Was braucht man für die absolute Mehrheit?

Wer kann Bundes-Kanzlerin oder Bundes-Kanzler werden?
Man muss mindestens 18 Jahre alt sein.
Und die deutsche Staats-Bürgerschaft besitzen.
Man braucht nicht Mitglied von dem Bundestag zu sein.
Die Bundestags-Fraktionen sprechen mit dem Bundes-Präsidenten über die Kandidatinnen und Kandidaten.
In einer Fraktion sind alle Mitglieder einer Partei im Bundestag gemeint.
Der Bundes-Präsident schlägt dann die Kandidaten dem Bundestag vor.

Ablauf der Wahl

Die Wahl der Bundes-Kanzlerin oder des Bundes-Kanzlers regelt ein Gesetz.
Gewählt wird nachdem der Bundes-Präsident Kandidaten vorgeschlagen hat.
Es gibt keine Aussprache im Bundestag.

1.Wahl-Phase

Die Kanzlerkandidatin oder der Kanzlerkandidat braucht die absolute Mehrheit der Stimmen von den Abgeordneten.
Das bedeutet:

Die Mehrheit der Mitglieder von dem Bundestag haben die Kandidatin oder den Kandidaten gewählt.
Man spricht auch von der "Kanzler-Mehrheit".
Wenn es keine absolute Mehrheit gibt kommt es zu weiteren Wahlen.

Die 2. Wahl-Phase

Der Bundestag hat 14 Tage Zeit eine andere Kandidatin oder einen anderen Kandidaten zu wählen.
Wie oft gewählt wird ist nicht geregelt.
Aber auch hier braucht die Kandidatin oder der Kandidat die absolute Mehrheit.

Wenn niemand die absolute Mehrheit bekommen hat, kommt es zu der 3. Wahl-Phase.
Dann ist nur noch die relative Mehrheit nötig um die Wahl zu gewinnen.

Relative Mehrheit bedeutet:
Gewählt wird wer die meisten Stimmen bekommt.

Die Bundes-Kanzlerin oder der Bundes-Kanzler ist mit absoluter Mehrheit gewählt.
Dann muss der Bundes-Präsident sie oder ihn innerhalb von 7 Tagen nach der Wahl ernennen.

Die Bundes-Kanzlerin oder der Bundes-Kanzler ist mit relativer Mehrheit gewählt.
Dann hat der Bundes-Präsident 2 Möglichkeiten:

  • Er muss sie oder ihn in 7 Tagen ernennen.
  • Oder er muss den Bundestag auflösen.

Amts-Dauer

Nach der Wahl und nachdem die Bundes-Kanzlerin oder der Bundes-Kanzlers die Ernennungs-Urkunde vom Bundes-Präsidenten bekommen hat beginnt die Amts-Zeit.

Die Amts-Zeit ist beendet, wenn es einen neuen Bundestag gibt.
Das Parlament kann jedoch mit der Regierungs-Chefin oder dem Regierungs-Chef unzufrieden sein.
Dann kann das Parlament der Bundes-Kanzlerin oder dem Bundes-Kanzler das sogenannte Misstrauen aussprechen.
Dann müssen aber die Abgeordneten sofort eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger wählen.

In der Vergangenheit ist das nur einmal passiert.
1982 gab es ein sogenanntes konstruktives Misstrauens-Votum gegen den damaligen Bundes-Kanzler Helmut Schmidt.
Gewählt wurde dann als Nachfolger Helmut Kohl.

Was braucht man für die absolute Mehrheit?

Helmut Schmidt (rechts) gratuliert Helmut Kohl zu der Wahl zum Bundes-Kanzler.

Foto: REGIERUNGonline/Wegmann

Normalerweise dauert es immer einige Zeit bis nach einer Bundestags-Wahl eine neue Regierung gebildet wird.
Der Bundes-Präsident bittet dann die bisherige Bundes-Kanzlerin oder den bisherigen Bundes-Kanzler die Geschäfte weiter zu führen.
Bis ein neues Kabinett ernannt wird.

Bundeskanzlerin oder Bundeskanzler kann werden, wer mindestens 18 Jahre alt ist und die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt. Ein Mandat im Bundestag ist dagegen nicht nötig. Der Bundespräsident schlägt nach Gesprächen mit den Bundestagsfraktionen eine Kandidatin oder einen Kandidaten für das Amt des Bundeskanzlers vor. (Im Grundgesetz ist nur die männliche Form genannt, natürlich ist damit immer auch eine Bundeskanzlerin gemeint.)

Ablauf der Wahl

Die Wahl der Bundeskanzlerin oder des Bundeskanzlers läuft nach Artikel 63 des Grundgesetzes (GG) ab. Danach wird der Bundeskanzler auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Bundestag ohne Aussprache gewählt.

Zu einer erfolgreichen Wahl benötigt die Kanzlerkandidatin oder der Kanzlerkandidat in der ersten Wahlphase die absolute Mehrheit der Abgeordnetenstimmen. Das bedeutet, er oder sie muss die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages auf sich vereinen. Man spricht auch von der "Kanzlermehrheit".

Kommt bei der Wahl im ersten Durchgang keine absolute Mehrheit zustande, schließt sich eine zweite Wahlphase an. Der Bundestag hat nun 14 Tage Zeit, eine andere Kandidatin oder einen anderen Kandidaten zum Kanzler zu wählen. Die Zahl der Wahlgänge ist nicht begrenzt. Auch hierbei ist die absolute Mehrheit notwendig (Artikel 63, 3 GG).

Ist diese zweite Phase ebenfalls nicht erfolgreich, so muss das Parlament in einer dritten Phase unverzüglich erneut abstimmen. Gewählt ist dann, wer die meisten Stimmen erhält (relative Mehrheit).

Ist die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler mit absoluter Mehrheit gewählt, so muss der Bundespräsident sie oder ihn binnen sieben Tagen nach der Wahl ernennen. Erreicht die oder der Gewählte nur die relative Mehrheit (also die meisten Stimmen), muss der Bundespräsident sie oder ihn entweder binnen sieben Tagen ernennen oder den Bundestag auflösen (Artikel 63, 4 GG).

Amtsdauer

Die Amtszeit der Bundeskanzlerin oder des Bundeskanzlers beginnt mit der Aushändigung der Ernennungsurkunde durch den Bundespräsidenten nach abgeschlossener Kanzlerwahl. Sie endet gewöhnlich mit dem Zusammentritt des neuen Bundestages (Artikel 69 GG). Die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler ist dazu angehalten, auf Bitte des Bundespräsidenten seine Geschäfte bis zur Ernennung seines Nachfolgers weiterzuführen, heißt es in Artikel 69 GG.

Was braucht man für die absolute Mehrheit?

Kohl und Schmidt nach dem konstruktiven Misstrauensvotum

Foto: Bundesregierung/Wegmann

Das Parlament kann jedoch der Regierungschefin oder dem Regierungschef das Misstrauen aussprechen und sie oder ihn abwählen. Allerdings müssen die Abgeordneten gleichzeitig eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger wählen. (Artikel 67 GG).

In der Geschichte der Bundesrepublik gab es bislang mit Helmut Kohl nur einen einzigen Anwärter, der durch dieses so genannte konstruktive Misstrauensvotum ins Amt kam. 1982 wurde er als Nachfolger von Helmut Schmidt gewählt.

Wann hat eine Partei die absolute Mehrheit?

Populär war auch Adenauers Rentenreform 1957. Die Wahlen waren für die Unionsparteien ihr bis heute größter Wahlsieg: Zum ersten und bisher einzigen Mal erhielt eine Partei bzw. ein Parteienbündnis bei einer Bundestagswahl absolute Mehrheiten der Mandate und sogar der Stimmen.

Was ist eine absolute Mehrheitswahl?

Bei der absoluten Mehrheitswahl ist der Vorschlag gewählt, der mehr als die Hälfte der Stimmen erhält. Um in allen Fällen die erforderliche Mehrheit zu erreichen, wird oft eine Stichwahl durchgeführt, bei der nur die beiden besten Kandidaten des ersten Durchgangs zugelassen werden. Dies findet z.

Wie viele Sitze für die absolute Mehrheit?

Ohne Überhangmandate hat der Deutsche Bundestag gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 BWahlG 598 Sitze; für die Kanzlermehrheit sind dann mindestens 300 Stimmen erforderlich. Im Fall von Überhangmandaten erhöht sich die Anzahl der nötigen Stimmen entsprechend.

Wann braucht man welche Mehrheit?

Auf deutscher Bundesebene verlangt das Grundgesetz (GG) eine Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen, mindestens aber die Mehrheit der Mitglieder, in folgenden Artikeln: Art. 115a Abs.