Was brauche ich um mich arbeitslos zu melden

Job verloren? Die Agentur für Arbeit möchte dies sehr früh wissen. FOCUS Online erklärt, wie man sich arbeitslos meldet und welche Unterlagen nötig sind.

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Die Arbeitslosigkeit beginnt strenggenommen nicht am ersten Tag ohne Arbeit, sondern früher. Wer weiß, dass er seinen Job verlieren wird, muss sich spätestens drei Monate vorher arbeitssuchend melden. Wer schon früher ohne Arbeit dasteht, muss sich innerhalb von drei Tagen rühren.

Arbeitslos wegen Corona? So gehen Sie vor

In Zeiten von Corona sind die Jobcenter für Publikum derzeit geschlossen. Das sollte jedoch kein Grund sein, mit der Meldung bei der Bundesagentur für Arbeit zu warten. Sie müssen sich dennoch arbeitssuchend melden.

Die Bundesagentur für Arbeit zeigt sich jedoch bei den Melde-Fristen kulant: "Kann ein Arbeitnehmer nachweisen, dass er die Agentur partout nicht erreichen konnte – wenn etwa, wie in der ersten Hochphase der Corona-Krise geschehen, die Telefonleitungen der Arbeitsagentur zusammenbrechen –, lassen die Agenturmitarbeiter durchaus mit sich reden."

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Sie müssen sich erwerbslos melden? So wenden Sie sich an die Agentur für Arbeit

  • Telefonisch
  • Persönlich bei einem Termin
  • Übers Internet auf der Seite der Arbeitsagentur

Wer sich nicht rechtzeitig meldet, riskiert eine sogenannte Sperrzeit von einer Woche. Das heißt, er erhält am Anfang seiner Arbeitslosigkeit kein Geld und auch die Bezugsdauer sinkt um eine Woche.

Wer kündigt, bekommt ersteinmal kein Geld

Eine Sperrzeit droht auch, wenn Sie gekündigt haben. Wer kündigt oder wegen seines Verhaltens entlassen wurde, muss mit einer Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen rechnen. Die Gründe, die zur freiwilligen Kündigung oder zum Rauswurf geführt haben, müssen auf einem extra Blatt beim Antrag auf Arbeitslosengeld angegeben werden.

Was brauche ich um mich arbeitslos zu melden

Arbeitslos? – Die wichtigsten Informationen

Der Text ist Teil des FOCUS-Online-Ratgebers „10 Dinge, die Sie wissen müssen, wenn Sie arbeitslos werden.“ Den kompletten Ratgeber gibt es hier:

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Melden müssen Sie sich bei der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit. Welche das ist, hängt von Ihrem Wohnsitz ab. (Hier finden Sie die für Sie zuständige Dienststelle.)

Nach der ersten Meldung ist ein persönlicher Besuch in jedem Fall nötig. Denn das Arbeitslosengeld wird nicht automatisch gezahlt. Es muss beantragt werden. Dafür müssen Sie einen sogenannten Grundantrag stellen. Darin wird Ihr beruflicher Werdegang der vergangenen fünf Jahre erfasst. Füllen Sie ihn online aus, werden aber ersteinmal nur die letzten 24 Monate abgefragt.

Diese Unterlagen brauchen Sie für den Antrag für die Erwerbslosigkeit

  • Personalausweis
  • Lohnsteuerkarte
  • gegebenenfalls Nachweise (Bewilligungsbescheid, Leistungsnachweis) über einen früheren Leistungsbezug (Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Unterhaltsgeld), auch bei einer anderen Agentur für Arbeit
  • Arbeitsbescheinigung (Hier gibt es das Formular)
  • gegebenenfalls Kündigungsschreiben
  • gegebenenfalls Erklärung zur Arbeitsaufgabe
  • gegebenenfalls Bescheinigung über Bezug von Krankengeld

Ein wichtiger Bestandteil des Antrags sind die Bescheinigungen der früheren Arbeitgeber (bis fünf Jahre zurück). Um diese müssen Sie sich selber bemühen. Solange die Nachweise nicht vorliegen, kann die Arbeitsagentur nicht über ihren Antrag entscheiden.

Den ausgefüllten Antrag reichen Sie bei der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit persönlich ein. Neben dem Antrag bespricht Ihr Betreuer mit Ihnen auch Ihre Zukunftsperspektiven: Wollen Sie im gleichen Beruf tätig sein? Kommt eine Umschuldung in Frage? Wie sieht Ihre Planung aus?

Im Anschluss prüfen die Sachbearbeiter den Antrag. Das dauert einige Tage. Erst danach   kann das Arbeitslosengeld freigegeben werden.

 

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Leser-Kommentare (1)

Bei den folgenden Kommentaren handelt es sich um die Meinung einzelner FOCUS-online-Nutzer. Sie spiegeln nicht die Meinung der Redaktion wider.

Mittwoch, 25.01.2017 | 10:22 | Sven Schleich  | 1 Antwort

Na, dann schnell arbeitslos melden

Innerhalb eines Jahres ist die Zahl von Hartz-IV-Beziehern, die nicht aus Europa stammen, um 300.000 Menschen angestiegen. Die Anzahl an Syrern unter den Empfängern hat sich mehr als verdreifacht. Und das ist erst der Anfang, denn 1,5 Millionen Flüchtlinge wollen versorgt werden.

Antwort schreiben

  • Dienstag, 21.08.2018 | 23:16 | Franz Teufel

    Fehlgeleitet

    ...und was sagt uns das? Statt noch ärmeren Menschen die Brotkrumen zu neiden die vom Tisch der Herrschaft fallen, sollte Mensch sich Gedanken über die Ursachen machen.

    Was brauche ich um mich telefonisch arbeitslos zu melden?

    Ihre Agentur für Arbeit wird automatisch informiert. Alternativ können Sie sich vor Ort in Ihrer Agentur für Arbeit, telefonisch unter der Service-Nummer 0800 4 555500 (gebührenfrei) oder schriftlich arbeitsuchend melden. Wichtig: Bitte melden Sie sich nur auf einem Weg arbeitsuchend.

    Wie melde ich mich arbeitslos nach Kündigung?

    Innerhalb von 3 Tagen nachdem man die Kündigung erhalten hat, muss man sich persönlich bei der nächstgelegenen Arbeitsagentur „arbeitsuchend“ melden. Die Rechtsgrundlage ist hauptsächlich der § 37 b des SGB III (Sozialgesetzbuch - Drittes Buch).

    Was benötige ich um mich online arbeitslos zu melden?

    Unbedingt notwendig ist dafür ein Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion. Sich 24 Stunden, rund um die Uhr und jeden Tag der Woche online arbeitsuchend melden, auf elektronischem Weg einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen oder online einen Beratungstermin vereinbaren.

    Wann muss ich mich als arbeitslos melden?

    Arbeitslos melden Melden Sie sich spätestens am ersten Tag Ihrer Arbeitslosigkeit arbeitslos.