Was braucht die Krankenkasse nach der Geburt?

Damit wir Ihnen den zweiten Teil des Mutterschaftsgeldes zahlen können, benötigen wir die Geburtsurkunde Ihres Kindes. Einfach bei "Meine TK" hochladen und fertig. 

Alternativ senden Sie uns die Urkunde per Post.

Wenn Sie uns die Unterlagen zuschicken möchten, benötigen wir folgende Dokumente von Ihnen:

  • Die Geburtsbescheinigung des Standesamtes im Original - sie enthält den Vermerk "Gilt nur für die Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft". 
  • Die ausgefüllte "Erklärung für die Zahlung von Mutterschaftsgeld", die Sie auf Wunsch bei uns in Papierform anfordern können. 
  • Bei einer Frühgeburt oder wenn bei Ihrem Kind innerhalb von acht Wochen nach der Geburt eine Behinderung festgestellt wird, benötigen wir zusätzlich eine gesonderte ärztliche Bestätigung im Original. 

Bitte senden Sie diese Unterlagen an folgende Anschrift (eine Straße und Hausnummer sind nicht erforderlich):

Techniker Krankenkasse
20908 Hamburg

Bescheinigung für das Elterngeld kommt automatisch

Nachdem wir Ihnen den zweiten Teil des Mutterschaftsgeldes gezahlt haben, erhalten Sie unter anderem eine Bestätigung für die Elterngeldstelle.

Krankenversicherungsschutz für Ihr Kind

So stellen Sie den Antrag auf Familienversicherung

Was braucht die Krankenkasse nach Geburt?

Krankenversicherung. Direkt nach der Geburt ist Ihr Kind in der gesetzlichen Krankenkasse automatisch kostenlos familienversichert, dennoch müssen Sie es innerhalb zwei Monaten nach der Geburt noch schriftlich anmelden.

Wie melde ich mein neugeborenes Kind bei der Krankenkasse an?

Anmeldung bei der Krankenkasse Das Kind sollte möglichst bald nach der Geburt bei der Krankenkasse angemeldet werden. Meist genügt ein Anruf, und die Krankenkasse sendet die notwendigen Formulare zu. Sind beide Elternteile gesetzlich krankenversichert, wird das Kind beitragsfrei mitversichert (Familienversicherung).

Wer meldet das Kind bei der Krankenkasse?

Wie melde ich mein Baby bei der Krankenversicherung an? Wenn ihr die Geburtsurkunde beim Standesamt beantragt habt, bekommt ihr automatisch auch ein Exemplar für die Anmeldung bei der Krankenkasse. Dieses schickt ihr mit einem formlosen Schreiben an die Versicherung und informiert sie so über den Nachwuchs.

Wie läuft es mit der Versicherung nach der Geburt?

Sind beide Elternteile gesetzlich krankenversichert, so kommt das Neugeborene auch automatisch in die GKV, und zwar in den kostenlosen Tarif der Familienversicherung. Sind beide Eltern in der privaten Krankenversicherung, so muss auch das Kind privat versichert werden.