Grund geht der Versicherungsvertrag im Erbfall automatisch auf die Erben über. Behalten diese das Kfz, besteht die Versicherung weiter.

Lebensversicherungen

: Bei Lebensversicherungsvarianten sind bezugsberechtigte Person verpflichtet, den Eintritt des Todes des Versicherungsnehmers innerhalb einer Frist, die zwischen 24 und 72 Stunden ab Eintritt des Todesfalls variieren kann, anzuzeigen. Diese Frist sollte unbedingt eingehalten werden, um die Geltendmachung von Leistungsverweigerungsrechten durch den Versicherer zu vermeiden. Bei der Anzeige des Todes sind dem Versicherer der Versicherungsschein, die amtliche Geburts- und Sterbeurkunde sowie ein ärztliches Zeugnis über die Todesursache bzw. die Krankheit, die zum Tode führte, vorzulegen.

Kann man eine Versicherung jederzeit kündigen?

Versicherungsnehmer können eine Kündigung jederzeit zum Ende der nächsten Versicherungsperiode aussprechen. Die Versicherungsperiode ist in der Regel zwölf Monate lang. Die Kündigung einer Lebens- oder Rentenversicherung sollte jedoch immer die letzte Option sein.

Wann kann eine Versicherung den Vertrag kündigen?

Frühestens bei der ersten Schadenzahlung und spätestens nach Abwicklung des Schadenfalls kann der Versicherer den Versicherungsvertrag mit einer vierwöchigen Frist kündigen.

Wann kann man eine Versicherung fristlos kündigen?

In manchen Fällen können Sie Versicherungsverträge vorzeitig kündigen: Wenn der Versicherer die Beiträge anhebt, aber nicht mehr Leistungen gewährt. Und wenn Sie den versicherten Gegenstand gar nicht mehr besitzen bzw. nach einem Umzug draufzahlen müssten.