Job verloren? Die Agentur für Arbeit möchte dies sehr früh wissen. FOCUS Online erklärt, wie man sich arbeitslos meldet und welche Unterlagen nötig sind. Show
Die mit einem Symbol oder Unterstreichung gekennzeichneten Links sind Affiliate-Links. Kommt darüber ein Einkauf zustande, erhalten wir eine Provision - ohne Mehrkosten für Sie! Mehr Infos Die Arbeitslosigkeit beginnt strenggenommen nicht am ersten Tag ohne Arbeit, sondern früher. Wer weiß, dass er seinen Job verlieren wird, muss sich spätestens drei Monate vorher arbeitssuchend melden. Wer schon früher ohne Arbeit dasteht, muss sich innerhalb von drei Tagen rühren. Arbeitslos wegen Corona? So gehen Sie vorIn Zeiten von Corona sind die Jobcenter für Publikum derzeit geschlossen. Das sollte jedoch kein Grund sein, mit der Meldung bei der Bundesagentur für Arbeit zu warten. Sie müssen sich dennoch arbeitssuchend melden. Die Bundesagentur für Arbeit zeigt sich jedoch bei den Melde-Fristen kulant: "Kann ein Arbeitnehmer nachweisen, dass er die Agentur partout nicht erreichen konnte – wenn etwa, wie in der ersten Hochphase der Corona-Krise geschehen, die Telefonleitungen der Arbeitsagentur zusammenbrechen –, lassen die Agenturmitarbeiter durchaus mit sich reden." Diese Städte bieten Ihnen Job-Chancen nach der Corona-Krise: FutureLearn-Auswertung - In diesen Städten gibt es die besten Jobchancen nach Corona Sie müssen sich erwerbslos melden? So wenden Sie sich an die Agentur für Arbeit
Wer sich nicht rechtzeitig meldet, riskiert eine sogenannte Sperrzeit von einer Woche. Das heißt, er erhält am Anfang seiner Arbeitslosigkeit kein Geld und auch die Bezugsdauer sinkt um eine Woche. Wer kündigt, bekommt ersteinmal kein GeldEine Sperrzeit droht auch, wenn Sie gekündigt haben. Wer kündigt oder wegen seines Verhaltens entlassen wurde, muss mit einer Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen rechnen. Die Gründe, die zur freiwilligen Kündigung oder zum Rauswurf geführt haben, müssen auf einem extra Blatt beim Antrag auf Arbeitslosengeld angegeben werden. Arbeitslos? – Die wichtigsten Informationen Der Text ist Teil des FOCUS-Online-Ratgebers „10 Dinge, die Sie wissen müssen, wenn Sie arbeitslos werden.“ Den kompletten Ratgeber gibt es hier: Melden müssen Sie sich bei der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit. Welche das ist, hängt von Ihrem Wohnsitz ab. (Hier finden Sie die für Sie zuständige Dienststelle.) Nach der ersten Meldung ist ein persönlicher Besuch in jedem Fall nötig. Denn das Arbeitslosengeld wird nicht automatisch gezahlt. Es muss beantragt werden. Dafür müssen Sie einen sogenannten Grundantrag stellen. Darin wird Ihr beruflicher Werdegang der vergangenen fünf Jahre erfasst. Füllen Sie ihn online aus, werden aber ersteinmal nur die letzten 24 Monate abgefragt. Diese Unterlagen brauchen Sie für den Antrag für die Erwerbslosigkeit
Ein wichtiger Bestandteil des Antrags sind die Bescheinigungen der früheren Arbeitgeber (bis fünf Jahre zurück). Um diese müssen Sie sich selber bemühen. Solange die Nachweise nicht vorliegen, kann die Arbeitsagentur nicht über ihren Antrag entscheiden. Den ausgefüllten Antrag reichen Sie bei der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit persönlich ein. Neben dem Antrag bespricht Ihr Betreuer mit Ihnen auch Ihre Zukunftsperspektiven: Wollen Sie im gleichen Beruf tätig sein? Kommt eine Umschuldung in Frage? Wie sieht Ihre Planung aus? Im Anschluss prüfen die Sachbearbeiter den Antrag. Das dauert einige Tage. Erst danach kann das Arbeitslosengeld freigegeben werden.
Zum Thema Fahrtenbuch führenSie fahren einen Firmenwagen? Dann sollten Sie diese Fehler vermeidenWas Verbrauchern zustehtFlug stornieren: So bekommen Sie Ihr Geld zurückPolizeiliches FührungszeugnisWenn der Arbeitgeber es verlangt: So beantragen Sie online Ihr FührungszeugnisVielen Dank! Ihr Kommentar wurde abgeschickt. Im Interesse unserer User behalten wir uns vor, jeden Beitrag vor der Veröffentlichung zu prüfen. Als registrierter Nutzer werden Sie automatisch per E-Mail benachrichtigt, wenn Ihr Kommentar freigeschaltet wurde. Artikel kommentieren Logout | Netiquette | AGB Bitte loggen Sie sich vor dem Kommentieren ein Login Login Überschrift Kommentar-TextSie haben noch 800 Zeichen übrig Leser-Kommentare (1) Bei den folgenden Kommentaren handelt es sich um die Meinung einzelner FOCUS-online-Nutzer. Sie spiegeln nicht die Meinung der Redaktion wider. Mittwoch, 25.01.2017 | 10:22 | Sven Schleich | 1 Antwort Na, dann schnell arbeitslos meldenInnerhalb eines Jahres ist die Zahl von Hartz-IV-Beziehern, die nicht aus Europa stammen, um 300.000 Menschen angestiegen. Die Anzahl an Syrern unter den Empfängern hat sich mehr als verdreifacht. Und das ist erst der Anfang, denn 1,5 Millionen Flüchtlinge wollen versorgt werden. Antwort schreiben
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